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Photovoltaik Förderung Brandenburg 2025

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Brandenburg hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2030 will das Bundesland 18.000 Megawatt installierte elektrische Leistung aus Photovoltaik erreichen, bis 2040 sollen es sogar 33.000 Megawatt sein. Lesen Sie, welche Photovoltaik Förderung in Brandenburg es aktuell gibt.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
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Solarförderung in Brandenburg im Überblick

Kommunale Fördermittel für Photovoltaik, Solarspeicher oder Balkonmodule gibt es in Brandenburg derzeit nur für Potsdam. Zudem gibt es auf Landesebene ein Förderprogramm: Eigentümer:innen können über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einen zinsfreien Förderkredit für ihre Solaranlage erhalten. Die folgende Tabelle zeigt die derzeit verfügbaren Fördermöglichkeiten für Solaranlagen in Brandenburg.

Region

Name und Art der Förderung

Förderdetails

Landesebene Brandenburg

Förderprogramm „Wohneigentum ­– Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ (Darlehen und Zuschuss)

Bis zu 230.000 Euro zinsfreies Darlehen

30.000 Euro Zuschuss als Grundförderung

Potsdam

Förderprogramm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“

PV-Anlagen bis zu 1.200 Euro pro Standort

Stecker-Solar-Geräte (bis 0,6 kWp) pauschal 250 Euro

Stromspeicher bis zu 1.000 Euro pro Gerät

Stand 17.06.2025

Falls Ihnen in Ihrer Gemeinde keine attraktive Solarförderung in Brandenburg zur Verfügung steht, erkundigen Sie sich nach Förderungen von lokalen Energieversorgern. Zum Beispiel gewährt das Unternehmen Energie Mark Brandenburg (EMB) Fördermittel für moderne Energielösungen, wie Solarthermie oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

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Zinsfreies Darlehen für PV-Anlagen in Brandenburg

Derzeit gibt es nur eine Solarförderung in Brandenburg auf Landesebene: das Förderprogramm „Wohneigentum ­– Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Im Rahmen der Förderung können Eigentümer:innen ein zinsfreies Darlehen für nachhaltige Moderniesierungsmaßnahmen, zu denen auch Photovoltaik gehört, erhalten. Zusätzlich können unter Umständen Zuschüsse gewährt werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms „Wohneigentum ­– Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ wird Photovoltaik als nachhaltige und energetische Modernisierungsmaßnahme gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung umfasst aktuell einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro sowie ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro. Darüber hinaus gibt es Zusatzförderungen, zum Beispiel:

  • Für jedes Kind im Haushalt reduziert sich die Darlehensschuld um

    5.000 Euro.

  • Weitere Zuschüsse und zinsfreie Darlehen sind möglich, z. B. bei Schwerbehinderung oder geringem Einkommen.

Wichtig: Die Eigenleistung muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Die geförderte Wohnung muss mindestens 20 Jahre nach der Maßnahme selbst genutzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Immobilie muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein und sich auf einer so genannten Gebietskulisse befinden (z. B. innerstädtische Sanierungs- oder

  • Die Eigentümer:innen müssen die Wohnung selbst nutzen und sie auch noch 20 Jahre nach der Modernisierungsmaßnahme nutzen.

  • Die Kosten müssen sich auf mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche belaufen.

  • Die Eigentümer:innen müssen mindestens 15 Prozent der Kosten selbst tragen.

  • Weitere Details der Fördervoraussetzungen bei den Zusatzförderungen erfahren Sie auf der Webseite des ILB-Förderprogramms.

  • Wichtig: Die Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die Förderzusage vorliegt. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Kommunale Photovoltaik Förderungen in Brandenburg

Momentan sind keine Förderangebote für Solaranlagen auf regionaler Ebene verfügbar.

PV-Förderung Potsdam

Die Stadt Potsdam hat das Förderprogramm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ wieder geöffnet. Fördermittelanträge können bis zum 31.10.2025 gestellt werden. Gefördert werden unter anderem Projekte im Bereich erneuerbare Energien, wozu auch Solaranlagen (Photovoltaik und Balkonsolargeräte) zählen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (Solaranlagen) auf Gebäuden sowie Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke). Auch Stromspeicher, die mit einer Solaranlage kombiniert werden, sind förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für Photovoltaik-Anlagen gibt es einen Zuschuss von bis zu 1.200 Euro pro Standort.

  • Für Stecker-Solar-Geräte (bis 0,6 kWp) werden pauschal 250 Euro gezahlt.

  • Stromspeicher können mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in Potsdam wohnen bzw. Eigentümer:innen einer Immobilie in Potsdam sind. Auch Mieter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa mit Zustimmung der Eigentümer:in, einen Antrag stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude in Potsdam installiert wird und die Maßnahme noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Zudem müssen alle technischen Mindestanforderungen eingehalten und die Installation fachgerecht durchgeführt werden. Mieterinnen und Mieter benötigen außerdem die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Sie finden keine passende Solarförderung in Brandenburg? Dann können Sie als Eigentümer:innen auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Zuschüsse für Solarthermie können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Bei Solaranlagen bis 30 Kilowatpeak müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Außerdem hat die Bundesregierung 2023 die Mehrwertsteuer für Photovoltaik gestrichen und die Vergütungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.

Diese Seite wurde zuletzt am 17.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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