Was ist Pflicht?

Das müssen Sie über die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in NRW wissen

Anika Wegner
15. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von max. 30 m² und einer Tiefe von max. 4,50 m sind in NRW genehmigungsfrei.

  • Ihre Terrassenüberdachung muss mind. 3 m von der Nachbargrenze entfernt sein.

  • Laut der Bauordnung für NRW müssen Sie zudem Auflagen zum Brandschutz einhalten.

Beim Bau einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen müssen Sie nicht nur überprüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Sie müssen sich zudem an die Bauvorschriften gemäß der gültigen Bauordnung halten. Wir klären Sie auf, wann Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist und welche Auflagen Sie beachten müssen.