Aroundhome Logo
Hausprojekte
Fachfirmen
Fokus

Förderung und Finanzierung von Solaranlagen

Claudia Mühlbauer
12. Mai 2023

Mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen erhöhen Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und machen sich unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz und von fossilen Energien. Die relativ hohen Anschaffungskosten von Solaranlagen lassen sich deutlich senken, indem Sie eine Förderung in Anspruch nehmen. Unsere Übersicht zu verschiedenen Förderprogrammen hilft Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer eigenen Solaranlage.

Brauchen Sie direkt Empfehlungen für Fachfirmen?

Jetzt Fachfirmen in der Nähe suchen

Photovoltaik & Solarthermie - was ist der Unterschied?

Bei der Suche nach dem passenden Finanzierungsprogramm ist es wichtig, zwischen Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen zu unterscheiden, denn je nach Anlageart gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

  • Photovoltaikanlagen werden ausschließlich zur Stromgewinnung genutzt. Den erzeugten Solarstrom, den Sie nicht sofort verbrauchen, können Sie in einem Batteriespeicher vorhalten.

  • Solarthermieanlagen unterstützen Ihr Heizsystem, indem sie Sonnenstrahlen in Wärmeenergie umwandeln. Sie werden zur Warmwasserbereitung oder zur zusätzlichen Raumheizung genutzt.

Der große Förder-Ratgeber zur energetischen Sanierung
Informieren Sie sich jetzt zum Thema Förderungen und senken Sie Ihre Kosten!

Förderungen des Bundes

Staatliche Fördergelder werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben. Für die Vergabe von Krediten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, für Zuschüsse das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung

Fallen mehrere Sanierungsarbeiten an Ihrer Immobilie an, lohnt sich mitunter eine Komplettsanierung. Wollen Sie dafür Fördergelder beantragen, ist der Ansprechpartner die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die hierfür zinsgünstige Kredite über das Förderprogramm 261 vergibt.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch der Einbau von Solarthermieanlagen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie mit Ihrem Gebäude eine Effizienzhausstufe erreichen. Je niedriger die Stufe, desto geringer ist auch der Energieverbrauch und desto höher der Fördersatz. Die Förderung gilt auch für den Neubau und den Kauf eines Effizienzhauses.

Zusätzlich wird die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen zu 50 Prozent gefördert. Zugelassen sind Fachpersonen aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Energieeffizienz-Expert:innen bei der dena finden

Förderdetails zum Wohngebäude-Kredit 261

  • Kredithöhe für Sanierung und Kauf: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 und 45 Prozent

  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre

  • Zinsbindung: 4 bis 10 Jahre

Die Förderung kommt nicht für Photovoltaikanlagen, die ins Netz einspeisen, infrage! Dafür wurden im Zuge des EEGs die Vergütungssätze bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erhöht und die Mehrwertsteuer erlassen. Soll bei Ihrer Komplettsanierung auch eine PV-Anlage eingebaut werden, beantragen Sie Fördermittel zusätzlich über den Erneuerbare-Energien-Kredit 270.

Kredit 297/298 Klimafreundlicher Neubau – Wohn­ge­bäude

Bei der KfW können Sie nicht nur einen Kredit beantragen, wenn Sie ein energieeffizientes Gebäude sanieren oder kaufen. Auch beim Neubau eines nachhaltig gebauten Hauses können Sie unter den richtigen Voraussetzungen den KfW-Kredit Klima­freund­li­cher Neubau 297/298 erhalten.

Die Solaranlage wird damit nicht als Einzelmaßnahme gefördert, sondern wenn sie dazu beiträgt, eine Energiehausstufe zu erreichen. Je energieeffizienter und nachhaltiger Ihre Immobilie ist, desto höher ist die Förderstufe und damit Ihr Kreditbetrag.

Mehr Informationen zum Kredit 297, 298

Förderdetails zum Kredit 297, 298

  • Kredithöhe bei Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Kredithöhe bei Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG): bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
  • für Neubau und Erstkauf

Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme

Dieser Kredit kommt für Sie infrage, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach, an Ihrer Fassade oder auf einer Freifläche montieren oder eine bestehende Anlage erweitern wollen. Auch Batteriespeicher sind förderfähig. Die Kosten für die Planung, die Projektierung und die Installation werden ebenfalls gefördert. Sie können den Kredit mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie einen Teil des erzeugten Solarstroms einspeisen oder verkaufen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der staatlichen Einspeisevergütung ist möglich.

Mehr Informationen zum Kredit 270

Förderdetails zum Kredit 270

  • Förderhöhe: bis zu 100 Prozent der Investitionskosten
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: ab 4,15 Prozent

Den Kredit bekommen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Hausbank. Die Beantragung übernimmt ebenfalls die Bank für Sie – Sie können den Antrag im KfW-Förderassistenten aber bereits vorbereiten. Welcher Zinssatz Ihnen angeboten werden kann, wird anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Ihrer Sicherheiten berechnet.

BEG-Zuschuss beim BAFA

Den Zuschuss über das BAFA können Sie für Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung beantragen, wenn diese die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch der Einbau einer Solarthermieanlage.

Zusätzlich können Sie einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent erhalten, wenn Sie eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Weil Solarthermie als alleiniger Wärmeerzeuger in einem Wohnhaus nicht ausreicht, ist die Voraussetzung für den Bonus allerdings zusätzlich der Einbau eines der folgenden Heizsysteme:

  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Förderdetails zum BEG-Zuschuss

  • Förderhöhe: 25 Prozent
  • Heizungs-Tausch-Bonus: 10 Prozent
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (brutto)
  • Förderfähige Kosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann zu 50 Prozent gefördert werden. Dafür muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eingebunden werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die förderfähigen Ausgaben bei 5.000 Euro pro Kalenderjahr.

Regionale Förderungen für Solaranlagen und Batteriespeicher

Einen Zuschuss für Ihre geplante Solaranlage können Sie auf Länderebene beantragen. Ebenso gibt es Förderungen von einzelnen Städten, Kreisen und Gemeinden. Gefördert werden auch Batteriespeicher und die Beratung zu Photovoltaik. Informieren Sie sich für regionale Förderprogramme bei Ihrer Fachfirma und bei Ihrem zuständigen Bundes- oder Landesamt. Alternativ finden Sie mithilfe der Fördersuchfunktion des BAFA ganz einfach die für Ihr Bundesland angebotenen Zuschüsse und weitere Förderungen. Aktuell laufende Zuschuss-Förderungen der Bundesländer sind folgende:

Fachfirmen für Solaranlagen?

Wir finden regionale Anbieter für Sie!

Finanzierungsmöglichkeiten für PV-Anlagen

Einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage können Sie nicht nur bei der KfW beantragen. Einige Banken bieten spezielle Photovoltaik- oder Solarkredite an. Üblich sind Laufzeiten zwischen 2 und 15 Jahren. Die Zinsbindung variiert meist zwischen 5 und 10 Jahren. Nur wenige Banken bieten eine Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit an. Solar-Finanzierungen werden unter anderem von folgenden Institutionen angeboten:

  • UmweltWunschkredit der UmweltBank: Als Darlehenssumme sind Beträge zwischen 10.000 und 100.000 Euro möglich. Sie können innerhalb von einem bis zehn Jahren zurückgezahlt werden. Der Sollzins variiert je nach Vorhaben und Rückzahlungsdauer.

  • Ökokredit der SWK-Bank: Möglich sind Kreditbeträge zwischen 2.500 und 100.000 Euro. Die Laufzeit kann zwischen zwei und zehn Jahren liegen. Den effektiven Jahreszins gibt es ab 4,89 Prozent.

  • ÖkoKredit der Ethikbank: Die Darlehenshöhe können Sie zwischen 10.000 und 50.000 Euro wählen. Die Vertragslaufzeiten liegen zwischen einem und zwölf Jahren, der Sollzins ist nicht bonitätsabhängig und gilt über die gesamte Laufzeit.

Neben speziellen PV-Krediten kann auch ein Immobilienkredit oder Modernisierungskredit interessant für Sie sein. Diese Art des Kredits ist für Hauseigentümer:innen geeignet, die weitgehend schuldenfrei sind und eine größere Anlage planen. Weiterhin ist ein Grundbucheintrag erforderlich. Für Immobilienkredite ist Ihre Hausbank die erste Anlaufstelle.

Staatliche Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine vom Staat festgelegte Leistung, die Sie bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten. Sie stellt damit keine Förderung zum Bau einer Photovoltaik dar, fördert aber die Stromerzeugung durch Solaranlagen. Der für Sie geltende Vergütungssatz richtet sich danach, wann Ihre Anlage in Betrieb genommen wurde und gilt dann für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Fachfirmen für Solaranlagen finden

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Solaranlagen-Projekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Photovoltaik in Ihrer Nähe zu finden!

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus?

Aktuell liegen die Preise für eine PV-Anlage mit 4 kWp Leistung etwa zwischen 3.700 und 8.500 Euro. Eine 10-kWp-Anlage kostet zwischen 9.200 und 21.200 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Montage und den Stromspeicher.

Vergibt die KfW auch Zuschüsse für Photovoltaikanlagen?

Nein, die KfW vergibt nur noch Kredite. Zuschüsse für PV-Anlagen sind über einzelne regionale Förderprogramme zu beantragen.

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Förderantrag stellen?

Ja, wenn das Vorhaben das Gemeinschaftseigentum betrifft, kann sie den Antrag zum Beispiel über die Hausverwaltung stellen. Planen Sie eine Maßnahme an Ihrem Sondereigentum, stellen Sie den Antrag selbst.