Beachten Sie die Bauordnung!

Kann eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen ohne Baugenehmigung gebaut werden?

Anika Wegner
15. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von max. 30 m² sind in Niedersachsen genehmigungsfrei.

  • Zu den Nachbargrenzen hin muss ein Abstand von mind. 3 m eingehalten werden.

  • Die Niedersächsische Bauordnung gibt zudem Vorschriften zum Bauwerk und Brandschutz vor.

Beim Bau einer Terrassenüberdachung geht es nicht nur darum, dass sie zu Ihrem Wohnhaus und Ihren Bedürfnissen passt. Es müssen auch einige Auflagen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung eingehalten werden, damit ein ausreichender Brandschutz gewährleistet wird. Aroundhome klärt Sie auf, welche Vorschriften in Niedersachsen gelten und wann Sie Ihre Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen dürfen.