Gut informiert loslegen
Ob Sie für einen Wintergarten eine Baugenehmigung einholen müssen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel sind Anbauten am Haus wie Wintergärten bauantragspflichtig. In manchen Bundesländern benötigen Sie jedoch unter Einhalt bestimmter Auflagen keine Baugenehmigung. In diesem Fall hängt die Freistellung von der Größe und Funktion Ihres gewählten Wintergartenmodells ab. Erkundigen Sie sich diesbezüglich in jedem Fall vor dem Bau bei Ihrer Baubehörde. Hier wird Ihnen gesagt, ob das Bauvorhaben nach den eigenen Vorstellungen möglich ist.
Generelle Genehmigungspflicht in den Bundesländern |
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Baden-Württemberg |
Berlin |
Hamburg |
Mecklenburg-Vorpommern |
Saarland |
Sachsen |
Sachsen-Anhalt |
Sachsen-Anhalt |
* Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen der Länder jederzeit ändern können und darüber hinaus weitere baurechtliche Vorschriften auf Sie zukommen können.
Bundesland | Genehmigungsfrei unter den Auflagen |
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Brandenburg | Genehmigungsfrei für Kaltwintergärten und einer Größe kleiner als 20m² Fläche und 75m³ Volumen (§61 BbgBO). |
Bremen | Genehmigungsfrei bei überwiegend verglasten Wintergärten und einer Größe kleiner als 2,50m Tiefe und 30m² Fläche (§61 BremLBO). |
Genehmigungsfrei bei überwiegend verglasten Wintergärten und einer Größe kleiner als 2,50m Tiefe und 30m² Fläche (§61 BremLBO). | Genehmigungsfrei bei Wintergärten mit Brutto-Grundflächen bis 30m² bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und einem Mindestabstand von 3m zum Nachbarsgrundstück (§55 HBO). |
Genehmigungsfrei bei eingeschossigen Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25m² (§§ 65,67 BauO NRW). | |
Thüringen | Genehmigungsfrei für Kaltwintergärten und einer Größe kleiner als 20m² Fläche und 75m³ Volumen (§ 60 ThürBO). |
Rheinland-Pfalz | Genehmigungsfrei bei ebenerdigen Kaltwintergärten bis zu 50m² und bei Wohnungebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 (§ 62 Absatz 2 LBauO). |
* Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen der Länder jederzeit ändern können und darüber hinaus weitere baurechtliche Vorschriften auf Sie zukommen können.
Auch wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, haften Sie als Bauherr für die Einhaltung aller Vorgaben. Lassen Sie sich sicherheitshalber von einer Fachfirma helfen. Die meisten Wintergartenbauer:innen übernehmen auch die Vorklärungen und kennen sich in Ihrer Region mit den Vorschriften für Wintergärten aus.
Warmwintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Unabhängig von der Baugenehmigung für Wintergärten sind zudem weitere Vorschriften für die verschiedenen Wintergartenelemente einzuhalten:
Das Wintergartenfundament, die Bodenplatte und die Abdichtung müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, wie bei jedem anderen Anbau. Dazu zählen:
Lasten aufnehmen
Sperre gegen aufsteigende Feuchte
Niederschlags- und Tauwasser von Gebäudeuntergrund fernhalten (Frostaufbrüche vermeiden)
ggf. Wärmedämmung erfüllen
Das Tragwerk muss das Gewicht der Verglasungen und Eigenlasten sowie Schneelasten und Windlasten standhalten können. Zusammen mit der Verglasung müssen zudem unnötige Wärmeverluste vermieden werden. Das Tragwerk muss dicht gegen Niederschlagswasser, unkontrolliertem Wärmeluftverlust und Wind sein.
Wintergärten können aus verschiedenen Materialien gefertigt werden. Informieren Sie sich, ob Ihr Wintergarten optisch an den Rest des Hauses oder der Nachbarschaft angepasst werden muss und stimmen Sie die Materialwahl darauf ab.
Die Heizung ist ausgehend von den Nutzungszielen zu planen. Wenn Sie Ihren Wintergarten ganzjährig als weiteren Wohnbereich nutzen, ist die Heizleistung auch für Spitzenzeiten des Bedarfs auszulegen. Das betrifft vor allem die Wintermonate, in denen es keine solaren Gewinne gibt und niedrige Außentemperaturen vorherrschen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Heizung alle innenliegenden Oberflächen der Außenbauteile so aufzuheizt, dass an möglichst keiner Stelle der Taupunkt bzw. der Grenzwert für Schimmelbildung erreicht wird. Auch eine Kondensatbildung muss verhindert werden. In der Regel ist das vor allem zu kälteren Jahreszeiten sehr schwer garantierbar. Deswegen empfiehlt es sich, vor allem an den kritischen Punkten keine Materialien zu verbauen, die feuchteempfindlich sind.
Ihren Antrag für die Baugenehmigungstellen Sie bei Ihrem zuständigen Landesbauamt.
Das Zusammenspiel von Beschattungsvorrichtungen sowie einer regelmäßigen Be- und Entlüftung des Wintergartens ist Voraussetzung für ein angenehmes Raumklima. Empfehlenswert sind hierfür aufeinander abgestimmte automatisierte Systeme. Je nach Beschattungssystem muss der Wintergarten zehn bis zwanzig Mal pro Stunde belüftet werden. Nur so kann unangenehme Stauluft vermieden werden.
Neben dem Tragwerk ist auch die Verglasung ein wichtiger Faktor bei Wintergärten. Die aktuellen Anforderungen für Wintergarten-Verglasungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz(GEG).
Wichtige Kennwerte für Neubau Planen Sie einen neuen Wintergarten, gelten die Referenzwerte der alten Energieeinsparverordnung (EnEV):
Fenster/Fenstertüren – Uw = 1,3 W/m²K g = 0,60
Falt- und Hebeschiebeanlagen – Uw = 1,6 W/m²K
Außentüren – U = 1,8 W/m²K
Glasdächer (Wintergärten) – U = 1,4 W/m²K g = 0,60
Wichtige Kennwerte bei Renovierung Renovieren Sie Ihren bereits vorhandenen Wintergarten, sind folgende Höchstwerte einzuhalten:
Fenster/Fenstertüren – Uw = 1,3 W/m²K
Falt- und Hebeschiebeanlagen – Uw = 1,6 W/m²K
Außentüren – U = 1,8 W/m²K
Glasdächer (Wintergärten) – U = 2,0 W/m²K
Dann sind Sie nach der GEG verpflichtet, im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen. Passende Fachfirmen finden Sie bei uns. Füllen Sie dazu mit wenigen Klicks unseren Online-Fragebogen aus. Anhand Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich* bis zu drei Fachfirmen aus Ihrer Nähe.
Sind Sie Eigentümer:in eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte, dürfen Sie unter Einhaltung der Richtlinien Ihres Bundeslandes und wenn im Kaufvertrag keine Klausel gegen einen Wintergarten spricht, einen Anbau errichten.
Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht ihr komplettes Grundstück zubauen dürfen. Darüber hinaus müssen Sie die Mindestabstände zum Nachbargrundstück bzw. Garten einhalten. Diese sind vom Bundesland abhängig, betragen in der Regel jedoch drei Meter. Ist Ihr Wintergarten höher als drei Meter, gilt die Gebäudehöhe als notwendiger Mindestabstand.
Beachten Sie beim Wintergartenbau den Abstand zum Nachbargrundstück.
Damit Sie die Genehmigung für Ihren Wintergarten erhalten, müssen Sie ggf. einen Bauantrag stellen. Zur Beurteilung des Vorhabens sind dem Formblatt folgende Unterlagen beizufügen:
Amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
Berechnungen zu Gebäude und Grundstück
Bauzeichnungen des Wintergartens (werden meist von den Hersteller:innen geliefert)
zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am Wohnhaus (Maßstab 1:100)
statische Berechnungen
Baubeschreibung von Hersteller:innen
Nachweis zum Wärmeschutz
Beachten Sie, dass sich die Regelungen stetig ändern können. In Abhängigkeit von Ihrem Bundesland können noch weitere Unterlagen zur Bewilligung Ihres Wintergartens erforderlich sein. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Landesbauamt.
Wie hoch die Kosten für Ihre Baugenehmigung sind, ist davon abhängig, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie hoch der Gebührensatz Ihres zuständigen Bauamts ist. Die Kosten variieren deswegen zwischen wenigen Hundert bis Tausenden Euro. Lassen Sie Unterlagen von einem Architekten anfertigen, fallen zusätzlich Kosten an.
Wichtig: Manchmal erheben Baubehörden eine Mindestgebühr für Bauanträge. Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, um in solchen Fällen Zusatzkosten zu vermeiden.
In Abhängigkeit von Größe und Material beginnen die Kosten für einen Wintergarten bei circa 17.500 Euro. Für einen Warmwintergarten können Sie aufgrund der Vorschriften für Wärmedämmung und Fenster jedoch mit deutlich mehr Kosten rechnen. Hier beginnen die Kosten meist bei 30.000 Euro.
Planen Sie einen Warmwintergarten als Wohnraumerweiterung, ist dieser in der Regel genehmigungspflichtig. Kaltwintergärten, die vorranging als Gewächshäuser genutzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden.
In Abhängigkeit vom Bundesland darf ein Kaltwintergarten ohne Baugenehmigung zwischen 20 bis 30m² sein.