Sie wollen eine Garage in Rheinland-Pfalz bauen und wissen nicht, welche Vorschriften gelten? Wir verraten Ihnen, wann Sie eine Garage genehmigungsfrei bauen dürfen, was Sie in der Garage lagern können und welche wichtigen Auflagen sonst noch in der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz stehen.
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Doch Eigentümer:innen müssen sich beim Garagenbau an klare Regeln halten. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften für Garagen. In Rheinland-Pfalz müssen Sie folgende Gesetzestexte beachten:
Wichtig:
In der Garagenverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Garagengröße für die Auflagen entscheidend. Unterschieden werden folgende Garagenmaße:
Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, deren Größe für Eigenheime in der Regel ausreichend ist.
Wer in Deutschland bauen will, braucht in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Garage und Stellplatz bilden dabei keine Ausnahme. Allerdings lassen sich laut der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Garagen genehmigungsfrei bauen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Folgendes muss in dem Fall eingehalten werden:
Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, sollten Sie Ihrer Baubehörde dennoch den Garagenbau melden. In der Regel reicht dafür eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. So können Sie sich von offizieller Seite rückversichern lassen, dass Ihre Garage auch wirklich umsetzbar ist und gegen keine Auflagen verstößt.
In Rheinland-Pfalz benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Garagendach installieren wollen. Besonders praktisch ist es, den selbst produzierten Solarstrom für Ihr Elektrofahrzeug zu nutzen. Auch für eine Ladestation in der Garage, einer sogenannten Wallbox, brauchen Sie in Rheinland-Pfalz keine Genehmigung.
Planen Sie eine Garage, die die Maße für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben übersteigt, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. In einigen Fällen verlangt die Bauaufsichtsbehörde, dass ein/eine bauvorlageberechtigte/r Entwurfsverfasser:in den Bauantrag und die Bauvorlagen unterschreibt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine/n Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Den Bauantrag geben Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Auf dem Service-Portal von Rheinland-Pfalz finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, der Formulare, Gebühren sowie zuständigen Behörden.
Folgende Unterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausführung erforderlich:
Die Garagen- und Stellplatzverordnung von Rheinland-Pfalz (GarstellVO) regelt den Bau und Betrieb von Garagen. Die Verordnung enthält unter anderem Vorschriften über die folgenden Aspekte:
Die Kosten für eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz hängen von den Gesamtkosten der Garage ab.Für den Bauantrag fallen Gebühren an, die etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme betragen. Für eine Fertiggarage aus Beton, die zum Beispiel 10.000 Euro kostet, müssten Sie etwa 50 Euro für den Bauantrag zahlen.
Um Kosten beim Bau zu sparen, sollten Sie sich nach Förderungen erkundigen. Viele Gemeinden bieten zum Beispiel Förderprogramme für Solaranlagen oder Ladestationen an. Es gibt auch staatliche Förderungen für viele Einzelbaumaßnahmen an der Garage. Dazu müssen Sie noch vor Beginn des Bauprojekts den Antrag stellen.
Unser Tipp:
Erkundigen Sie sich nach einem Bauantragsservice Ihrer Garagenfachfirma, wenn Sie die bürokratische Arbeit abgeben wollen. Viele Anbieter kümmern sich gegen eine Gebühr für Sie um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt. Außerdem kann die Fachfirma Sie beraten, welche Auflagen für Garagen in Rheinland-Pfalz gelten.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!
Häufig gestellte Fragen
Die Garagenverordnung ist eine Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Errichtung und Nutzung von Garagen regelt.
Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gebäudes.
Ja, für die Errichtung einer Garage ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungsfrei ist der Garagenbau, wenn die Garage nicht größer als 50 Quadratmeter ist, die mittlere Wandhöhe maximal 3,20 Meter beträgt und die Garage nicht im Außenbereich oder in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern errichtet wird.
Wenn Sie ohne Baugenehmigung eine Garage bauen, kann die Bauaufsichtsbehörde den Bau aufgeben und ein Bußgeld verhängen.
Weitere Informationen zur Garagenverordnung erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.