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Das müssen Sie zur Garagenverordnung und Baugenehmigung wissen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
24. Juli 2023

Wer eine Garage bauen will, muss einige Auflagen beachten. Die für Sie geltenden Regeln stehen in der Garagenverordnung und Bauordnung Ihres Bundeslandes. Wir geben eine Übersicht, welche Garagen-Vorschriften es in welchem Bundesland gibt, wann eine Garage genehmigungsfrei ist und wie Sie einen Bauantrag stellen.

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Was steht in einer Garagenverordnung?

Die Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) eines Bundeslandes enthält sämtliche Regeln für den Bau und Betrieb einer Garage. Wenn Sie eine Garage bauen, müssen Sie sich in jedem Fall an die Garagenverordnung halten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine gemauerte Garage oder eine Garage in Fertigbauweise handelt, ob sie freistehend errichtet wird oder als Anbau an das Wohngebäude. Selbst wenn Sie eine genehmigungsfreie Garage planen, müssen Sie die jeweiligen Auflagen beachten. Jedes Bundesland kann seine Vorschriften für Garagen und Stellplätze selbst gestalten, viele Garagenverordnungen sind aber ähnlich aufgebaut.

Inhalte einer Garagenverordnung:

  • Allgemeine Vorschriften und Begriffe
  • Bauvorschriften (Größenauflagen, Brandschutzauflagen etc.)
  • Betriebsvorschriften (Nutzung und Lagerung)
  • Bauvorlagen (Erforderliche Angaben über Sicherheitsaspekte)
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Überblick der Garagenverordnungen der Bundesländer

Der Bau einer Garage fällt unter das Baurecht und ist somit Ländersache. Viele Bundesländer haben eine eigene Garagenverordnung. Berlin und Nordrhein-Westfalen haben ihre Garagenregelungen jedoch in andere Verordnungen integriert. Folgende Verordnungen gelten in den jeweiligen Bundesländern:

Welche Nutzung ist in Garagen erlaubt?

In allen Garagenverordnungen spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle. Um zu verhindern, dass Garagen und womöglich noch angrenzende Wohnhäuser abbrennen, gibt es nicht nur Sicherheitsauflagen beim Garagenbau, sondern auch bei der Nutzung und Lagerung von Garagen:

  • Nutzung: Garagen dienen in erster Linie als Stellplatz für ein Kraftfahrzeug und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Eine Umfunktionierung als Lager- oder Hobbyraum ist nicht ohne Genehmigung erlaubt.
  • Lagerung: Die Lagerung von Fahrrädern und Auto-Zubehör ist gestattet. Brennbare Stoffe wie Diesel und Benzin dürfen nur in kleinen Mengen und ausschließlich in Kleingaragen (bis zu 100 Quadratmeter) gelagert werden.
Regale und Lagerung in Garage
Eine Garage darf nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden.

Baugenehmigung von Garagen

Nicht in jedem Fall ist eine Garage genehmigungspflichtig. Ob der Bau einer Garage auch ohne Baugenehmigung möglich ist, steht jedoch nicht in der Garagenverordnung, sondern in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Auch hier sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Bau bei Ihrer Baubehörde, ob das Bauvorhaben nach Ihren Vorstellungen möglich ist. Ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei, reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages.

Welches Bundesland ist genehmigungsfrei?

In allen Bundesländern können Sie unter bestimmten Auflagen eine Garage genehmigungsfrei errichten. In der Regel handelt es sich um eingeschossige Kleingaragen bis zu einer bestimmten Größe, Wandhöhe und Bruttogrundfläche. Welche Auflagen für Sie gelten, entnehmen Sie der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Angaben zu genehmigungsfreien Garagen finden Sie im Abschnitt über die sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben.

Einzelgarage mit Sektionaltor
Für Standard-Einzelgaragen ist oft keine Genehmigung nötig.

Achtung:

Auch wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, haften Sie als Bauherr:in für die Einhaltung aller Vorgaben. Die Nichteinhaltung kann zu einem Rückbau der Garage führen!

Was muss eingehalten werden?

  • Größe: Eine genehmigungsfreie Garage hat je nach Bundesland eine maximale Grundfläche. Die Regelungen sind teils unterschiedlich und reichen von 30 m² in Berlin bis zu 50 m² in Sachsen.
  • Grenzbebauung: Kleine Garagen dürfen in der Regel direkt ans Nachbargrundstück gesetzt werden. Wie viel Platz die Garage entlang der Grundstücksgrenze einnehmen darf, ist unterschiedlich geregelt.
  • Grenzabstand: Überschreiten die Maße die erlaubten Werte, muss der notwendige Grenzabstand zum Nachbargrundstück gewahrt werden.
  • Wandhöhe: In den meisten Bundesländern darf die mittlere Höhe von genehmigungsfreien Garagen maximal drei Meter betragen. Bei unterschiedlichen Dachhöhen wird gerechnet: Mittlere Höhe = (höchster Punkt + niedrigste Höhe) : 2
Garagenbau Parameter
Diese Parameter müssen Sie bei Ihrer Garagenbauplanung einhalten.

Welche Garagen-Auflagen je Bundesland gibt es?

Um eine Garage genehmigungsfrei und an der Grenze zum Nachbargrundstück errichten zu dürfen, müssen Sie einige Vorschriften beachten. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vorgaben der Bundesländer. Am besten informieren Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer Gemeinde, ob Sie noch zusätzliche Auflagen, wie zum Beispiel eine schriftliche Zustimmung der Nachbar:innen, erfüllen müssen.

Garage aus dunklem Blech
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So stellen Sie den Bauantrag für Ihre Garage

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht genehmigungsfrei ist, müssen Sie einen Bauantrag vor dem Bau der Garage beim zuständigen Bauamt einreichen. Für das Genehmigungsverfahren brauchen Sie eine:n bauvorlageberechtigte:n Entwurfsverfasser:in. Dies ist in der Regel ein:e Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag, der oder die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:in unterschreibt zusätzlich die Bauvorlagen. Welche Anforderungen und Unterlagen konkret erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Diese Unterlagen sind häufig eroderlich:

  • Bauantragsformular
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung

Wieviel kostet der Garagen-Bauantrag?

Für den Bauantrag müssen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme rechnen. Eine gemauerte Garage kostet zwischen 15.000 und 25.000 Euro, der Bauantrag läge also bei 75 bis 125 Euro. Fertiggarage sind dagegen in der Regel viel günstiger. Für eine einfache Einzelgarage zahlen Sie je nach Material zwischen 3.000 und 7.000 Euro. Die Kosten für den Bauantrag lägen also bei 15 bis 35 Euro. Beachten Sie aber, dass Sie auch eine Gebühr zahlen müssen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt werden sollte.

Bauantragsservice Ihres Garagenanbieters nutzen

Sie wünschen sich Hilfe beim Bauantrag? Viele Garagenfachfirmen bieten einen Bauantragsservice an. Nehmen Sie diesen in Anspruch, kümmert sich die Firma um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt. Dieser Service kostet in der Regel um die 130 Euro, die zu der Gebühr für den Bauantrag hinzukommen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Garagenverordnung?

Eine Garagenverordnung ist ein Gesetzestext, der Vorschriften für den Bau und Betrieb von Klein-, Mittel- und Großgaragen im jeweiligen Bundesland enthält.

Ist für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung nötig?

Die jeweilige Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes gibt vor, unter welchen Auflagen Sie Ihre Garage genehmigungsfrei bauen dürfen. Ihre Baubehörde kann Ihnen eine genaue Auskunft erteilen. Beachten Sie, dass Sie als Bauherr:in für die Einhaltung der Auflagen haften, auch wenn Sie Ihre Garage ohne eine Baugenehmigung bauen dürfen.

Wo kann ich eine Baugenehmigung anfordern?

Eine Garagen-Baugenehmigung wird vom zuständigen Bauamt erteilt. Viele Bundesländer bieten ein Online-Service-Portal an, wo Sie sich die nötigen Formulare herunterladen können oder zu der zuständigen Gemeinde weitergeleitet werden.

Darf ich meine Garage als Lagerraum nutzen?

Laut Bau- und Garagenverordnungen sind Garagen in erster Linie zur Unterbringung eines Kraftfahrzeugs gedacht und dürfen demnach nicht als Lagerraum genutzt werden. Für solch eine Nutzung muss eine Genehmigung angefordert werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.