Photovoltaik Förderung Nordrhein-Westfalen 2024
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat das Klimaschutzziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein. Um das zu erreichen, werden Eigentümer:innen 2024 wieder attraktive Förderprogramme für Photovoltaik zur Verfügung gestellt. Erfahren Sie, welche Solarförderung in Nordrhein-Westfalen es gibt, welche Programme derzeit pausieren und wann sie wieder verfügbar sein sollen.
Solarförderung in Nordrhein-Westfalen im Überblick
Eine Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) können Sie sowohl auf Länder- als auch auf kommunaler Ebene erhalten. Häufig gibt es Zuschüsse für Photovoltaik (PV) pro installierter Leistung Kilowattpeak (kWp). Manche Programme bieten aber auch Fördermittel für Solarspeicher, Solarthermie, Balkonmodule oder eine Wallbox fürs Elektroauto. Sehen Sie in der folgenden Tabelle, welche Solaranlage Förderung in NRW 2025 für Eigentümer:innen relevant sein kann.
Stand: 19.06.2025
Regionale Förderung für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen
Fördermittel sind nicht unerschöpflich und jederzeit verfügbar. Sobald ein Fördertopf leer ist, können keine weiteren Anträge gestellt werden und das Programm pausiert. Auf Länderebene stehen Eigentümer:innen derzeit folgende Optionen offen, um für ihre PV-Anlage eine Förderung in NRW zu erhalten:
„progres.NRW“ für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung für Photovoltaikanlagen im Rahmen des „progres.NRW“ ist aktuell ausgesetzt. Es wird empfohlen, die Seite der Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig zu prüfen oder sich direkt beraten zu lassen, um den aktuellen Stand zu erfahren und bei Wiederaufnahme schnell reagieren zu können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Gebäuden, Fassaden und Carports, sowie zugehörige Batteriespeicher. Auch Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaik können bezuschusst werden. Wichtig: Die Förderung bezieht sich auf PV-Anlagen, die nicht nach dem EEG gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach Art der Maßnahme:
Für Batteriespeicher: Pauschal 150 Euro pro nutzbarer kWh Speicherkapazität, maximal 75 Prozent der Investitionskosten.
Für Fassaden-PV und Carport-PV: Pauschalbeträge, z. B. 1.000 Euro pro Anlage.
Für Planungs- und Beratungsleistungen: Bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und andere juristische Personen mit Standort in Nordrhein-Westfalen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine Förderung von Solaranlagen im Rahmen von progres.NRW gilt: Die Anlage muss in Nordrhein-Westfalen installiert werden und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen worden sein. Es dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden, eine Doppelförderung ist also ausgeschlossen. Zudem müssen die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie, wie etwa eine bestimmte Anlagengröße und eine fachgerechte Installation, erfüllt werden. Die Förderung ist außerdem nur für Anlagen möglich, die keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.
Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik in NRW
Um Ihre PV-Anlage zu finanzieren, können Anwohner:innen von Nordrhein-Westfalen ein zinsgünstiges Darlehen der NRW Bank erhalten. Folgende Konditionen gelten beim Förderprogramm „Eigentumsförderung - Modernisierung“:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum, darunter explizit auch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie die Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die maximale Darlehenshöhe beträgt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die genauen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgung) sind abhängig von der individuellen Ausgestaltung und können auf der Webseite oder bei der Hausbank eingesehen werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:in oder Erwerber:in von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Immobilie muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und selbst genutzt werden. Die Maßnahme muss Modernisierungszwecken dienen, beispielsweise der energetischen Verbesserung durch Solartechnik. In der Regel muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der NRW.BANK sowie ggf. weitere Anforderungen der durchleitenden Hausbank.
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Nordrhein-Westfalen
Eigentümer:innen erhalten auch auf kommunaler Ebene für ihre Solaranlage eine Förderung in NRW. Die Angebote variieren je nach Stadt oder Gemeinde und sind teilweise attraktiver als die überregionalen Förderprogramme.
PV Förderung Aachen
Mit Beginn des Sommers 2025 gibt es in Aachen und der StädteRegion Aachen wieder attraktive Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Photovoltaik. Zwei Programme stehen dabei zur Verfügung: die „Öcher Solar Offensive“ der Stadt Aachen und das Förderprogramm der StädteRegion Aachen für Photovoltaik und Batteriespeichersysteme.
Stadt Aachen – „Öcher Solar Offensive“
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Neuinstallation und Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Batteriespeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage sowie steckerfertige Solargeräte (Balkonkraftwerke). Ziel ist es, möglichst viele Haushalte beim Umstieg auf Solarstrom zu unterstützen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 200 Euro je installiertem kWp für PV-Anlagen
Bis zu 250 Euro für Balkonkraftwerke
Batteriespeicher: zusätzliche Förderung, Höhe abhängig von Anlagengröße
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer:innen, Mieter:innen), Wohnungseigentümergemeinschaften und bei Balkonkraftwerken auch Mieter:innen und Eigentümer:innen. Die Förderung gilt ausschließlich für das Stadtgebiet Aachen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Die Installation muss durch ein Fachunternehmen fachgerecht erfolgen. Da die Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Förderprogramm StädteRegion Aachen
Was wird gefördert?
Es werden die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einem stationären Batteriespeicher sowie steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) gefördert. In weiteren Teilprogrammen können auch andere Maßnahmen wie regenerative Gebäudetechnik unterstützt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
200 Euro pro im Haushalt gemeldeter Person (max. 1.000 Euro pro Einfamilienhaus/PV-Batteriekombination)
400 Euro pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus (max. 2.000 Euro pro Objekt)
Vereinsgebäude: pauschal 1.000 Euro pro PV-Batteriekombination
Stecker-PV-Anlagen: 80 Euro pro Anlage
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen mit Wohnsitz in einer der Kommunen der StädteRegion Aachen, Vereine (bei Vereinsgebäuden), Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter:innen (bei Mehrfamilienhäusern) sowie Mieter:innen (bei Balkonkraftwerken). Das Programm gilt für das gesamte Gebiet der StädteRegion außerhalb der Stadt Aachen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen. Die Installation muss fachgerecht und erstmals durch ein Fachunternehmen erfolgen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über ein digitales Ticket- und Wartelistensystem. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Für Balkonkraftwerke ist eine elektronische Antragstellung samt Nachweisen Pflicht.
PV Förderung Bonn
Bonn will bis 2035 Klimaneutralität erreichen. Dafür bietet die Stadt eine der attraktivsten Photovoltaik Förderungen in NRW. Im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ können Sie unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss erhalten:
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Ebenfalls förderfähig ist ein Dachgutachten („PV-ready“), mit dem Sie prüfen lassen können, ob Ihr Dach für eine Solaranlage geeignet ist oder zunächst modernisiert werden muss. Dies ist für Dächer möglich, deren Bau oder letzte Sanierung bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurde. Zusätzlich können Sie einen Bonus für eine kombinierte Dachbegrünung sowie für die Kombination einer PVT-Anlage mit einer Wärmepumpe erhalten. Darüber hinaus gibt es einen Bonus für Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt.
Für Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten (Bestand) erhalten Sie 100 Euro pro kWp, wenn das Dach möglichst voll belegt wird (Dachvollbelegung, schriftlich vom Installateur bestätigt).
300 Euro pro kWp gibt es für PV-Anlagen ab 4 Wohneinheiten (Bestand), für Fassaden-PV, PVT-Anlagen oder im geförderten Wohnungsbau.
Für Solarthermie-Anlagen erhalten Sie 150 Euro pro Quadratmeter Absorberfläche.
Steckersolargeräte werden für Eigentümer:innen mit 300 Euro pro kW Einspeiseleistung gefördert (maximal 30 Prozent des Rechnungspreises), für Mieter:innen mit 600 Euro pro kW (maximal 60 Prozent), und mit gültigem Bonn-Ausweis sogar mit 800 Euro pro kW (maximal 90 Prozent des Rechnungspreises).
Einen Bonus von 100 Euro pro kWp erhalten Sie für kombinierte extensive Dachbegrünung.
Für die Kombination einer PVT-Anlage mit einer Wärmepumpe gibt es einen Bonus von 1.000 Euro.
Für Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird ein Bonus von 10 Euro pro kWp und pro Wohneinheit gewährt.
Für das Dach-Gutachten „PV-ready“ werden 80 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro bezuschusst (nur für Dächer mit Bau- oder Sanierungsabschluss bis 31.12.2012).
Wer wird gefördert?
Die Förderung können Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Pächter:innen von Dach- oder Fassadenflächen mit PV sowie Mieter:innen (für Steckersolargeräte) erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Stadt Bonn vergibt ihre Solarförderung ausschließlich für Bestandsgebäude mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021. Für Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten ist die Förderung an die schriftliche Bestätigung der Dachvollbelegung durch das Installationsunternehmen gebunden. Für Solaranlagen im Denkmalbereich ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Schlussrechnung gestellt werden.
PV Förderung Düsseldorf
Anwohner:innen in Düsseldorf können vom Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ profitieren. Die Stadt fördert verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Das Programm lässt sich oft mit anderen Förderangeboten auf Bundes- oder Länderebene kombinieren.
Wichtig: Ab dem 04.03.2025 müssen Förderanträge ausschließlich digital über das Förderportal der Stadt Düsseldorf gestellt werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ werden PV-Anlagen für Bestandsgebäude und Neubau, Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), Batteriespeicher, intelligente Messtechnik, Solarthermie-Anlagen, PVT-Kollektoren und Wandladestationen für E-Fahrzeuge gefördert. Zusätzlich können Sie einen Bonus erhalten, wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einer Wärmepumpe kombinieren.
Wie hoch ist die Förderung?
Photovoltaikanlagen: Sie erhalten eine Basisförderung von 1.000 Euro für jede neue PV-Anlage ab 1 kWp. Zusätzlich gibt es 200 Euro für jedes weitere installierte kWp (bis zu 45 kWp). Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro pro Projekt.
Balkonkraftwerke/Steckersolargeräte: 50 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro.
Batteriespeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Solarthermie: 200 Euro pro m² Kollektorfläche für Heizungsunterstützung, 1.000 Euro Zuschuss für Warmwasserbereitung.
Wallboxen: 50 Prozent Zuschuss, maximal 2.000 Euro.
Kombination PV + Speicher + Wärmepumpe: Bis zu 30 Prozent Zuschuss möglich. Die Anträge sollten möglichst zeitgleich gestellt werden.
PVT-Kollektoren: Förderung als Einzelfallentscheidung möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen. Auch Eigentümergemeinschaften und Unternehmen können eine Förderung erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt der Fördernummer beauftragt werden. Andernfalls ist keine Förderung möglich. Weitere, insbesondere technische Voraussetzungen, entnehmen Sie bitte der Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“.
PV Förderung Dortmund
Wichtig: Die Fördermittel für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) sind aktuell jedoch vollständig ausgeschöpft – neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Für klassische PV-Anlagen auf Wohnhäusern startet die Antragstellung am 23. Juni 2025.
In Dortmund gibt es ab dem 23. Juni 2025 das neue städtische Förderprogramm „Klimaförderung Photovoltaik für private Haushalte“. Damit werden erstmals nicht nur Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), sondern auch klassische Photovoltaik-Anlagen auf privaten Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert. Zusätzlich gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen auf Vereinsgebäuden.
„Klimaförderung Photovoltaik für private Haushalte“ der Stadt Dortmund
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Ein- oder Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet Dortmund. Die Anlage muss mindestens eine Bruttoleistung von 5 kWp aufweisen. Es werden ausschließlich neue Anlagen gefördert, keine Erweiterungen oder Nachrüstungen bestehender Systeme.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro pro neuer Photovoltaikanlage. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der unabhängig von der tatsächlichen Anlagengröße gewährt wird, sofern die Mindestgröße erreicht ist. Das Gesamtfördervolumen des Programms liegt bei 500.000 Euro. Die Mittel werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Erbbauberechtigte eines Ein- oder Zweifamilienhauses im Stadtgebiet Dortmund sind. Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Ledigen 75.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 150.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Photovoltaikanlage muss neu installiert werden und eine Bruttoleistung von mindestens 5 kWp aufweisen. Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser im Stadtgebiet Dortmund. Zudem gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf bei Ledigen 75.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten 150.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf eigenes Risiko möglich, das heißt, die Installation darf nach Antragstellung, aber vor Bewilligung, beginnen. Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, unter anderem ein Angebot eines Fachbetriebs, Einkommensnachweise, ein Eigentumsnachweis oder ein Mietvertrag sowie gegebenenfalls weitere Genehmigungen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
PV Förderung Essen
Auch Essen bietet attraktive Zuschüsse für Solaranlagen – und zwar nicht nur für die Neuinstallation, sondern auch für die Erweiterung bestehender Anlagen. Die Stadt stellt dafür einen Fördertopf von 1.075.000 Euro zur Verfügung. Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen in Essen:
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Neuinstallation und Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden sowie Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer Leistung ab 300 Watt. Darüber hinaus werden Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuschüsse sind wie folgt gestaffelt:
PV-Anlagen auf dem Dach: 500 Euro pauschal plus 100 Euro je angefangenem Kilowatt-Peak (kWp), maximal 4.000 Euro pro Anlage
PV-Anlagen an Fassaden: 750 Euro pauschal plus 150 Euro je angefangenem kWp, maximal 5.750 Euro pro Anlage
Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke): 150 Euro pauschal pro Anlage (ab 300 Wp)
Mieterstromprojekte:
Bonus im Neubau: 100 Euro pro Wohneinheit
Bonus im Bestand: 400 Euro pro Wohneinheit (jeweils ab drei Wohneinheiten)
Für kleinere Mehrfamilienhäuser (bis 9 Wohneinheiten): zusätzlicher Aufschlag von 100 Euro pro Wohneinheit
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen mit Liegenschaften in Essen. Auch außerhalb Essens ansässige Personen oder Unternehmen können einen Antrag stellen, sofern die Anlage in Essen errichtet wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Antrag muss online gestellt werden und zwar, bevor mit der Installation begonnen oder eine Anzahlung geleistet wurde. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch die Stadt Essen.
PV Förderung Köln
Die Stadt Köln unterstützt mit dem Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundlich Wohnen in Köln“ gezielt den Ausbau von Solarenergie auf Bestandsgebäuden. Wer in Köln eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher oder ein Steckersolargerät installieren möchte, kann außerdem von Zuschüssen profitieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Köln verschiedene Maßnahmen zur Nutzung von Solarenergie:
Photovoltaik-Anlagen: Die Erstinstallation von fest installierten, netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen wie Aufdach-, Indach-Montage, Solardachziegel und Fassadenanlagen.
Batteriespeicher: Die Erstinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit einer geförderten Photovoltaik-Anlage.
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke): Der Kauf eines kompletten Sets für eine Wohn- oder Gewerbeeinheit (kein Eigenbau).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art und Größe der Anlage:
Photovoltaik-Anlagen:
2–5 kWp: 1.500 Euro
über 5–9 kWp: 2.000 Euro
über 9–14 kWp: 2.300 Euro
über 14 kWp: 2.500 Euro
Batteriespeicher:
3–7 kWh: 500 Euro
über 7–11 kWh: 1.000 Euro
über 11 kWh: 1.300 Euro
Steckersolargeräte: 150 Euro pro Einheit (200 Euro für Köln-Pass-Inhaber:innen)
Maximalförderung: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten (bei PV-Anlagen und Batteriespeicher), bis zu 100 Prozent bei Steckersolargeräten, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Objekt und Jahr.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an alle, die ein Bestandsgebäude im Kölner Stadtgebiet mit Solarenergie ausstatten möchten. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Nießbrauchberechtigte von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch Mieter:innen, Pächter:innen oder Wohnberechtigte können einen Antrag stellen, sofern sie die Zustimmung der Eigentümer:innen vorlegen. Energiedienstleister:innen sind ebenfalls förderberechtigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Gebäude muss sich im Kölner Stadtgebiet befinden, zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein und darf nicht neu gebaut worden sein. Die Installation der Photovoltaik-Anlage oder des Batteriespeichers muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen sind nicht zulässig. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zudem eine Genehmigung der unteren Denkmalbehörde erforderlich. Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt werden. Für Steckersolargeräte gilt eine Sonderregelung: Hier kann der Antrag auch noch bis zu drei Monate nach dem Kauf eingereicht werden. Zudem müssen alle technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten werden.
PV Förderung Krefeld
Wichtig: Aufgrund der enormen Nachfrage ist das Budget für die allgemeine Förderung aktuell vollständig ausgeschöpft. Die allgemeine Förderung für klassische Dach-PV-Anlagen, Batteriespeicher etc. ist demnach momentan nicht verfügbar.
Die Stadt Krefeld unterstützt mit dem Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ private Haushalte bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wie Solaranlagen. Neue Anträge können derzeit nur für Balkonkraftwerke und von einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, gestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen).
Wie hoch ist die Förderung?
Einkommensschwache Haushalte erhalten für Balkonkraftwerke bis zu 75 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro. Wird zusätzlich ein kostenloser Stromspar-Check der Caritas durchgeführt, übernimmt die Stadt Krefeld sogar 100 Prozent der Kosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen. Für alle anderen ist die Antragstellung aktuell nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie in Krefeld wohnen und einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII) erbringen. Für eine vollständige Kostenübernahme (100 %) ist zudem ein kostenloser Stromspar-Check der Caritas erforderlich.
PV Förderung Wuppertal
Das städtische Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ für Solaranlagen in Wuppertal wurde beendet. Laut der offiziellen Mitteilung auf dem Serviceportal der Stadt Wuppertal stehen aktuell keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Eine Fortsetzung oder Neuauflage des Programms ist derzeit nicht geplant.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Eigentümer:innen sind nicht darauf beschränkt, eine Photovoltaik Förderung in NRW zu beantragen. Prüfen Sie auch Ihre Möglichkeit, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu nutzen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Siezinsgünstige Darlehen für Solaranlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt dagegen Zuschüsse. Seit Januar 2023 profitieren Sie darüber hinaus von der gestrichenen Mehrwertsteuer für Photovoltaik. Bei PV-Anlagen bis 30 kWp müssen Sie auch keine Einkommensteuer zahlen. Als weiteren Anreiz, in PV zu investieren, hat der Staat die Vergütungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 19.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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