Die Frage nach dem optimalen Verkaufszeitpunkt lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie auf jedem anderen Markt bestimmen auch auf dem Immobilienmarkt Angebot und Nachfrage den Preis. Gibt es... weiterlesen
Wird eine Ehe geschieden, stellt sich früher oder später die Frage, was mit der gemeinsamen Eigentumswohnung oder dem Eigenheim bzw. der gemeinsamen Ehewohnung passiert. Steht lediglich ein Ehepartner im Grundbuch, ist der Eigentumsanspruch klar geregelt: Er behält die Immobilie und muss, wenn nicht anders im Ehevertrag geregelt, den Partner finanziell dafür entschädigen. Anders ist die Lage, wenn beide Ehegatten als Eigentümer eingetragen sind und somit auch beide Anspruch erheben können.
Der Begriff „Ehewohnung“ meint den gemeinsamen Wohnsitz des Ehepaares während der Ehe. Dabei ist es unerheblich, ob es sich tatsächlich um eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Behausung, wie zum Beispiel einen Wohnwagen, handelt.
Aufgrund veränderter Lebensumstände und einer neuen finanziellen Situation lohnt es sich meist nicht, die gemeinsame Ehewohnung weiterhin alleine zu nutzen. Natürlich kann auch einer der beiden Eheleute die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen. Am Ende gibt es aber einige wirtschaftliche Faktoren, die den Verkauf oft zur sinnvollsten Lösung machen.
Finanzielle Lage: Das bisher gemeinsame Einkommen muss nun auf zwei getrennte Haushalte verteilt werden. Zusätzlich erhöhen sich die Gesamtkosten bei doppelter Haushaltsführung. Unter diesen Umständen ist es einem einzelnen Ehepartner oft nicht möglich, die gemeinsame Immobilie zu halten.
Wirtschaftliche Entflechtung der Eheleute: Viele Partner versuchen einer gemeinsamen geschäftlichen Beziehung aus dem Weg zu gehen, da das Konfliktpotenzial bei frisch Geschiedenen oft erhöht ist. Die gemeinsame Erhaltung oder Vermietung des Hauses würde die regelmäßige Begegnung, auch wenn nur auf geschäftlicher Ebene, unvermeidbar machen.
Veränderte Lebensumstände: Oft ist ein Neuanfang in einer anderen Wohnung attraktiver, als in der alten, gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. In vielen Fällen macht es auch wenig Sinn, alleine in einer viel zu großen Wohnung oder einem ganzen Haus zu wohnen.
Legen Sie Wert auf eine fundierte Wertermittlung des Hauses, da der Verkehrswert einen großen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen den Verkauf haben kann. Beide Ehepartner sollten zur Verkehrswertermittlung einen unabhängigen Gutachter beauftragen und den Prozess persönlich begleiten. So vermeiden Sie, dass das Ergebnis am Ende von einer Seite infrage gestellt wird.
Nach dem Verkauf wird der Gewinn aufgeteilt oder mit offenen Schulden verrechnet. Die auf dem Haus lastenden Kredite werden aus dem Verkaufserlös zurückgeführt und unter Umständen handelt man mit dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung aus. Der restliche Erlös wird gleichberechtigt unter den Ehegatten aufgeteilt. Dabei ist unerheblich, wer wann wie viel Vermögen in die Kredittilgung gesteckt hat. Selbst wenn nur ein Partner den Kredit abgezahlt hat, geht der Erlös zu gleichen Teilen an beide Parteien. Mögliche Asymmetrien lassen sich jedoch über Ausgleichszahlungen wieder beheben, die die finanziellen Diskrepanzen von Geschiedenen berücksichtigen sollen. Beim Zugewinnausgleich werden die Anfangsvermögen der Eheleute mit ihren Endvermögen verglichen. Derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss nach der Scheidung die Hälfte des Zugewinns an den Ex-Partner abgeben.
Vorfälligkeitsentschädigung
Möchte man als Besitzer ein Haus verkaufen, das noch mit einem Kredit belastet ist, kann die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. So hat man als Kreditnehmer zwar die Möglichkeit, den Kreditvertrag vorzeitig zu beenden, muss aber den Ausfallschaden für die Bank begleichen.
Wenn nach der Scheidung ein einvernehmlicher Verkauf der Ehewohnung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zustande kommt, gibt es folgende Alternativen:
Eine Möglichkeit ist die Vermietung des gemeinsamen Hauses. Sowohl Mieteinnahmen als auch anfallende Kosten für Instandhaltung oder Abzahlung werden unter den geschiedenen Ehepartnern aufgeteilt. Diese Lösung macht vor allem Sinn, wenn bei sofortigem Verkauf ein hoher Verlust zu erwarten wäre. Eine solche Lösung bedeutet aber auch eine andauernde geschäftliche Beziehung der Geschiedenen, was je nach persönlicher Beziehung nach der Trennung Schwierigkeiten mit sich bringen könnte.
Gerade bei einem größeren Haus kann eine räumliche Aufteilung der Wohnfläche in Betracht gezogen werden. So könnte zum Beispiel jede Partei eine Etage als separate Eigentumswohnung nutzen. Diese Lösung ist jedoch unter Umständen sehr aufwendig: Die Teilung muss oft mithilfe eines Architekten oder Gutachters durchgeführt werden und ein Notar muss die neuen Eigentumsverhältnisse aufnehmen und beurkunden.
Kommt es nach der Scheidung zu keiner Einigung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen zwischen den Eheleuten, gibt es noch eine letzte Möglichkeit: die Teilungsversteigerung. Ähnlich der Zwangsversteigerung gibt man hier den Prozess aus der Hand und die Eigentumsverhältnisse werden notfalls auch gegen den Willen des unnachgiebigen Partners geregelt. Ein Sachverständiger bewertet die Immobilie und legt einen Preis für das niedrigste Gebot fest. Großer Nachteil: Die so ermittelte und am Ende erzielte Summe liegt in der Regel weit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Schnäppchenjäger wittern hier ihr Glück, die Besitzer sind jedoch die Benachteiligten.
Die Verwaltung von gemeinsamem Eigentum ist nach einer Trennung oft ein sehr schwieriges Unterfangen. Häufig fällt es den Beteiligten schwer, persönliche und emotionale Beweggründe außen vor zu lassen, um die richtige Entscheidung zu treffen. So wie ein Scheidungsanwalt die rechtlichen Angelegenheiten in die Hand nimmt, kann auch ein kompetenter Immobilienmakler Sie in der schwierigen Zeit unterstützen. Er übernimmt alle wichtigen Aufgaben rund um den Hausverkauf und kann als neutrale Instanz zwischen den Ehepartnern vermitteln, um somit den bestmöglichen Verkaufspreis und damit Erlös zu erzielen.
Nutzen Sie für Ihre Suche nach einem passenden Makler den Service von Aroundhome: Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wir empfehlen Ihnen auf Basis Ihrer Angaben unverbindlich passende Immobilienmakler in Ihrer Region. Von den Maklern erhalten Sie Verkaufsempfehlungen, die Sie direkt miteinander vergleichen können - so sparen Sie Zeit!
Die Frage nach dem optimalen Verkaufszeitpunkt lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie auf jedem anderen Markt bestimmen auch auf dem Immobilienmarkt Angebot und Nachfrage den Preis. Gibt es... weiterlesen
Beim Hausverkauf gibt es einiges zu bedenken und zu beachten. Unsere Checkliste erklärt Ihnen die wichtigsten Schritte. weiterlesen
Eine Immobilie zu veräußern, geht oftmals mit viel Aufwand einher. Es gibt für Sie als Eigentümer viel zu bedenken und zu organisieren. Diese drei Tipps erleichtern Ihnen Wohnungsverkauf: weiterlesen