Brauchen Sie in NRW eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach?
Terrassenüberdachungen gehören in Nordrhein-Westfalen zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Allerdings erlässt das Bundesland für kleinere Vorhaben diese Pflicht. Daher benötigen in Nordrhein-Westfalen Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von max. 4,50 Metern keine Baugenehmigung. Für größere Terrassenüberdachungen müssen Sie eine Baugenehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt einholen.
Diese Verordnungen müssen Sie in NRW einhalten
Die Auflagen für eine Terrassenüberdachung stehen in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese müssen Sie auch einhalten, wenn Ihre Überdachung genehmigungsfrei ist.
Bauvorschriften
Da Terrassenüberdachungen nicht zu den komplexen Bauvorhaben zählen, gibt es nur wenige Vorschriften, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen:
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Stützen: Tragende Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein.
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Dach: Das Terrassendach muss gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein.
Brandschutz
Beim Brandschutz müssen nicht nur Vorschriften an das Bauwerk beachtet werden. Terrassenüberdachungen müssen so errichtet werden, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Lichtdurchlässige Bedachungen sind zudem so anzuordnen, dass Feuer bei einem Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übergehen kann.
Grenzabstand
Beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie einen Abstand von mind. 3 Metern zu den Nachbargrenzen einhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wie beispielsweise bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern, müssen Sie Ihre Nachbarn vor dem Baustart um Erlaubnis fragen. Lassen Sie sich diese am besten schriftlich bestätigen, damit es später nicht zu Streitereien kommen kann.
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Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Bauantrag?
Wenn Ihre gewünschte Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. In der Regel kostet dieser ca. 60 bis 120 Euro.
Diese Unterlagen müssen Sie beim Bauamt einreichen:
- Bauantragsformular
- Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)
- Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)
- Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)
Achtung:
Sie sollten erst mit dem Bau beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung schriftlich vorliegt. Bei Nichtbeachtung können Ihnen Bußgelder und sogar der Abriss der Terrassenüberdachung drohen.