Um einen guten Immobilienmakler zu finden, sollten Sie auf die Mitgliedschaft in einem Maklerverband, ein seriöses Auftreten und eine ausführliche Beratung achten.
Ein guter Makler findet häufig schnell einen solventen Käufer für Ihr Objekt.
Welcher Makler der richtige für Sie ist, hängt auch davon ab, welche Art von Objekt Sie veräußern wollen.
Wer die Leistung eines Immobilienmaklers in Auftrag gibt, muss auch für die Maklerprovision aufkommen.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu einem angemessenen Preis verkaufen wollen, führt oft kein Weg an einem professionellen Makler vorbei. Achten Sie bei der Maklersuche jedoch darauf, dass Sie sich für einen seriösen Partner entscheiden, der auf Anliegen wie Ihres spezialisiert ist. Wir erklären Ihnen, wie Sie den richtigen Immobilienmakler finden und stellen seine Dienstleistungen sowie grundsätzliche Vor- und Nachteile eines Maklers vor.
In Deutschland gibt es etwa 35.000 Makler. Allerdings handelt es sich nicht bei allen um seriöse und kundenorientierte Dienstleister. Stellen Sie deshalb bereits bei der Auswahl des Haus- oder Wohnungsmaklers einige kritische Fragen. So können Sie frühzeitig erkennen, ob Sie bei Ihrer Suche nach einem Makler an ein verlässliches Unternehmen geraten sind.
Die folgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Qualität zu erkennen und einen guten Makler zu finden:
Kann der Immobilienmakler Ihnen eine Auswahl von Referenzen bereits vermittelter Objekte präsentieren?
Weist der Makler auf mögliche Risiken hin und nimmt er sich ausreichend Zeit für eine Beratung?
Liegt die erhobene Maklerprovision in einem für die entsprechende Region üblichen Bereich?
Verfügt der Makler über eine Versicherung, die bei einer falschen Beratung für entstandene Schäden haftet, wie eine Haftpflicht- oder eine Vermögensschadenversicherung?
Gibt es Empfehlungen und positive Erfahrungsberichte auf Bewertungsplattformen?
Vermittelt das Maklerbüro einen seriösen Eindruck und verfügt über eine professionelle Internetpräsenz?
Immobilienmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Immobilienmakler ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Grundsätzlich darf sich also jeder, ohne entsprechende Ausbildung, als Immobilienmakler bezeichnen. Achten Sie daher darauf, dass der von Ihnen gewählte Makler einschlägige Erfahrungen in den Bereichen Verkauf oder Immobilien vorweisen kann.
Welche Vor- und Nachteile bietet Ihnen ein Immobilienmakler?
Lohnt es sich, in Ihrem Fall einen Makler zu beauftragen? Meistens ja, denn Sie können Ihr Objekt mit seiner Hilfe häufig schneller und gewinnbringender veräußern. Folgende Vor- und Nachteile sollten Sie allerdings in Ihre Entscheidung einen Makler zu suchen mit einbeziehen:
Vorteile
Nachteile
Zeit sparen: durch z. B. Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
Provision: Makler nehmen zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises als Courtage
Verhandlungsgeschick: hilft, bestmögliche Verkaufspreise zu erzielen
Image: hat der Makler in seiner Region einen schlechten Ruf, scheuen Interessenten eventuell den Kauf Ihrer Immobilie
Fachwissen: Marktkenntnisse unterstützen bei der Bestimmung des Kaufpreises
Bonitätsprüfung der Interessenten: Auswahl eines solventen Käufers für Ihr Objekt
Kontakte: Makler kennen häufig viele potenzielle Käufer bzw. Mieter
Ansprechpartner für Fragen: z. B. bei steuerlichen Belangen oder Finanzierungsfragen
Welcher Makler ist der richtige?
Haben Sie mehrere vertrauenswürdige Makler bei der Suche gefunden, gilt es zu bedenken, dass sich nicht jeder auf die gleiche Art von Aufträgen spezialisiert hat. Immobilienmakler setzen sich oft bestimmte Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Möchten Sie Ihr altes Einfamilienhaus verkaufen, weil Sie in ein neu gebautes und größeres Objekt ziehen, ist es nicht empfehlenswert, sich für eine Firma zu entscheiden, die ausschließlich Luxusimmobilien vermittelt. Wenn Sie vorhaben eine Gaststätte abzutreten, ist ein Gewerbemakler dafür am besten geeignet. Wünschen Sie den Verkauf einer Wohnung, ist ein Wohnungsmakler der richtige Ansprechpartner.
Außerdem sollten Sie darauf achten, ob ein Makler deutschlandweit bzw. sogar international arbeitet oder nur für eine bestimmte Region zuständig ist. Für große Franchise-Unternehmen spielt es in der Regel keine Rolle, in welchem Ort sich das Haus befindet. Mittelständische und familiengeführte Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern sind hingegen häufig nur auf eine Stadt spezialisiert.
Wo kann ich den passenden Immobilienmakler finden?
Neben Empfehlungen von Freunden und Bekannten, hilft vor allem das Internet, wenn Sie einen Immobilienmakler suchen. Bei Aroundhome finden Sie Makler aus Ihrer Region. Dazu füllen Sie einfach nur unseren Fragebogen aus und teilen Ihre Anforderungen an den Immobilienmakler mit. Im Anschluss erhalten Sie kostenlos und unverbindlich* bis zu drei Maklerempfehlungen, aus denen Sie wählen können.
Ein Makler unterstützt Sie beim Immobilienverkauf optimal.
Welche Leistungen bietet ein Makler an?
Unabhängig davon, welche Art von Immobilienmakler Sie suchen, unterstützen derartige Dienstleister Sie in mehrfacher Hinsicht:
realistische Prüfung des aktuellen Verkehrswerts der Immobilie
Produktion professioneller Fotos der Immobilie und Ausarbeitung eines hochwertigen Exposés
Anzeigenerstellung auf Internetplattformen und in Tageszeitungen
Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
Verkauf an Personen aus firmeninterner Interessentenliste
Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten
Maklervertrag
Auch wenn ein Maklervertrag für den Immobilienverkauf nur für den Verkauf von einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Textform gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie dennoch möglichst den Rahmen der Provision sowie die Maklertätigkeiten schriftlich regeln. So sind Sie im Fall von Unklarheiten oder in Streitfällen auf der sicheren Seite.
Die Provision (auch Maklercourtage) bezeichnet das Honorar, das ein Immobilienmakler für die Vermietung oder den Verkauf eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung erhält. Im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 652-654 ist zwar festgelegt, dass ein Makler bei Vertragsabschluss Geld für die Vermittlung erhält. Wie hoch diese Immobilienmakler-Kosten ausfallen müssen, ist rechtlich allerdings nicht geregelt. Meistens beträgt die Höhe der Provision zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Der genaue Betrag unterscheidet sich allerdings von Region zu Region.
Die Höhe der Provisionsanteile unterliegt regionalen und lokalen Schwankungen und kann wie folgt aussehen:
Bundesland
Maklerprovision insgesamt (inkl. Mehrwertsteuer)
Baden-Württemberg
7,14 %
Bayern
7,14 %
Berlin
7,14 %
Brandenburg
7,14 %
Bremen
5,95 %
Hamburg
6,25 %
Hessen
5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern
5,95 %
Niedersachsen
7,14 % oder 4,76–5,95 %
Nordrhein-Westfalen
7,14 %
Rheinland-Pfalz
7,14 %
Saarland
7,14 %
Sachsen
7,14 %
Sachsen-Anhalt
7,14 %
Schleswig Holstein
7,14 %
Thüringen
7,14 %
Zur besseren Übersichtlichkeit können Sie anhand folgender Grafik die Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern noch einmal nachvollziehen:
Aufteilung der Maklerkosten
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Demnach muss die Partei, die den Makler bestellt hat, mindestens die Hälfte der Maklercourtage selbst zahlen. Dieses Gesetz gilt allerdings nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Unterschiede in der Maklerprovision
Grundsätzlich existieren drei unterschiedliche Formen der Maklerprovision:
Innenprovision: Die Innenprovision handelt der Verkäufer einer Immobilie mit dem Makler aus. Der Käufer erfährt die festgelegte Innenprovision nicht.
Außenprovision: Als Außenprovision wird die Vergütung bezeichnet, die vom Käufer einer Immobilie an den Makler zu entrichten ist. Sie wird üblicherweise in den Anzeigen ausgewiesen. Jeder Käufer hat allerdings das Recht, mit dem zuständigen Makler über die Höhe der Provision zu verhandeln.
Mischprovision: Bei der Mischform der Provision teilt sich diese zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Immobilie auf. Wer welchen Anteil bezahlt, ist regional unterschiedlich. Die Mischprovision kommt relativ häufig vor.
Bestellerprinzip
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bezüglich der Vermittlung einer Mietwohnung das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass immer derjenige die Maklercourtage bezahlen muss, der seine Leistungen in Auftrag gegeben hat – im Regelfall also der Vermieter der Immobilie. Seither ist es nicht mehr möglich, die Kosten für den Immobilienmakler auf den neuen Mieter umzulegen.
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