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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
10. Juli 2024

Wenn Sie eine Garage in Nordrhein-Westfalen bauen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über die geltenden Bauvorschriften informieren. Denn nicht immer ist der Garagenbau genehmigungsfrei. Erfahren Sie, welche Auflagen Sie bei Garagen beachten müssen, welche Alternative es zur klassischen Garagenverordnung in NRW gibt und wie Sie einen Bauantrag stellen.

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Welche Vorschriften für Garagen gelten in NRW?

Beim Garagenbau gibt es einige Auflagen, die Sie beachten müssen. Am wichtigsten ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Gibt es keinen Bebauungsplan, gilt die Landesbau- oder Garagenverordnung des Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 keine eigene Garagenverordnung mehr. Stattdessen beinhalten folgende Gesetzestexte Regeln für den Garagenbau in NRW:

Wichtig:

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern. Solche Garagen sind ausreichend groß für Eigenheime. Mittelgaragen haben eine Nutzfläche von 100 bis 1.000 Quadratmeter. Alles darüber nennt man Großgaragen, wie zum Beispiel Parkhäuser.

Welche Garagen sind in NRW genehmigungsfrei?

Im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann es spezifische Vorgaben zu genehmigungspflichtigen Garagen geben. Ohne diese möglichen Auflagen sind laut BauO Garagen in NRW genehmigungsfrei, wenn sie

  • eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern haben,
  • eine Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 Quadratmetern aufweisen und
  • nicht im Außenbereich, also außerhalb einer Ortschaft errichtet werden.

Für andere Garagengrößen müssen Sie eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt einholen. In jedem Fall müssen Sie sich an die baurechtlichen Auflagen halten. Dabei spielt es in Nordrhein-Westfalen keine Rolle, ob Sie eine gemauerte Garage, eine Fertiggarage aus Beton oder eine Blechgarage bauen.

Freistehende Fertiggarage mit Tür
Viele Einzelgaragen können noch genehmigungsfrei erbaut werden.
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Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in NRW

In NRW ist eine Abstandsfläche von 3 Metern zum Nachbargrundstück vorgesehen. Für Garagen ist die Grenzbebauung allerdings unter gewissen Auflagen erlaubt, wenn das Ortsrecht nichts anderes vorsieht. In der BauO NRW stehen folgende erforderlichen Abstandsflächen, wenn Sie Ihre Garage an der Grundstücksgrenze errichten wollen:

  • Länge: Die Gesamtlänge der Garage darf je Nachbargrenze höchstens 9 Meter betragen. Die Gesamtlänge zu allen Nachbargrenzen insgesamt darf 18 Meter nicht überschreiten.
  • Höhe: Bei der Grenzbebauung ist eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Meter zulässig.

Ihre Nachbar:innen werden von der Baubehörde über Pläne zur Grenzbebauung informiert. Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, können Sie Eigentümer:innen angrenzender Grundstücke vorab über Ihre Baupläne informieren.

So stellen Sie den Bauantrag für eine Garage in NRW

Wenn Ihre Garage genehmigungspflichtig ist, beantragen Sie in NRW ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dann nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr:in sind aber dennoch dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Reichen Sie den Bauantrag mit allen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein. Auf dem Bauportal NRW finden Sie Informationen zum Ablauf eines Verfahrens. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie drei Jahre Zeit, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.

Bei einem genehmigungsfreien Garagenbau in NRW sollten Sie bei Ihrer Baubehörde nachfragen, ob Sie eine Bauanzeige stellen müssen.

Laut BauPrüfVO sind beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bauantrag für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung

Die Bauvorlagen müssen von einem oder einer Entwurfsverfasser:in unterzeichnet sein. Dazu gehören zum Beispiel Architekt:innen.

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Nordrhein-Westfalen?

Die Kosten für die Baugenehmigung betragen in NRW mindestens 0,6 Prozent und höchstens 1 Prozent der Rohbausumme. Wie hoch die Gebühren genau sind, wird prozentual zum Rohbauwert berechnet. Haben Sie zum Beispiel Garagenkosten von 10.000 Euro, würde eine Gebühr zwischen 60 und 100 Euro anfallen.

Entscheiden Sie sich für eine Fertiggarage, können Sie einen Bauantragsservice hinzubuchen. Der Garagenbauer übernimmt dann alle bürokratischen Aufgaben für Sie. In dem Fall kommt zum Preis der Fertiggarage eine Gebühr zwischen 500 und 1.000 Euro hinzu.

Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in NRW?

Wenn Sie eine Garage planen, müssen Sie bestimme Auflagen für die Sicherheit beachten. In der Sonderbauverordnung NRW sind die baulichen Anforderungen von Garagen geregelt:

  • Wände: Bei Kleingaragen sind die tragenden Wände und Decken ohne Feuerwiderstand zulässig. Allerdings müssen die Wände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen feuerhemmend sein.
  • Gebäudeabschlusswände: Sie müssen ebenfalls feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bei offenen Kleingaragen sind Gebäudeabschlusswände nicht nötig.
  • Dach: Bei Kleingaragen sollten die Dächer aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
  • Durchgang: Öffnungen in Wänden zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Gebäuden, wie etwa bei einem Durchgang von der Garage ins Wohnhaus, müssen mit feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Türen versehen werden.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient. Er muss mind. 5 Meter lang und 2,45 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Zufahrt: Zwischen der Garage und den öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 Meter Länge gegeben sein.
  • Rampen: Bei Kleingaragen dürfen Rampen höchstens 20 Prozent geneigt sein.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in NRW erlaubt?

Laut § 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie Fahrrädern und nicht als Lagerraum. Der Grund dafür ist die Feuergefahr. Viele Materialien, wie Lacke, Benzin und Lösungsmittel, können wie Brandbeschleuniger in einer vollgestellten Garage wirken.

Autozubehör wie Felgen, Scheibenreiniger und Autoreifen dürfen in einer Garage gelagert werden. Eine Umfunktionierung zum Lager- oder Hobbyraum ist jedoch ohne Genehmigung nicht erlaubt. Bei einer Zweckentfremdung der Garage droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro.

Artikelbild zeigt eine geräumige Garage von innen mit großer Stellfläche
Eine Garage in NRW darf hauptsächlich zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden.

Keine Lagerung von brennbaren Stoffen

Laut der Sonderbauverordnung NRW dürfen brennbare Stoffe, die sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befinden, nur in geringen Mengen in Kleingaragen aufbewahrt werden. Die Lagerung von bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin ist erlaubt.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in NRW?

Der Einbau einer Ladestation für Elektroautos, einer sogenannten Wallbox, ist in Nordrhein-Westfalen nicht genehmigungspflichtig. Denken Sie bereits vor dem Bau der Garage daran, die Stromleitungen einzuplanen. Auch die Solaranlage auf dem Garagendach ist in der Regel genehmigungsfrei. Mit dieser Kombination können Sie Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom laden und Stromkosten sparen.

Häufig gestellte Fragen

Wie weit muss eine Garage von der Grundstücksgrenze in NRW entfernt sein?

Eine Garage darf in NRW auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sie nicht höher als 3 Meter ist, auf einer Nachbarsseite nicht länger als 9 Meter verläuft und die Grenzbebauung insgesamt nicht mehr als 18 Meter beträgt.

Sind Garagen in NRW genehmigungspflichtig?

Außerhalb von Ortschaften ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Innerhalb von Ortschaften sind Garagen oft genehmigungsfrei, wenn sie nicht höher als 3 Meter und größer als 30 Quadratmeter sind. Entscheidend ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

Wie groß darf eine Garage sein in NRW?

Für Garagen über 30 Quadratmeter Größe ist in NRW häufig eine Genehmigung erforderlich. Ihre Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, was für Sie gilt.

Was darf in NRW in der Garage gelagert werden?

Aus Brandschutz-Gründen ist in einer Garage in NRW lediglich die Lagerung von Autozubehör gestattet. In erster Linie dienen Garagen als Unterstellplatz für Kraftfahrzeuge.

Was besagt die Garagenverordnung in Nordrhein-Westfalen?

In NRW gibt es keine eigene Garagenverordnung mehr. Die baulichen, sicherheitstechnischen und nutzungsbezogenen Anforderungen an Garagen werden z. B. in der Landesbauordnung des Landes geregelt.

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