Benötigen Sie in Niedersachsen eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung?
In Niedersachsen gelten Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von max. 30 Quadratmetern als verfahrensfreie Baumaßnahmen und dürfen somit ohne Baugenehmigung gebaut werden. Wenn Ihre gewünschte Terrassenüberdachung eine größere Fläche als diese hat, müssen Sie vor dem Baustart eine Baugenehmigung beim Bauamt Ihrer Gemeinde einholen.
Schon gewusst?
In den anderen Bundesländern gibt es ähnliche Bestimmungen, welche ein genehmigungsfreies Bauen von Terrassenüberdachungen möglich macht. Bis zu welcher Größe Sie in den anderen Bundesländern keine Baugenehmigung benötigen, erfahren Sie in unserem Artikel „
Benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?“.
Diese Verordnungen gelten in Niedersachsen
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie die Vorschriften gemäß der Niedersächsische Bauordnung kennen. Diese müssen immer eingehalten werden, auch wenn Ihre Überdachung genehmigungsfrei ist.
Bauvorschriften
Die Niedersächsische Bauordnung gibt einige Auflagen vor, die beim Bau berücksichtigt werden müssen. Meistens steht bereits im Prospekt, ob die Terrassenüberdachung diese Vorschriften einhält. Alternativ können Sie sich an die Hersteller:innen oder die Fachfirma wenden, von denen Sie die Terrassenüberdachung kaufen möchten.
Die Vorschriften müssen Sie in Niedersachsen einhalten:
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Stützen: Die Stützen der Terrassenüberdachung müssen ausreichend sicher gegen Stoßkräfte sein und gegen aufsteigende und eindringende Feuchtigkeit geschützt sein. Tragende Stützen müssen zudem im Brandfall ausreichend lang standsicher sein. Wenn es der Brandschutz Ihres Hauses erfordert, müssen die Baustoffe der Stützen widerstandsfähig gegen Feuer sein.
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Dach: Das Terrassendach muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärme von außen ausreichend lang widerstandsfähig sein, soweit Sie den Brandschutz nicht auf eine andere Weise sichern können. Wenn der Brandschutz es erfordert, muss auch das Tragwerk des Daches ausreichend lang widerstandsfähig gegen Feuer sein. Lichtdurchlässige Bedachungen müssen zudem so angeordnet werden, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargebäude übergehen kann.
Brandschutz
Beim Brandschutz müssen nicht nur Vorschriften an das Bauwerk eingehalten werden. Eine Terrassenüberdachung muss auch so angeordnet werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
Grenzabstand
Beim Bau müssen Sie zudem einen Abstand zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und den Nachbargrenzen einhalten. In Niedersachsen beträgt dieser Abstand mind. 3 Meter. Wenn Sie näher an der Grenze bauen wollen, müssen Sie Ihre Nachbar:innen vorher um eine schriftliche Erlaubnis bitten.
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So stellen Sie einen Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung
Wenn Ihre gewünschte Terrassenüberdachung nicht genehmigungsfrei ist, müssen Sie eine Baugenehmigung einholen. Diese können Sie bei dem zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde beantragen und kostet ca. 60 bis 120 Euro.
Für den Antrag sollten Sie diese Unterlagen parat haben:
- Bauantragsformular
- Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)
- Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)
- Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)
Achtung:
Wenn Sie Ihre genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen oder die Bauvorschriften der Niedersächsische Bauordnung nicht einhalten, droht Ihnen eine Strafe. In der Regel wird ein Bußgeld verhängt, im schlimmsten Fall kann aber auch der Abriss der Überdachung drohen.