Photovoltaik Förderung Rheinland-Pfalz 2025
Eine landesweite Photovoltaik-Förderung gibt es in Rheinland-Pfalz aktuell nicht. Kommunale Programme sind aber in verschiedenen Städten nutzbar oder sollen neu aufgelegt werden. Erfahren Sie hier, wie die Solarförderung 2025 in Rheinland-Pfalz gestaltet ist.
Solarförderung in Rheinland-Pfalz im Überblick
Stand: 20.06.2025
Darlehensprogramm zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz
Das frühere Solar-Speicher-Programm für Privathaushalte in Rheinland-Pfalz ist Ende 2021 ausgelaufen. Eine Neuauflage, das Solar-Speicher-Programm II, ist in Planung und wird sich künftig ausschließlich an Kommunen richten. Das geplante Programm fördert Kommunen mit 100 Euro pro kWh Speicherkapazität (ab 10 kWh, maximal 10.000 Euro pro Vorhaben, nur bei Neuinstallation einer PV-Anlage ab 10 kWp). Für Privathaushalte sind derzeit keine neuen Zuschüsse geplant. Förderstart und Details werden noch bekannt gegeben.
Privathaushalte können weiterhin über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und Installation von Solaranlagen erhalten.
Was wird über die ISB gefördert?
Gefördert werden Photovoltaikanlagen (nur für Eigenverbrauch, keine Einspeisung ins öffentliche Netz), solare Wandsysteme, Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie weitere energetische Modernisierungsmaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das ISB-Darlehen beträgt bis zu 100.000 Euro für einen 4-Personen-Haushalt, plus 5.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, maximal in Höhe der Investitionskosten. Zusätzlich sind Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent möglich – abhängig vom Haushaltseinkommen und dem erreichten Effizienzhausstandard (EH 55/EH 85).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum, deren Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 13 LWoFG um maximal 10 Prozent oder 60 Prozent überschreiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Je nach Effizienzhausstandard ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich (bei EH 85/EH 55). Der Maßnahmenbeginn ist erst nach Förderzusage zulässig. Es fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt (1 Prozent des Darlehensbetrags, mindestens 250 Euro) und ggf. Bereitstellungszinsen an.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Rheinland-Pfalz
PV-Förderung Mainz
Das Förderprogramm „Photovoltaik-Batteriespeicher“ richtet sich an Privatpersonen im Gebiet der rheinland-pfälzischen Stadt Mainz und läuft vorerst bis Ende 2025. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau und die Speicherung erneuerbarer Energien in der Landeshauptstadt voranzutreiben und so zur Erreichung der lokalen und nationalen Klimaschutzziele beizutragen. Das Programm ist eine Kooperation zwischen der Mainzer Stiftung und der Landeshauptstadt Mainz im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung eines Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage an bestehenden Gebäuden, deren Baugenehmigung vor dem 31. Dezember 2022 erteilt wurde. Die Nachrüstung eines Speichers bei bereits bestehenden PV-Anlagen ist nicht förderfähig. Förderfähig sind Kosten für Planung, Installation sowie Material- und Herstellung der Anlage.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Privathaushalte liegt die Höhe der Fördergelder bei 150 Euro pro Kilowattstunde nutzbare Kapazität des Batteriespeichers. Maximal werden 1.500 Euro bezuschusst. Das Programm lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz bzw. Eigentum im Stadtgebiet Mainz sowie Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Solarförderung in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz beantragen zu können, müssen Sie den Förderantrag vor Baubeginn bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz einreichen. Als Nachweis der Erfüllung der Fördervoraussetzungen brauchen Sie außerdem ein Angebot mit Angaben zur Fachfirma, zu den anfallenden Gesamtkosten, der geplanten Speichergröße und der Leistung der PV-Anlage. Errichtet werden muss die Anlage im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.
Je kWp Leistung der Solaranlage wird höchstens eine Kilowattstunde Batteriespeicherkapazität gefördert. Die Anlage muss dabei mindestens drei kWp Leistung haben und ist mindestens zehn Jahre lang zu betreiben. Nicht förderfähig sind:
Blei- und Blei-Gel-Batteriespeicher
Eigenleistungen und Prototypen
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Anlagen, die gepachtet oder gemietet werden
PV-Förderung Ingelheim am Rhein
Das Förderprogramm „Ingelheim am Rhein CO²-neutral – Photovoltaikanlagen“ existiert aktuell nicht mehr.
Über das Programm konnten bis Ende März 2024 Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Batteriespeicher und Steckersolargeräte bezuschusst werden. Derzeit gibt es keine Informationen darüber, ob das Programm erneut aufgelegt wird. Auch auf der offiziellen Seite der Stadt Ingelheim am Rhein wird nicht kommuniziert, ob und wann eine Neuauflage geplant ist.
PV-Förderung Koblenz
Das 500-Dächer-Programm der Stadt Koblenz ist im September 2024 ausgelaufen. Neue Anträge werden derzeit nicht mehr entgegengenommen. Ob und wann das Förderprogramm erneut gestartet wird, ist aktuell nicht bekannt und wird auf der Internetseite der Stadt Koblenz auch nicht kommuniziert. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick in die Sektion Klimaschutz auf der Internetseite der Stadt Koblenz.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Rheinland-Pfalz können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden können Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt zudem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 20.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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