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Baugenehmigung und Garagenverordnung in Sachsen: Das Wichtigste im Überblick

Undine Tackmann, Online-Redakteurin
Undine Tackmann
21. Juli 2023

Wer eine Garage in Sachsen bauen will, muss eine Reihe von Auflagen beachten. Informieren Sie sich jetzt, was die aktuelle Garagenverordnung in Sachsen besagt, welche Garagen genehmigungsfrei sind und wie Sie einen Bauantrag stellen.

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Garage in Sachsen genehmigungsfrei bauen

Laut der Sächsischen Bauordnung gibt es ein paar Vereinfachungen für den Bau von kleineren Garagen. So können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Garage hat einschließlich überdachter Stellplätze eine maximale Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmeter.
  • Sie hat eine maximale mittlere Wandhöhe von 3 Metern.
  • Die Garage wird nicht außerhalb der Ortschaft errichtet.
  • Allgemeine baurechtliche Vorgaben müssen weiterhin eingehalten werden.

Beachten Sie:

Erfüllt Ihre Garage alle oben genannten Anforderungen, können Sie in der Regel genehmigungsfrei bauen. Dennoch müssen Sie vor Baubeginn die Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde sowie bei der Gemeinde einreichen.

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Wichtige Inhalte der sächsischen Garagenverordnung

Im Allgemeinen sind in Sachsen die Vorgaben für Kleingaragen, also Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m² überschaubarer als für Mittel- und Großgaragen (Nutzfläche ab 100 m²). Für Eigentümer:innen sind die Regelungen für Kleingaragen von Interesse. Alle aktuellen Bauvorgaben können Sie in der Sächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung nachlesen. Wichtige Inhalte für Kleingaragen sind:

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Mindestlänge von 3 Metern vorhanden sein. Ausnahmen können gestattet werden, wenn keine Bedenken bezüglich der Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen bestehen.
  • Einstellplätze: Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 Meter lang sein. Die notwendige Breite muss mindestens 2,30 bis 2,50 Meter betragen. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mindestens 3,50 Meter breit sein.
  • Wände und Decken: Für Kleingaragen sind tragende Wände und Decken ohne Feuerwiderstand zulässig. Wände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen müssen feuerhemmend sein und feuerhemmende Abschlüsse haben. Als Gebäudeabschlusswand reichen Wände, die feuerhemmend sind oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Für offene Kleingaragen ist eine Gebäudeabschlusswand nicht erforderlich.
  • Lagerung: In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Grenzabstände und Abstandsflächen für Garagen in Sachsen

Dürfen Sie Ihre Garage direkt an die Nachbargrenze bauen? Unter Umständen ist dies durchaus möglich. In der Sächsischen Bauordnung finden Sie aktuelle Grenz- und Abstandsflächenregelungen. Für Garagen gibt es dabei folgende Auflagen:

  • Garagen dürfen auf einer Länge von 9 Metern je Grundstücksgrenze direkt an die Grenze gebaut werden.
  • Insgesamt darf die Grenzbebauung auf einem Grundstück eine Länge von 15 Metern nicht überschreiten.
  • Die mittlere Wandhöhe der Garage darf 3 Meter nicht überschreiten.

Beachten Sie, dass es immer ratsam ist, rechtzeitig das Gespräch mit den Nachbar:innen zu suchen, wenn Sie vorhaben, Ihre Garage an die Grundstücksgrenze zu bauen.

Garage Am Nachbarsgrundstück
Eine Garage an der Grundstücksgrenze unterliegt einigen Regelungen.
Garage aus dunklem Blech
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So stellen Sie den Bauantrag für Ihre Garage

Entspricht Ihre Garage nicht den Ausnahmeregelungen, müssen Sie einen Bauantrag für Ihr Vorhaben stellen. Diesen reichen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt ein. Die dazu notwendigen Unterlagen sind vom jeweiligen Landkreis abhängig. In der Regel benötigen Sie jedoch:

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen (je nach Gemeinde)

Unterstützung von Ihrer Garagen-Fachfirma

Bauen Sie Ihre Garage gemeinsam mit einer Fachfirma, beraten Sie die Hersteller bezüglich einer Genehmigungsfreiheit und helfen Ihnen ggf. mit dem Bauantrag.

Was kostet eine Garagen-Baugenehmigung in Sachsen?

Die Kosten für eine Baugenehmigung in Sachsen richten sich nach der Größe und dem Umfang des Bauvorhabens. Für einfache Bauvorhaben, wie z. B. den Bau eines Carports oder einer Garage, betragen die Kosten in der Regel zwischen 50 und 100 Euro.

  • Gebühren für das Bauamt: Das Bauamt erhebt für die Prüfung und Bearbeitung eines Bauantrags Gebühren.
  • Kosten für die Bauvorlage: Die Bauvorlage ist ein Dokument, das die Baubeschreibung, die Bauzeichnungen und die Baukostenberechnung enthält.
  • Kosten für die Bauaufsicht: Die Bauaufsicht überwacht den Bauablauf und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht.

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Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage in Sachsen?

Für Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 50 Quadratmetern und einer Höhe von weniger als 3 Metern ist in der Regel keine Baugenehmigung in Sachsen erforderlich. Größere Garagen oder Garagen, die in bestimmten Gebieten gebaut werden sollen, sind jedoch genehmigungspflichtig.

Wo kann ich eine Baugenehmigung für eine Garage in Sachsen beantragen?

Der Antrag auf Baugenehmigung ist beim zuständigen Bauamt zu stellen. Die Kontaktdaten des zuständigen Bauamts finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.

Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung eine Garage in Sachsen baue?

Wenn Sie ohne Baugenehmigung eine Garage in Sachsen bauen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. In schweren Fällen kann auch ein Abriss der Garage angeordnet werden