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Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein?

Undine Tackmann, Online-Redakteurin
Undine Tackmann
15. September 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • In Schleswig-Holstein können Sie eine Terrassenüberdachung bis zu einer Fläche von 30 m² und bis 3 m Tiefe genehmigungsfrei errichten.
  • Es gilt immer eine Mindestabstandsfläche von 3 m zu Nachbargrundstücken einzuhalten.
  • Die Baugenehmigung müssen Sie vor Baubeginn erhalten haben, sonst drohen Bußgelder oder ein Rückbau.

Eine Terrassenüberdachung ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig, so auch in Schleswig-Holstein. Jedoch haben Sie hier die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien zu lassen. Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihre Terrassenüberdachung rechtskonform bauen.

Wann benötigen Sie keine Baugenehmigung?

Wenn Sie eine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein errichten möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese ohne Genehmigung zu erbauen. Dabei müssen folgende Bedingungen nach § 63 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein erfüllt werden:

  • Die Fläche der Terrassenüberdachung darf nur bis zu 30 m² betragen.
  • Die Tiefe darf eine Länge von bis zu 3 m nicht überschreiten.
  • Abstandsflächen von 3 m zu angrenzenden Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden.

Ist Ihre Terrassenüberdachung größer als die Ausnahmeregelungen festlegen, sind Sie verpflichtet, eine Baugenehmigung zu beantragen. Diese muss Ihnen noch vor Baubeginn vorliegen, ansonsten drohen Ihnen Bußgelder oder im schlimmsten Fall ein Rückbau der Überdachung.

Unser Tipp

Möchten Sie Ihre Terrassenüberdachung näher an eine Nachbargrenze bauen, suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn, vielleicht können Sie sich auf eine Ausnahme einigen. Wichtig ist, dass Sie diese Ausnahmeregelung aus rechtlichen Gründen schriftlich festhalten.

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Welche allgemeinen Regelungen gibt es zu beachten?

Egal ob Sie mit oder ohne Baugenehmigung bauen dürfen, sind Terrassenüberdachungen in Schleswig-Holstein an bestimmte Vorgaben gebunden. Diese finden Sie in der Landesbauordnung im Abschnitt II unter ‚‚Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung". Wichtige Aspekte sind unter anderem:

  • Brandschutz: Die Terrassenüberdachung muss so errichtet werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird.

  • Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz: Gebäude (ggf. auch geschlossene Terrassenüberdachungen) müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärme-, Schall- und Dämmschutz haben.

  • Standsicherheit: Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Das heißt, Terrasse und Überdachung müssen zusammen, aber auch für sich allein standsicher sein. Wenn Sie für Terrasse und Überdachung gemeinsame Bauteile verwenden, müssen Sie darauf achten, dass bei der Beseitigung der gemeinsamen Bauteile entweder Terrasse oder Überdachung bestehen bleiben können.

Das benötigen Sie für den Bauantrag

Wenn für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie diese bei Ihrem zuständigen Bauamt beantragen. Die dazu notwendigen Unterlagen können sich regionsabhängig unterscheiden. In der Regel wird für ein Bauantrag Folgendes benötigt:

  • Bauantragsformular

  • Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)

  • Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)

  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)

Fachhändler kennen sich aus

Zahlreiche Baumärkte bieten eine breite Palette an Bausätzen für Terrassenüberdachungen an. Auch auf großen Online-Einkaufsportalen finden Sie Terrassendächer. Doch ein wesentlicher Vorteil spezialisierter Händler ist, dass diese die Bauordnungen Ihres Bundeslandes kennen und bei der Planung sowie beim Aufbau der Überdachung berücksichtigen. Hinzu kommt, dass bei Terrassenüberdachungen zum Selbstaufbau häufig keine fachmännische Montage im Preis inbegriffen ist. Fehler beim Bau können Bußgelder oder gar einen Rückbau der Überdachung nach sich ziehen.

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