Der Bau eines Terrassendachs ist mit einigen Auflagen verbunden, die durch die Landesbauordnung geregelt werden. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Sachsen brauchen und wann der Bau genehmigungsfrei ist.
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Ob Sie für Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Genehmigung brauchen, ist in Sachsen durch § 61 SächsBO geregelt. Demzufolge können Überdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 3 Metern genehmigungsfrei errichtet werden. Nicht aufgeführt ist im Gesetz, ob es sich dabei um eine freistehende Überdachung oder um einen Anbau handelt.
Informieren Sie sich dennoch vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Amt, denn in manchen Regionen können andere Höchstmaße gelten. Planen Sie andere als die verfahrensfreien Maße für Ihre Überdachung, müssen Sie einen formellen Bauantrag stellen. Für den Beginn des Baus genügt die bloße Antragsstellung aber nicht aus: Sie müssen in jedem Fall auf die Genehmigung warten.
Ein volles Genehmigungsverfahren kommt in Sachsen nur für Sonderbauten zur Anwendung. Für eine Terrassenüberdachung müssen Sie in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Der Prüfumfang ist hier eingeschränkt und umfasst nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und Fachrecht wie zum Beispiel den Denkmalschutz. Neben dem Genehmigungsantrag müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:
Baubeschreibung
Statische Berechnungen
Kostenkalkulation
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie in jedem Fall Ihr zuständiges Bauamt aufsuchen, da es auch andere Auflagen außer den genehmigungsfreien Maßen gibt. Ihr Bauvorhaben darf zum Beispiel nicht gegen den örtlichen Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung verstoßen.
Die Überdachung muss außerdem bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Statik, der Belüftung und des Brandschutzes erfüllen. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, an dem die Terrassenüberdachung angebracht werden soll, gelten auch hierfür bestimmte Regelungen, die Sie jeweils beim Bauamt in Erfahrung bringen können.
Errichten Sie Ihre Terrassenüberdachung mindestens drei Meter von den Nachbargrundstücken entfernt, müssen Sie keine Zustimmung Ihrer Nachbar:innen zum Bau einholen. Können Sie die Abstände nicht einhalten, handelt es sich um eine Grenzbebauung. Um die Überdachung bauen zu dürfen, benötigen Sie dann das Einverständnis der betroffenen Nachbar:innen. Lassen Sie sich diese schriftlich geben, damit sie Bestand hat, sollte es einmal zu Problemen kommen.
Die Zustimmung zum Bau einer Terrasse erfolgt im besten Fall beidseitig. Benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Nachbar:innen, können Sie ihnen gleichzeitig Ihre Zustimmung für ein ähnliches Bauvorhaben anbieten. Das bewegt sie im Zweifel möglicherweise eher dazu, Ihnen ihr Einverständnis zu geben.
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Häufig gestellte Fragen
Das unterscheidet sich je nach Amt. In der Regel sind zumindest die Antragsformulare online zu finden, häufig gibt es aber auch Online-Plattformen für die Antragstellung.
Ohne notwendige Genehmigung zu bauen, kann zur Verhängung eines Bußgelds führen. Das gilt auch, wenn Sie den Bauantrag zwar stellen, aber nicht mit dem Baubeginn warten, bis die Genehmigung erteilt wurde. Das Bauamt kann außerdem den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen, wenn Sie ohne vorgeschriebene Genehmigung bauen.