Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Nach der Erfassung Ihrer Wünsche verbinden wir Sie mit bis zu drei Fachpartnern.
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Das Wichtigste in Kürze
Auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder dem ersten eigenen Haus haben Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden? Oder Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu einem möglichst hohen Preis verkaufen? Für Laien ist es schwer, den Wert einer Immobilie zu ermitteln oder mögliche Baumängel zu erkennen. Ein/e Immobiliengutachter:in hilft: Er/sie ist ein/e Sachverständige/r, der/die den tatsächlichen Wert einer Immobilie fachgerecht schätzt und mögliche Mängel mit geübtem Auge identifiziert.
Immobiliengutachter:innen ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks. Der Verkehrswert bezeichnet den Kaufpreis, den ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung erzielen könnte.
Ein Immobiliengutachten kann mit drei verschiedenen Verfahren fachgerecht erstellt werden:
Um den Immobilienwert zu ermitteln, verschafft sich der/die Bausachverständige einen detaillierten Überblick über den Zustand und die Ausstattung von Haus oder Wohnung. Insbesondere folgende Punkte prüft er /sie dabei genau:
Immobiliengutachter:in ist keine geschützte Berufsbezeichnung – im Prinzip darf jeder diesen Begriff verwenden. In Deutschland gibt es keine Ausbildung und kein Studium, das eine/n Anbieter:in sicher qualifiziert. Lediglich berufsnahe Tätigkeiten wie Makler:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen können einen Zertifikationslehrgang absolvieren, um eine Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung zu erhalten.
Daher sollten Sie die Qualifikationen des/der Sachverständigen für Immobilien vor Auftragserteilung genau prüfen. Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:
Unser Tipp:
Wenn Sie auf der Homepage eines Anbieters nicht fündig werden, fragen Sie den/die Bausachverständige/n direkt nach den Qualifikationen.
Bei Gutachter:innen haben Sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Qualifikationsstufen:
Staatlich anerkannte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten meist als Architekt:innen oder Bauingenieur:innen. Freie Bausachverständige verfügen teilweise über ähnliche Qualifikationen, andere schöpfen ihre Erfahrung aus einer Tätigkeit als Makler:in oder Immobilienkaufmann oder -frau.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Immobiliengutachter:innen und Immobiliensachverständige/r meist synonym verwendet. Das ist naheliegend, geht es doch immer um die Erstellung von Gutachten, die den Wert oder den Zustand einer Immobilie beschreiben.
Im Alltag kommt der weniger sperrige Begriff Gutachter:innen viel häufiger zum Einsatz als der/die amtlich klingende Sachverständige.
Wenn Sie Immobiliengutachter:innen beauftragen möchten, hilft Ihnen unsere Checkliste, den/die passende/n Anbieter:innen zu finden:
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Immobilienbewerter:innen erstellt hauptsächlich zwei Arten von Gutachten. Welches davon Sie benötigen, hängt von Ihrem persönlichen Vorhaben ab.
Bei einem Vollgutachten handelt es sich um ein gerichtsfestes Gutachten, das ein/e vereidigte/r Sachverständige/r nach bestimmten Formvorschriften anfertigt. Es stellt die genaueste Variante einer Immobilienbewertung dar. Die Immobiliengutachter:innen erreichen dabei schnell einen Umfang von 50 Seiten oder mehr und beleuchten alle Aspekte, die auf den Marktwert eines Hauses oder einer Wohnung Einfluss nehmen. Da ein Vollgutachten vergleichsweise aufwendig ist, fallen die Kosten entsprechend hoch aus.
In bestimmten Fällen ist das Vollgutachten sogar vorgeschrieben. Dazu gehören:
Ein Kurzgutachten ermittelt den Immobilienwert dagegen nur überschlägig. Hier befolgt der/die Immobiliengutachter:innen zwar grundsätzlich die Vorgaben zur Anfertigung eines Verkehrswertgutachtens, aber einige Schritte entfallen. So verzichtet er auf die genaue Prüfung des Grundbuchauszugs ebenso wie auf die Berechnung der Grundfläche oder die Bewertung des Lageplans. Daher ist ein Kurzgutachten immer dann zu empfehlen, wenn Sie nur einen groben Überblick über den Wert einer Immobilie benötigen.
Ein Kurzgutachten ist unter anderem in folgenden Fällen sinnvoll:
Unser Tipp:
Da der Umfang eines Kurzgutachtens je nach Anbieter variieren kann, informieren Sie sich vor der Auftragserteilung, wie ausführlich der/die Immobiliengutachter:in das Gutachten erstellt. Je mehr Punkte bei der Prüfung weggelassen werden, desto billiger wird das Gutachten.
Zu den am häufigsten angeforderten Immobiliengutachten gehören folgende:
Wir finden regionale Fachfirmen für Sie.
Wie teuer die Beauftragung von Immobiliengutachter:innen wird, hängt von Art und Umfang des Immobiliengutachtens ab. Rechnen Sie mit folgenden Werten:
Unser Tipp:
Holen Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Immobiliengutachter:innen ein, um ein Angebot mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen. Es steht Ihnen auch frei, mit dem/der Immobiliensachverständigen über die Kosten zu verhandeln.
Mit einem Gutachten erhalten Käufer:in und Verkäufer:in von Immobilien Sicherheit. Außerdem schaffen Immobiliengutachter:innen Klarheit, wenn es um Erbbaurecht oder die Höhe der Erbschaftssteuer geht. Auch bei einem Hausverkauf im Scheidungsfall kann ein/ Immobiliensachverständige/r für eine faire und gerichtsfeste Berechnungsgrundlage sorgen.
Insbesondere beim Hausverkauf und -kauf sollten Sie nie auf ein Immobiliengutachten verzichten. Eine Wertauskunft untermauert Ihre Kaufpreisforderung als Verkäufer:in, Interessent:innen gibt ein Fachgutachten ein gutes Gefühl. Im Vergleich zu den Vorteilen ist der Preis für ein aussagekräftiges Kurzgutachten gering.
Damit der/die Immobiliengutachter:in die Wertschätzung einer Immobilie vornehmen kann, benötigt er/sie einige Unterlagen, die Sie bitte für den Termin bereithalten. Für ein Vollgutachten sind mehr Nachweise erforderlich, als für ein Kurzgutachten. Fragen Sie den/die beauftragte/e Immobiliengutachter:in rechtzeitig vor dem Termin, welche Belege Sie mitbringen sollen. Die folgende Liste zeigt, welche Unterlagen für ein Vollgutachten benötigt werden:
Zur Info:
Falls Sie nicht alle Unterlagen rechtzeitig zusammentragen können, dürfen Sie diese auch kurzfristig nachreichen.