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Wie sollte man eine barrierefreie Küche planen? 5 Tipps

Christina Tobias
Christina Tobias
5. Mai 2021

Barrierefreie Küchen ermöglichen Menschen mit körperlichen Einschränkungen gut erreichbaren Stauraum und selbstständiges Arbeiten. Dabei müssen individuelle Anforderungen genauestens beachtet werden – bei Schränken, Geräten und der Einrichtung des Essbereichs. Was gibt es bei der Planung einer barrierefreien Küche zu beachten und welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

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Tipp 1: Barrierfreie Küche auf die Bedürfnisse des Nutzers anpassen

Körperlich eingeschränkte Menschen stoßen im Wohnalltag oft auf Probleme und sind insbesondere in der Küche häufig auf fremde Hilfe angewiesen. Eine barrierefreie Küche beseitigt mögliche Hindernisse und unterstützt Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstständigkeit. Je nach Art und Schwere der körperlichen Einschränkung gibt es unterschiedliche Küchenlösungen, die in ihrer Einrichtung und Ausstattung ergonomisch auf die Benutzer:innen angepasst sind.

Seniorengerechte Küche

Um die Küche auch im Alter noch optimal nutzen zu können, erleichtern einige Umbauten das Kochen. Besonders komfortabel sind Schränke, die mit Schubladen statt klassischen Regaleinlegeböden versehen sind. Elektrogeräte können in einer angenehmen Arbeitshöhe angebracht werden, damit Sie sich nicht so stark bücken müssen. Hängeschränke sollten in maximal 1,40 Meter Höhe befestigt werden, damit sie erreicht werden können, ohne dass ein Hocker oder Stuhl zu Hilfe genommen werden muss.

Blindengerechte Küche

Wer über eine eingeschränkte Sehfähigkeit verfügt, wird sich in einer regulären Küche nur schwerlich zurecht finden. Deshalb sollten in einer blindengerechten Küche Halterungen und klare Ordnungssysteme angebracht werden, die mit tastbarer Brailleschrift markiert werden, und so bei der Orientierung helfen. Statt moderner Elektrogeräte, die per Touchscreen bedient werden, sollten Modelle verwendet werden, deren Bedienelemente klar ertastbar sind. Zusätzlich können akustische Signale dafür sorgen, dass Gar- und Kochzeiten korrekt eingehalten werden.

Rollstuhlgerechte Küche

Wird die Küche von Rollstuhlfahrer:innen genutzt, sollten alle Elemente der Küchenzeile senkrecht anfahrbar und unterfahrbar sein. Richtwerte sind eine Arbeitshöhe von 82 cm und eine Beinfreiheit von 67 cm Höhe, was in etwa der Kniehöhe von Rollstuhlfahrer:innen entspricht. Zudem gibt es spezielle Ober- und Hängeschränke, welche sich per Knopfdruck senken und heben lassen. Planen Sie für Ihre Küche auch einen Essplatz, achten Sie auch hierbei auf eine ausreichende Bewegungsfläche. Rollstuhlfahrer:innen benötigt ungefähr 80 cm Tischbreite und eine Tischhöhe von etwa 60 cm.

In Deutschland wird die Barrierefreiheit von Küchen in verschiedenen Normen und Richtlinien geregelt, unter anderem in der Norm DIN 18040-2. Die Norm definiert eine Reihe von Merkmalen, die eine behindertengerechte Küche erfüllen sollte.

Für eine barrierefreie Nutzung der Küche sind einige Voraussetzungen an die Küchenfläche, die Anordnung der Arbeitsbereiche oder die Höhe von Arbeitsflächen und Küchengeräten zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen anhand eines Planungsbeispiels, auf welche Besonderheiten beim Bau barrierefreier Küchen zu achten ist.

Barrierefreie Küche

Tipp 2: Genügend Bewegungsfreiheit für behindertengerechte Küchen

Barrierefreiheit bedeutet immer, genügend Bewegungsspielraum zu haben. Um dies zu gewährleisten, müssen einige Maßnahmen getroffen bzw. Abstände eingehalten werden.

Anforderungen behindertengerechte Küche:

  • Um eine Küche barrierefrei betreten zu können, sind ein schwellenfreier Zugang sowie eine Türbreite von 80 cm, für Rollstuhlfahrer:innen von 90 cm notwendig.
  • Innerhalb der Küche sollte die Bewegungsfläche laut DIN 18040-2 mindestens 120 x 120 cm betragen.
  • Ein/e Rollstuhlfahrer:in benötigt einen größeren Manövrierraum von 150 x 150 cm Mindestfläche zwischen und vor Möbeln, Türen oder Fenstern, um die Küche einschränkungslos und bequem befahren zu können.
  • Der Boden sollte rutschhemmend sein und sich auch nicht elektrostatisch aufladen.
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Tipp 3: Arbeitsfläche sinnvoll anordnen

In Abhängigkeit von der jeweiligen körperlichen Einschränkung sollten die Arbeitsflächen der Küche so angeordnet werden, dass ein sinnvoller Arbeitsfluss von einer Tätigkeit zur nächsten möglich ist. Das Ziel: Alle Arbeiten und Arbeitsabläufe müssen kraftsparend und ohne große Wege erledigt werden können.

  • Für gehbehinderte Menschen empfiehlt es sich daher, die Arbeitsplatte, den Herd und die Spüle nebeneinander zu installieren.
  • Für Rollstuhlfahrer:innen gilt es, das Arbeitszentrum über Eck anzuordnen, um den Fahraufwand zu minimieren. So ist nur eine Drehbewegung notwendig, um beispielsweise vom Herd zur Spüle zu gelangen.
Rollstuhlfahrer an der Spüle
Rollstuhlgerecht heißt, dass die betroffene Person überall unterfahren kann.

Tipp 4: Arbeitshöhe und Unterfahrbarkeit

Die Höhe der Arbeitsplatte, der Spüle sowie der Herdplatte sollte sich nach dem Nutzer ausrichten.

  • Wichtig bei Rollstuhlfahrer:innen: Alle Elemente der Küchenzeile sollten senkrecht anfahrbar und unterfahrbar sein.
  • Richtwerte sind eine Arbeitshöhe von 82 cm und eine Beinfreiheit von 67 cm Höhe, was in etwa der Kniehöhe von Rollstuhlfahrer:innen entspricht.
  • Die ideale Höhe der Kochfläche beträgt etwa 80 cm. Um Gefahren vorzubeugen, ist eine Glaskeramikkochfläche allen anderen Systemen vorzuziehen. Die Bedienelemente befinden sich am vorderen Rand, das Kochfeld ist unterfahrbar.
  • Backöfen sollten in bequemer Höhe zwischen 70 und 75 cm eingebaut werden. Sinnvoll sind Geräte, die seitlich bedient werden können (Drehtür), handliche Griffe und übersichtliche Instrumente haben. Als zusätzlichen Abstellbereich empfiehlt sich eine ausziehbare Platte unter dem Herd auf Sitzhöhe.
  • Geschirrspülmaschinen sind oft zur Vorderseite hin abgeschrägt, um das Herausnehmen von Geschirr und Töpfen zu erleichtern. Richtwert für die Einbauhöhe: zwischen 40 und 140 cm.
  • Die Spüle ist der am häufigsten genutzte Arbeitsplatz in der Küche und sollte daher, je nach Körpergröße, in optimaler Höhe angebracht werden. Für Rollstuhlfahrer:innen sind das, bei gleichzeitiger Unterfahrbarkeit, etwa 80 cm, ansonsten 90 bis 100 cm. Zudem ist ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon erforderlich.
  • Ober- und Hängeschränke sollten sich per Knopfdruck senken und heben lassen. Statt herkömmlicher Schranktüren können Falttüren oder Rollos installiert werden. So entgehen sehbehinderte Menschen der Gefahr, eine offene Schranktür nicht zu bemerken.
  • Ist in der Küche gleichzeitig ein Essplatz vorhanden, ist für eine ausreichende Bewegungsfläche und Beinfreiraum zu sorgen. Rollstuhlfahrer:innen benötigen ungefähr 80 cm Tischbreite und eine Tischhöhe von etwa 60 cm.

In kleineren Küchen muss der Stauraum oft in die oberen Etagen verlegt werden und ist somit für ältere Menschen oder Rollstuhlfahrer:innen nur schwer zu erreichen. Zahlreiche Hersteller:innen bieten daher elektromotorisch höhenverstellbare Ober-und Hängeschränke an, die sich bequem per Knopfdruck auf Körperhöhe absenken lassen.

Einige Modelle können auch nach vorne gesenkt und leicht gekippt werden, um eine noch bessere Erreichbarkeit, auch vom Rollstuhl aus, zu gewährleisten. Gegebenenfalls kann auch eine elektrisch höhenverstellbare Arbeitsplatte eingebaut werden. Einige Hersteller:innen bieten sogar komplett höhenverstellbare Küchenzeilen an.

Unser Tipp:

Die Unterfahrbarkeit der Küchenzeile bedeutet auch, dass keine Unterschränke mehr verbaut werden können. Eine praktische Alternative sind Rollcontainer, die ebenso viel Stauraum bieten, aber sehr viel flexibler sind.

Tipp 5: Clever sparen durch Zuschüsse für barrierefreie Küchen

Eine neue Küche stellt immer eine große Investition dar. Wer eine barrierefreie Küche kauft, muss in der Regel allerdings noch etwas mehr investieren als üblich. Der Preis der Küche richtet sich nach der Größe, Ausstattung und Form. Zwar bieten Hersteller:innen mittlerweile durchaus standardisierte barrierefreie Küchen an, jedoch sind häufig individuelle Veränderungen notwendig.

Kosten einer barrierefreien Küche

Leistung

Kosten*

Barrierefreie Küche komplett mit unterfahrbaren und bedarfsgerechten Geräten

ab 9.000 Euro (inkl. Montagekosten)

Umbaumaßnahmen an Türen, Armaturen, Bedienelementen, Steckdosen

> 1.000 Euro

Kauf von Spüle, Arbeitsplatten, unterfahrbarem Herd

ca. 1.500 Euro

* Preise sind Richtwerte zur Orientierung

Zuschüsse für barrierefreie Küchen

Informieren Sie sich vor dem Neukauf oder Umbau zu einer barrierefreien Küche über finanzielle Fördermöglichkeiten:

  1. Bei der Einstufung in eine Pflegestufe sind beispielsweise Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse möglich.
  2. Ist die Behinderung durch einen Unfall verursacht, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Wohnraumanpassung. In diesem Fall wäre auch die Kostenübernahme einer rollstuhlgerechten Küche durch die Versicherung abgedeckt.
  3. Eine weitere Möglichkeit ist der zinsgünstige Kredit 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit bis zu 50.000 Euro werden Baumaßnahmen gefördert, die der Barriere-Reduzierung dienen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine barrierefreie Küche?

Ungefährer Richtpreis zur Orientierung: Ab 9.000 Euro (inklusive Montagekosten) ist eine barrierefreie Küche mit unterfahrbaren und bedarfsgerechten Geräten im Durchschnitt zu erhalten.

Welchen Zuschuss gibt es für eine barrierefreie Küche?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst den Umbau bzw. die Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum mit einem Investitionzuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro oder einem Kredit von bis zu 50.000 Euro.

Wie lange hält eine Küche im Durchschnitt?

Küchen halten je nach Qualität und Beschaffenheit bis zu 25 Jahre, mit guter Pflege und regelmäßiger Wartung sogar etwas länger. Vor allem die Arbeitsplatten werden durch Hitze und Feuchtigkeit ständig hohen Belastungen ausgesetzt.