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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
4. Mai 2021

Wenn Sie eine Garage in Nordrhein-Westfalen (NRW) bauen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über die geltenden Bauvorschriften informieren. Denn nicht immer ist der Garagenbau genehmigungsfrei. Erfahren Sie, welche Auflagen Sie bei Garagen in NRW beachten müssen und wie Sie einen Bauantrag stellen.

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Welche Vorschriften für Garagen gelten in NRW?

Eine eigene Garagenverordnung in NRW gibt es seit 2009 nicht mehr. Dennoch gibt es einige Auflagen, die Sie beachten müssen. Folgende Gesetze beinhalten Regelungen, wie Garagen in NRW gebaut und genutzt werden dürfen:

Wichtig:

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf sogenannte Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern. Solche Garagen sind in der Regel mehr als ausreichend für Eigenheime. Mittelgaragen haben eine Nutzfläche von 100 bis 1.000 Quadratmeter. Alles darüber nennt man Großgaragen, wie zum Beispiel Parkhäuser.

Wann sind in NRW Garagen genehmigungsfrei?

Laut BauO sind überdachte Stellplätze sowie Garagen in NRW genehmigungsfrei, wenn sie

  • eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern haben,
  • eine Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 Quadratmetern aufweisen und
  • nicht im Außenbereich, also außerhalb einer Ortschaft errichtet werden.

Für größere Garagen muss eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden. In jedem Fall müssen Sie sich aber an die baurechtlichen Auflagen halten.

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So stellen Sie den Bauantrag

Wenn Ihre gewünschte Garage genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Für Garagen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zulässig. Das heißt, dass die Bauaufsichtsbehörde nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften prüft. Sie als Bauherr:in sind aber dennoch dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Reichen Sie den Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Auf dem Bauportal NRW finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf eines Genehmigungsverfahrens. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie drei Jahre Zeit, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.

Laut BauPrüfVO sind beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bauantrag für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung

Was kostet eine Garagenbaugenehmigung?

In Nordrhein-Westfalen zahlen Sie mindestens 50 Euro für eine Baugenehmigung. Wie hoch die Kosten genau sind, hängt vom Einzelfall ab. Sie werden in der Regel prozentual zur Größe und zum Rohbauwert berechnet. Oft sind es etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für eine Fertiggarage mit Gesamtkosten von 10.000 Euro, würde eine Gebühr von etwa 50 Euro anfallen. Kosten entstehen im Übrigen auch, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.

Auflagen und Bauvorschriften für Garagen in NRW

In der Sonderbauverordnung NRW sind die baulichen Anforderungen von Garagen geregelt:

  • Wände: Bei Kleingaragen sind die tragenden Wände und Decken ohne Feuerwiderstand zulässig. Allerdings müssen die Wände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen feuerhemmend sein. Gebäudeabschlusswände müssen ebenfalls feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bei offenen Kleingaragen sind Gebäudeabschlusswände nicht nötig.
  • Dach: Bei Kleingaragen sollten die Dächer aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
  • Durchgang: Öffnungen in Wänden zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Gebäuden, wie etwa bei einem Durchgang von der Garage ins Wohnhaus, müssen mit feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Türen versehen werden.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient. Er muss mind. 5 Meter lang und 2,45 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Zufahrt: Zwischen der Garage und den öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 Meter Länge gegeben sein.
  • Rampen: Bei Kleingaragen dürfen Rampen höchstens 20 Prozent geneigt sein.

Regelungen zu Abstandsflächen und Grenzbebauung

Um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, sollten Sie Eigentümer:innen direkt angrenzender Grundstücke über Ihre Baupläne frühzeitig informieren. Das Nachbarrechtsgesetz von Nordrhein-Westfalen beinhaltet Regelungen zur Errichtung von Grenzwänden und dadurch entstehenden Beeinträchtigungen der Nachbar:innen. In der BauO NRW sind die erforderlichen Abstandsflächen geregelt, wenn Sie Ihre Garage an der Grundstücksgrenze errichten wollen:

  • Länge: Die Gesamtlänge der Garage darf je Nachbargrenze höchstens 9 Meter betragen. Die Gesamtlänge zu allen Nachbargrenzen darf 15 Meter nicht überschreiten.
  • Höhe: Bei der Grenzbebauung ist eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Meter zulässig.
  • Abstand: Wenn die Garage nicht direkt auf der Grenze errichtet werden soll, kann sie auch mit einem Grenzabstand von einem Meter gebaut werden.

Welche Nutzung und Lagerung sind erlaubt?

Laut § 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie Fahrrädern und nicht als Lagerraum. Der Grund dafür ist die Feuergefahr: Viele Materialien, wie z. B. Lacke, Benzin und Lösungsmittel, können wie Brandbeschleuniger wirken und alles, was sonst noch in der Garage gelagert wird, schnell in Brand setzen. Eine komplette Umfunktionierung zum Hobbyraum ist ebenfalls nicht erlaubt, da eine Garage nicht zweckentfremdet werden darf. Gegen die Lagerung von Werkzeug, Felgen, Scheibenreiniger und Autoreifen ist in der Regel dagegen nichts einzuwenden, da sie als Autozubehör gelten. Die Garage muss aber in erster Linie der Unterbringung des Autos dienen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro.

Geräumige Garage von innen mit großer Stellfläche
Eine Garage in NRW darf hauptsächlich zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden.

Keine Lagerung von brennbaren Stoffen

Laut der Sonderbauverordnung NRW dürfen brennbare Stoffe, die sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befinden, nur in geringen Mengen in Kleingaragen aufbewahrt werden. Die Lagerung von bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin ist erlaubt.

Elektroauto und Ladestation in der Garage

Der Einbau einer Ladestation für Elektroautos, einer sogenannten Wallbox, ist in Nordrhein-Westfalen nicht genehmigungspflichtig. Achten Sie aber bereits vor dem Bau der Garage darauf, Stromleitungen mit einzuplanen, denn der spätere Einbau ist meist sehr aufwendig. Mit einer Solaranlage auf dem Garagendach können Sie den Strom für Ihr Elektroauto ganz einfach selbst produzieren. Nahezu jede gängige Garagendachform ist für die Montage von Solarzellen geeignet.

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Häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage in NRW an der Nachbarsgrenze sein?

Eine Garage an der Nachbargrenze darf bis zu 3 Meter hoch und 9 Meter pro Seite lang sein. Die Gesamtlänge zu allen Nachbargrenzen darf 15 Meter nicht überschreiten.

Wo reiche ich einen Bauantrag für eine Garage in NRW ein?

Den Bauantrag reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein, die häufig auch als Bauaufsichtsamt oder Bauamt bezeichnet wird.

Kann eine Garagen-Baugenehmigung verlängert werden?

Vor Ablauf der Genehmigung können Sie eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Was passiert, wenn ich ohne erforderliche Baugenehmigung baue?

Fehlt die nötige Baugenehmigung, kann die Bauaufsichtsbehörde die Baustelle stilllegen, eine Nutzung untersagen oder sogar die Garage abreißen lassen. Zudem müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.