Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wollen Sie ein Haus bauen, Ihr Gebäude sanieren oder eine Bestandsimmobilie kaufen? Dann müssen Sie sich an die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes halten. Das GEG regelt unter anderem die Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard.
Das Gebäudeenergiegesetz vereint die alte Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer einheitlichen Vorschrift. Es gilt für alle Bau- und Sanierungsvorhaben seit dem 01. November 2020. Es ist in neun Teile gegliedert und enthält Vorgaben zu folgenden maßgeblichen Punkten:
Ziel des Gesetzes ist, den Einsatz von Energie in Gebäuden möglichst zu begrenzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Demzufolge beziehen sich die Vorgaben des GEG vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard von Gebäuden. Um den Energiebedarf zu ermitteln, werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen und der Strom berücksichtigt, den die jeweiligen Geräte im Betrieb benötigen.
Zusätzlich dazu muss ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen. Häufig handelt es sich dabei um Gebäudeecken oder Stellen, die weniger gut gedämmt sind. Das GEG formuliert zudem Anforderungen an vorhandene Klimatechniken sowie an Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer.
Wann gibt es eine Sanierungspflicht?
Eine Pflicht zum energetischen Sanieren gibt es nur in bestimmten Fällen. Das ist zum Beispiel bei einem Eigentumswechsel der Fall. Dann müssen Sie das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen, um einen U-Wert von 0,24 Watt/(m2K) zu erreichen. Heizungs- und Warmwasserrohre müssen gedämmt und alte Heizkessel in vielen Fällen ausgetauscht werden. Sanieren Sie außerdem mehr als zehn Prozent eines Bauteils, muss es die Anforderungen des GEG erfüllen. Dann schreibt das Gebäudeenergiegesetz zum Beispiel eine Fassadendämmung vor, wenn Sie Ihre Fassade sanieren.
Im Rahmen der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) an, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gebäudeenergiegesetz zu überarbeiten. Die neue Version wurde im Juli 2022 vom Bundestag beschlossen und wird im Januar 2023 in Kraft treten.
Durch die Novelle erhöht sich etwa der Neubaustandard auf das Niveau des Effizienzhauses 55 (EH-55). Entsprechend werden auch die Fördermaßnahmen angepasst. Ab 2025 ist außerdem jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
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Zusätzliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen geplant
Im Rahmen des GEG plant die Bundesregierung weitere Förderungen für Haushalte, die zur klimafreundlichen Heizung umrüsten. Ab 01. Januar 2024 soll es neben der Grundförderung von 30 Prozent zusätzliche Fördermittel für einkommensschwache Haushalte sowie einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ geben. Der neue Entwurf des sogenannten Heizungsgesetzes muss allerdings noch verabschiedet werden.
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Häufig gestellte Fragen
Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 08. August 2020 erlassen und ist am 01. November 2020 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 sowie die Beschlüsse des Koalitionsvertrags und des Wohngipfels 2018 um.