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Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Terrassenüberdachung ist in Brandenburg genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch von dieser Pflicht befreit werden. Wir informieren Sie darüber, wie das funktioniert und worauf Sie sonst noch bei Ihrer Terrassenüberdachung achten sollten.
Prinzipiell gibt es bei Terrassenüberdachungen nicht so viele Vorschriften zu beachten. So haben Sie beispielsweise bei der optischen Gestaltung freie Hand. Wichtig ist, dass Sie Vorgaben im Brandschutz, in der Statik sowie der Verwendung zugelassener Materialien einhalten. Des Weiteren muss der Grenzabstand zu Nachbargrundstücken berücksichtigt werden.
Alle Bauvorschriften für Terrassenüberdachungen finden Sie in der Brandenburgischen Bauordnung und in der Landesbauordnung. Bei Nichtbeachtung können Ihnen Bußgelder oder sogar der Abriss bzw. Rückbau des Terrassendaches drohen.
Allgemein gilt, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Zudem müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine Entrauchung von Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich sein. Bei einer Terrassenüberdachung ist außerdem wichtig, dass tragende und aussteifende Wände sowie Stützen im Brandfall ausreichend lang standsicher sind.
Der Abstand zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken muss mind. drei Meter betragen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Nachbarn zu treffen, wenn Sie näher zur Grenze bauen wollen.
Unter Einhaltung bestimmter Maße können Sie Ihre Überdachung auch ohne Genehmigung bauen. Die Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sieht vor, dass laut § 61 Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu vier Meter zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben zählen. Einzuhalten sind jedoch weiterhin die geltenden Grenzabstände zu Nachbargrundstücken von mindestens drei Metern.
Unser Tipp
Auch wenn nicht für jede Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Brandenburg benötigt wird, sollten Sie Ihr Bauvorhaben beim zuständigen Bauamt vorstellen. In einigen Regionen kann es durch bestimmte Bebauungspläne zu Einschränkungen kommen, welche Ihnen als Bauherr:in ohne Informationen der zuständigen Behörde unbekannt sind. Mit einer schriftlichen Bestätigung der Behörde sind Sie auf der sicheren Seite.
Ihre Baugenehmigung müssen Sie noch vor Baubeginn einholen. Wenden Sie sich dazu an das Brandenburger Bauamt. Hier bekommen Sie eine Baugenehmigung sowie im Falle einer genehmigungsfreien Terrassenüberdachung eine schriftliche Bestätigung. Damit der Prozess reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Sachen vorbereiten:
Die Kosten für einen Bauantrag einer Terrassenüberdachung halten sich in Grenzen. Rechnen Sie hierbei mit ungefähr 60 bis 120 Euro. Wird Ihr Antrag abgelehnt, bekommen Sie jedoch keine Kosten rückerstattet. Zudem müssen Sie für jeden neu eingereichten Antrag erneut die Gebühren bezahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen zu achten.