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Garagenbau in Thüringen
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Baugenehmigung und Garagenverordnung in Thüringen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
27. Juli 2023

Sie möchten eine Garage in Thüringen bauen? Dann sollten Sie sich vor Baubeginn mit den geltenden Garagenbau-Vorschriften vertraut machen. Erfahren Sie, wann Sie genehmigungsfrei bauen können, wie Sie einen Bauantrag stellen und was Wissenswertes in der Thüringer Garagenverordnung für Sie steht.

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Welche Garagen-Vorschriften gibt es in Thüringen?

Wenn Sie eine Garage in Deutschland bauen wollen, müssen Sie sich an die Auflagen Ihrer Gemeinde halten. Fast alle Bundesländer haben ihre eigene Garagen- und Stellplatzverordnung sowie eine Landesbauordnung. In Thüringen finden Sie die für den Garagenbau wichtigen Informationen in folgenden Gesetzestexten:

Wie groß darf eine genehmigungsfreie Garage in Thüringen sein?

In manchen Fällen brauchen Sie keine Baugenehmigung für die Garage. In Thüringen müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die mittlere Wandhöhe der Garage ist nicht höher als 3 Meter.
  • Die Brutto-Grundfläche der Garage einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder ist nicht größer als 40 Quadratmeter.
  • Die Garage befindet sich nicht im Außenbereich.

Tipps für genehmigungsfreie Bauvorhaben:

  • Erkundigen Sie sich am besten vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde, ob Ihre Wunschgarage genehmigungspflichtig ist.
  • Beachten Sie, dass Sie sich auch ohne Genehmigungspflicht an die Thüringer Garagenverordnung halten müssen.
  • Auch bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben haften Sie als Bauherr:in für die Einhaltung aller Auflagen. Verstöße können zu Bußgeldern und dem Rückbau der Garage führen.
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Regelungen für Solaranlagen und Ladestationen in Garagen

Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sogenannte Wallboxen, können Sie in Thüringen ohne Genehmigung in der Garage errichten. Dafür sollten Sie am besten frühzeitig an den Einbau der Stromleitungen denken, um spätere Unkosten zu vermeiden. Besonders praktisch ist eine Solaranlage auf dem Garagendach. Damit produzieren Sie Ihren eigenen Solarstrom und können zum Beispiel die Kosten für das Aufladen Ihres Elektrofahrzeugs senken. Dafür brauchen Sie ebenfalls keine Baugenehmigung in Thüringen.

Elektroauto mit Ladestation in Garage laden

Baugenehmigung und Genehmigungsverfahren

Sie wollen sich für Ihr Bauvorhaben rückversichern? Dann können Sie eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen stellen. Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, reichen Sie den Bauantrag vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen und Monate dauern. Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, haben Sie 3 Jahre Zeit, mit dem Garagenbau zu beginnen. Die Genehmigung erlischt, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nicht begonnen haben oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrechen. Informationen zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden finden Sie auf dem Thüringer Online-Verwaltungsportal.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bauantragsformular
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Auszug Liegenschaftskarte
  • bautechnische Nachweise
  • Stellplatznachweis
  • statistischer Erhebungsbogen
  • ggf. Antrag auf Abweichung oder Befreiung
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Was regelt die Garagenverordnung in Thüringen?

Die Garagenverordnung Thüringen regelt den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen. Die Verordnung enthält Vorschriften zu der Bauweise, dem Brandschutz, der Nutzung, den Mindestabmessungen und den Abstandsflächen von Garagen. Zum Beispiel ist vorgegeben, wie groß eine Garage sowie die Zu- und Abfahrten sein sollten. Brandschutz und Sicherheit sind wichtige Aspekte in der Garagenverordnung. Deswegen ist nicht nur geregelt, welche Materialien beim Bauen erlaubt sind, sondern auch, was in einer Garage gelagert werden darf.

Auflagen für den Bau und Betrieb einer Garage

Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Garagenmaße. Für Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis 100 Quadratmetern gelten oft andere Regeln als für Mittel- und Großgaragen. Folgende Auflagen gibt es in Thüringen für Kleingaragen:

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Zu- und Abfahrten mindestens 3 Meter lang sein. Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Sichtverhältnisse ausreichend gut sind.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz muss bei Garagen mindestens 5 Meter lang und 2,40 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mindestens 3,50 Meter breit sein.
  • Wände und Decken: Ín Kleingaragen müssen Wände und Decken feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das gilt nicht für offene Kleingaragen und Gebäude, die allein der Garagennutzung dienen.
  • Verbindung mit anderen Räumen: Garagen dürfen mit sonstigen Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur mit selbstschließenden und mindestens feuerhemmenden Türen verbunden sein. Das gilt nicht für Verbindungen mit Räumen oder Gebäuden, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche haben. Ganz ausgenommen von der Regel sind offene Kleingaragen.
  • Lagerung: Aus Brandschutzgründen dürfen in Kleingaragen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern aufbewahrt werden.
  • Grenzbebauung: Sie dürfen eine Garage ohne Abstandsfläche zum benachbarten Grundstück bauen, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage nicht über 3 Meter liegt und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter beträgt.

Kosten einer Baugenehmigung in Thüringen

Die Kosten einer Garage in Thüringen variieren je nach Modell und Größe. Eine einfache Fertiggarage aus Holz ist bereits ab 1.200 Euro erhältlich, eine gemauerte Massivgarage kostet dagegen etwa 15.000 Euro. Die Kosten für einen Bauantrag betragen etwa 0,5 Prozent der gesamten Bausumme.

Um Kosten beim Bau zu sparen, sollten Sie sich nach Fördermitteln erkundigen. Viele Gemeinden bieten Förderprogramme an, zum Beispiel für Solaranlagen oder Ladestationen. Zudem gibt es auch staatliche Förderungen, zum Beispiel für barrierefreie Wege zur Garage.

Tipps für einen reibungslosen Garagenbau

  • Planen Sie den Bau sorgfältig. Erstellen Sie einen Bauplan, der alle wichtigen Details wie die Größe der Garage, die Art der Materialien und die Reihenfolge der Bauarbeiten enthält.
  • Beauftragen Sie eine erfahrene Garagenfirma. Seriöse Fachfirmen helfen Ihnen dabei, den Bau reibungslos und innerhalb des Budgets abzuschließen.
  • Achten Sie auf vollständige Unterlagen. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können dazu führen, dass Ihr Bauantrag abgelehnt wird.
  • Nutzen Sie einen Bauantragsservice. Manche Fachfirmen kümmern sich gegen eine Gebühr um die Zusammenstellung aller Unterlagen und der korrekten Einreichung des Bauantrags.
  • Stellen Sie den Bauantrag rechtzeitig. Die Bearbeitungsdauer für einen Bauantrag kann einige Wochen oder sogar Monate dauern.
  • Überwachen Sie den Bau. Stellen Sie sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften durchgeführt werden. Sie als Bauherr:in haften im Zweifelsfall.

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Häufig gestellte Fragen

Was besagt die Garagenverordnung in Thüringen?

Die Garagenverordnung regelt den Bau und Betrieb von Garagen in Thüringen. Die Verordnung enthält Vorschriften zu den Mindestabmessungen, den Abstandsflächen, der Bauweise, dem Brandschutz und der Nutzung von Garagen.

Ist für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich?

In Thüringen müssen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage einholen. Ausnahmen gelten für Garagen, die nicht höher als 3 Meter sind, eine maximale Brutto-Grundfläche von 40 Quadratmetern haben und sich nicht im Außenbereich befinden.

Was passiert, wenn mein Bauantrag für eine Garage abgelehnt wird?

Wenn Ihr Bauantrag für eine Garage abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der Baubehörde. In dem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, warum Ihr Bauantrag abgelehnt wurde. Sie haben dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.