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Photovoltaik Förderung Bayern 2024

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
13. Dezember 2023

Für die Photovoltaik Förderung gibt es in Bayern aktuell kein landesweites Programm. Allerdings stehen einige kommunale Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die aktuellen Programme zur Solarförderung in Bayern.

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Solarförderung in Bayern im Überblick

Region

Förderprogramm und Art der Förderung

Förderhöhe

Augsburg

Augsburger Solarförderprogramm - Zuschuss

  • Derzeit ausgeschöpft, aber bald wieder erhältlich

Erlangen

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen - Zuschuss

  • PV Anlagen bis 5.250 Euro
  • Steckersolargeräte bis 300 Euro
  • Batteriespeicher bis 1.050 Euro

München

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Zuschuss

  • 1.500 Euro + 265 Euro/kWp für PV Anlagen
  • Bonus von 353 Euro/kWp bei Dachintegration oder Denkmalschutz
  • Bonus von 88 Euro/kWp bei PV + Gründach
  • Bonus von 44 Euro/kWp für Glas-Glas-Module
  • Steckersolargeräte bis 240 Euro
  • Photovoltaikberatung bis 9.000 Euro

Regensburg

Regensburg effizient - Zuschuss

  • PV Anlagen bis 1.500 Euro
  • Bonus von 200 Euro bei besonderen Anforderungen
  • 150 Euro für Steckersolargeräte

Petershausen

Förderprogramm für Solarstrom - Zuschuss

  • PV Anlagen bis 1.000 Euro
  • 60 Euro für Steckersolargeräte
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Kommunale Photovoltaik Förderungen in Bayern

PV Förderung Augsburg

Über das Augsburger Solarförderprogramm bezuschusst die Stadt Augsburg seit dem 29. September 2023 Photovoltaikanlagen und Anlagenerweiterungen sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Damit eine Anlage gefördert werden kann, muss sie auf oder an einem Gebäude oder Carport im Stadtgebiet Augsburg installiert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gebäuden, Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Mieter:innen, die die Zustimmung der Eigentümer:innen haben.

Photovoltaikanlagen ab 1 kWp und Anlagenerweiterungen ab 3 kWp werden mit 500 Euro gefördert. Einen Bonus für die nachhaltige Flächennutzung gibt es für eine PV-Vollbelegung, für Kombinationen aus PV und Dachbegrünung, PV an der Außenwand und die Kombination von PV und Solarthermie (PVT-Module). Dafür liegt die zusätzliche Förderung bei 100 Euro/kWp bzw. bei 100 Euro/qm, höchstens bei 500 Euro. Steckersolargeräte mit einer Leistung von 250 bis 450 Wp werden mit 100 Euro bezuschusst, bei einer Leistung über 450 Wp mit 200 Euro.

Das Förderbudget für 2023 ist bereits ausgeschöpft, das Programm wird 2024 aber weitergeführt. Die Förderrichtlinie soll überarbeitet werden. Neue Anträge können ab Januar 2024 gestellt werden.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

PV Förderung Erlangen

Eine der höchsten Förderungen für Solaranlagen in Bayern bietet die Stadt Erlangen mit der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen („CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“) an. Über dieses Programm können Hausbesitzer:innen Zuschüsse über bis zu 5.250 Euro gewährt bekommen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Erlangen fördert die energetische Modernisierung von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizungstechnik und die Erhöhung der Nachhaltigkeit. Auf eine Solaranlage kann die Förderung angewendet werden, wenn Sie eine Photovoltaik Anlage bis 100 kWp neu errichten oder eine bestehende Anlage erweitern wollen. Außerdem werden Steckersolargeräte und Batteriespeicher von dieser Photovoltaik Förderung abgedeckt.

Wie hoch ist die Förderung?

PV Anlagen bis 30 kWp Leistung werden mit 150 Euro/kWp gefördert. Höchstens ergibt sich daraus ein Fördersatz von 4.500 Euro. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 31 und 100 kWp erhalten Sie 75 Euro/kWp, maximal 5.250 Euro.

Steckersolargeräte bis 600 Wp Leistung werden mit 50 Euro/100Wp und höchstens mit 300 Euro bezuschusst.

Für Batteriespeicher liegt der Fördersatz bei 150 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Maximal werden 1.050 Euro bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen. Die Photovoltaik-Förderung kann nur innerhalb des Stadtgebiets Erlangen in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Fördergelder werden für Neu- und Bestandsgebäude gewährt. Damit die Förderung genutzt werden kann, müssen die notwendigen Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Solarmodule, die verbaut werden, müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 20 Prozent haben.

PV Förderung München

Ziel des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München ist die Reduzierung von Treibhausgasen durch bauliche und energietechnische Maßnahmen. Die Photovoltaik-Förderung in Bayerns Hauptstadt ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

Was wird gefördert?

Über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) lassen sich die Neuerrichtung und die Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie Steckersolargeräte bezuschussen. Auch Beratungs- und Planungsleistungen zum Thema Photovoltaik umfasst das Programm.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für Solaranlagen setzt sich aus der Förderung der Anlagenleistung und einer Förderung der Fixkosten zusammen. Letztere beläuft sich pauschal auf 1.500 Euro. Wie hoch die Förderung der Anlagenleistung ist, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Anlagen auf Wohngebäuden, die von Januar bis Juni 2024 in Betrieb gehen, werden mit 265 Euro/kWp bezuschusst. Dachintegrierte Anlagen und solche auf denkmalgeschützten Gebäuden bekommen einen Zuschlag von 353 Euro/kWp. Wird die PV Anlage mit einem Gründach kombiniert, beträgt der Zuschlag 88 Euro/kWp, bei Verwendung von Glas-Glas-Modulen 44 Euro/kWp.

Der Fördersatz bei Steckersolargeräten liegt bei 0,4 Euro/Wp. Bei einer maximalen Leistung von 600 Wp entspricht das einer Fördersumme von 240 Euro. Höchstens werden 50 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Für die Photovoltaikberatung können 60 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Obergrenze bei 3.000 Euro, für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten und Nichtwohngebäude bei 9.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Eine Solaranlage kann durch diese Förderung bezuschusst werden, wenn Sie eine Privatperson sind – auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich. Antragsberechtigt sind zudem Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Wer sich in einem Insolvenz- oder Pfändungsverfahren befindet, kann die Förderung nicht beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine PV-Anlage kann die Förderung genutzt werden, wenn sie auf einem Wohngebäude oder einem Nichtwohngebäude installiert wird. Auch Anlagen auf Terrassenüberdachungen und Carports sind förderfähig. Wurde Ihr Förderantrag bewilligt, muss die Anlage innerhalb von drei Jahren ab dem Einreichungsdatum fertiggestellt werden.

Steckersolargeräte können nur für Wohneinheiten bezuschusst werden, in denen die Antragsteller:innen ihren Wohnsitz haben. Die Fertigstellungsfrist beträgt ein Jahr ab dem erfolgreich eingereichten Förderantrag.

Photovoltaikberatungen müssen von qualifizierten Ingenieur:innen oder Elektrotechniker:innen durchgeführt werden, die einschlägige berufliche Erfahrung im Bereich Photovoltaik, eine berufliche Fortbildung zur Photovoltaik oder zur Fachkraft für Solartechnik vorweisen können.

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PV Förderung Regensburg

Im Rahmen des Förderprogramms „Regensburg effizient“ lassen sich fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte fördern, die im Stadtgebiet Regensburg installiert und genutzt werden.

Was wird gefördert?

Über das Programm „Regensburg effizient“ können fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen gefördert werden. Förderfähig sind außerdem Anlagen, die unter besonderen Bedingungen installiert werden, etwa auf einem denkmalgeschützten Gebäude, in Kombination mit einem Gründach oder als Fassadenanlage. Weiterhin können Steckersolargeräte, die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen, gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Photovoltaik wird über diese Förderung mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Höchstens werden 1.500 Euro pro Gebäude vergeben. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, wird die Anlage mit einem Gründach kombiniert oder handelt es sich um eine Fassadenanlage, erhalten Sie zusätzlich 200 Euro. Steckersolargeräte werden mit 150 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg. Auch kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können ihre Solaranlage bezuschussen lassen. Die Förderung von Steckersolargeräten kann nur von Privatpersonen beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung einer PV Anlage kann nur gewährt werden, wenn der Beginn der Bauausführung nicht vor der Förderzusage liegt. Schon begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Bestellung, der Kauf oder eine Anzahlung eines Steckersolargeräts vor Erhalt der Förderzusage ist nicht zulässig. Wer eine Zusage erhält, muss die PV Anlage innerhalb von 18 Monaten installieren bzw. das Steckersolargerät kaufen. Eine geförderte PV Anlage muss mindestens fünf Jahre im Stadtgebiet Regensburg genutzt werden, ein Steckersolargerät mindestens drei Jahre.

PV Förderung Petershausen

Die Gemeinde Petershausen im Kreis Dachau hat im Oktober 2022 das Förderprogramm für Solarstrom aufgelegt. Maximal stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Das Programm endet, wenn diese Mittel aufgebraucht sind.

Was wird gefördert?

Über das Förderprogramm für Solarstrom wird die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen bezuschusst. Bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage kann der hinzukommende Anlagenteil gefördert werden. Die Anlage kann sich auch auf einer Terrassenüberdachung oder einem Carport befinden. Daneben sind Steckersolargeräte förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

PV Anlagen werden mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Je Gebäude ist ein Höchstbetrag von 1.000 Euro möglich. Steckersolargeräte werden pauschal mit 60 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag auf Förderung können Sie als Hauseigentümer:in oder als vertretende Person stellen. Die Förderung eines Steckersolargeräts können Sie als Mieter:in beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Gebäude, das für die Installation vorgesehen ist, muss sich im Gemeindegebiet Petershausen befinden. Damit eine Photovoltaikanlage gefördert werden kann, muss sie neu sein. Sie darf sie kein Prototyp oder Eigenbau sein. Steckersolargeräte dürfen je Haushalt höchstens eine Leistung von 600 Wp haben. Gibt es bereits eine PV Anlage zum Eigenverbrauch, darf kein Steckersolargerät angeschlossen werden.

Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Neben den Photovoltaik Förderungen in Bayern, können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Durch das EEG 2023 wurden die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.

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Fachfirmen aus Bayern können Sie zur passenden Förderung für Photovoltaik informieren, denn sie kennen die Förderlandschaft genau. Sie wissen, welche regionalen und bundesweiten Förderungen miteinander kombinierbar sind, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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Diese Seite wurde zuletzt am 14.12.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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