Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu einem angemessenen Preis verkaufen wollen, führt oft kein Weg an professionelle Makler:innen vorbei. Achten Sie bei der Maklersuche jedoch darauf, dass Sie sich für seriöse Partner:innen entscheiden, die auf Anliegen wie Ihres spezialisiert sind. Wir erklären Ihnen, wie Sie den oder die richtige Immobilienmakler:in finden, stellen die Dienstleistung vor und zeigen grundsätzliche Vor- und Nachteile von Makler:innen auf.
Brauchen Sie direkt Empfehlungen für Makler:innen?
In Deutschland gibt es etwa 35.000 Makler:innen. Allerdings handelt es sich nicht bei allen um seriöse und kundenorientierte Dienstleister:innen. Stellen Sie deshalb bereits bei der Auswahl des Maklerbüros einige kritische Fragen. So können Sie frühzeitig erkennen, ob Sie bei Ihrer Suche an ein verlässliches Unternehmen geraten sind.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf Ihren Maklertermin, Qualität zu erkennen und gute Makler:innen zu finden:
Immobilienmakler:in ist keine geschützte Berufsbezeichnung
In Deutschland ist die Berufbezeichnung „Immobilienmakler:in“ nicht geschützt. Grundsätzlich darf sich also jede Person, ohne entsprechende Ausbildung, als Immobilienmakler:in bezeichnen. Achten Sie daher darauf, dass der oder die von Ihnen gewählte Makler:in einschlägige Erfahrungen in den Bereichen Verkauf oder Immobilien vorweisen kann.
Lohnt es sich, in Ihrem Fall eine/n Makler:in zu beauftragen? Meistens ja, denn Sie können Ihr Objekt häufig schneller und gewinnbringender veräußern. Folgende Vor- und Nachteile sollten Sie allerdings in Ihre Entscheidung, eine/n Makler:in zu suchen, mit einbeziehen:
Vorteile | Nachteile |
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Makler:innen entlasten Sie beim gesamten Kaufprozess
Ein Immobilienverkauf ist ein für Laien oft herausfordernder Prozess, der viel Fachwissen erfordert. Laut einer Studie der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH sind für 81 Prozent der Immobilienverkäufer:innen daher auch ein geringerer Aufwand sowie eine umfassende Beratung wichtige bzw. sehr wichtige Argumente dafür, ein Maklerbüro zu beauftragen. Genau darin sieht Jan Bauer, Immobilienmakler bei der Postbank Immobilien, einen Schwerpunkt seiner Arbeit: „Makler sind Problemlöser. Ihre Aufgabe ist es, nicht nur professionell vom Maklervertrag bis zum Kaufvertrag zu führen, sondern auch nach rechts und links zu gucken: Wo gibt es Probleme? Wie lassen sich diese frühzeitig lösen?“
Achten Sie bei der Maklersuche darauf, dass nicht alle auf die gleiche Art von Aufträgen spezialisiert sind. Immobilienmakler:innen setzen sich oft bestimmte Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Möchten Sie Ihr altes Einfamilienhaus verkaufen, ist es nicht empfehlenswert, sich für eine Firma zu entscheiden, die ausschließlich Luxusimmobilien vermittelt. Wenn Sie vorhaben, eine Gaststätte abzutreten, ist ein/e Gewerbemakler:in dafür am besten geeignet. Für den Verkauf einer Wohnung sind Sie bei Wohnungsmakler:innen richtig.
Außerdem sollten Sie darauf achten, ob er oder sie deutschlandweit bzw. sogar international arbeitet oder nur für eine bestimmte Region zuständig ist. Für große Franchise-Unternehmen spielt es in der Regel keine Rolle, in welchem Ort sich das Haus befindet. Mittelständische und familiengeführte Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeiter:innen sind hingegen häufig nur auf eine Stadt spezialisiert.
Wo finde ich passende Immobilienmakler:innen?
Neben Empfehlungen von Freund:innen und Bekannten, hilft vor allem das Internet, wenn Sie passende Immobilienmakler:innen suchen. Achten Sie dabei zum Beispiel auf einen seriösen Internetauftrtitt und Rezensionen von ehemaligen Kund:innen. Wenn Sie professionelle Unterstützung bei der Maklersuche haben wollen, übernehmen wir das Matchmaking für Sie. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus und teilen uns Ihre Anforderungen mit. Im Anschluss erhalten Sie bis zu drei Angebote von Immobilienmakler:innen aus Ihrer Region.
Beim Immobilienverkauf herrscht oft die Sorge, den falschen Menschen zu vertrauen. Gerade im Berufsfeld der Immobilienmakler:innen tümmeln sich einige „schwarze Schafe“ – schließlich steht die Berufsbezeichnung jedem offen. Wie es um die Seriosität bestellt ist, erfahren Sie am besten, indem Sie mehrere Angebote vergleichen und den Kanditat:innen im Erstgespräch auf den Zahn fühlen:
Im Rahmen einer Forsa-Studie (2019) wurden 1.008 Immobilienbesitzer:innen gefragt, für wie wichtig sie die folgenden Gesichtspunkte bei der Makler:innenauswahl halten:
Auswahlkriterium | sehr wichtig | wichtig | weniger wichtig | unwichtig |
---|---|---|---|---|
Auswahlkriterium Der persönliche Eindruck im ersten Gespräch | sehr wichtig 60 % | wichtig 34 % | weniger wichtig 3 % | unwichtig 1 % |
Auswahlkriterium Umfassende Kenntnisse des Immobilienmarktes | sehr wichtig 58 % | wichtig 37 % | weniger wichtig 2 % | unwichtig 1 % |
Auswahlkriterium Eine gute Reputation und gute Referenzen des Maklers | sehr wichtig 51 % | wichtig 41 % | weniger wichtig 5 % | unwichtig 1 % |
Auswahlkriterium Der Auftritt des Maklerunternehmens im Internet | sehr wichtig 20 % | wichtig 52 % | weniger wichtig 23 % | unwichtig 3 % |
Auswahlkriterium Ein großes Netzwerk an Interessenten im In- und Ausland | sehr wichtig 19 % | wichtig 47 % | weniger wichtig 27 % | unwichtig 4 % |
Auswahlkriterium Die Bekanntheit des Maklers/der Maklerin | sehr wichtig 17 % | wichtig 43 % | weniger wichtig 34 % | unwichtig 5 % |
Quelle: „Erwartungen von Haus- und Wohnungseigentümern an Immobilienberater“ (2019), forsa Politik- und Sozialforschung GmbH
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Maklervertrag
Auch wenn ein Maklervertrag für den Immobilienverkauf nur für den Verkauf von einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Textform gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie dennoch möglichst den Rahmen der Provision sowie die Maklertätigkeiten schriftlich regeln. So sind Sie im Fall von Unklarheiten oder in Streitfällen auf der sicheren Seite.
Die Provision (auch Maklercourtage) bezeichnet das Honorar, das Immobilienmakler:innen für die Vermietung oder den Verkauf eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung erhält. Im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 652-654 ist zwar festgelegt, dass Makler:innen bei Vertragsabschluss Geld für die Vermittlung erhält. Wie hoch diese Immobilienmakler-Kosten ausfallen müssen, ist rechtlich allerdings nicht geregelt. Meistens beträgt die Höhe der Provision zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Der genaue Betrag unterscheidet sich allerdings von Region zu Region.
Die Höhe der Provisionsanteile unterliegt regionalen und lokalen Schwankungen und kann wie folgt aussehen:
Bundesland | Maklerprovision insgesamt |
---|---|
Bundesland Baden-Württemberg | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Bayern | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Berlin | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Brandenburg | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Bremen | Maklerprovision insgesamt 5,95 % |
Bundesland Hamburg | Maklerprovision insgesamt 6,25 % |
Bundesland Hessen | Maklerprovision insgesamt 5,95 % |
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern | Maklerprovision insgesamt 5,95 % |
Bundesland Niedersachsen | Maklerprovision insgesamt 7,14 % oder 4,76–5,95 % |
Bundesland Nordrhein-Westfalen | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Rheinland-Pfalz | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Saarland | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Sachsen | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Sachsen-Anhalt | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Schleswig Holstein | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Bundesland Thüringen | Maklerprovision insgesamt 7,14 % |
Quelle: Immobilienscout 24
Aufteilung der Maklerkosten
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Demnach muss die Partei, die den/die Makler:in bestellt hat, mindestens die Hälfte der Maklercourtage selbst zahlen. Dieses Gesetz gilt allerdings nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Grundsätzlich existieren drei unterschiedliche Formen der Maklerprovision:
Bestellerprinzip
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bezüglich der Vermittlung einer Mietwohnung das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass immer der- oder diejenige die Maklercourtage bezahlen muss, der seine Leistungen in Auftrag gegeben hat – im Regelfall also der(die Vermieter:in der Immobilie. Seither ist es nicht mehr möglich, die Kosten für den/die Immobilienmakler:in auf den/die neue/n Mieter:in umzulegen.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und suchen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite? Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Makler:innen zu finden. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus und wir vermitteln drei seriöse Makler:innen aus Ihrer Region. So können Sie in Ruhe die Makler:innen vergleichen und das für Sie passende Angebot finden.
Häufige Fragen
Immobilienmakler:innen unterstützen Sie bei dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Kommt es zu einem Kauf- oder Miervertrag, erhält der oder die Makler:in eine Provision, die sich in der Regel nach dem Verkaufs- oder Mietpreis richtet.
Vergleichen Sie am besten mehrere Makler:innen miteinander. Fragen Sie gezielt nach Verkausstrategie und Erfahrungsschatz der Kanditat:innen und hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl beim Erstgespräch. Vermittlungsportale wie Aroundhome haben bereits eine Erstauswahl für Sie getroffen und erleichtern die Maklersuche.
Laut der Forsa-Studie „Erwartungen von Haus- und Wohnungseigentümern an Immobilienberater“ (2019) sind Argumente für die Beauftragung eines Maklers oder einer Maklerin: 1) Eine höhere Sichtbarkeit der Immobilie auf dem Markt durch professionelles Marketing; 2) Ein geringerer Aufwand für Immobilienbesitzer:innen; 3) Eine umfassende Beratung und guter Service; 4) Ein großes Netzwerk, auf das man als Privatperson keinen Zugriff hat; 5) Die Erzielung eines höheren Preises; 6) Ein schnellerer Verkauf