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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Hamburg

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Wenn Sie den Bau einer Garage in Hamburg planen, ist es ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften zu informieren. Wir haben für Sie zusammengestellt, was in der Bauordnung und der Garagenverordnung der Hansestadt festgelegt ist, wann eine Baugenehmigung für eine Garage in Hamburg erforderlich ist und wie Sie diese beantragen können.
Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
20. Juni 2024
Garage mit braunem Tor, an deren Fassade ein Arbeiter Natursteine anbringt. Vor der Garage stehen ein Gerüst und eine Leiter. Die Garagenzufahrt ist noch nicht gepflastert.

Welche Vorschriften für Garagen gelten in Hamburg?

In Deutschland variieren die Bauvorschriften für Garagen von Region zu Region. Entscheidend sind die in Ihrem Bundesland geltenden Baugenehmigungen für Garagen. Wer in Hamburg einen Garagenbau plant, muss die folgenden Gesetze beachten:

  • Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt die baulichen Anforderungen und Genehmigungsverfahren für Bauprojekte, etwa die Abstandsflächen, die Brandschutzanforderungen und die Baugenehmigungspflicht.
  • Die Hamburger Garagenverordnung (GarVO) regelt die technischen Anforderungen und Nutzungsvorschriften für den Bau und Betrieb von Garagen.

Die im Folgenden dargestellten Bestimmungen gelten ausschließlich für Kleingaragen mit einer Nutzfläche von bis zu 100 Quadratmetern. Vorschriften für größere Garagen oder Parkhäuser werden nicht behandelt, da sie für private Eigentümer:innen nicht relevant sind.

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Welche Garagen sind in Hamburg genehmigungsfrei?

Wer den Bau einer Garage plant, kann das Vorhaben oft bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei durchführen. Entscheidend ist dabei, ob ein Bebauungsplan bei der jeweiligen Kommune vorliegt und was darin festgeschrieben ist. Gibt es keinen örtlichen Bebauungsplan, gilt das Landesrecht: In welchen Fällen eine Garage ohne Baugenehmigung zu bauen ist, legt in Hamburg dann § 60, Anlage 2 der HBauO fest. Voraussetzung für einen genehmigungsfreien Bau ist danach, dass die Garage eine Grundfläche von 50 Quadratmetern nicht überschreitet. Die Wandhöhe darf zudem höchstens 3,0 Meter betragen. Dementsprechend ist es unerheblich, ob Sie zum Beispiel eine Fertiggarage, eine Blechgarage oder eine Massivgarage errichten wollen. Die Vorgaben zu den Garagenmaßen gelten immer dann, wenn eine Garage im Innenbereich errichtet wird, also innerhalb einer Ortschaft.

Gesetzliche Auflagen sind immer einzuhalten

Auch wenn Sie Ihre Garage genehmigungsfrei in Hamburg bauen können, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben aus der Garagenverordnung einhalten. Als Bauherr:in haften Sie dafür. Bei Nichtbeachtung können rechtliche Konsequenzen drohen, wie zum Beispiel Bußgelder oder die Aufforderung, die Garage zurückzubauen.

Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Hamburg

Die zulässige Grenzbebauung für Garagen ist in der Bauordnung von Hamburg festgelegt. Es ist zulässig, eine Garage bis zu einer Länge von maximal 9 Meter direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen. Insgesamt darf die Gesamtlänge der Gebäude an allen Grenzen 15 Meter nicht überschreiten. Eingeschossige Garagen dürfen ohne eigene Abstandsflächen direkt an Grundstücksgrenzen gebaut und auch innerhalb der Abstandsflächen anderer Gebäude errichtet werden.

Die Zustimmung der Nachbarn ist nötig, wenn die Tiefe der Abstandsflächen 40 Prozent der Höhe der Garagenaußenwand unterschreitet. Wenn die Wandhöhe der Garage zum Beispiel drei Meter betragen soll, dann wäre eine Abstandsflächentiefe von 1,2 Metern notwendig. Muss mit weniger Abstand zum angrenzenden Grundstück geplant werden, brauchen Sie die Nachbarzustimmung.

Gemauerte Garage
Eine Garage kann bis zu einer Länge von neun Metern direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Hamburg

Wenn Sie keine Baugenehmigung für Ihre Garage brauchen, sollten Sie der zuständigen Behörde in Hamburg Ihr Vorhaben über eine Bauanzeige mitteilen. Ist eine Genehmigung nötig, stellen Sie Ihren Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen nach der Anmeldung bzw. Registrierung über das Serviceportal der Stadt Hamburg. In vielen Fällen können Sie ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO auswählen. Eventuelle Nachreichungen erfolgen über einen separaten Online-Dienst, den Sie über einen Link aus Ihrer Eingangsbestätigung erreichen.

Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel für den Bauantrag:

  • Bauantragsformular
  • Flurkarte und Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken
  • Grundrisse
  • Bauzeichnungen und -berechnungen
  • Weitere Nachweise, z.B. zu Statik, Brandschutz, Lüftung

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Hamburg?

Wie viel die Baugenehmigung für eine Garage in Hamburg kostet, richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGebO). Die Kosten liegen etwa bei 0,5 Prozent der Bausumme. Kostet die Garage beispielsweise 10.000 Euro, fallen für die Baugenehmigung etwa 50 Euro an. Zusätzliche Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Beglaubigungen sind dabei noch nicht inbegriffen.

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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Hamburg?

Gemäß der Garagenverordnung von Hamburg müssen Sie beim Bau einer Kleingarage folgende Bauvorschriften einhalten:

  • Wände und Decken: Bei Kleingaragen sind Wände und Decken ohne Feuerwiderstand erlaubt. Zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen müssen Wände und Decken feuerhemmend sein und feuerhemmende Abschlüsse besitzen. Als Gebäudeabschlusswand sind Wände ausreichend, die entweder feuerhemmend sind oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zufahrten und Abfahrten von mindestens drei Meter Länge vorhanden sein. Kürzere Längen sind erlaubt, wenn die Sicht auf die Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt wird.
  • Stellplätze: Ein Stellplatz muss mindestens fünf Meter lang sein. Die Breite eines Stellplatzes variiert je nach den Bedingungen: Sie muss 2,3 Meter betragen, wenn keine Längsseite durch Wände, Stützen oder andere Bauteile begrenzt ist. Ist das auf einer Seite der Fall, sind 2,4 Meter vorgeschrieben, bei beiden Seiten 2,5 Meter. Ein Stellplatz muss 3,5 Meter breit sein, wenn er für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Hamburg erlaubt?

Garagen sind hauptsächlich für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmt. Daneben dürfen nur Gegenstände gelagert werden, die für den Betrieb und die Wartung der Fahrzeuge erforderlich sind, wie zum Beispiel Reifen, Ersatzteile und Werkzeuge. Die Nutzung als Werkstatt ist nicht zulässig, außer für kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten an den in der Garage abgestellten Fahrzeugen. Die Zweckentfremdung einer Garage kann in Hamburg ein Bußgeld nach sich ziehen.

Brandschutz

Es ist zulässig, bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in einer Kleingarage in Hamburg aufzubewahren. Dafür müssen dicht verschlossene, bruchsichere Behälter verwendet werden.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Hamburg?

Die Bauordnung und die Garagenverordnung von Hamburg enthalten keine spezifischen Bestimmungen, die ausschließlich für Elektrofahrzeuge oder Wallboxen gelten. Sie müssen dennoch allgemeine Sicherheitsstandards einhalten, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Installationen den geltenden elektrotechnischen Vorschriften und Normen entsprechen. Das dient der Vermeidung von Brandgefahren und der Gewährleistung eines sicheren Betriebs, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz in Garagen in Hamburg.

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Häufig gestellte Fragen
Sind Garagen in Hamburg genehmigungspflichtig?

Entscheidend ist, was im örtlichen Bebauungsplan steht. Gibt es keinen, gilt das Landesrecht, das besagt: Bis zu einer Grundflächengröße von 50 Quadratmetern ist der Garagenbau in Hamburg genehmigungsfrei möglich. Die Wandhöhe darf höchstens bei drei Metern liegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich zum Beispiel um eine Massivgarage, Blechgarage oder Fertiggarage handelt: Eine Baugenehmigung ist in Hamburg unter Einhaltung der genannten Größen nicht nötig, sofern das örtliche Recht dem nicht widerspricht.

Was darf in Hamburg in der Garage gelagert werden?

Eine Garage darf in Hamburg in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Daneben ist es auch zulässig, Auto-Zubehör wie Wagenheber, Dachboxen, Starthilfekabel sowie kleine Mengen an Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Frostschutzmittel zu lagern. Weiterhin dürfen Sie höchstens 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in der Garage aufbewahren.

Kann ich eine Garage in Hamburg als Werkstatt nutzen?

Eine Garage kann für kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen, die darin abgestellt sind, genutzt werden. Eine reine Nutzung als Werkstatt ist dagegen nicht zulässig. Die Nutzungsänderung einer Garage kann in Hamburg mit einem Bußgeld geahndet werden.

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