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Das Wichtigste in Kürze
Die Vorschriften zum Garagenbau sind etwas undurchsichtig. So unterscheiden sich die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer in einigen Punkten. Die Garagenverordnung enthält alle Vorschriften, die für den Bau einer Garage gelten. Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, steht in der Landesbauordnung. Aroundhome verrät Ihnen, auf welche Vorgaben Sie achten müssen.
Beim Garagenbau müssen Sie sich in jedem Fall an die Garagenverordnung halten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine gemauerte Garage oder eine Garage in Fertigbauweise handelt, ob sie freistehend errichtet wird oder als Anbau an das Wohngebäude.
Die Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) gibt Ihnen Auskunft, welche bau- und betriebstechnischen Bestimmungen für die Genehmigung einzuhalten sind und welche Angaben der Bauantrag enthalten sollte:
In allen Garagenverordnungen spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle. So müssen beispielsweise Rettungswege in der Garage immer freigehalten werden. Zudem gibt es auch klare Anweisungen, was die Lagerung von brennbaren Stoffen betrifft. In manchen Garagenverordnungen ist das Lagern von Diesel und Benzin nur in Kleingaragen erlaubt. In anderen Verordnungen kann aber die Aufbewahrung von brennbaren Stoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen komplett verboten sein. Diese Vorschriften können die Bundesländer selbst bestimmen.
Der Bau einer Garage fällt unter das Baurecht und ist somit Ländersache. So variieren beispielsweise die Abstände, die zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche liegen müssen, je nach Bundesland zwischen 2,75 und 3 Metern.
Generell sind die Vorgaben für Kleingaragen, also Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 Quadratmetern, überschaubar. Komplizierter wird es erst bei Mittel- und Großgaragen (Nutzfläche von 100 bis 1.000 Quadratmeter und aufwärts). Hier gibt es beispielsweise bestimmte Maße für die Zu- und Abfahrtswege, der Feuerlöschanlagen und die Gehwegbreite.
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Nicht in jedem Fall ist eine Garage genehmigungspflichtig. Ob der Bau einer Garage auch ohne Baugenehmigung möglich ist, steht jedoch nicht in der Garagenverordnung, sondern in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Auch hier sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich vor dem Bau bei Ihrer Baubehörde. Hier wird Ihnen gesagt, ob das Bauvorhaben nach den eigenen Vorstellungen möglich ist. Ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei, reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. Aber Achtung: Auch wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, haften Sie als Bauherr für die Einhaltung aller Vorgaben. Die Nichteinhaltung kann zu einem Rückbau der Garage führen!
Die deutschen Bundesländer lassen sich hinsichtlich der Genehmigungsverfahren für einen Garagenbau in drei Gruppen einteilen:
Genehmigungspflicht und Auflagen richten sich vor allem nach der Einhaltung folgender Parameter:
Für einen genehmigungsfreien Bau der Garage geben die Bundesländer die Grundfläche beziehungsweise den Rauminhalt vor, den die Garage nicht überschreiten darf. Die Unterschiede sind beträchtlich und reichen von 30 m² in Berlin bis zu 100 m² in Nordrhein-Westfalen.
Garagen dürfen in einigen Bundesländern direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gesetzt werden. Die Vorgabe der Grenzbebauung gibt vor, wie viel Platz die Garage entlang der Grundstücksgrenze einnehmen darf. Hier sind die Angaben ebenfalls sehr unterschiedlich.
Die Wandhöhe der Garage darf in den meisten Bundesländern die mittlere Höhe von maximal drei Metern nicht überschreiten. Wenn die Garage unterschiedliche Höhen hat (zum Beispiel durch ein Satteldach), berechnet sich die mittlere Höhe folgendermaßen:
Wenn die Garage in Ihrem Bundesland nicht direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut werden darf, gibt der Grenzabstand vor, wie viel Abstand zwischen Garage und Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Dies variiert in der Regel um einen Meter.
In unserer Tabelle haben wir alle wichtigen Vorgaben zusammen getragen, die Sie einhalten müssen, um eine Garage errichten zu dürfen:
Wenn Ihr Bundesland nicht genehmigungsfrei ist, müssen Sie einen Bauantrag vor dem Bau der Garage beim zuständigen Bauamt einreichen.
Für das Baugenehmigungsverfahren brauchen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Dies ist in der Regel ein Mitarbeiter der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag, der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser unterschreibt zusätzlich die Bauvorlagen.
Diese Unterlagen müssen Sie dem Bauantrag beilegen:
Für den Bauantrag müssen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme rechnen. Somit wird die Gebühr für den Bauantrag ca. 50 Euro betragen, wenn Ihre Garage 10.000 Euro kosten sollte. Beachten Sie aber, dass Sie diese Gebühr auch dann zahlen müssen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt werden sollte.
Diverse Garagenanbieter bieten auch einen Bauantragsservice an, bei dem sie sich um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt selbst kümmern. Dieser Service kostet in der Regel um die 130 Euro, die aber zu der Gebühr für den Bauantrag hinzukommen.
Unser Tipp:
Baurechtliche Vorschriften und Verordnungen sind für den Laien immer etwas undurchsichtig. Zum Glück ist das Verfahren bei Garagen in den meisten Bundesländern recht unkompliziert. Außerdem steht Ihnen Ihr Garagenfachmann beratend zur Seite. Aroundhome vermittelt Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos* bis zu drei Garagenanbieter aus Ihrer Region.