Maklerverträge können sowohl mündlich als auch schriftlich aufgesetzt werden, wobei Letzteres empfehlenswerter ist.
Ein Makler hat auch ohne Maklervertrag einen Provisionsanspruch, wenn er diesen nachweisen kann.
Es gibt verschiedene Vertragsformen, je nachdem, wie viele Rechte Sie dem Makler zusprechen möchten.
Ein Maklervertrag ist unter gewissen Voraussetzungen auch kündbar.
Bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers gibt es viele Unsicherheiten. Eine davon ist der Abschluss eines Vertrags. Muss die Zusammenarbeit vertraglich geregelt sein? Gibt es einen Spielraum bei der Vertragsgestaltung? Welche Details und Bedingungen lassen sich festhalten? Wir beantworten Ihnen alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Maklervertrag entstehen.
Maklervertrag nicht immer gesetzlich vorgeschrieben
Viele Auftraggeber und Käufer sind der Meinung, dass für den Immobilienverkauf oder die Vermietung einer Wohnung ein schriftlicher Vertrag mit dem Makler abgeschlossen werden muss. Tatsächlich reicht für die Vermittlung einer Wohnung und für den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung die Textform aus.
Allerdings kann der Makler seinen Provisionsanspruch auch ohne schriftlichen Vertrag geltend machen. Er muss laut § 652 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nur nachweisen können, dass die Vermittlung der Immobilie aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen ist.
Unser Tipp:
Vereinbaren Sie, wenn möglich, einen Maklervertrag immer in schriftlicher Form. Bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten können Absprachen in der Schriftform leichter nachgewiesen und offene Fragen schneller geklärt werden.
Inhalt eines Maklervertrags
Der Maklervertrag regelt vor allem die Provision sowie die Art und den Umfang der Maklertätigkeit. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einzelne Passagen erklären oder lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten. Unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn alle inhaltlichen Aspekte für Sie klar verständlich sind.
Die genannten Informationen beziehen sich auf die private Vermittlung von Immobilien. Für gewerbliche Objekte gelten andere Auflagen und Vorschriften. Hier kommt ein spezialisierter Gewerbemakler zum Einsatz.
Des Weiteren sollte der Maklervertrag folgende Punkte enthalten:
Objektdaten (Art und Standort)
Verkäuferdaten
Maklerdaten
Vertragslaufzeit (mit eventueller Befristung)
Abgesprochener Verkaufspreis der Immobilie
Provisionshöhe (bei Abschluss des Kaufvertrages)
Pflichten des Maklers
Etwaige Aufwandsentschädigung
Welche Höhe darf die Maklercourtage haben?
Eine Obergrenze der Provisionist lediglich für Mieter gesetzlich geregelt. Laut § 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG) darf die Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer ausfallen, wenn der Mieter den Makler bestellt hat.
Für den Verkauf einer Immobilie gibt es derzeitig noch keine gesetzliche Obergrenze. In der Regel beträgt die Provisionshöhe für einen Immobilienverkauf zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Zudem gibt es regionale Unterschiede bei der Maklercourtage. Einen genauen Überblick über die üblichen Provisionssätze nach Bundesland gibt Ihnen unser Artikel „Maklerprovision“.
Maklerprovision ist verhandelbar:
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, die besonders einfach vermittelbar ist, können Sie auch mit dem Makler über die Provisionshöhe verhandeln. Eine schnelle Vermittlung bedeutet auch deutlich weniger Arbeitsaufwand. Das ist beispielsweise bei gepflegten Immobilien in guten Lagen der Fall.
Der Makler erstellt auch professionelle Fotos Ihrer Immobilie für das Exposé.
Welche Aufgaben übernimmt ein Makler?
Diese Maklerpflichten sollten in Ihrem Maklervertrag aufgeführt sein:
Bewerbung der Immobilie mit verschiedenen Mitteln (z. B. in Online-Plattformen)
Durchführung von Besichtigungen
Durchführung von Verkaufsverhandlungen
Erstellung des Kaufvertrages
Unser Tipp:
Bei der Suche nach dem passenden Immobilienmakler in Ihrer Region hilft Ihnen Aroundhome. Füllen Sie jetzt unser Online-Formular aus und erhalten Sie bis zu drei Maklerempfehlungen für Ihre Region. Sie können sich unverbindliche Angebote ausstellen lassen, die Sie in Ruhe miteinander vergleichen können.
Wie funktioniert das Bestellerprinzip mit der Neuregelung?
Wer den Makler beauftragt hat, muss auch die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung zahlen. Das Prinzip ist bei einer Vermietung bereits seit 2015 rechtskräftig.
Für einen Immobilienverkauf sieht es seit dem 23. Dezember 2020 etwas anders aus: Seitdem darf die Partei, die den Makler beauftragt hat, maximal die Hälfte der Maklerkosten auf die andere Partei abwälzen. Dieses Gesetz gilt allerdings nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Suchen Sie einen Makler für Ihren Immobilienverkauf?
Wenn Sie Ihren Maklervertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen haben, können Sie ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Tun Sie dies am besten schriftlich, damit Sie einen Nachweis über die Kündigung haben.
Bei einer zeitlichen Befristung dürfen Sie den Maklervertrag allerdings erst zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen. Sie haben aber das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Maklers vorliegt.
Wie bei jedem Vertrag ist auch ein Maklervertrag kündbar.
Die verschiedenen Arten im Vergleich
Ein Maklerauftrag kann mündlich oder in schriftlicher Form vereinbart werden. Bei der Schriftform wird zwischen drei Arten von Maklerverträgen unterschieden:
Einfacher Maklerauftrag
Der einfache Maklervertrag lässt Ihnen viele Freiheiten. Sie können mehrere Makler mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen. Diese sind ihrerseits aber nicht verpflichtet, Anzeigen zu schalten. Zudem hat der Makler nicht das alleinige Verwaltungsrecht über die Immobilie. In der Regel sind Makler mit einem solchen Auftrag nicht sehr engagiert, da sie weniger Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung haben.
Ihnen als Verkäufer entstehen kaum Verpflichtungen und Sie können für die Vermittlung der Immobilie auch selbst tätig werden. In diesem Fall müssen Sie bei einem Erfolgsfall auch keine Maklercourtage zahlen.
Einfacher Alleinauftrag
Bei einem Makleralleinauftrag vergeben Sie den Auftrag der Vermittlung Ihrer Immobilie an nur einen Makler. Dieser ist dann verpflichtet, alles für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie zu tun. Für Ihren Hausverkauf sind Sie als Besitzer der Immobile an den Makler gebunden und dürfen keine anderen Makler einschalten. Jedoch können Sie parallel dazu versuchen, Ihre Immobilie selbst zu vermitteln. Hier müssen Sie ebenfalls dem Makler nur dann eine Provision zahlen, wenn er erfolgreich seiner Vermittlungstätigkeit nachgegangen ist.
Unser Tipp:
Legen Sie im Maklervertrag eine Zeitspanne fest, nach deren Ablauf Sie sich vorbehalten, andere Makler einzuschalten. Drei bis sechs Monate sind ein guter Zeitrahmen. Auf diese Weise können Sie auch sichergehen, dass der beauftragte Makler sich voll auf die Vermittlung Ihrer Immobilie konzentriert.
Qualifizierter Alleinauftrag
Ein qualifizierter Makleralleinauftrag berechtigt den Makler exklusiv, die Immobilie zu vermitteln. Auch Sie als Verkäufer dürfen nicht versuchen, Ihre Immobile selbst zu verkaufen oder zu vermieten. Sie verpflichten sich mit diesem Maklerauftrag, alle Kaufinteressenten direkt an den Makler weiterzuleiten. Verkaufen Sie trotzdem selbst, müssen Sie im Zweifelsfall sogar Schadensersatz an den Makler leisten. Auch dieser ist im qualifizierten Maklerauftrag festgeschrieben. Für Makler ist dieser Vertragstyp besonders attraktiv und motivierend, weil er ihnen die Gelegenheit gibt, in jedem Fall ihre Provision zu verdienen. Die meisten Makler arbeiten daher mit einem qualifizierten Alleinauftrag.
Vorteile
Nachteile
Einfacher Maklerauftrag
Sie können Immobilie selbst vermarkten
Sie können weitere Makler beauftragen
Makler hat kaum Pflichten
Einfacher Alleinauftrag
Sie können Immobilie selbst vermarkten
Sie können nur einen Makler beauftragen
Qualifizierter Alleinauftrag
Makler ist besonders engagiert
Makler erledigt Vermittlung komplett alleine
Sie können nur einen Makler beauftragen
Sie dürfen die Immobilie nicht selbst vermarkten
Die verschiedenen Formen des Maklervertrags haben Vor- und Nachteile für den Auftraggeber. Der einfache Maklerauftrag lässt viel Spielraum für flexible Handlungen. Der qualifizierte Alleinauftrag hingegen garantiert einen motivierten Makler und eine kurze Vermittlungsdauer. Wenn eine Immobilie also schnell und zuverlässig vermittelt werden soll, lohnt sich der Schritt in diese Richtung. Als Hausverkäufer sollten Sie genau abwägen, welche Vertragsart für Sie die beste ist. In jedem Fall sollten Sie aber auf einen schriftlichen Maklervertrag bestehen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein einfacher Maklerauftrag?
Ein einfacher Maklervertrag darf tatsächlich mit mehreren Maklern geschlossen werden und ist nicht auf eine Person begrenzt. Zusätzlich kann der Eigentümer der Immobilie auch selbst tätig werden, um die Immobilie zu verkaufen. Der Immobilienmakler kann beim einfachen Maklervertrag die Immobilie vermarkten, der Umfang und die Art und Weise der Vermarktung ist jedoch meist nicht festgelegt. Die Provision wird fällig, wenn die Vermittlung der Immobilie aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen ist.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Beim Makleralleinauftrag wird nur ein Makler mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt und dafür zuständig, diese bestmöglich interessierten Kunden anzubieten. Trotzdem dürfen Sie auch beim Makleralleinauftrag selbst Ihre Immobilie vermarkten.
Entscheidet der Makler, wer die Immobilie bekommt?
Nein. Der Makler sucht zwar potenzielle Käufer aus, die Entscheidung über den Verkauf der Immobilie liegt allerdings beim Eigentümer. Dieser kann sich den passenden Interessenten aussuchen.