Photovoltaik Förderung Hessen 2025
In Hessen gibt es für die Installation von Photovoltaik eine landesweite Förderung. Daneben bieten auch und Darmstadt regionale Förderprogramme für Solaranlagen, Batteriespeicher und Balkonmodule an. Erfahren Sie, wie die Solarförderung 2025 in Hessen gestaltet ist.
Solarförderung in Hessen im Überblick
Stand: 18.06.2025
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Hessen
Wichtig: Bis auf Weiteres können im landesweiten Förderprogramm keine neuen Anträge gestellt werden. Der Zeitpunkt einer Wiederaufnahme ist derzeit nicht bekannt. Es empfiehlt sich, regelmäßig die Webseite der WIBank zu prüfen oder bei der LandesEnergieAgentur Hessen nach aktuellen Informationen zu fragen
PV-Anlagen können über eine Förderung des Landes Hessen durch einen zinsgünstigen Kredit finanziert werden. Beim "Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude" handelt es sich um eine Kooperation des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Was wird gefördert?
Die Photovoltaik-Förderung Hessens umfasst den Kauf und die Installation einer PV-Anlage bis 20 kWp Leistung sowie den Anschluss an das Stromnetz. Daneben gilt das Förderprogramm im Zusammenhang mit der Installation einer neuen Solaranlage auch für Batteriespeicher und entsprechende Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Wie hoch ist die Förderung?
Antragsteller:innen können pro Vorhaben ein Darlehen von mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro erhalten, jedoch maximal 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung betragen zehn Jahre. Pro Jahr erhalten Sie eine Zinsverbilligung von 1,00 Prozent auf den zum Zeitpunkt der Förderzusage ermittelten Zinssatz der WIBank. Es gibt ein tilgungsfreies Anlaufjahr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Bauverantwortliche und private Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude in Hessen. Um das Darlehen nutzen zu können, muss die Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch genutzt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um eine Solaranlage über die Förderung des Landes Hessen finanzieren zu können, muss der Förderantrag vor Beginn der Installation gestellt werden. Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Darlehensbetrag abzurufen. Das Darlehen darf 90 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten - 10 Prozent der Summe müssen Sie als Eigenkapital nachweisen. Die Installation der Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Steckersolargeräte. Eine nachträgliche Förderung von bereits begonnenen Maßnahmen ist nicht möglich. Gesellschaften können das Förderprogramm nicht nutzen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Hessen
PV-Förderung Darmstadt
Wichtig: Anträge können zwar gestellt und bearbeitet werden, aber es ist noch ungewiss, wann der Haushalt für 2025 beschlossen wird und die Auszahlung der Förderung erfolgen kann.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik gibt es in Darmstadt die Möglichkeit, eine Solaranlage bezuschussen zu lassen. Gefördert werden der Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage, die innerhalb des Stadtgebiets betrieben wird.
Was wird gefördert?
Anträge für das Förderprogramm Photovoltaik können für den Kauf und die Installation von Aufdach- und Fassadenanlagen gestellt werden. Daneben sind auch Steckersolargeräte förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Aufdach- und Fassadenanlagen werden mit 200 Euro/kWp und höchstens mit 6.000 Euro bezuschusst. Bei innovativen Projekten wie Solarfassaden, PV-Gründächern oder der Kombination von PV und Solarthermie durch PVT-Module kann ein Bonus von bis zu 10 Prozent vergeben werden. Steckersolargeräte mit einem Standardmodul und einer Leistung von 200 bis 450 Wp werden pauschal mit 200 Euro gefördert. Bei zwei Standardmodulen und einer Leistung über 450 Wp liegt der Fördersatz bei 400 Euro. Höchstens werden Steckersolargeräte zu 50 Prozent bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Förderanträge können durch Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen gestellt werden. Um die Förderung nutzen zu können, muss die antragstellende Person Eigentümer:in oder von einer Wohneigentümergemeinschaft beauftragte Hausverwaltung sein. Mieter:innen und Pächter:innen können Anträge stellen, wenn eine Einwilligungserklärung der Eigentümer:innen vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Förderantrag reichen Sie erst ein, nachdem die PV-Anlage errichtet und angemeldet ist. Die Förderung kann für Anlagen mit einem Rechnungsdatum ab dem 29.06.2022 gewährt werden. Aufdach- und Fassadenanlagen müssen 15 Jahre in Betrieb bleiben, Steckersolargeräte fünf Jahre lang.
PV-Förderung Wiesbaden
Das Förderprogramm „Solaranlagen“ konnte bis Juni 2024 im Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim genutzt werden. Ob es erneut aufgelegt wird, ist unklar. Empfohlen wird ein regelmäßiger Blick auf die Seiten der Stadt oder der Klimaschutzagentur.
Was wurde gefördert?
Gefördert wurden Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Zusätzlich gab es Zuschüsse für Zählerplatzumbauten, wenn diese vom Netzbetreiber gefordert wurden sowie Zuschüsse für Anlagenmonitoring bzw. Onlineüberwachung. Die Förderung galt ausschließlich für neue Anlagen und Batteriespeicher, nicht für bereits bestehende oder nachträglich installierte Komponenten.
Wie war die Förderung?
Die Förderbeträge waren gestaffelt:
Photovoltaikanlagen (PV):
Bis 3,0 kWp: pauschal 300 Euro
Bis 6,0 kWp: pauschal 400 Euro
Über 6,0 kWp: pauschal 500 Euro
Batteriespeicher (nur in Verbindung mit neuer PV-Anlage):
Bis 3,0 kWh: pauschal 300 Euro
Bis 6,0 kWh: pauschal 400 Euro
Über 6,0 kWh: pauschal 500 Euro
Zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Zählerplatzumbau: bis zu 250 Euro (wenn vom Netzbetreiber gefordert)
Anlagenmonitoring/Onlineüberwachung: pauschal 100 Euro
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt waren sowohl Eigentümer als auch Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) von Immobilien im Stadtgebiet Wiesbaden. Das Programm richtete sich an Privatpersonen und Unternehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Förderantrag musste vor der Beauftragung der Anlage bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen waren nicht förderfähig. Nach Umsetzung der Maßnahme mussten die Rechnung, das Inbetriebsetzungsprotokoll und ein Verwendungsnachweis durch den Fachbetrieb eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgte nur im Rahmen der verfügbaren Fördermittel, ein Rechtsanspruch bestand nicht.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Hessen können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 18.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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