Alle Verordnungen im Blick
Nach den meisten Landesbauordnungen können Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten, wenn die Fläche nicht größer als 30 Quadratmeter und die Tiefe nicht größer als 3 Meter ist.
In Brandenburg, Bremen, NRW und Thüringen darf das Terrassendach etwas tiefer sein, im Saarland darf die Fläche bis zu 36 m² betragen. Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, wo ein Rauminhalt von maximal 50 m³ unter dem Terrassendach für den genehmigungsfreien Bau ausschlaggebend ist. In Hessen werden keine Größeneinschränkungen bei Terrassenüberdachungen in der Bauordnung genannt.
Bundesland | Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, wenn |
---|---|
Baden-Württemberg | max. 30 m² Fläche |
Bayern | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Berlin | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Brandenburg | max. 30 m² Fläche und max. 4 m Tiefe |
Bremen | max. 30 m² Fläche und max. 3,50 m Tiefe |
Hamburg | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Hessen | generell genehmigungsfrei |
Mecklenburg-Vorpommern | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Niedersachsen | max. 30 m² |
NRW | max. 30 m² Fläche und max. 4,50 m Tiefe |
Rheinland-Pfalz | max. 50 m³ Volumen |
Saarland | max. 36 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Sachsen | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Sachsen-Anhalt | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Schleswig-Holstein | max. 30 m² Fläche und max. 3 m Tiefe |
Thüringen | max. 30 m² Fläche und max. 4 m Tiefe |
Die Regelungen der Landesbauordnungen können durch das Ortsrecht eingeschränkt sein, wozu z. B. der örtliche Bebauungsplan, Denkmalschmutz- oder Naturschutzverordnungen gehören. Im Außenbereich sind die Regelungen strenger, so dass für Terrassenüberdachungen häufig eine Baugenehmigung erforderlich ist. Als Außenbereich bezeichnet man Gebiete außerhalb von Ortschaften, die nicht durch einen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind und nicht zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören.
Regionale Fachfirmen können Sie beraten, welche Überdachung am besten zu Ihrem Zuhause passt, und Ihnen auf Wunsch auch beim Bauantrag helfen.
Wann eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein
Erkundigen Sie sich vor dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung am besten bei Ihrer Baubehörde, welche Auflagen in Ihrem Fall gelten.
Eine Terrassenüberdachung gilt baurechtlich als Um- oder Anbau eines bestehenden Gebäudes. Für die Genehmigung spielt es keine Rolle, ob es sich um eine freistehende Terrassenüberdachung handelt, ob sie ans Haus angebaut wird oder als Solar-Terrassendach konzipiert ist. Entscheidend ist das Dach selbst. Denn eine Pergola, die sich durch ihr offenes Dach von einer Terrassenüberdachung unterscheidet, benötigt in vielen Fällen keine Baugenehmigung. Hingegen kann für einen Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie in den meisten Bundesländern einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. In Bremen und Hamburg beträgt der Grenzabstand bei einer Terrassenüberdachung mindestens 2,50 Meter, in Baden-Württemberg in manchen Fällen nur 2 Meter.
Bundesland | Grenzabstand |
---|---|
Baden-Württemberg | mind. 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite 2 m) |
Bayern | mind. 3 m |
Berlin | mind. 3 m |
Brandenburg | mind. 3 m |
Bremen | mind. 2,50 m |
Hamburg | mind. 2,50 m |
Hessen | mind. 3 m |
Mecklenburg-Vorpommern | mind. 3 m |
Niedersachsen | mind. 3 m |
Nordrhein-Westfalen | mind. 3 m |
Rheinland-Pfalz | mind. 3 m |
Saarland | mind. 3 m |
Sachsen | mind. 3 m |
Sachsen-Anhalt | mind. 3 m |
Schleswig-Holstein | mind. 3 m |
Thüringen | mind. 3 m |
Kommt für Ihre Terrassenüberdachung nur eine Grenzbebauung infrage, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Nachbar:innen. Diese erhalten eine Frist von ca. 4 Wochen, um der Baubehörde möglicherweise einen Einspruch vorzulegen, der im Einzelfall geprüft wird. Wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten haben, kann der Nachbar oder die Nachbarin Ihnen nicht verbieten, Ihre Terrassenüberdachung auf der Grenze zu bauen.
Oft ist es bei Terrassenüberdachungen in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte nicht möglich, den Abstand zu Nachbar:innen einzuhalten. Solche engen Bauten gelten häufig als Sonderfälle, bei denen der Grenzabstand nicht gewahrt werden muss. Ihre Baubehörde gibt Ihnen Auskunft zu Ihrem konkreten Fall.
Viele Fachfirmen bieten Lösungen für Terrassenüberdachungen auf engem Raum und helfen Ihnen, die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie für Ihre Terrassenüberdachung einen Bauantrag stellen. Die spezifischen Vorschriften sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Ablauf ist jedoch grundsätzlich ähnlich. In der Regel müssen Sie bei Terrassenüberdachungen ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung im Vereinfachten Genehmigungsverfahren zuständig. Viele Bundesländer und Städte bieten auf ihren Internetseiten einen Zuständigkeitsfinder an. Damit können Sie bequem Ihre zuständige Behörde ermitteln und oft auch die Online-Formulare nutzen.
Für eine Baugenehmigung benötigen Sie in vielen Fällen diese Unterlagen:
Bauantragsformular (online oder bei der Baubehörde erhältlich)
Bauzeichnung und Baubeschreibung (erhältlich vom Hersteller oder von Ingenieur:innen)
Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)
Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)
Statistischer Erhebungsbogen (online oder bei der Baubehörde erhältlich)
Ggfs. weitere Auszüge oder Nachweise, z. B. zur Standsicherheit, Brandschutz oder den örtlichen Bauvorschriften
Darüber hinaus können weitere Formulare oder Unterlagen erforderlich sein. Ihre Baubehörde gibt Ihnen Auskunft, welche Bauvorlagen Sie einreichen müssen.
Die Kosten für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung fallen je nach Baubehörde und dem konkreten Fall unterschiedlich aus. Die Mindestbeträge für einen Bauantrag im Vereinfachten Genehmigungsverfahren reichen von 30 Euro in Baden-Württemberg bis 150 Euro in Berlin.
Jedes Bundesland hat eine Gebührenverordnung, an der sich die Baubehörden orientieren können. Darin wird ein Prozentsatz angegeben, nach dem sich die Gebühren anhand des Bauwerts berechnen. Somit richtet sich die Gebührenhöhe prozentual nach den Kosten für Ihre Terrassenüberdachung.
Beispiel: Wenn Ihre Terrassenüberdachung 15.000 Euro kostet und der Prozentsatz bei 0,5 % liegt, beträgt die Gebühr für die Baugenehmigung 75 Euro (15.000 Euro × 0,5 % = 75 Euro). Ist die Mindestgebühr jedoch 90 Euro, zahlen Sie diesen Betrag.
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen, droht eine Strafe. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert oder Tausend Euro sein. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Umbau oder Abriss der Terrassenüberdachung anordnen.
Um solche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, sich von regionalen Fachfirmen beraten zu lassen. Diese unterstützen Sie nicht nur bei der Planung des Terrassendachs, sondern helfen auch bei der Baugenehmigung. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Partner in Ihrer Nähe zu finden. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus.
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Bis zu einer bestimmten Größe gelten Terrassenüberdachungen als genehmigungsfreie Bauvorhaben. Diese Größe bestimmt jedes Bundesland selbst. Bei den meisten ist es eine Fläche von max. 30 Quadratmetern und eine Tiefe von max. 3 Metern. Für größere Terrassenüberdachungen müssen Sie einen Bauantrag stellen.
Ja, eine Terrassenüberdachung gilt als eine bauliche Veränderung. Sie gilt als Umbau oder Anbau eines bestehenden Gebäudes. Anders als ein Sonnensegel oder eine Markise ist sie Gegenstand der Landesbauordnungen und ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig.