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Die Energiekosten steigen und die weitere Entwicklung ist ungewiss. Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen, den Verbrauch und die Kosten dauerhaft zu senken. Sanierungspotenzial gibt es in den meisten Gebäuden, denn erst seit etwa 45 Jahren gibt es Vorschriften zum Wärmeschutz. Welche Sanierungsmaßnahmen sind möglich und wer unterstützt Sie bei der Planung?
Eine energetische Sanierung umfasst bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und so das Klima schonen sollen. Aufgrund steigender Energiekosten, einem wachsenden Umweltbewusstsein und staatlicher Förderungen sind die Umbauten an Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung in den letzten Jahren für viele Eigenheimbesitzer:innen sehr attraktiv geworden. Unser Video zeigt Ihnen, welche Maßnahmen eine energetische Sanierung beinhalten kann:
Welche Maßnahmen gehören dazu?
Energetische Sanierungen haben zuerst einmal das Ziel, den Energieverbrauch zu senken. Das lässt sich zum Beispiel durch die folgenden Maßnahmen erreichen:
Wenn eine energetische Sanierung fachgerecht durchgeführt wird, lohnt sie sich fast immer. „In 9 von 10 Gebäuden in Deutschland gibt es Sanierungspotenzial. Energetische Sanierung betrifft also fast alle Eigentümer:innen jetzt oder in den nächsten fünf bis zehn Jahren“, sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.
Als positiver Nebeneffekt steigert sich der Wert Ihrer Immobilie erheblich, da Energieeffizienz immer mehr nachgefragt wird und ein wichtiges Kaufargument darstellt. Laut RWI Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung sinkt der Preis energetisch schlechter Gebäude im Schnitt um 12 Prozent, während der Preis energetisch guter Gebäude mit Energieausweis im Schnitt um 14 Prozent steigt.
Wann sind Sie zur energetischen Sanierung verpflichtet?
Die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelte Sanierungspflicht betrifft Bestandsimmobilien (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser), die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden und deren Eigentümer:in aufgrund eines Hausverkaufs, einer Schenkung oder eines Erbes gewechselt hat. Der oder die neue Eigentümer:in müssen eine zweijährige Frist einhalten, um das Gebäude entsprechend des neuen energetischen Standards zu modernisieren. Einzige Ausnahme: Eigentümer:innen, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt haben.Die Sanierungspflicht umfasst:
die Dämmung von Rohrleitungen (Heizungs- und Warmwasserleitungen),
die Dämmung des Daches oder der oberen Geschossdecke
und den Austausch der alten Heizung: Öl- und Gasheizung dürfen nicht länger als 30 Jahre betrieben werden, wenn es sich um Standard- und Konstanttemperaturkessel handelt. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik sind ausgeklammert.
Wer unterstützt Sie beim energetischen Sanieren?
Es empfiehlt sich, einen Energieberater oder eine Energieberaterin zu konsultieren, bevor Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen beginnen. Er oder sie bewertet den Istzustand des Gebäudes und kann auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)erstellen. Dieser gibt einen Schritt-für-Schritt-Plan vor, um Ihre Immobilie möglichst energieffizient und im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu sanieren. Die Erstellung eines iSFP ist freiwillig, Sie erhalten dadurch aber wichtige Kennzahlen zu Ihren Energieeinsparpotenzialen.
Kosten und Förderungen für energetische Sanierungen
Je nach Maßnahme und Istzustand Ihrer Immobilie können die Sanierungskosten ganz unterschiedlich ausfallen:
Ein Fenstertausch schlägt mit Kosten zwischen 650 bis 1.100 Euro pro Fenster zu Buche.
Eine neue Heizungsanlage kann je nach Modell bis zu 30.000 Euro kosten.
Für die Dämmung Ihrer Fassade können Sie zwischen 60 bis 250 Euro/m²einkalkulieren
Energetische Sanierungen werden mit staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt.
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