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Photovoltaik Förderung Bayern 2025

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Für die Photovoltaik Förderung gibt es in Bayern aktuell kein landesweites Programm. Allerdings stehen einige kommunale Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die aktuellen Programme zur Solarförderung in Bayern.

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Aktualisiert am
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Solarförderung in Bayern im Überblick

Region

Förderprogramm und Art der Förderung

Förderhöhe

Augsburg

Augsburger Solarförderprogramm - Zuschuss

Eingehende Förderanträge erhalten nur einen Platz auf der Nachrückerliste

Erlangen

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen („CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“)

Wurde im Juli 2024 eingestellt

München

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Zuschuss für Beratungs- und Planungskosten

60 Prozent Zuschuss, max. 3.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser / 9.000 Euro für größere Wohn- oder Nichtwohngebäude

Regensburg

Regensburg effizient - Zuschuss

PV Anlagen bis 1.500 Euro

Bonus von 200 Euro bei besonderen Anforderungen

150 Euro für Steckersolargeräte

Stand: 10.06.2025

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Kommunale Photovoltaik Förderungen in Bayern

PV-Förderung Augsburg

Eingehende Förderanträge können nur noch einen Platz auf der Nachrückerliste erhalten. Eine Antragsprüfung erfolgt nur, wenn bereits zugesagte Fördermittel nicht abgerufen werden und daher wieder zur Verfügung stehen.

Über das Augsburger Solarförderprogramm bezuschusst die Stadt Augsburg seit dem 29. September 2023 Photovoltaikanlagen und Anlagenerweiterungen sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Damit eine Anlage gefördert werden kann, muss sie auf oder an einem Gebäude oder Carport im Stadtgebiet Augsburg installiert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gebäuden, Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Mieter:innen, die die Zustimmung der Eigentümer:innen haben.

Photovoltaikanlagen ab 1 kWp und Anlagenerweiterungen ab 3 kWp werden mit 500 Euro gefördert. Einen Bonus für die nachhaltige Flächennutzung gibt es für eine PV-Vollbelegung, für Kombinationen aus PV und Dachbegrünung, PV an der Außenwand und die Kombination von PV und Solarthermie (PVT-Module). Dafür liegt die zusätzliche Förderung bei 100 Euro/kWp bzw. bei 100 Euro/qm, höchstens bei 500 Euro. Steckersolargeräte mit einer Leistung von 250 bis 450 Wp werden mit 100 Euro bezuschusst, bei einer Leistung über 450 Wp mit 200 Euro.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

PV-Förderung Erlangen

Derzeit gibt es keine städtischen Zuschüsse für Photovoltaikanlagen in Erlangen. Das kommunale Förderprogramm der Stadt Erlangen für CO₂-mindernde Maßnahmen am Gebäude, zu denen auch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gehörten, wurde im Juli 2024 eingestellt. Seitdem werden keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen. Bereits bewilligte Zuschüsse werden weiterhin ausbezahlt, wobei die Bewilligungen eine Gültigkeit von zwei Jahren haben.

PV Förderung München

Ziel des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München ist die Reduzierung von Treibhausgasen durch bauliche und energietechnische Maßnahmen. Die direkte Förderung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurde zum Jahresende 2024 eingestellt. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2024 können keine neuen Anträge für städtische Zuschüsse zur Installation von PV-Anlagen mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin ausgezahlt

Was wird noch gefördert?

Die Stadt München fördert weiterhin die fachliche Beratung und Planung von Photovoltaikanlagen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können bis zu 60 Prozent der Beratungskosten für Photovoltaik als Zuschuss beantragt werden. Der Förderbetrag ist auf maximal 3.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. maximal 9.000 Euro für größere Wohn- oder Nichtwohngebäude begrenzt.

Wer wird gefördert?

Eine Beratung für eine Solaranlage kann durch diese Förderung bezuschusst werden, wenn Sie eine Privatperson sind – auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich. Antragsberechtigt sind zudem Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung kann genutzt werden, wenn die Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude oder einem Nichtwohngebäude installiert wird. Auch Beratungen für Anlagen auf Terrassenüberdachungen und Carports sind förderfähig.

Zwei Arbeiter in gelben Warnwesten und weißen Helmen installieren ein Solarmodul auf einem Dach
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PV Förderung Regensburg

Im Rahmen des Förderprogramms „Regensburg effizient“ lassen sich fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte fördern, die im Stadtgebiet Regensburg installiert und genutzt werden.

Was wird gefördert?

Über das Programm „Regensburg effizient“ können fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen gefördert werden. Förderfähig sind außerdem Anlagen, die unter besonderen Bedingungen installiert werden, etwa auf einem denkmalgeschützten Gebäude, in Kombination mit einem Gründach oder als Fassadenanlage. Weiterhin können Steckersolargeräte, die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen, gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Photovoltaik wird über diese Förderung mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Höchstens werden 1.500 Euro pro Gebäude vergeben. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, wird die Anlage mit einem Gründach kombiniert oder handelt es sich um eine Fassadenanlage, erhalten Sie zusätzlich 200 Euro. Steckersolargeräte werden mit 150 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg. Auch kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können ihre Solaranlage bezuschussen lassen. Die Förderung von Steckersolargeräten kann nur von Privatpersonen beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung einer PV Anlage kann nur gewährt werden, wenn der Beginn der Bauausführung nicht vor der Förderzusage liegt. Schon begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Bestellung, der Kauf oder eine Anzahlung eines Steckersolargeräts vor Erhalt der Förderzusage ist nicht zulässig. Wer eine Zusage erhält, muss die PV Anlage innerhalb von 18 Monaten installieren bzw. das Steckersolargerät kaufen. Eine geförderte PV Anlage muss mindestens fünf Jahre im Stadtgebiet Regensburg genutzt werden, ein Steckersolargerät mindestens drei Jahre.

Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Neben den Photovoltaik Förderungen in Bayern, können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.

Diese Seite wurde zuletzt am 10.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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