Photovoltaik Förderung Sachsen 2024
Der Photovoltaik-Zubau hat im letzten Jahr erheblich zugenommen – die Photovoltaik Förderung in Sachsen dagegen nicht. Die beliebten Zuschüsse für Stromspeicher der Sächsischen Förderbank werden nicht mehr vergeben und die neue Förderung für Balkonkraftwerke ist für Eigentümer:innen bereits ausgeschöpft. Sehen Sie im Überblick, welche Fördermöglichkeiten das Bundesland derzeit bietet.
Solarförderung in Sachsen im Überblick
Auch in Sachsen wird Photovoltaik (PV) bei Eigentümer:innen immer beliebter, wie Zahlen des Branchenportals für Solarenergie zeigen. Eine Förderung auf Landesebene gibt es jedoch aktuell nur für sogenannte Balkonkraftwerke. Die einstige Förderung für Solarspeicher der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist seit 2022 eingestellt. Eigentümer:innen erhalten momentan keine weitere Photovoltaik Förderung in Sachsen – weder für Solaranlagen, noch für Solarthermie oder eine Wallbox fürs Elektroauto.
Stand: 20.06.2025
Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen
Wichtig: Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum können aktuell keine Förderung für Balkonkraftwerke bei der SAB beantragen, da das Förderkontingent ausgeschöpft ist. Es ist derzeit unklar, ob und wann wieder neue Fördermittel für Eigentümer:innen zur Verfügung stehen werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Infoseite der Sächsischen Förderbank.
Seit Juni 2023 können Privatpersonen in Sachsen einen Festbetrag von 300 Euro für die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken (steckerfertige PV-Anlagen) bei der SAB beantragen. Diese Förderung gilt für neue Anlagen von Mieter:innen mit mindestens 300 Watt Leistung, die bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Installation einer netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaik-Kleinanlage („Balkonkraftwerk“) mit Wechselrichter. Die Anlage muss mindestens 300 Watt-Peak (Wp) Modul-Leistung haben und darf seit Mai 2024 maximal 800 Watt Wechselrichterleistung aufweisen.
Förderfähig sind auch die Kosten für die Montage, das Montageset, den Einbau einer Steckdose oder andere notwendige Ausgaben für die betriebsbereite Installation.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt einen einmaligen Festbetrag von 300 Euro pro Wohneinheit und antragstellender Person, unabhängig von den tatsächlichen Gesamtkosten der Anlage.
Wer wird gefördert? Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die entweder
Mieter:innen einer Wohnung oder eines Hauses sind (aktuell nur für diese Gruppe gibt es noch Fördermittel),
oder Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum sind (für diese Gruppe ist das Kontingent jedoch derzeit ausgeschöpft; eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Förderung für ein Balkonkraftwerk in Sachsen zu erhalten, muss die Anlage nach dem 22. Juni 2023 (bzw. ab 16. Mai 2024 für Anlagen mit mehr als 600 bis maximal 800 Watt) verbindlich bestellt und installiert worden sein. Die Stecker-PV-Anlage muss mindestens 300 Watt Leistung haben und darf maximal 800 Watt Wechselrichterleistung aufweisen. Sie muss neu und bei einem gewerblichen Händler gekauft werden; Gebrauchtanlagen oder Privatkäufe sind nicht förderfähig. Die geförderte Anlage muss in einer selbstgenutzten Wohneinheit in Sachsen installiert werden, wobei pro Person und Wohneinheit nur eine Förderung möglich ist. Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Mieter:innen benötigen zudem die Zustimmung ihres Vermieters zur Installation. Außerdem darf für dieselbe Anlage keine weitere öffentliche Förderung beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt erst nach dem Kauf, der Installation und der Inbetriebnahme der Anlage.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Eingestellt: Förderung für Stromspeicher in Sachsen
Eine beliebte Solarförderung in Sachsen war die „Förderrichtlinie Speicher“, für die allerdings keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Die Sächsische Aufbaubank hatte für das Jahr 2022 ein Förderbudget von 3,8 Mio. Euro für Stromspeicher oder Wärmespeicher in Kombination mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Wie die Förderbank auf ihrer Website mitteilte, war die Nachfrage insbesondere im privaten Bereich sehr hoch. Allerdings seien Batteriespeicher so rentierlich geworden, dass es dafür keine eigene Solarförderung in Sachsen bedürfe. Daher werde das Förderprogramm nicht weitergeführt.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Für Eigentümer:innen wird derzeit keine Photovoltaik-Förderung in Sachsen angeboten. Ihnen bleibt aber die Option, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu nutzen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen, unabhängig vom Bundesland, in dem Sie leben. Seit Januar 2023 wurde darüber hinaus die Mehrwertsteuer für Photovoltaik gestrichen, um Verbraucher:innen finanziell zu entlasten. Betreiben Sie eine PV-Anlage bis 30 Kilowattpeak, entfällt für Sie auch die Einkommensteuer. Schließlich hat der Staat die Vergütungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht, um mehr Bürger:innen dazu zu bewegen, in eine eigene Photovoltaikanlage zu investieren.
Diese Seite wurde zuletzt am 20.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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