Welche Vorschriften für Garagen gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Gesetzestexte, die für Garagen relevant sind:
Welche Garagen sind in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?
Falls es keine weiteren Auflagen in einem Bebauungsplan gibt, sind folgende Garagen in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei:
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine gemauerte Garage oder eine Fertiggarage aus Metall, Holz oder Beton errichten. Bedenken Sie, dass Sie auch bei einer genehmigungsfreien Garage als Bauherr:in für die Einhaltung der Bauvorschriften haften.
Bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern brauchen viele Garagen keine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern.
Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern
Aus Sicherheitsgründen müssen gewisse Abstandsregeln zu Gebäuden eingehalten werden. Der Mindestabstand beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 3 Meter, wenn es im Bebauungsplan keine anderen Vorgaben gibt. Für Garagen gibt es jedoch Ausnahmen. Garagen dürfen ohne Grenzabstand in Mecklenburg-Vorpommern gebaut werden, wenn sie maximal 3 Meter hoch sind. Außerdem darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung je Grundstücksgrenze bis zu 9 Meter betragen.
Für die Beteiligung der Nachbar:innen gilt:
Bei genehmigungspflichtigen Grenzbauten können die Nachbar:innen von der Bauaufsichtsbehörde informiert werden.
Die Nachbar:innen haben dann zwei Wochen Zeit, eine schriftliche Einwendung einzureichen.
Wenn die Nachbar:innen dem Bauvorhaben vorab schriftlich zugestimmt haben, werden sie nicht von der Behörde benachrichtigt.
So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Mecklenburg-Vorpommern
Ist Ihre Garage genehmigungspflichtig, beantragen Sie ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die Formulare finden Sie auf der Bauformularseite des Regierungsportals Mecklenburg-Vorpommerns. Ist der Antrag vollständig eingereicht, hat die Behörde drei Monate Zeit zu entscheiden. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden. Erhalten Sie keine Absage innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Unterlagen müssen von einem oder einer Entwurfsverfasser:in erstellt worden sein, zum Beispiel von einem oder einer Architekt:in.
Folgende Unterlagen können eingefordert werden:
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Mecklenburg-Vorpommern?
Bei den Garagenkosten sollten Sie die Gebühren für eine Baugenehmigung mit einkalkulieren. In der Baugebührenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V) können Sie die anfallenden Gebühren einsehen. Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren liegen die Kosten bei 8 Euro für je angefangene 1.000 Euro Garagenkosten, mindestens aber bei 60 Euro. Für eingeschossige Garagen werden zum Beispiel 70 Euro je Kubikmeter als anrechenbare Bauwerte fällig. Hinzukommen noch die Kosten für den oder die Entwurfsverfasser:in sowie gegebenenfalls für einen Bauantragsservice Ihres Garagenbauers, den Sie ab ca. 200 Euro erhalten.
Beispielrechnungen zur Gebühr für Baugenehmigungen
Einzelgarage
Einzelgarage mit Standardmaßen 3 m breit x 5 m lang x 2,5 m hoch → 37,5 m³ → x 70 Euro je Kubikmeter = 2.660 Euro anrechenbarer Bauwert
Baugenehmigung: 8 Euro x 3 (3 Euro je angefangene 1.000 Euro anrechenbarer Bauwert) → 24 Euro → also Mindestgebühr i. H. v. 60 Euro
Doppelgarage
Doppelgarage 6 m breit x 6 m lang x 2,5 m hoch → 90m³ → x 70 Euro je Kubikmeter = 6.300 Euro anrechenbarer Bauwert
Baugenehmigung: 8 Euro x 7 (7 angefangene 1000 Euro anrechenbarer Bauwert) → 56 Euro → also Mindestgebühr i. H. v. 60 Euro
Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
In der Garagenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie folgende Brandschutz- und Bauvorschriften für Kleingaragen:
Zwischen Garagen und Straßen müssen mindestens 3 Meter lange Einfahrten vorhanden sein. Kürzere Einfahrten sind bei guter Sicht auf die Straße erlaubt.
Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 Meter lang sein.
Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 2,30 Meter breit sein, wenn es keine durch Bauteile begrenzte Längsseite gibt; bei einer Längsseite muss er mindestens 2,40 Meter breit sein, bei zwei Längsseiten mindestens 2,50 Meter.
Ein barrierefreier Einstellplatz muss mindestens 5 Meter lang und 3,50 Meter breit sein.
Tragende Wände sowie Decken von freistehenden Kleingaragen können ohne Feuerwiderstand sein; integrierte oder angebaute Kleingaragen müssen mindestens feuerhemmende Wände und Decken haben.
Trennwände zwischen Garagen und anderen Räumen müssen mindestens feuerhemmend sein, außer der Nebenraum ist ein Abstellraum unter 20 Quadratmetern.
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Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?
Aus Brandschutz-Gründen dürfen Sie in einer Kleingarage lediglich bis bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern lagern. Laut § 2 der LBau M-V sind Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Darüber hinaus darf auch Auto-Zubehör in der Garage gelagert werden. Die Nutzung einer Garage als Lagerraum, Werkstatt oder Hobbyraum ist nicht gestattet. Für so eine Zweckentfremdung der Garage können Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld auferlegt bekommen.
Eine Garage darf nur als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge und für die Lagerung von Auto-Zubehör genutzt werden.
Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Installation einer Wallbox in der Garage oder einer Solaranlage auf dem Garagendach oder an Außenwänden ist in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei. Ein Wallbox in der Garage ist besonders praktisch, um das E-Auto mit eigenem Solarstrom zu laden.
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