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Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wollen Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen? In Sachsen-Anhalt dürfen Sie dazu wie in den meisten anderen Bundesländern bestimmte Maße nicht überschreiten. Wir zeigen Ihnen, welche Freigrenzen es beim Bau gibt und welche relevanten Regelungen die Bauordnung in Sachsen-Anhalt außerdem bereithält.
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Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung ist in § 60 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) festgeschrieben. Demzufolge sind Terrassendächer mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu drei Metern verfahrensfrei.
Überschreitet Ihre geplante Überdachung diese Grenzen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag stellen. Unterlassen Sie das, können Sie möglicherweise nachträglich noch eine Genehmigung beantragen. Allerdings zieht ein Verstoß gegen die Bauordnung ein Bußgeldverfahren nach sich. Wird die Baugenehmigung dann außerdem nicht erteilt, kann der Abriss der neuen Überdachung angeordnet werden, wofür Sie selbst aufkommen müssen.
Müssen Sie einen Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung stellen, sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Auf der Internetseite des Landes können Sie die für Sie zuständige Stelle in Erfahrung bringen und Informationen sowie Antragsformulare zur Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt finden.
Aktuell sind der Bauantrag und die nötigen Anlagen noch nicht ausschließlich digital einreichbar. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Unterlagen zusätzlich in elektronischer Form zu übermitteln und das Genehmigungsverfahren auf diese Weise zu beschleunigen. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde über die Unterlagen, die Sie einreichen müssen, da dies nicht überall einheitlich geregelt sein muss. In der Regel sind neben dem Antragsformular folgende Anlagen nötig:
Bevor Sie mit der Planung und dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, empfiehlt es sich, die zuständige Behörde vor Ort zu kontaktieren. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihre Pläne eine Baugenehmigung nicht nötig machen. Dennoch gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen, die Sie kennen und beachten müssen.
Der örtliche Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung geben zum Beispiel vor, welche Bauvorhaben in Ihrer Region überhaupt durchführbar sind. Außerdem gibt es Vorschriften zur Statik, zu den Schneelastgrenzen, zu Brandschutz und Belüftung und - abhängig vom Gebäude - auch zum Denkmalschutz. Die zuständige Behörde kann alle offenen Fragen klären und Sie auf örtliche Besonderheiten hinweisen.
Haben Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach, können Ihre Nachbar:innen den Bau nicht verhindern. Anders sieht es aus, wenn der Abstand der Überdachung zu einem Nachbargrundstück weniger als drei Meter beträgt. Dann handelt es sich um eine Grenzbebauung und Sie benötigen die Zustimmung der betroffenen Eigentümer:innen. In diesem Fall empfiehlt es sich, ihnen gleichzeitig Ihre Zustimmung für ein ähnliches Bauvorhaben anzubieten.
Die Erklärung Ihrer Nachbar:innen, dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung zuzustimmen, sollten Sie in jedem Fall schriftlich einholen und unterschreiben lassen. Mündliche Vereinbarungen haben im Zweifel keinen Bestand.
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Häufig gestellte Fragen
Wollen Sie in Sachsen-Anhalt eine Terrassenüberdachung genehmigen lassen, sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Dabei handelt es sich um die Bauordnungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise. Köthen, Naumburg, Stendal, Weißenfels und Zeitz haben eigene Bauordnungsämter.
Halten Sie mit Ihrer Terrassenüberdachung die Freigrenzen aus der Landesbauordnung Sachsen-Anhalts ein, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Holen Sie hingegen für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung ein, kann Ihnen die Zahlung eines Bußgelds auferlegt werden. Im schlimmsten Fall kann der Rückbau bzw. der Abriss der Überdachung auf Ihre Kosten angeordnet werden.