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Das müssen Sie beachten:

Ist für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz nötig?

Claudia Mühlbauer
16. November 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Terrassenüberdachungen, die bis zu 50 m³ Raum einschließen, sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei.

  • Der Abstand zu Nachbargrundstücken muss mindestens drei Meter betragen.

  • Auch genehmigungsfreie Bauten unterliegen Regelungen – etwa zum Denkmal- und Brandschutz.

Eine Terrassenüberdachung bietet Schutz vor Wind und Wetter und spendet gleichzeitig Schatten. Der Bau eines Terrassendachs ist aber mit einigen Auflagen verbunden und nicht in jedem Fall genehmigungsfrei. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen in Rheinland-Pfalz gelten.

Für welche Terrassenüberdachung ist eine Baugenehmigung nötig?

In welchen Fällen Sie für Ihr Terrassendach eine Genehmigung brauchen, regelt die Landesbauordnung (LBauO). In Rheinland-Pfalz gelten dabei etwas andere Vorschriften als in anderen Bundesländern. Während in den meisten Ländern die maximale Fläche und die Tiefe der Überdachung eine Rolle spielen, ist es in Rheinland-Pfalz das Volumen. Ergeben sich unter dem Dach höchstens 50 m³ Raum, brauchen Sie keine Baugenehmigung.

Diese Regelung gilt für Anbauten, die zu ebener Erde liegen. Sie ist daher auch beim Bau eines Wintergartens und beim Aufstellen einer freistehenden Terrassenüberdachung anzuwenden.

Generell genehmigungsfrei sind hingegen einfache Maßnahmen zum Sonnenschutz – etwa ein Sonnensegel oder eine einfache Markise, die Sie über der Terrasse anbringen.

Was müssen Sie beachten?

Beim Bau eines Terrassendachs gibt es in Rheinland-Pfalz nicht allzu viele Auflagen, die Sie beachten müssen. Halten Sie diese jedoch nicht ein, riskieren Sie ein Bußgeld und werden schlimmstenfalls zum Rückbau bzw. Abriss der Überdachung verpflichtet.

Grenzabstände

Eine Terrassenüberdachung muss in Rheinland-Pfalz mindestens drei Meter von den Grenzen der Nachbargrundstücke entfernt gebaut werden. Ist das nicht möglich, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbar:innen. Lassen Sie sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen, damit es im Nachhinein nicht zu Missverständnissen oder Streitigkeiten kommt. Mitunter ist es nötig, eine Baulast in das Grundbuch des betreffenden Nachbargrundstücks einzutragen.

Rheinland Pfalz Terrassenüberdachung
Beim Bau einer Terrassenüberdachung müssen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbar:innen nehmen.

Bauvorschriften

Wollen Sie eine Terrassenüberdachung bauen, müssen Sie einige grundsätzliche Regelungen beachten. Beispielsweise gibt es Vorschriften, die folgende Themen betreffen:

  • Denkmalschutz: Der Charakter des denkmalgeschützten Gebäudes und der Zustand der Fassade müssen erhalten bleiben.
  • Brandschutz: Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden.
  • Belüftung: Räume, die hinter der Terrassenüberdachung liegen, müssen auch nach dem Bau ausreichend belüftet werden können.
  • Statik: Die Überdachung muss auch bei außergewöhnlichen Anforderungen an Material und Konstruktion sicher stehen.
  • Schneelastgrenzen: Je nach Region befinden Sie sich in einer bestimmten Schneelastzone. Die Terrassenüberdachung muss je nach Standort ein bestimmtes Gewicht durch Schnee tragen können.

Darüber hinaus gibt es regional unterschiedliche Bestimmungen zum örtlichen Bebauungsplan und zur Gestaltungssatzung. Welche Auflagen in Ihrem konkreten Fall gelten, kann Ihnen die zuständige Behörde sagen. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen.

Ihre Gemeindeverwaltung in Rheinland-Pfalz sollten Sie daher nicht nur aufsuchen, wenn Sie einen Bauantrag einreichen wollen. Hier erfahren Sie auch, was Sie beim genehmigungsfreien Bauen beachten müssen.

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Was brauchen Sie für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz?

Ist Ihr Terrassendach genehmigungspflichtig, müssen Sie eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz beantragen. Neben dem Bauantragsformular sind folgende Unterlagen nötig:

  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen und bautechnische Nachweise
  • ggf. zusätzliche regional erforderliche Bauunterlagen

Die Bauantragsformulare erhalten Sie in Rheinland-Pfalz auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen. Diese reichen Sie zusammen mit den nötigen Unterlagen bei Ihrer Gemeindeverwaltung ein. Haben Sie eine Baugenehmigung erhalten, gilt diese in der Regel vier Jahre.

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