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Was ist Pflicht?

Das müssen Sie über die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in NRW wissen

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Beim Bau einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen müssen Sie nicht nur überprüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Sie müssen sich zudem an die Bauvorschriften gemäß der gültigen Bauordnung halten. Wir klären Sie auf, wann Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist und welche Auflagen Sie beachten müssen.
Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
15.10.2024, 15:59 Uhr
Bau einer Terrassenüberdachung

Brauchen Sie in NRW eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach?

Terrassenüberdachungen gehören in Nordrhein-Westfalen zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Allerdings erlässt das Bundesland für kleinere Vorhaben diese Pflicht. Daher benötigen in Nordrhein-Westfalen Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von max. 4,50 Metern keine Baugenehmigung. Für größere Terrassenüberdachungen müssen Sie eine Baugenehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt einholen.

Unser Tipp:

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie in den anderen Bundesländern ebenfalls ohne Baugenehmigung bauen dürfen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?“.

Diese Verordnungen müssen Sie in NRW einhalten

Die Auflagen für eine Terrassenüberdachung stehen in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese müssen Sie auch einhalten, wenn Ihre Überdachung genehmigungsfrei ist.

Bauvorschriften

Da Terrassenüberdachungen nicht zu den komplexen Bauvorhaben zählen, gibt es nur wenige Vorschriften, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen:

  • Stützen: Tragende Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein.

  • Dach: Das Terrassendach muss gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein.

Brandschutz

Beim Brandschutz müssen nicht nur Vorschriften an das Bauwerk beachtet werden. Terrassenüberdachungen müssen so errichtet werden, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Lichtdurchlässige Bedachungen sind zudem so anzuordnen, dass Feuer bei einem Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übergehen kann.

Grenzabstand

Beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie einen Abstand von mind. 3 Metern zu den Nachbargrenzen einhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wie beispielsweise bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern, müssen Sie Ihre Nachbarn vor dem Baustart um Erlaubnis fragen. Lassen Sie sich diese am besten schriftlich bestätigen, damit es später nicht zu Streitereien kommen kann.

Ans Wohnhaus angebaute schwarze Terrassenüberdachung mit Beleuchtung ist über gemütlichen Loungemöbeln platziert.
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Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Bauantrag?

Wenn Ihre gewünschte Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. In der Regel kostet dieser ca. 60 bis 120 Euro.

Diese Unterlagen müssen Sie beim Bauamt einreichen:

  • Bauantragsformular

  • Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)

  • Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)

  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)

Achtung:

Sie sollten erst mit dem Bau beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung schriftlich vorliegt. Bei Nichtbeachtung können Ihnen Bußgelder und sogar der Abriss der Terrassenüberdachung drohen.

Häufig gestellte Fragen
Ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig in NRW?

Kleine Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern und einer Tiefer von max. 4,50 Metern können Sie in Nordrhein-Westfalen können Sie ohne Baugenehmigung bauen. Größere Terrassenüberdachungen sind genehmigungspflichtig.

Wie weit muss die Terrassenüberdachung vom Nachbarn entfernt sein?

Eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen muss mind. 3 Meter von den Nachbargrenzen entfernt sein. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie Ihre Nachbarn vor dem Bau um Erlaubnis bitten.

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in NRW?

Für eine Baugenehmigung müssen Sie einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen. Dieser kostet etwa 60 bis 120 Euro

© AdobeStock - Marina Lohrbach | © GettyImages - Ziga Plahutar