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²Die angegebenen Fördermittel können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Förderfähige Kosten pro Wohneinheit sind begrenzt auf maximal 60.000€. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen.
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