Sie brauchen für Ihre Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung in RLP, wenn sich unter dem Dach höchstens 50 m³ Raum ergeben. Diese Regelung gilt für Anbauten, die zu ebener Erde liegen. Außerdem muss ein Abstand von 3 Metern zu benachbarten Grundstücken gewahrt werden. Ob es sich um eine angebaute oder freistehende Terrassenüberdachung handelt, spielt keine Rolle.
Ähnliche Regelungen gibt es für die Baugenehmigung von Wintergärten in Rheinland-Pfalz. Möchten Sie eine Pergola bauen, brauchen Sie keine Baugenehmigung in RLP. Generell genehmigungsfrei sind auch einfache Maßnahmen zum Sonnenschutz – etwa ein Sonnensegel oder eine einfache Markise, die Sie über der Terrasse anbringen.
Diese Regelungen können eingeschränkt sein, wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Vorgaben enthält oder Ihr Haus zum Beispiel unter Denkmalschutz steht. Informieren Sie sich daher vor dem Bau einer Terrassenüberdachung in RLP immer bei der zuständigen Baubehörde.
Als Bauherr:in haften Sie dafür, dass beim Bau einer Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Um zu erfahren, welche Terrassendächer den Vorgaben entsprechen, können Sie sich von regionalen Fachfirmen beraten lassen.
Für Terrassendächer in Rheinland-Pfalz gelten in erster Linie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einem Naturschutzgebiet, können besondere Vorgaben hinzukommen. Ansonsten ist die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz maßgeblich.
Welche Auflagen in Ihrem konkreten Fall gelten, kann Ihnen die zuständige Behörde sagen. Diese Vorgaben sind auch bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen in RLP einzuhalten. Ihre Gemeindeverwaltung sollten Sie daher in jedem Fall aufsuchen und nicht nur dann, wenn Sie einen Bauantrag einreichen wollen.
Wollen Sie eine Terrassenüberdachung bauen, enthält die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz folgende Vorgaben, die relevant sind:
Standsicherheit: Eine Terrassenüberdachung muss stabil gebaut sein, ohne die Sicherheit anderer Gebäude und die Tragfähigkeit des Bodens auf dem Nachbargrundstück zu gefährden.
Schutz gegen schädliche Einwirkungen: Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und gestaltet sein, dass Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge oder andere Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen verursachen. In Hochwasserrisikogebieten sind die Angaben aus den entsprechenden Gefahren- und Risikokarten zu beachten.
Bauprodukte: Materialien für Terrassenüberdachungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Instandhaltung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dauerhaft nutzbar sind.
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz enthält wichtige Brandschutzvorgaben, die auch für Terrassenüberdachungen gelten:
Terrassenüberdachungen müssen so angeordnet und gestaltet sein, dass Brände und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden.
Im Brandfall müssen Rettungswege für Menschen und Tiere freibleiben und effektive Löscharbeiten möglich sein.
Eine Terrassenüberdachung muss in Rheinland-Pfalz mit mindestens drei Meter Abstand von den Grenzen der Nachbargrundstücke entfernt gebaut werden. Ist das nicht möglich, müssen Sie sich an Ihre Baubehörde wenden und gegebenenfalls einen Bauantrag stellen.
Bei Grenzbebauungen ist es ratsam, die Zustimmung der Nachbar:innen schriftlich einzuholen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Ohne Zustimmung informiert die Baubehörde die Nachbar:innen und erteilt ihnen die Gelegenheit, Einwände gegen das Bauvorhaben zu erheben. Wenn Sie sich jedoch an alle Bauauflagen halten, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz nicht verbieten.
Es kann vorkommen, dass der vorgeschriebene Grenzabstand baulich nicht umsetzbar ist. Bei Terrassenüberdachungen an Reihenhäusern oder Doppelhaushälften muss der Abstand in Rheinland-Pfalz daher oft nicht eingehalten werden. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Für Terrassendächer von Ein- oder Zweifamilienhäusern genügt häufig das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz können Sie Ihre zuständige Baubehörde finden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz:
Bauantragsformular: Enthält die grundlegenden Angaben zum Bauvorhaben; erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online.
Lageplan: Zeigt das Grundstück und angrenzende Flächen; erhältlich beim Kataster- oder Vermessungsamt.
Bauzeichnungen: Pläne des Vorhabens mit Maßen und Details; von Architekt:innen oder dem Hersteller von Terrassendach-Bausätzen bereitgestellt.
Baubeschreibung: Dokumentiert Materialien und Nutzung; ebenfalls vom Hersteller erhältlich.
Ggfs. Nachweise zur Stabilität: erforderlich bei bestimmten Bauvorhaben und erstellt von Statiker:innen.
Ggfs. Nachweis zum Brandschutz: Dokumentiert, dass die Bauweise den Brandschutzanforderungen entspricht; erstellt von Brandschutzexpert:innen.
Ggf. zusätzliche regional erforderliche Bauunterlagen: Welche weiteren Unterlagen erforderlich sein können, erfahren Sie von Ihrem Bauamt.
Erhebungsbogen für die Statistik im Hochbau: Formular zur Erfassung von Bauprojekten; erhältlich online oder beim Bauamt.
Das Errichten einer Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Baugenehmigung kann in Rheinland-Pfalz zu einem Bußgeld führen. Die Baubehörde kann Sie außerdem dazu verpflichten, die Terrassenüberdachung umzubauen oder sogar abzureißen. Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sich vor Baubeginn bei der zuständigen Behörde informieren und alle nötigen Genehmigungen einholen.
Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz kostet mindestens 60 Euro. Die genauen Gebühren richten sich zum einen nach der Behörde und den tatsächlichen Gebührentatbeständen und zum anderen nach den Kosten für die Terrassenüberdachung.
Im Besonderen Gebührenverzeichnis von Rheinland-Pfalz steht, dass die Gebühren für eine Baugenehmigung zwischen 0,7 und 0,9 Prozent des Rohbauwerts betragen. Wenn Ihre Terrassenüberdachung also 10.000 Euro kostet, würde die Gebühr für die Baugenehmigung zwischen 70 und 90 Euro betragen. Brauchen Sie Hilfe bei der Baugenehmigung? In Rheinland-Pfalz bieten viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen einen Bauantragsservice an und beraten Sie dazu, welche Überdachungen genehmigungsfrei sind. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus, und wir vermitteln Ihnen passende Anbieter aus Ihrer Region.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen
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Wird das Bauamt auf Ihre Terrassenüberdachung aufmerksam, droht in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld, falls eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, sofern keine anderen Vorschriften verletzt wurden; andernfalls kann der Abriss angeordnet werden.
Haben Sie eine Baugenehmigung, können Sie die Terrassenüberdachung in RLP auch bei Einwänden der Nachbarschaft bauen. Ist es allerdings nicht möglich, die vorgegebenen Abstände zu den angrenzenden Grundstücken einzuhalten, brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung der betreffenden Nachbar:innen.
Die Kosten richten sich nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) in Rheinland-Pfalz und können je nach Fall unterschiedlich hoch ausfallen. Rechnen Sie mit mindestens 60 Euro.
In Rheinland-Pfalz darf eine Terrassenüberdachung im Erdgeschoss ohne Genehmigung bis zu 50 m³ Raum umfassen und muss mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück halten.
In Rheinland-Pfalz muss eine Terrassenüberdachung grundsätzlich mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben, jedoch können bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern Ausnahmen möglich sein.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine Größenbegrenzung für eine genehmigungsfreie Pergola laut der Landesbauordnung, allerdings können im örtlichen Bebauungsplan abweichende Regelungen bestehen.