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Förderungen für altersgerechtes Wohnen

Christina Tobias
Christina Tobias
24. November 2023

Mit Förderungen im Bereich Barrierefreiheit soll mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstständiges Wohnen in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Erfahren Sie, welche Zuschüsse möglich sind, was Krankenkasse und Pflegekasse übernehmen und wie Sie für sich oder Ihre Angehörigen einen Antrag stellen können.

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Alle Maßnahmen, Anforderungen und Einsparpotenziale in unserem Fördermittel-Check.

Welche staatlichen Zuschüsse und Kredite gibt es?

Planen Sie Ihr Zuhause oder das eines Angehörigen altersgerecht, behindertengerecht und vor allem barrierefrei zu gestalten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Kredit 159 - „Altersgerecht Umbauen“:

Der Kredit 159 wird unabhängig vom Alter des Antragstellenden von der KfW vergeben und soll die Reduzierung von Barrieren in Wohnungen und Häusern sowie den Schutz vor Einbrüchen vorantreiben. Der zinsgünstige Kredit kann ebenfalls für den Kauf von umgebauten Wohnraum genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 50.000 Euro.

Mehr Informationen zum KfW-Kredit 159

KfW-Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung:

Zudem können Sie den Zuschuss 455-B der KfW nutzen - ebenfalls unabhängig vom Alter. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit maximal 2.500 Euro bezuschusst. Wenn Sie Umbaumaßnahmen vornehmen, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen, liegt der maximale Zuschussbetrag bei 6.250 Euro je Wohneinheit.

Mehr Informationen zum Zuschuss 455-B

Im Video erklärt Förder- und Energiemittelexperte Alexander Steinfeldt von co2online, welche Förderungen für altersgerechtes Wohnen Sie in Erwägung ziehen können:

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Welche Maßnahmen werden über die KfW gefördert?

  • Umbau nach Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. barrierearmes Badezimmer, Treppenlift, Einbau Aufzugsanlage)
  • Einbau altersgerechter Assistenzsysteme („Ambient Assisted Living“) oder Smart-Home-Technologie
  • Umgestalten von Nicht-Wohnflächen zu barrierearmen Wohnflächen
  • Kauf barrierearm sanierter Immobilien

Wie beantragen Sie die Förderung bei der KfW?

Über das Zuschussportal der KfW können Sie oder Ihre Angehörigen schnell und unkompliziert einen Antrag auf einen Zuschuss stellen und entsprechende Dokumente und Nachweise hochladen. Eine Alternative zum Zuschuss 455-B ist der zinsgünstige Kredit 159. Hier läuft die Abwicklung der Beantragung nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (z. B. Ihre Hausbank).

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Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Um einen Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege zu Hause stattfinden bzw. das Pflegepersonal durch die Umbaumaßnahmen entlastet werden. Leben mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad zusammen, kann die Gesamtsumme auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden. Wichtig ist dabei, dass der formlose Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bereits vor dem Start der Sanierungsarbeiten eingereicht wird.

Musterantrag für die Kostenübernahme

Beispiele für Wohnumfeldverbesserungen:

  • Treppenlift
  • Verlegen rutschfester Bodenbeläge
  • Einbauen einer barrierefreien Dusche
  • Vergrößern von Türen

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt Ihnen keine Komplettsanierung, übernimmt aber Hilfsmittel, die ärztlich verordnet wurden. Nötig für die Beantragung ist ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, auf dem die entsprechende Hilfsmittelnummer vermerkt ist. Damit können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um das Hilfsmittelverzeichnis mit einer Liste der vertraglichen Leistungspartner (z. B. Sanitätshäuser) anzufordern. Hier können Sie dann einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Hilfsmittel erstellen lassen. Diesen reichen Sie zusammen mit dem Rezept, einem Anschreiben und einer Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein. Innerhalb von drei bis fünf Wochen sollten Sie eine Antwort erhalten.

Beispiele für Hilfsmittel:

  • Sitz- und Haltegriffe
  • Badewannenlifter
  • Toilettenerhöhungen
  • Duschhocker
  • Elektromobile mit 6 km/h
  • Elektrorollstühle

Welche weiteren Zuschüsse und Kredite sind möglich?

Gemeinden und Bundesländer stellen oft ebenfalls Förderungen für altersgerechte Sanierungen in Form von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter anderem bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern ihrer Gemeinde. Zusätzlich können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Sie beim seniorengerechten Umbau finanziell unterstützen.

Förderungsfähige Projekte

Mit diesen Projekten können Sie Ihr Zuhause oder Ihren Alltag seniorengerecht gestalten:
Alle Hausprojekte

Fachfirmen für Ihr altersgerechtes Zuhause beauftragen

Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie für sich oder Ihre Angehörigen umsetzen wollen? Dann finden Sie jetzt auf Aroundhome kostenlos und unverbindlich* passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Sie zum Thema Zuhause wohnen im Alter beraten?

Sachverständige aus dem Handwerk oder von der Bundesarchitektenkammer helfen Ihnen bei der Planung Ihrer barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen. Außerdem gibt es bundesweit viele Expert:innen der Wohnraumanpassung, die für Beratungen zur Verfügung stellen und sich speziell an Senior:innen, Menschen mit Behinderung und deren Familie und Angehörige richten. Wohnberatungsstellen finden Sie zum Beispiel über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG Wohnungsanpassung).

Wie bekomme ich einen KfW-Zuschuss?

Um einen Zuschuss der KfW zu erhalten, müssen Sie sich im Zuschussportal registrieren. Hier können Sie sich über alle Voraussetzungen für die Förderung informieren und den Antrag inklusive aller Daten und Nachweise hochladen.

Wird eine Badsanierung gefördert?

Entscheiden Sie sich für einen barrierefreien Umbau des Badezimmers (nach DIN 18040-2), können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Besteht ein Pflegegrad und findet die Pflege zu Hause statt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro. Vom Arzt verordnete Hilfsmittel (wie Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen) können über die Krankenkasse erstattet werden. Des Weiteren stellen Gemeinden und Bundesländer Fördertöpfe zur Verfügung. Informieren Sie sich hierzu bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurde?

Wenn der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, ist die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dazu verpflichtet, Ihnen einen Bescheid inklusive einer Begründung zukommen zu lassen. Lehnen Sie die Einwände ab, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Eventuell kann eine rechtliche Beratung Sinn ergeben.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Den Antrag können Sie immer für eine Maßnahme stellen. Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen ändern und deshalb neue Umbauten nötig werden, kann wieder ein Antrag auf die Bezuschussung durch die Pflegekasse gestellt werden.