Welche Vorschriften für Garagen gelten in Bremen?
Die letzte Garagenverordnung von Bremen ist seit dem 30.04.2019 aufgehoben. Stattdessen beruft sich die Oberste Bauaufsicht der Hansestadt auf die Muster-Garagenverordnung der Argebau als Richtlinie. Die Argebau ist die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Baubehörden der Länder. Auf der Argebau-Downloadseite können Sie die Garagenverordnung herunterladen.
Für den Garagenbau ist außerdem die Bremische Landesbauordnung relevant. Sie regelt baurechtliche Vorschriften sowie die Anforderungen für Bauvorhaben in Bremen.
Welche Garagen sind in Bremen genehmigungsfrei?
Keine Baugenehmigung benötigen Garagen in Bremen, die bis zu 3 Meter hoch sind und eine Garagengröße bis zu 50 Quadratmeter aufweisen. Dies gilt für Garagen, die keinen notwendigen Stellplatz enthalten. Halten Sie sich an die Auflagen, benötigen Sie auch für eine Fertiggarage keine Baugenehmigung in Bremen. Falls Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kann es allerdings andere oder weitere Auflagen für Garagen geben. Bei Ihrer Baubehörde erfahren Sie konkret, welche Auflagen für Sie beim Garagenbau gelten.
Erfüllen Sie die Auflagen, brauchen Sie für Ihre Garage keine Baugenehmigung in Bremen.
Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Bremen
In Bremen gibt es Vorschriften dazu, wie nah ein Gebäude an die Grundstücksgrenze oder andere Gebäude gebaut werden darf. Indem genügend Platz zwischen den Gebäuden bleibt, soll zum Beispiel der Brandschutz gewährleistet werden. Eine Ausnahme bilden Garagen bei der Grenzbebauung. Eine Garage kann ohne Grenzabstand in Bremen gebaut werden, wenn
Nicht berücksichtigt wird dabei die Höhe des Garagendaches, wenn dessen Neigung nicht mehr als 45 Grad misst.
Dies gilt für Nachbar:innen bei der Grenzbebauung:
Die Bauaufsichtsbehörde muss Nachbar:innen informieren, wenn durch ein Bauvorhaben nachbarliche Belange beeinträchtigt werden.
Die Nachbar:innen erhalten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine schriftliche Einwendung einzureichen.
Bei einer Einwendung dürfen sie die eingereichten Bauvorlagen einsehen.
Die Nachbar:innen erhalten schließlich einen Bescheid über die Erteilung oder Absage der Baugenehmigung.
So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Bremen
Die Baugenehmigung für eine Garage beantragen Sie in Bremen im vereinfachten Verfahren. Dazu laden Sie sich das Bauantragsformular auf der Infoseite für Baugenehmigung im Serviceportal Bremen herunter. Das ausgefüllte Formular und alle Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde ein, damit Ihr Antrag geprüft werden kann. Wird Ihnen die Baugenehmigung erteilt, haben Sie drei Jahre Zeit, mit dem Garagenbau zu beginnen. Ansonsten erlischt die Genehmigung.
Für die Erstellung der Unterlagen ist es notwendig, dass Sie einen oder eine Entwurfsverfasser:in beauftragen, wozu zum Beispiel Architekt:innen gehören.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Bauantrag
Lageplan
Auszug aus dem Bebauungsplan einschließlich Legende
Bauzeichnungen
Baubeschreibung mit Berechnungen
gegebenenfalls Nachweis der Standsicherheit
Nachweis des Brandschutzes
gegebenenfalls Angaben zur Wasserversorgung
gegebenenfalls weitere Bauvorlagen
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Bremen?
Für die Beantragung der Baugenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren können Sie in der Bremischen Kostenverordnung Bau (BauKostV) nachlesen. Demnach müssen Sie für eine Genehmigung zur Errichtung einer Garage in Bremen 9 Prozent je Tausend Euro der Garagenkosten zahlen, mindestens aber 130 Euro.
Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Bremen?
In der Argebau Muster-Garagenverordnung, auf die sich Bremen als Richtlinie bezieht, gibt es folgende Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:
Zwischen der Garage und der Straße müssen mindestens 3 Meter lange Zu- und Abfahrten bestehen.
Wird der Verkehr durch wartende Autos vor dem Tor behindert oder gefährdet, muss ein Stauraum für das Fahrzeug geschaffen werden.
Ein notwendiger Stellplatz ist mindestens 5 Meter lang und mindestens 2,30 Meter breit, wenn es keine durch Bauteile begrenzte Längsseite gibt; bei einer Längsseite ist er mindestens 2,40 Meter lang, bei zwei Längsseiten 2,50 Meter.
Ein barrierefreier Stellplatz muss mindestens 5 Meter lang und 3,50 Meter breit sein.
Tragende Wände sowie Decken von freistehenden Kleingaragen sind ohne Feuerwiderstandsfähigkeit zulässig.
Trennwände zwischen Garagen und anderen Räumen oder Gebäuden müssen mindestens feuerhemmend sein; Ausnahmen gelten für Trennwände zwischen offenen Kleingaragen sowie Abstellräumen bis zu 20 Quadratmetern.
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Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Bremen erlaubt?
Eine Garage dient in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen ebenfalls abgestellt werden, allerdings muss die Fahrbahn frei bleiben. Außerdem dürfen Sie Auto-Zubehör in der Garage lagern, zum Beispiel einen Satz Reifen oder einen Kindersitz. Die Garage darf nicht als Abstellraum oder Hobbyraum genutzt werden. So eine Zweckentfremdung der Garage kannin Bremen ein Bußgeld nach sich ziehen.
Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Bremen?
Wollen Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach oder an der Außenwand installieren, benötigen Sie dafür keine Baugenehmigung in Bremen. Sie können ebenfalls genehmigungsfrei eine Wallbox in der Garage anbringen, um Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
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