Ist für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung nötig?
Die jeweilige Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes gibt vor, ob Sie Ihre Garage genehmigungsfrei bauen dürfen und welche Auflagen Sie dabei einhalten müssen. Ihre Baubehörde kann Ihnen eine genaue Auskunft erteilen. Beachten Sie, dass Sie als Bauherr für die Einhaltung der Auflagen haften, auch wenn Sie Ihre Garage ohne eine Baugenehmigung bauen dürfen.
Ist die Isolierung der Garage sinnvoll?
Wenn Sie die Garage lediglich als Unterstand für Ihr Fahrzeug nutzen wollen, ist eine Isolierung überflüssig. Soll die Garage zusätzlich als Werk- oder Hobbyraum genutzt werden, macht eine professionelle Isolierung aber durchaus Sinn. Die Ausstattung ist jedoch kostenintensiver und erfordert zusätzliche Heizkosten. Eine ausreichende und sachgemäße Belüftung ist für isolierte Garagen unbedingt notwendig.
Kann ich das Dach meiner Betonfertiggarage begrünen?
Generell lässt sich jedes Flachdach einer Garage auch begrünen. Eine extensive Bepflanzung mit kleinen Pflanzen kann bei einer ausreichend tiefen Dachwanne ohne Probleme auf dem Dach einer Fertiggarage angelegt werden. Für eine intensive Begrünung, die das Garagendach in einen richtigen Garten verwandelt und Büsche sowie Bäume beinhaltet, muss die Traglast des Daches jedoch stärker sein.
Ist es auch möglich, auf dem Dach meiner Fertiggarage eine Dachterrasse zu bauen?
Die Nutzung des Garagendachs als Dachterrasse ist nur bei Betonfertiggaragen möglich. Außerdem muss die Dachlast auf mindestens 4 kN/qm erhöht werden.
Darf ich auf meinem Garagendach eine Solaranlage installieren?
Ja, allerdings eignen sich Solaranlagen auf dem Garagendach durch die geringe Größe nur für den Eigenbedarf. Bei größeren Dachflächen können Sie den überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dadurch einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung.