Alle Vorschriften im Überblick:

Das müssen Sie über die Baugenehmigung und Garagenverordnung in Bayern wissen

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Anika Wegner
5. Mai 2021
Das Wichtigste in Kürze
  • In Bayern sind nur Garagen mit einer Fläche von max. 50 m² genehmigungsfrei.
  • Genehmigungsfrei oder nicht: Sie müssen sich immer an die Auflagen der Garagenverordnung halten.
  • Die Nutzung einer Garage darf nicht zweckentfremdet werden, z. B. als Lager- oder Hobbyraum.
  • Neben Kraftfahrzeugen dürfen lediglich Fahrräder und Autozubehör in einer Garage gelagert werden.

Bereits vor der Planung Ihrer neuen Garage sollten Sie sich über die gängigen Vorschriften informieren, die in Bayern gelten. In der Garagenverordnung finden Sie alle Auflagen bzgl. Brandschutz, Nutzung und Lagerung. Zudem sollten Sie überprüfen, ob Sie für Ihre Garage in Bayern eine Baugenehmigung benötigen. Aroundhome klärt Sie über alles Wichtige auf, dass Sie dazu wissen müssen.