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Ratgeber

So stellen Sie einen Förderantrag bei KfW und BAFA

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse und Kredite für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden an. Doch wie stellen Sie einen Antrag und welche Dokumente müssen Sie bereithalten? Wir erklären, wie die Beantragung abläuft und welche Informationen Sie benötigen.
Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
29.10.2024, 13:59 Uhr
Förderantrag stellen

Wann stelle ich den Antrag auf Förderung?

Wichtig ist, dass Sie den Antrag beim BAFA oder der KfW stellen, bevor Sie mit den Arbeiten vor Ort beginnen. Seit September 2024 gilt bei der KfW, dass der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags vor der Antragstellung nur dann zulässig ist, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Diese Bedingung stellt sicher, dass der Vertrag nur dann gültig wird, wenn Sie eine positive Förderzusage erhalten.

Anträge zur Heizungsförderung können bei der KfW bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, sofern die Maßnahmen zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 begonnen wurden.

Beim BAFA ist ebenfalls darauf zu achten, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vor Antragstellung abgeschlossen werden, wenn dessen Wirksamkeit von der Förderzusage der Behörde abhängig gemacht wird. Planungs- und Beratungsleistungen, wie die Beauftragung von Energieberater:innen, können in beiden Fällen weiterhin vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

So beantragen Sie einen Zuschuss für Ihr Projekt

Förderung Zuschuss Beantragen

Schritt 0: Energieberatung

Damit Ihre energetische Sanierung von der KfW oder dem BAFA gefördert wird, ist im Vorfeld fast immer eine Energieberatung nötig. Ausnahmen bestehen lediglich für Förderungen in den Bereichen Barrierefreiheit und Einbruchschutz sowie bei bestimmten Heizungsmaßnahmen. Beim Einbau einer Wärmepumpe gibt es beispielsweise keine Pflicht zur vorherigen Energieberatung. Energieeffizienz-Expert:innen finden Sie über die Internetseite des Bundes energie-effizienz-experten.de. Sie unterstützen Sie bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen und erstellen die benötigten Unterlagen für den Antrag auf den gewünschten Zuschuss oder Kredit. Zu diesen antragsrelevanten Dokumenten zählen:

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Der iSFP umfasst eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude. Energieeffizienz-Expert:innen analysieren den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und entwickeln darauf basierend entsprechende Maßnahmenpakete. Der Sanierungsfahrplan dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln und zeigt detailliert auf, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die energetische Effizienz Ihres Gebäudes zu verbessern.

  • Technische Projektbeschreibung (TPB): Die TPB ist ein elektronisches Formular, das vom BAFA zur Verfügung gestellt wird und von Energieeffizienz-Expert:innen ausgefüllt werden muss. Sie beschreibt detailliert die geplante Maßnahme und die spezifischen technischen Details, die für die Antragstellung beim BAFA erforderlich sind. Die TPB enthält eine ID, die Sie für die Einreichung des Antrags brauchen.

  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA ist das Pendant zur TPB für die KfW. Sie prüft, ob alle Anforderungen für die Förderung erfüllt sind und enthält eine ID, die für die Antragstellung bei der KfW erforderlich ist. Die BzA bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und dient als Nachweis, dass der Antrag korrekt und vollständig eingereicht wurde.

Förderung von Energieberatung

Die Beratungsleistung durch Energieberater:innen wird vom BAFA finanziell unterstützt. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars und ist auf maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden bis zu 850 Euro vergeben. Die Summe des BAFA wird dabei direkt an die Energieberater:innen ausgezahlt und von der Honorarrechnung abgezogen.

Schritt 1: Registrierung

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal „Meine KfW“ bzw. über das BAFA-Portal. In beiden Portalen können Sie benötigte Dokumente hochladen, den Bearbeitungsstand einsehen und Angaben korrigieren. Sie müssen sich zunächst registrieren, indem Sie Ihre Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) angeben und ein Passwort vergeben. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, legen Sie drei Sicherheitsfragen fest, um es zurücksetzen zu können. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, den Sie innerhalb von sieben Tagen anklicken müssen, um die Registrierung abzuschließen. Danach können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.

Auf korrekte Angaben achten

Geben Sie Ihren Namen genau so an, wie er in Ihrem Personalausweis steht. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Identität eindeutig zugeordnet werden kann. Ihre E-Mail-Adresse ist Ihr zukünftiger Nutzername bei der Anmeldung, der später nicht mehr geändert werden kann. Wählen Sie deshalb eine E-Mail-Adresse, die Sie langfristig nutzen.

Schritt 2: Antrag stellen

Im „Mein KfW“-Portal oder im BAFA-Portal können Sie den Antrag auf Förderung starten. Wählen Sie den gewünschten Zuschuss aus und geben Sie die erforderlichen Daten in das entsprechende Online-Formular ein. Der Zuschussbetrag wird nach Prüfung der eingereichten Nachweise festgelegt. Es erfolgt keine automatische Reservierung des Zuschussbetrags. Folgende Nachweise werden ggf. benötigt:

  • Bebauungsplan (Luftbild oder Lageplan; Gebäude, für das die Förderungen beantragt werden, muss gekennzeichnet werden)

  • Vollmacht des Hauseigentümers (falls Sie es nicht selbst sein sollten)

Wichtige Vertragsdetails vor der Antragstellung

Bevor Sie Kredite oder Zuschüsse beantragen, sollten Sie mehrere Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, lassen Sie sich einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ausstellen. Dies bedeutet, dass der Vertrag erst gültig wird, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW oder dem BAFA erhalten haben. So haben Sie bereits eine detaillierte Kostenaufstellung für Ihren Förderantrag.

Schritt 3: Zuwendungsbescheid / Antragsbestätigung

Der Antrag wird von der KfW oder dem BAFA geprüft. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (BAFA) oder eine Antragsbestätigung (KfW). Nach Erhalt gilt eine Frist von üblicherweise 24 Monaten, um Ihr Projekt umzusetzen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie den Auftrag an einen Fachbetrieb vergeben und die Bauarbeiten abschließen.

Im Falle der KfW müssen Sie sich im Rahmen der Antragstellung identifizieren. Dazu wird in der Regel ein Schufa-Identitätscheck durchgeführt, der ausschließlich zur Verifikation Ihrer Identität dient und nicht für ein Scoring verwendet wird. Alternativ können Sie bei Problemen auch eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post nutzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Die Bearbeitung eines Förderantrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Meist dauert es zwischen sechs und zehn Wochen, bis die Fördermittel bewilligt werden. KfW und BAFA weisen darauf hin, dass die Fördermittel nur dann garantiert sind, wenn die Förderzusage vor der Umsetzung vorliegt. Es wird empfohlen, bis zur offiziellen Förderzusage zu warten, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie bereits vorher mit der Umsetzung begonnen haben, tragen Sie die finanziellen Risiken selbst.

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Sobald die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, müssen Sie dem BAFA bzw. der KfW einen Verwendungsnachweis erbringen. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises beträgt sechs Monate, kann jedoch in bestimmten Fällen verlängert werden. Hierfür benötigen Sie erneut die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin. Diese erstellen für das BAFA den Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. für die KfW die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese Dokumente bestätigen, dass die Sanierungsmaßnahmen wie geplant durchgeführt wurden. Zusätzlich können je nach Art der Sanierungsmaßnahme weitere Nachweise erforderlich sein.

Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

Nach der Einreichung der erforderlichen Nachweise prüft das BAFA bzw. die KfW die eingereichten Dokumente. Bei positiver Prüfung wird vom BAFA ein Festsetzungsbescheid und von der KfW eine Auszahlungsbestätigung erstellt. In diesen Dokumenten erfahren Sie auch, wann der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Auszahlung erfolgt normalerweise innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wie beantrage ich einen geförderten Kredit?

Förderkredit Beantragen

Förderkredite werden von der KfW angeboten, aber nicht direkt vergeben. Da sie über keine eigenen Bankfilialen verfügt, laufen die Anträge über Ihre Hausbank, die auch Ihre Baufinanzierung übernimmt. Um einen Kredit zu beantragen, ist in den meisten Fällen eine Energieberatung erforderlich. Der daraus resultierende „Bestätigungsnachweis zum Antrag“ (BzA) wird von einem Energieeffizienz-Experten bzw. einer Energieeffizienz-Expertin ausgestellt und muss der Bank vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahmen benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), um den Tilgungszuschuss zu erhalten.

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