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Baugenehmigung und Garagenverordnung Rheinland Pfalz
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Baugenehmigung und Garagenverordnung in Rheinland-Pfalz

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
25. Juli 2023

Sie wollen eine Garage in Rheinland-Pfalz bauen und wissen nicht, welche Vorschriften gelten? Wir verraten Ihnen, wann Sie eine Garage genehmigungsfrei bauen dürfen, was Sie in der Garage lagern können und welche wichtigen Auflagen sonst noch in der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz stehen.

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Garagenbau-Vorschriften in Rheinland-Pfalz

Doch Eigentümer:innen müssen sich beim Garagenbau an klare Regeln halten. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften für Garagen. In Rheinland-Pfalz müssen Sie folgende Gesetzestexte beachten:

Wichtig:

In der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Garagengröße für die Auflagen entscheidend. Unterschieden werden folgende Garagenmaße:

  • Kleingaragen bis 100 m² Nutzfläche
  • Mittelgaragen über 100 bis 1 000 m² Nutzfläche
  • Großgaragen über 1 000 m² Nutzfläche

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, deren Größe für Eigenheime in der Regel ausreichend ist.

Wie groß darf eine genehmigungsfreie Garage in Rheinland-Pfalz sein?

Wer in Deutschland bauen will, braucht in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Garage und Stellplatz bilden dabei keine Ausnahme. Allerdings lassen sich laut der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Garagen genehmigungsfrei bauen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Folgendes muss in dem Fall eingehalten werden:

  • Die Grundfläche der Garage ist nicht größer als 50 Quadratmeter.
  • Die mittlere Wandhöhe der Außenwände ist maximal 3,20 Meter hoch. Bei Wänden mit Giebeln beträgt die Firsthöhe maximal 4 Meter.
  • Die Garage liegt nicht im Außenbereich (also außerhalb einer Ortschaft).
  • Die Garage liegt nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.

Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, sollten Sie Ihrer Baubehörde dennoch den Garagenbau melden. In der Regel reicht dafür eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. So können Sie sich von offizieller Seite rückversichern lassen, dass Ihre Garage auch wirklich umsetzbar ist und gegen keine Auflagen verstößt.

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Regeln für Solaranlagen und Ladestationen in Garagen

In Rheinland-Pfalz benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach installieren wollen. Besonders praktisch ist es, den selbst produzierten Solarstrom für Ihr Elektrofahrzeug zu nutzen. Auch für eine Ladestation in der Garage, einer sogenannten Wallbox, brauchen Sie in Rheinland-Pfalz keine Genehmigung.

So stellen Sie einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz

Planen Sie eine Garage, die die Maße für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben übersteigt, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. In einigen Fällen verlangt die Bauaufsichtsbehörde, dass ein/eine bauvorlageberechtigte/r Entwurfsverfasser:in den Bauantrag und die Bauvorlagen unterschreibt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine/n Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Den Bauantrag geben Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Auf dem Service-Portal von Rheinland-Pfalz finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, der Formulare, Gebühren sowie zuständigen Behörden.

Folgende Unterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausführung erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Lageplan des Grundstücks
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und Berechnungen
  • Entwässerungsunterlagen
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Nachbarbeteiligung
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen (je nach Gemeinde)
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Was regelt die Garagenverordnung?

Die Garagen- und Stellplatzverordnung von Rheinland-Pfalz (GarstellVO) regelt den Bau und Betrieb von Garagen. Die Verordnung enthält unter anderem Vorschriften über die folgenden Aspekte:

  • Mindestabmessungen: Größe der Garage sowie Zu-und Abfahrten, die mindestens erforderlich sind.
  • Abstandsflächen: Mindestabstand zwischen Garage und Nachbargebäuden.
  • Bauweise: Art der verwendeten Materialien, Fertigstellung und erforderliche Bestandteile der Garage.
  • Brandschutz: Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes in der Garage.
  • Belüftung und Beleuchtung: Sichere Luftzufuhr und Sichtverhältnisse in der Garage.
  • Entwässerung: Ableitung von Regenwasser und Abwasser aus der Garage.

Anforderungen an den Garagenbau in Rheinland-Pfalz

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 Meter Länge vorhanden sein.
  • Rampen: Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 Prozent Neigung muss eine geringer geneigte Fläche mit höchstens 5 Prozent Neigung liegen, die mindestens 3 Meter lang ist.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient. Er muss mind. 5 Meter lang und 2,40 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Wände: Für Kleingaragen sind tragende Wände und Decken ohne Feuerwiderstandsfähigkeit zulässig. Trennwände und Decken zwischen Kleingaragen und anderen Räumen oder Gebäuden müssen feuerhemmend sein. Das gilt nicht für offene Kleingaragen sowie für Kleingaragen, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche haben. Anstelle von Gebäudeabschlusswänden genügen Wände ohne Öffnungen, die feuerhemmend sind oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Bei offenen Kleingaragen ist eine Gebäudeabschlusswand nicht nötig.
  • Einbauten und technische Anlagen: Einbauten, insbesondere Einrichtungen für mechanische Parksysteme und Entwässerungsleitungen zwischen den Geschossen, müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen; dies gilt nicht für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Energiespeichersysteme sind in Garagen außerhalb von Fahrzeugen nicht zulässig. Klima-, Lüftungs-, Kälte- und Abgasanlagen, die nicht der Garagennutzung dienen, sind ebenfalls verboten.
  • Lagerung: Es dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Sofern die Nutzbarkeit des Stellplatzes nicht beeinträchtigt wird, dürfen darüber hinaus ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz gelagert werden. Auch Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen gelagert werden, wenn die Verkersflächen frei bleiben.
  • Grenzbebauung: Laut Bauordnung müssen zum Nachbargrundstück hin keine Abstandsflächen der Garage eingehalten werden, wenn diese eine maximale mittlere Wandhöhe von 3,20 Metern und Länge von 12 Metern an einer Grundstücksgrenze hat und das Dach zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt ist. Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen nicht höher als 4 Meter sein.

Kosten einer Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

Die Kosten für eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz hängen von den Gesamtkosten der Garage ab.Für den Bauantrag fallen Gebühren an, die etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme betragen. Für eine Fertiggarage aus Beton, die zum Beispiel 10.000 Euro kostet, müssten Sie etwa 50 Euro für den Bauantrag zahlen.

Um Kosten beim Bau zu sparen, sollten Sie sich nach Förderungen erkundigen. Viele Gemeinden bieten zum Beispiel Förderprogramme für Solaranlagen oder Ladestationen an. Es gibt auch staatliche Förderungen für viele Einzelbaumaßnahmen an der Garage. Dazu müssen Sie noch vor Beginn des Bauprojekts den Antrag stellen.

Unser Tipp:

Erkundigen Sie sich nach einem Bauantragsservice Ihrer Garagenfachfirma, wenn Sie die bürokratische Arbeit abgeben wollen. Viele Anbieter kümmern sich gegen eine Gebühr für Sie um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt. Außerdem kann die Fachfirma Sie beraten, welche Auflagen für Garagen in Rheinland-Pfalz gelten.

Tipps für einen reibungslosen Garagenbau

  • Planen Sie den Bau der Garage sorgfältig. Berücksichtigen Sie die Größe und Ausstattung der Garage sowie die Kosten.
  • Lassen Sie sich von einer seriösen Fachfirma beraten, welche Garagen-Vorschriften in Rheinland-Pfalz gelten und ob Sie Ihre Wunschgarage errichten können.
  • Holen Sie sich vor dem Bau der Garage eine Baugenehmigung ein, wenn diese erforderlich ist.
  • Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde nach den erforderlichen Unterlagen und in wie vielen Ausführungen diese eingereicht werden müssen.
  • Nutzen Sie den Bauantragsservice Ihrer Garagenfachfirma, wenn Sie sich Unterstützung bei der Baugenehmigung wünschen.
  • Informieren Sie sich über mögliche Förderungen und beantragen Sie diese vor Baubeginn.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz?

Die Garagenverordnung ist eine Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Errichtung und Nutzung von Garagen regelt.

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gebäudes.

Muss ich für eine Garage eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz beantragen?

Ja, für die Errichtung einer Garage ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungsfrei ist der Garagenbau, wenn die Garage nicht größer als 50 Quadratmeter ist, die mittlere Wandhöhe maximal 3,20 Meter beträgt und die Garage nicht im Außenbereich oder in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern errichtet wird.

Was passiert, wenn ich eine Garage ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz baue?

Wenn Sie ohne Baugenehmigung eine Garage bauen, kann die Bauaufsichtsbehörde den Bau aufgeben und ein Bußgeld verhängen.

Wo kann ich weitere Informationen zur Garagenverordnung erhalten?

Weitere Informationen zur Garagenverordnung erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.