Welche Vorschriften für Garagen gelten in Berlin?
Wichtig für den Garagenbau ist in erster Linie, ob sich Ihr Grundstück im Einzugsgebiet eines spezifischen Bebauungsplans befindet. Liegt kein Bebauungsplan vor, gilt normalerweise die allgemeine Garagenverordnung des Bundeslandes. In Berlin ist die Garagenverordnung jedoch außer Kraft getreten. Stattdessen gibt es einen Abschnitt zu Mittel- und Großgaragen in der Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO). Die Bauordnung von Berlin (BauO Bln) regelt auch den Bau sogenannter Kleingaragen bis 100 Quadratmeter.
Welche Garagen sind in Berlin genehmigungsfrei?
Eine Garage in Berlin ist genehmigungsfrei, wenn die Wandhöhe bis zu 3 Meter und die Garagengröße bis zu 50 Quadratmeter beträgt. Das gilt laut § 61 der Bauordnung in Berlin für Garagen auf Grundstücken, für die kein Bebauungsplan zugrunde liegt. Bei Ihrer Baubehörde erfahren Sie, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
Falls Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage benötigen, müssen Sie dennoch bestimmte Bauvorschriften einhalten. Als Bauherr:in haften Sie für den ordnungsgemäßen Bau Ihrer Garage. Das gilt für Fertiggaragen ebenso wie für gemauerte Garagen.
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Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Berlin
Auch bei der Grenzbebauung von Garagen gelten in Berlin in erster Linie die Vorgaben eines spezifischen Bebauungsplans. Die allgemeinen Regeln für die Grenzbebauung finden Sie im § 6 der BauO Bln. Demnach darf eine Garage in Berlin ohne Abstand gebaut werden, wenn
die Garagenwand maximal 3 Meter hoch ist,
die Garagenlänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter misst
und die Dachneigung maximal 45 Grad beträgt.
Insgesamt dürfen auf einem Grundstück in Berlin nur 15 Meter an der Grenze gebaut werden. Um Streit mit den Nachbar:innen zu vermeiden, sollten Sie diese frühzeitig über den geplanten Garagenbau informieren. Die Baubehörde gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich zur Grenzbebauung zu äußern.
Für die Grenzbebauung einer Garage ist in Berlin die Zustimmung der Nachbar:innen nicht immer erforderlich.
So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Berlin
Zählt Ihre Garage nicht zu den sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Bei Garagen wird ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Dazu reichen Sie bei Ihrer Baubehörde alle erforderlichen Unterlagen ein. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Dazu zählen zum Beispiel Architekt:innen. Die Bauaufsichtsbehörde hat einen Monat Zeit, zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben zulässig ist.
Alle wichtigen Formulare und Online-Ausfüllhilfen finden Sie auf der Infoseite der Berliner Bauaufsicht. Lassen Sie sich am besten vor der Antragstellung bei Ihrer Baubehörde beraten.
Folgende Unterlagen können benötigt werden:
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Berlin?
Die Gebühren für die Genehmigung Ihrer Garage sind nur ein kleiner Teil der Garagenkosten. Dazu zählen die Gebühren für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser. Außerdem erhebt die Baubehörde Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Laut der Baugebührenordnung (BauGebO) in Berlin richtet sich die Gebührenhöhe nach den Herstellungskosten, beträgt aber mindestens 150 Euro beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.
Kostenstellen bei einer Baugenehmigung:
Anfertigungskosten für Unterlagen
Kosten für involvierte Fachkräfte
Gebühren für die Behörden
Gegebenenfalls Kosten für Bauantragsservice
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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Berlin?
Brandschutz- und Bauvorschriften finden Sie normalerweise in der Garagenverordnung, in Berlin regelt dies die BauO Bln. Es gibt folgende Bau- und Brandschutzvorschriften für Kleingaragen:
Tragende Wände und Decken und raumabschließende Bauteile müssen mindestens feuerhemmend sein, wenn die Garage nicht freistehend ist.
Trennwände zwischen Garagen und anderen Räumen müssen mindestens feuerhemmend sein.
Öffnungen in Trennwänden müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.
Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Berlin erlaubt?
Zur Lagerung und Nutzung von Garagen heißt es im § 2 der Bauordnung für Berlin: „Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.“ Demnach sind Garagen dafür gedacht, ein Auto oder andere Kraftzeuge abzustellen. Generell wird auch die Lagerung von Auto-Zubehör, wie ein Satz Autoreifen, geduldet. Eine Umfunktionierung einer Garage zum Hobby- oder Wohnraum kommt jedoch einer Zweckentfremdung gleich. Wird ein solcher Verstoß geahndet, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Eine Garage als Lagerraum zu benutzen, kann zu einer Geldbuße führen.
Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Berlin?
Für eine Solaranlage auf dem Garagendach brauchen Sie keine Baugenehmigung in Berlin. Solaranlagen sind in, an und auf Dächern oder Außenwänden erlaubt, wie es im § 61 der Bauordnung für Berlin heißt. Auch Wallboxen können Sie genehmigungsfrei installieren, um Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
Garagenverordnungen anderer Bundesländer
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