Mit Förderungen im Bereich Barrierefreiheit soll mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstständiges Wohnen in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Erfahren Sie, welche Zuschüsse möglich sind, was Krankenkasse und Pflegekasse übernehmen und wie Sie für sich oder Ihre Angehörigen einen Antrag stellen können.
Planen Sie Ihr Zuhause oder das eines Angehörigen altersgerecht, behindertengerecht und vor allem barrierefrei zu gestalten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Kredit 159 wird unabhängig vom Alter des Antragstellenden von der KfW vergeben und soll die Reduzierung von Barrieren in Wohnungen und Häusern sowie den Schutz vor Einbrüchen vorantreiben. Der zinsgünstige Kredit kann ebenfalls für den Kauf von umgebauten Wohnraum genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 50.000 Euro.
Mehr Informationen zum KfW-Kredit 159
Zudem können Sie den Zuschuss 455-B der KfW nutzen - ebenfalls unabhängig vom Alter. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit maximal 2.500 Euro bezuschusst. Wenn Sie Umbaumaßnahmen vornehmen, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen, liegt der maximale Zuschussbetrag bei 6.250 Euro je Wohneinheit.
Im Video erklärt Förder- und Energiemittelexperte Alexander Steinfeldt von co2online, welche Förderungen für altersgerechtes Wohnen Sie in Erwägung ziehen können:
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Welche Maßnahmen werden über die KfW gefördert?
Über das Zuschussportal der KfW können Sie oder Ihre Angehörigen schnell und unkompliziert einen Antrag auf einen Zuschuss stellen und entsprechende Dokumente und Nachweise hochladen. Eine Alternative zum Zuschuss 455-B ist der zinsgünstige Kredit 159. Hier läuft die Abwicklung der Beantragung nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (z. B. Ihre Hausbank).
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Um einen Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege zu Hause stattfinden bzw. das Pflegepersonal durch die Umbaumaßnahmen entlastet werden. Leben mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad zusammen, kann die Gesamtsumme auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden. Wichtig ist dabei, dass der formlose Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bereits vor dem Start der Sanierungsarbeiten eingereicht wird.
Beispiele für Wohnumfeldverbesserungen:
Die Krankenkasse zahlt Ihnen keine Komplettsanierung, übernimmt aber Hilfsmittel, die ärztlich verordnet wurden. Nötig für die Beantragung ist ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, auf dem die entsprechende Hilfsmittelnummer vermerkt ist. Damit können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um das Hilfsmittelverzeichnis mit einer Liste der vertraglichen Leistungspartner (z. B. Sanitätshäuser) anzufordern. Hier können Sie dann einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Hilfsmittel erstellen lassen. Diesen reichen Sie zusammen mit dem Rezept, einem Anschreiben und einer Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein. Innerhalb von drei bis fünf Wochen sollten Sie eine Antwort erhalten.
Beispiele für Hilfsmittel:
Gemeinden und Bundesländer stellen oft ebenfalls Förderungen für altersgerechte Sanierungen in Form von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter anderem bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern ihrer Gemeinde. Zusätzlich können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Sie beim seniorengerechten Umbau finanziell unterstützen.
Förderungsfähige Projekte
Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie für sich oder Ihre Angehörigen umsetzen wollen? Dann finden Sie jetzt auf Aroundhome kostenlos und unverbindlich* passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.
Häufig gestellte Fragen
Sachverständige aus dem Handwerk oder von der Bundesarchitektenkammer helfen Ihnen bei der Planung Ihrer barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen. Außerdem gibt es bundesweit viele Expert:innen der Wohnraumanpassung, die für Beratungen zur Verfügung stellen und sich speziell an Senior:innen, Menschen mit Behinderung und deren Familie und Angehörige richten. Wohnberatungsstellen finden Sie zum Beispiel über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG Wohnungsanpassung).
Um einen Zuschuss der KfW zu erhalten, müssen Sie sich im Zuschussportal registrieren. Hier können Sie sich über alle Voraussetzungen für die Förderung informieren und den Antrag inklusive aller Daten und Nachweise hochladen.
Entscheiden Sie sich für einen barrierefreien Umbau des Badezimmers (nach DIN 18040-2), können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Besteht ein Pflegegrad und findet die Pflege zu Hause statt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro. Vom Arzt verordnete Hilfsmittel (wie Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen) können über die Krankenkasse erstattet werden. Des Weiteren stellen Gemeinden und Bundesländer Fördertöpfe zur Verfügung. Informieren Sie sich hierzu bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern.
Wenn der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, ist die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dazu verpflichtet, Ihnen einen Bescheid inklusive einer Begründung zukommen zu lassen. Lehnen Sie die Einwände ab, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Eventuell kann eine rechtliche Beratung Sinn ergeben.
Den Antrag können Sie immer für eine Maßnahme stellen. Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen ändern und deshalb neue Umbauten nötig werden, kann wieder ein Antrag auf die Bezuschussung durch die Pflegekasse gestellt werden.