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Treppenlift im Mietshaus und Mehrfamilienhaus – Rechte, Vorschriften und Kosten

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Ein Treppenlift in Ihrem Mietshaus oder Mehrfamilienhaus wäre wünschenswert, doch Sie wissen nicht, ob das überhaupt möglich ist? Bei der Installation eines Treppenlifts in Miets- und Mehrfamilienhäusern müssen gewisse Bestimmungen berücksichtigt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und informieren Sie, worauf im Vorfeld bei der Montage geachtet werden sollte.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Treppenlift im Treppenhaus
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Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt?

Ein Treppenlift im Mietshaus ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das ist z. B. der Fall, wenn Mieter:innen aufgrund einer Behinderung ihre Wohnung ohne Lift nicht erreichen können. Für den Einbau des Treppenlifts benötigen sie im Mietshaus die Erlaubnis der Vermieter:innen. Im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss die Eigentümergemeinschaft den Treppenlift genehmigen.

Vermieter:innen können den Treppenlift nur aus triftigen Gründen verbieten. Wenn der Lift z. B. nicht zwingend erforderlich ist oder berechtigte Sicherheitsbedenken für andere Bewohner:innen bestehen, etwa durch blockierte Fluchtwege, ist ein Widerspruch möglich.

Barrierereduzierung im Mietshaus

Laut einer aktuellen Statista-Umfrage zur Wohnsituation in Deutschland wohnten im Jahr 2024 etwa 45 Prozent der über 69-Jährigen zur Miete. Das entspricht 5,7 Millionen Menschen. Mit zunehmendem Alter werden körperliche Beeinträchtigungen wahrscheinlicher. Eine barrierefreie neue Wohnung zu finden, ist jedoch eine Herausforderung: Nur 11 Prozent der Mietwohnungen, die laut einer Auswertung im Jahr 2025 bei ImmoScout24 angeboten werden, sind barrierefrei, senioren- oder rollstuhlgerecht. Sie sind zudem bis zu 30 Prozent teurer. Ein barrierefreier Zugang zur Mietwohnung mithilfe eines Treppenlifts gehört daher immer häufiger zu den gewünschten Umbaumaßnahmen.

Rechtliche Voraussetzungen für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus oder Mietshaus

Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen im Mehrfamilienhaus haben ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung mit einem Treppenlift. Allerdings gelten im Miets- und Mehrfamilienhaus besondere bauliche und rechtliche Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts.

Anspruch auf Barrierefreiheit und rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf einen Treppenlift in einer Mietwohnung ist in § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für die Erlaubnis eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage in § 20 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) nachzulesen. Demnach ist ein berechtigtes Interesse die Voraussetzung dafür, dass Vermieter:innen oder die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Treppenlifts erlauben müssen. Dies kann beispielsweise eine körperliche Einschränkung sein, aufgrund derer Bewohner:innen einen Treppenlift nutzen müssen, um die eigene Wohnung zu erreichen. Unter Umständen ist ein Nachweis, beispielsweise in Form eines ärztlichen Attests, erforderlich.

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DIN-Vorschriften für Treppenlifte im Miets- und Mehrfamilienhaus

Die Auflagen zum Einbau eines Treppenlifts in ein Mietshaus oder in einen Gemeinschaftsbereich im Mehrfamilienhaus finden Sie in der DIN 18065 „Gebäudetreppen“ sowie in der Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes. Folgende bautechnischen Vorgaben gelten:

  • Eine baurechtlich notwendige Treppe muss auch nach dem Einbau eines Treppenlifts noch mindestens 100 cm breit sein. Hierfür empfiehlt sich ein Lift mit hochklappbarer Sitzfläche.

  • Bei einer nicht notwendigen Treppe beträgt die Mindestlaufbreite 50 cm.

  • Verläuft der Treppenlift über mehrere Etagen, müssen neben ihm 60 cm Restlaufbreite verbleiben, ansonsten muss zwischen den Etagen ein Wartebereich für entgegenkommende Personen eingerichtet werden.

  • Der Handlauf der Treppe muss trotz Treppenlift uneingeschränkt nutzbar sein.

  • Der Treppenlift muss jederzeit vor unbefugter Benutzung gesichert werden.

Brandschutz und Fluchtwege – Regeln für Treppenlifte im Treppenhaus

Ein Treppenlift darf im Mehrfamilienhaus oder Mietshaus den Brandschutz und die Fluchtwege nicht gefährden. Daher gilt Folgendes:

  • Der Treppenlift muss aus nicht brennbarem Material bestehen, um Brandlasten zu vermeiden.

  • Der parkende Treppenlift darf nicht im Weg sein und muss daher eingeklappt oder in eine Parkposition außerhalb des Laufweges gefahren werden können.

  • Es muss möglich sein, den Treppenlift z. B. bei einem Stromausfall manuell zu verschieben.

Treppenlift außen am Haus
Damit ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus keine Fluchtwege blockiert, ist eine Mindestlaufbreite von 100 cm neben dem Lift vorgeschrieben.

Ist eine Treppenlift-Genehmigung durch Vermieter und Bauamt nötig?

Für die Installation eines Treppenlifts ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Wenn Mieter:innen einen Treppenlift ohne Erlaubnis einbauen, können Vermieter:innen einen kostenpflichtigen Rückbau verlangen und ihnen im schlimmsten Fall den Mietvertrag kündigen. Eine amtliche Baugenehmigung ist dagegen nur erforderlich, wenn der Treppenlift in ein öffentliches oder denkmalgeschütztes Gebäude eingebaut werden soll.

Mieter vs. Eigentümer – Rechte und Pflichten beim Einbau eines Treppenlifts

Rechte und Pflichten von Mietern: Mieter können aus Gründen der Barrierefreiheit grundsätzlich verlangen, dass ihnen der Einbau eines Treppenlifts erlaubt wird. Dazu brauchen sie die Zustimmung der Vermieter:innen, da bauliche Veränderungen an Gemeinschaftseigentum nötig sind. Ihre Pflicht besteht darin, die Kosten für Anschaffung, Einbau, Wartung und den Rückbau beim Auszug zu tragen.

Rechte und Pflichten von Vermietern: Vermieter:innen müssen dem Einbau eines medizinisch notwendigen Treppenlifts zustimmen, sie können aber Bedingungen festlegen: etwa eine fachgerechte Ausführung, keine Beeinträchtigung der Nutzung für andere Hausbewohner:innen, eine zusätzliche Kaution sowie die Demontage des Treppenlifts nach Auszug der gehbeeinträchtigten Mieter:innen.

Kann der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts verbieten?

In folgenden Fällen können Vermieter:innen den Einbau eines Treppenlifts verbieten:

  • Keine Notwendigkeit: Wenn der Treppenlift medizinisch nicht erforderlich ist und das Treppensteigen der Mieterin oder dem Mieter zumutbar bleibt.

  • Unzumutbare Umbaumaßnahmen: Wenn für den Treppenlifteinbau umfangreiche und unzumutbare Eingriffe in die Gebäudestruktur nötig sind, z. B. das Versetzen von Wänden oder Treppen.

  • Unmöglicher Rückbau: Wenn Mieter:innen zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand verpflichtet sind und sich der Lift beim Auszug nicht ohne erheblichen Aufwand entfernen lässt oder dauerhafte Schäden hinterlässt (was selten der Fall ist).

  • Zumutbare Alternativen: Wenn es praktikable Alternativen zum Treppenlift gibt, etwa eine Rampe bei wenigen Stufen im Eingangsbereich.

Möchten Sie die Möglichkeiten eines Treppenlifts in Ihrem Mietshaus frühzeitig ausloten? Eine kompetente Fachfirma berät Sie im Vorfeld, wie aufwändig die Installation in Ihrem Treppenhaus wäre und ob Umbaumaßnahmen nötig sind.

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Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – Wann ist sie erforderlich?

Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist immer dann erforderlich, wenn ein Treppenlift im Gemeinschaftsbereich eines Mehrfamilienhauses eingebaut werden soll. Wenn Sie beispielsweise einen Treppenlift im Treppenhaus installieren möchten, müssen die übrigen Eigentümer:innen dem Vorhaben zustimmen. Wenn Sie hingegen einen Treppenlift in Ihrer eigenen Eigentumswohnung installieren möchten, benötigen Sie dafür keine Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft.

Wer trägt die Kosten für den Treppenlift im Miets- oder Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus beginnen bei 5.000 Euro für einen Sitzlift für eine Etage, 10.000 Euro für einen Kurvenlift oder rollstuhlgeeigneten Plattformlift und können sich auf bis zu 40.000 Euro bei mehreren Etagen belaufen. Wer übernimmt in welchem Fall also die Kosten?

  • Mieter oder Mieterin: Wird der Treppenlift auf Wunsch einer einzelnen Mietpartei eingebaut, muss diese grundsätzlich alle Kosten tragen. Dazu gehören Anschaffung, Umbau, Einbau, Wartung und gegebenenfalls auch die Demontage des Treppenlifts beim Auszug.

  • Vermieter oder Vermieterin: Wenn der Treppenlift als dauerhafte Wertsteigerung für die Immobilie angesehen wird und im Treppenhaus verbleiben soll, kann eine freiwillige Kostenbeteiligung, eine Mietminderung oder sogar eine komplette Kostenübernahme individuell mit den Vermieter:innen vereinbart werden.

  • Eigentümergemeinschaft: Benötigen mehrere Parteien im Haus einen Treppenlift oder soll die Immobilie gezielt aufgewertet werden, kann die Eigentümergemeinschaft gemeinsam über die Anschaffung entscheiden. In diesem Fall werden die Kosten auf alle Eigentümer:innen verteilt.

Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte im Mietshaus oder Mehrfamilienhaus

Damit Sie sich den Traum von mehr Bewegungsfreiheit trotz der hohen Kosten erfüllen können, gibt es mehrere Förderungsmöglichkeiten für Treppenlifte. Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Pflegekasse zu beantragen. Dieser kann bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person im Haushalt betragen. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Daneben unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Mieter:innen beim Einbau eines Treppenlifts.

Treppenlift im Mehrfamilienhaus – Was muss man beachten?

Im Mehrfamilienhaus ist es ebenso wichtig wie im Mietshaus, dass der Treppenlift andere Bewohner:innen nicht behindert. Die Treppen müssen außerdem breit genug für die bautechnischen Anforderungen sein. Von Vorteil sind daher zusammenklappbare Treppenliftmodelle oder besonders platzsparende Treppenlifte für schmale Treppen.

Treppenliftmodell

Vorteile im Mehrfamilienhaus

Kosten für eine Etage

Sitzlift

- nur 70 cm Treppenbreite erforderlich

- teilweise zusammenklappbar

- geeignet für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen

ab 5.000 € inkl. Montage

Stehlift

- nur 60 cm Treppenbreite erforderlich

- zusammenklappbar

- geeignet für Menschen mit Gelenkproblemen

ab 12.000 € inkl. Montage

Plattformlift

- 100 cm Treppenbreite erforderlich

- wird automatisch zusammengeklappt

- geeignet für Menschen im Rollstuhl

ab 10.000 € inkl. Montage

Tipps zur Treppenliftmontage im Mehrfamilienhaus

  • Planung: Bereiten Sie sich auf den Termin mit dem Treppenlift-Anbieter vor und überlegen Sie vorab Ihre Anforderungen (Etagenzahl ohne Umstieg, Klappfunktionen, Parkposition, Traglast, Stromanschluss).

  • Schienenverlauf: Wählen Sie den Schienenverlauf des Treppenlifts innen am Geländer oder außen an der Wand – je nachdem, wie der Handlauf besser genutzt werden kann und was den Verkehrsfluss im Treppenhaus weniger beeinträchtigt.

  • Montageart: Entscheiden Sie zwischen Treppen- oder Wandmontage des Treppenlifts, je nachdem welches Bauteil im Mehrfamilienhaus geschont werden soll.

  • Kommunikation: Sprechen Sie am besten frühzeitig mit den anderen Bewohner:innen darüber, was ihnen wichtig ist, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden.

Alternativen, wenn ein Treppenlift im Mietshaus nicht möglich ist

Es gibt mehrere Alternativen für einen Treppenlift im Mietshaus, wenn dieser aus Platz-, Genehmigungs- oder Brandschutzgründen nicht infrage kommt.

  • Rampe: Bei wenigen Stufen reicht als barrierereduzierende Maßnahme oft eine feste oder klappbare Rampe. Wichtig ist nur, dass sie nicht zu steil ist und eine rutschfeste Oberfläche hat, damit Mieter:innen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sicher hoch- und runterkommen.

  • Hublift: Ein rollstuhlgeeigneter Hublift kann unabhängig vom Treppenverlauf installiert werden und eignet sich für wenige Treppenstufen bis zu einer Etage.

  • Senkrechtlift: Um Fluchtwege im Treppenhaus freizuhalten, eignet sich ein Senkrechtlift. Er hat einen selbsttragenden Schacht und ist im Vergleich zum Fahrstuhl einfacher und kostengünstiger auch nachträglich im Treppenhaus oder außen am Mietshaus zu installieren.

  • Treppensteiger oder Treppenraupe: Für kurzfristige Überbrückungen eignen sich mobile Treppensteighilfen. Allerdings ist hierfür in den meisten Fällen eine Begleitperson erforderlich, was die selbstständige Teilhabe am Leben stark einschränkt.

  • Umzug in barrierefreie Wohnung: In einigen Fällen ist ein Wohnungswechsel in ein barriereärmeres Stockwerk oder ein Gebäude mit Aufzug langfristig die praktischste Lösung

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Häufig gestellte Fragen

Kann ein Treppenlift in einem Mietshaus eingebaut werden?

Der Einbau eines Treppenlifts ist in der Regel auch in Mietshäusern unter Berücksichtigung der Auflagen problemlos möglich. Eine Kostenübernahme für den Treppenlift durch den Vermieter oder die Vermieterin darf allerdings nicht erwartet werden.

Muss ich den Treppenlift beim Auszug ausbauen?

Im Fall eines Umzugs sind Sie als Mieter bzw. Mieterin verpflichtet, den Treppenlift ausbauen zu lassen und für die anfallenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufzukommen.

Ist ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus genehmigungspflichtig?

Ja, im Mehrfamilienhaus muss ein Treppenlift im Gemeinschaftsbereich von den übrigen Eigentümer:innen oder den Vermieter:innen genehmigt werden. Eine Baugenehmigung durch eine Behörde ist hingegen nur erforderlich, wenn es sich z. B. um ein öffentliches oder denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

Was kostet ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus reichen typischerweise von etwa 5.000 € für einen Sitzlift (eine Etage) über ca. 10.000 € für Kurven- oder Plattformlifte bis hin zu rund 40.000 € bei mehreren Etagen, jeweils inklusive Montage.

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