Die Aufgaben eines Energieberaters oder einer Energieberaterin reichen von der Einschätzung der Energieversorgung Ihres Wohnraums bis hin zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Im ersten Schritt schätzen Energieexpert:innen den Zustand Ihres Gebäudes ein und erkläen Ihnen, wie Sie den Energieverbrauch optimieren können. Dazu wird ein iSFP erstellt, der eine auf Ihr Eigenheim personalisierte Sanierungsstrategie umfasst, und aus dem entsprechende Empfehlungen für Sie abgeleitet werden. Diese Maßnahmen können sowohl die Optimierung Ihres Heizsystems als auch die Installation einer Photovoltaikanlage beinhalten.
umfangreiche Bestandsaufnahme des Eigenheims
Erarbeitung einheitlicher Sanierungsmaßnahmen
Vergleich des errechneten Ausgangsenergiebedarfs mit dem Endenergiebedarf inklusive der einzusparenden CO2-Emissionen
Aufschlüsselung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen und Instandhaltungskosten
Aufklärung über aktuelle Fördermöglichkeiten
Unterstützung bei Förderanträgen
fachliche Baubegleitung (wenn erforderlich)
Bei der Wahl einer Beratungsstelle sollten Sie darauf achten, sich an staatlich anerkannte Organisationen oder Vereine zu wenden. Die Berufsbezeichnung “Energieberater:in ist nicht geschützt und führt zu einem übermäßigen Angebot an Beratungsstellen und Dienstleistungen auf dem Energieberatungsmarkt. Energieberater:innen qualifizieren sich durch die Arbeit als Architekt:innen, Bauingenieur:innen und Handwerker:innen, die fortlaufend themenrelevante Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen müssen, um sich staatlich zertifizieren zu lassen. Vom Bund geförderte und qualifizierte Expert:innen finden Sie im Verzeichnis der Deutschen Energie-Agentur.
Die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten durch Energieeffizienzexpert:innen können je nach Belieben ausgesucht werden. Beratungsangebote reichen von einer kostenlosen Basisberatung bis hin zu der Einholung einer „Schritt-für-Schritt”- Anleitung für Ihr Projekt.
Eine erste Orientierung können Ihnen vor allem vom Bund geförderte Beratungsstellen geben, diese finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale oder der Energieeffizienz-Experten. Die Beratungsangebote werden von staatlich geprüften Energieeffizienzexpert:innen durchgeführt. Aufgrund der staatlichen Förderung zahlen Beratungssuchende lediglich eine Pauschale in Höhe von 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte sind alle Beratungsangebote kostenlos*.
Angebot | Preis | Dauer | Form | Inhalt |
---|---|---|---|---|
Online-Beratung | kostenlos | individuell | schriftlich | Kurzberatung |
Basis-Check | kostenlos | eine Stunde | zuhause | Einschätzung des Strom- und Wärmeverbrauchs und der Ausstattung, Möglichkeiten der Einsparung |
Gebäude-Check | 30 Euro | individuell | zuhause | erweitert Basis-Check um Einschätzung der Heizungsanlage und Gebäudehülle |
Eignungs-Check-Heizung | 30 Euro | zwei Stunden | zuhause | Check des Heizungssytems, abgeleitete Handlungsempfehlungen, Besprechung der Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten |
Heiz-Check | 30 Euro | jeweils eine Stunde an zwei Tagen | zuhause | Prüfung des Heizsystems und Optimierungstipps (Geeignet für Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Wärmepumpe oder Fernwärme) |
Solarwärme-Check | 30 Euro | jeweils zwei Stunden an zwei Tagen | zuhause | Überprüfung der Solarthermieanlage und Empfehlungen |
Eignungs-Check-Solar | 30 Euro | individuell | zuhause | Beratung über Solarwärmeanlage, mögliche Einbeziehung von Wasser- und Heizanlage, Photovoltaikanlage |
* Einkommensschwache Haushalte: Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld
Für umfangreiche Energieberatungsangebote können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Gebäudeart | Größe | Kosten |
---|---|---|
Einfamilienhaus | ca. 150 Quadratmeter | ca. 1.500 bis 2.500 Euro |
Mehrfamilienhaus | mind. drei Wohnparteien | ca. 2.000 bis 3.000 Euro |
Mehrfamilienhaus | ca. zehn Wohnparteien | ca. 3.000 bis 5.000 Euro |
Der Stundenlohn eines Energieberaters oder einer Energieberaterin liegt bei ca. 60 bis 100 Euro, bei einem durchschnittlichen Tageslohn von 500 bis 800 Euro.
Energieberatungen werden durch verschiedene Förderprogramme bezuschusst, um die Kosten für Haus- und Wohnungseigentümer:innen zu reduzieren. Diese Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge gebunden. Zuständig ist entweder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Art der Beratung | Förderung | Maximaler Fördersatz | Zuständigkeit |
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Energieberatung für Wohngebäude (EBW) - Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans | Zuschuss | - 50 % - max. 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) - max. 850 Euro (Mehrfamilienhaus) - zusätzlich 250 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | BAFA |
Energetische Beratung und Baubegleitung bei einer Sanierung (Einzelmaßnahmen) | Zuschuss | - 50 % - max. 5.000 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) - max. 2.000 Euro pro Wohneinheit und 20.000 Euro gesamt (Mehrfamilienhaus) | BAFA |
Energetische Fachplanung und Baubegleitung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder beim Klimafreundlichen Neubau | Kredit mit Tilgungszuschuss | - max. 10.000 Euro Kredit (Ein- und Zweifamilienhaus) - max. 4.000 Euro Kredit pro Wohneinheit und 40.000 Euro Kredit gesamt (Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung) - 50 % Tilgungszuschuss | KfW |
Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Heizungserneuerung | Zuschuss | - 30–70 %, im Rahmen der Heizungsförderung - kein gesonderter Zuschuss, sondern als Umfeldmaßnahme der Heizungserneuerung - Gesamthöchstsumme: 30.000 Euro | KfW |
Natürlich brauchen auch Energieberater:innen einige Anhaltspunkte, anhand derer sie das beste Einsparpotenzial für Sie berechnen können. Deshalb sollten Sie für einen Vor-Ort-Beratungstermin möglichst folgende Unterlagen bereithalten:
Baupläne Ihres Wohnhauses
Energiekostenabrechnungen der letzten Jahre (Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen)
aktuelles Abgasprotokoll des Schornsteinfegers
eventuell Fotos des Projekts oder eines evtl. vorliegenden Schadens
Das Energiesparpotenzial bei älteren Gebäuden ist meist besonders hoch. Deshalb lohnt es sich für Hauseigentümer:innen, die anstehende Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte planen, von Beginn an eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
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Die Kosten einer Energieberatung hängen von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel vom Umfang des Beratungsangebots und von der Gebäudegröße und Nutzungsart. Eine Basis-Beratung über staatliche geförderte Beratungsstellen ist grundsätzlich kostenlos, umfangreichere Beratungen wie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans können für ein Einfamilienhaus zwischen 1.500 und 2.500 Euro kosten. Durch verschiedene staatliche Förderangebote ist es jedoch möglich, 50 Prozent der Kosten bezuschussen zu lassen.
Die Dauer einer Energieberatung ist abhängig vom jeweiligen Beratungsangebot und Ihrem Anliegen. Basisangebote dauern nur wenige Stunden, während umfangreichere Beratungen über mehrere Tage stattfinden können.
Im ersten Schritt schätzt ein Energieexperte oder eine Energieexpertin den Zustand Ihres Gebäudes ein und zeigt Maßnahmen auf, wie Sie den Energieverbrauch optimieren können. Auf Wunsch wird daraufhin in Absprache mit Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt. Zusätzlich unterstützen Energieexpert:innen Sie bei der Beantragung von Förderungen.