Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse und Kredite für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden an. Doch wie stellen Sie einen Antrag und welche Dokumente müssen Sie bereithalten? Wir erklären, wie die Beantragung abläuft und welche Informationen benötigt werden.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag beim BAFA oder der KfW stellen, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Einzige Ausnahme: Beratungs- und Planungsleistungen, zum Beispiel von einem Energieberater bzw. einer Energieberaterin, können Sie bereits vor dem Antrag beanspruchen.
Für Förderungen für energetische Sanierungen (z.B. Dämmung, Fenster, Effizienzhaus-Sanierungen) durch das BAFA oder die KfW wird fast immer eine Energieberatung im Vorfeld benötigt. Energieeffizienz-Berater:innen finden Sie über die Internetseite des Bundes energie-effizienz-experten.de. Ausnahmen gibt es lediglich für Förderungen in den Bereichen Barrierefreiheit und Einbruchschutz sowie für eine neue Heizung. Hier besteht keine Pflicht, eine:n Sachverständige:n für Energieeffizienz zu beauftragen.
Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen und erstellt die benötigten Unterlagen für den Antrag auf den gewünschten Zuschuss oder Kredit.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
- umfasst eine auf Ihr Gebäude ausgerichtete Sanierungsstrategie
- Energieeffizienz-Expert:innen leiten vom Istzustand entsprechende Maßnahmenpakete ab
Technische Projektbeschreibung (TPB):
- vom BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular, das durch den Energieeffizienz-Experten bzw. die Energieeffizienz-Expertin ausgefüllt wird
- erläutert die zu beantragende Maßnahme
- resultiert in TPB-ID, die für Antragstellung beim BAFA benötigt wird
Bestätigung zum Antrag (BzA):
- Pendant von der KfW zur TPB
- prüft, ob alle Anforderungen an die Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingehalten werden
- resultiert in BzA-ID, die für Antragstellung bei der KfW benötigt wird
Tipp: Förderung von Energieberatung
Die Beratungsleistung durch Energieberater:innen wird vom BAFA finanziell unterstützt. Der Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars und ist auf maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten gilt 1.700 Euro als obere Grenze. Die Summe des BAFA wird dabei übrigens nicht an die Person gezahlt, die beraten wird, sondern wird direkt an die Energieberater:innen ausgezahlt. Auf der Honorarrechnung der Energieeffizienz-Expertin bzw. des Energieeffizienz-Experten ist der entsprechende Betrag bereits abgezogen.
Die Antragstellung bei der KfW wird über das KfW-Zuschussportal abgewickelt, beim BAFA gibt es als Äquivalent das BAFA-Portal. In den Portalen können Sie benötigte Dokumente hochladen, Ihren Bearbeitungsstand einsehen und Angaben korrigieren. Bei beiden Portalen müssen Sie sich zunächst registrieren. Geben Sie dafür Ihre Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) an und vergeben Sie ein Passwort. Falls Sie das Passwort einmal vergessen sollten, legen Sie drei Sicherheitsfragen fest, die helfen, Ihr Passwort zurückzusetzen. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den Sie innerhalb von sieben Tagen anklicken müssen, um die Registrierung abzuschließen. Danach können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Tipp: Auf korrekte Angaben achten
Geben Sie Ihren Namen korrekt an, das bedeutet genau so, wie er im Personalausweis steht. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Identität eindeutig zugeordnet werden kann.
Ihre E-Mail-Adresse wird Ihr zukünftiger Nutzername bei der Anmeldung, der später nicht mehr geändert werden kann. Wählen Sie deshalb eine E-Mail-Adresse, die Sie langfristig nutzen.
Nun können Sie im KfW-Zuschussportal bzw. im BAFA-Portal auf „Zuschuss jetzt beantragen“ klicken. Wählen Sie den gewünschten Zuschuss aus und geben Sie die benötigten Daten ein. Anschließend wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert. Sobald Sie die erforderlichen Nachweise einreichen, erhalten Sie den Zuschuss.
Tipp: Kostenvoranschläge einholen
Wenn Sie einen oder mehrere Kostenvoranschläge vorliegen haben, können Sie die Kosten des Bauvorhabens besser ermitteln. Die von Ihnen im Antrag angegebene Summe kann nämlich nur innerhalb eines Monats nach Antragstellung nach oben korrigiert werden.
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Der Antrag wird nun von BAFA oder KfW geprüft und wenn alles passt, in Form eines Zuwendungsbescheids bzw. einer Antragsbestätigung genehmigt. Nun hat der Antragstellende Zeit, sein eingereichtes Vorhaben innerhalb einer vom BAFA bzw. von der KfW gesetzten Frist (in der Regel 24 Monate) umzusetzen. Das heißt, nun kann der Auftrag an einen Fachbetrieb vergeben bzw. der Vertrag abgeschlossen werden und das Bauvorhaben wird anschließend umgesetzt.
In diesem Schritt müssen Sie sich im Falle der KfW identifizieren. Dafür wird ein Schufa-Identitätscheck vorgenommen. Die Abfrage wird dabei nicht für ein Scoring genutzt und es werden nur Daten abgeglichen, aber nicht gespeichert. Sollte es hierbei Komplikationen geben, können Sie alternativ auch eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post durchführen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Den Zuschuss erhalten Antragsteller:innen, nachdem die Maßnahmen umgesetzt und die nötigen Belege eingereicht wurden. BAFA und KfW bearbeiten die Anträge nach Reihenfolge des Eingangs. Bei einem besonders hohen Antragsaufkommen kann es zwischen sechs und zehn Wochen dauern bis die Fördergelder bewilligt werden. Wenn Sie nicht warten wollen, können Sie direkt nach der Antragstellung den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb unterzeichnen und mit der Umsetzung Ihrer eingereichten Baumaßnahmen beginnen. Sie tragen in diesem Fall allerdings das finanzielle Risiko, falls der Antrag abgelehnt wird.
Sobald die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt wurden, müssen Sie dem BAFA (in Form eines Verwendungsnachweises) bzw. der KfW bestätigt werden. Die Frist dafür beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber unter Umständen verlängert werden. Hierfür wird wieder Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte benötigt. Diese:r erstellt nun entweder einen Technischen Projektnachweis (für das BAFA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (für die KfW). In diesen Dokumenten wird bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahmen wie geplant durchgeführt wurden.
Technischer Projektnachweis (TPN):
- wird von Energieberater:in ausgestellt
Bestätigung nach Durchführung (BnD):
- wird von Energieberater:in ausgestellt
Zuletzt werden die eingereichten Dokumente überprüft und Sie erhalten einen Festsetzungescheid (BAFA) bzw. eine Auszahlungsbestätigung (KfW). Hier erfahren Sie auch, wann der Betrag auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung zum kommenden Monatsende.
Geförderte Kredite werden über die KfW vergeben. Da die KfW aber über keine eigenen Bankfilialen verfügt, laufen die Anträge über Ihre Hausbank, also die Bank, die auch Ihre Baufinanzierung übernimmt. Auch hier brauchen Sie eine Energieberatung und die daraus resultierende Bestätigung zum Antrag bzw. BzA-ID, um den Antrag stellen zu können sowie die Bestätigung nach Durchführung, um den Tilgungszuschuss im Anschluss an die durchgeführten Baumaßnahmen zu erhalten.