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Der Einbau eines Treppenlifts ist in der Regel auch in Mietshäusern unter Berücksichtigung der Auflagen problemlos möglich. Eine Kostenübernahme für den Treppenlift durch den Vermieter darf allerdings nicht erwartet werden. Wie Sie am besten vorgehen und welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben erfahren Sie im Folgenden:
Der Umbau zur Reduzierung von Barrieren im Haushalt ist auf dem Vormarsch, da die meisten Menschen planen, auch im Alter in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Die Planung dieser Maßnahmen im Eigenheim ist unproblematisch. Doch wie gestaltet sich der Einbau eines Treppenlifts für Personen, die in Mietshäusern wohnen? Umfragen zufolge wohnten im Jahr 2018 etwa 7,8 Millionen Menschen über 59 Jahre in Deutschland zur Miete. Das entspricht 38,8 Prozent dieser Altersgruppe. Wenn Sie nicht warten möchten, bis Ihr Vermieter eigenständig einen Treppenlift im Haus installiert, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit selbstständig zu handeln.
Auch Personen, die zur Miete wohnen haben einen Anspruch auf die Gewährung der Barrierefreiheit in ihrem Mietshaus beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts. Die erforderlichen Voraussetzungen sind nach § 554a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt:
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, also etwa eine körperliche oder eine andere Einschränkung des Mieters, aus der sich die Notwendigkeit ergibt, auf das Hilfsmittel angewiesen zu sein.
Wohnen Sie nicht allein in dem Mietshaus müssen neben dem Vermieter auch die restlichen Mietparteien mit den baulichen Veränderungen durch den Einbau eines Treppenlifts einverstanden sein. Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen beachtet werden, um die Sicherheit im Treppenhaus trotz des Lifteinbaus zu gewährleisten:
Überprüfen Sie am besten im Vorfeld die Gegebenheiten. Können alle Voraussetzungen in Ihrem Mietshaus berücksichtigt werden? Müssen mit dem Einbau des Treppenlifts weitere bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, informieren Sie sich rechtzeitig über die Tragweite.
Auch bei einer Zustimmung des Vermieters zum Einbau des Treppenlifts im Mietshaus, hat der Mieter alle im Zusammenhang mit dem Treppenlift anfallenden Kosten selbst zu tragen. Diese variieren je nach Liftart, Treppenform und Anzahl der Etagen, die überwunden werden müssen.
Im Fall eines Umzugs ist der Mieter verpflichtet auch für die anfallenden Kosten, zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufzukommen.
Die Kosten für einen Treppenlift können schnell in die Höhe steigen. Damit Sie sich dennoch den Traum von mehr Bewegungsfreiheit erfüllen können, gibt es mehrere Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte:
Bevor Sie einen Kauf abschließen, lohnt es sich mehrere Angebote einzuholen. Gegebenenfalls kommt für Sie auch ein Treppenlift zur Miete in Frage? Diese Variante ist meist kostengünstiger und einfacher in der Organisation, da Montage und Wartungsservice enthalten sind.
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