Alle Auflagen im Überblick:

In Nordrhein-Westfalen gelten diese Baugenehmigung und Garagenverordnung

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Anika Wegner
4. Mai 2021
Das Wichtigste in Kürze
  • Genehmigungsfrei sind nur Garagen mit einer Fläche von max. 30 m² und einer Höhe von bis zu 3 m.
  • Auch wenn Ihre Garage genehmigungsfrei ist, müssen Sie sich an die Bauvorschriften und Auflagen in NRW halten.
  • Garagen dürfen in NRW nicht zweckentfremdet werden und demnach nicht als Lagerraum genutzt werden.
  • Der Einbau einer Ladestation für Elektroautos ist genehmigungsfrei.

Bevor Sie mit dem Garagenbau beginnen, sollten Sie sich über die üblichen Bauvorschriften erkundigen. Nicht immer ist der Bau einer Garage in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. Aroundhome klärt Sie auf, welche Auflagen zu beachten sind.