Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wenn Sie den Bau einer Garage in Bayern planen, sollten Sie sich frühzeitig über die Auflagen informieren. Wir haben für Sie zusammengefasst, was in der Bayerischen Bauordnung und Garagenverordnung steht, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen und wie Sie diese beantragen.
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In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Auflagen für Garagen, die teilweise sehr unterschiedlich ausfallen. Wer eine Garage in Bayern bauen will, muss folgende Gesetze beachten:
Wichtig:
Die folgenden Vorschriften gelten für sogenannte Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern, die für den privaten Gebrauch ausreichen. Bei Nutzflächen zwischen 100 und 1.000 Quadratmeter spricht man von Mittelgaragen. Alles, was darüber hinausgeht, nennt man Großgaragen.
Der Bau einer Garage ist oft bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. In Bayern brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn die Garage einschließlich überdachter Stellplätze
Gesetzliche Auflagen sind immer einzuhalten
Beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall, auch ohne Genehmigungspflicht, an die gesetzlichen Vorgaben aus den bayerischen Verordnungen halten müssen. Bei Missachtung kann die Baubehörde die Nutzung der Garage untersagen oder sogar den Abriss fordern.
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, sollten Sie Ihre Gemeinde dennoch mit einer Bauanzeige in Kenntnis setzen. Wenn Ihre Garage eine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie einen Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen. Auf dem BayernPortal finden Sie Formulare und nähere Informationen, wie Sie eine Baugenehmigung in Ihrer Gemeinde beantragen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Bayern betragen je nach Bauvorhaben zwischen 0,1 und 0,4 Prozent der Baukosten. Bei Garagenkosten in Höhe von 10.000 Euro wären es also zwischen 10 und 40 Euro. Dazu können weitere Verwaltungsgebühren hinzukommen. Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, fallen auch Gebühren an, allerdings werden diese dann reduziert.
In Bayern dienen Garagen laut der BayBO in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und dürfen nicht als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerräume angesehen werden. Neben Fahrrädern darf aber auch das für Kraftfahrzeuge übliche Zubehör, wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, gelagert werden. Eine Garage in Bayern darf ohne Genehmigung nicht für andere Nutzungszwecke umfunktioniert werden. Dazu gehören beispielsweise der Umbau zu einer Hobby- oder Bastelwerkstatt oder einer Schlafmöglichkeit. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann Bußgelder nach sich ziehen.
Brandschutz
In Bayern müssen zudem Auflagen für die Lagerung von brennbaren Stoffen aus der GaStellV beachtet werden. So dürfen in Kleingaragen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Gemäß der Bayerischen Garagenverordnung müssen Sie beim Garagenbau diese Bauvorschriften einhalten:
Staatliche Fördermittel nutzen
Wenn Sie Ihre Garage barrierefrei bauen oder umbauen wollen, können Sie dafür staatliche Fördergelder erhalten.
Wollen Sie Ihre Garage an der Grundstücksgrenze errichten, finden Sie die vorgeschriebenen Auflagen in der BayBO. Demnach muss die Garage folgendermaßen gebaut sein:
In der Garagenverordnung von Bayern gibt es keine Auflagen, die gegen die Errichtung einer Ladestation in einer Kleingarage, einer sogenannten Wallbox, sprechen. Denken Sie aber bereits beim Garagenbau daran, die dafür benötigten Stromleitungen mit einzuplanen. Denn ein späterer Einbau kann sehr aufwendig werden. Den Strom für Ihr Elektroauto können Sie mit einer Solaranlage auf dem Garagendach ganz einfach selbst erzeugen. Dafür benötigen Sie in der Regel ebenfalls keine Genehmigung.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!
Häufig gestellte Fragen
Garagen in Bayern dürfen hauptsächlich zur Abstellung von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Darüber hinaus düfen auch Fahrräder und Auto-Zubehör, wie z. B. Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, gelagert werden. Zudem dürfen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in Kleingaragen aufbewahrt werden.
Nein, Sie müssen Ihr Auto nicht in der Garage parken. Es muss jedoch immer eine Stellfläche für das Auto in der Garage freibleiben. Eine ungenutzte Garage dürfen Sie ohne Genehmigung nicht als Lager-, Hobby- oder Wohnraum nutzen.
Wenn Sie gegen die Auflagen der GaStellV verstoßen, kann die Nutzung der Garage untersagt und/oder ein Bußgeld verordnet werden.