Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wer eine Garage in Sachsen bauen will, muss eine Reihe von Auflagen beachten. Informieren Sie sich jetzt, was die aktuelle Garagenverordnung in Sachsen besagt, welche Garagen genehmigungsfrei sind und wie Sie einen Bauantrag stellen.
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Laut der Sächsischen Bauordnung gibt es ein paar Vereinfachungen für den Bau von kleineren Garagen. So können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Beachten Sie:
Erfüllt Ihre Garage alle oben genannten Anforderungen, können Sie in der Regel genehmigungsfrei bauen. Dennoch müssen Sie vor Baubeginn die Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde sowie bei der Gemeinde einreichen.
Im Allgemeinen sind in Sachsen die Vorgaben für Kleingaragen, also Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m² überschaubarer als für Mittel- und Großgaragen (Nutzfläche ab 100 m²). Für Eigentümer:innen sind die Regelungen für Kleingaragen von Interesse. Alle aktuellen Bauvorgaben können Sie in der Sächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung nachlesen. Wichtige Inhalte für Kleingaragen sind:
Dürfen Sie Ihre Garage direkt an die Nachbargrenze bauen? Unter Umständen ist dies durchaus möglich. In der Sächsischen Bauordnung finden Sie aktuelle Grenz- und Abstandsflächenregelungen. Für Garagen gibt es dabei folgende Auflagen:
Beachten Sie, dass es immer ratsam ist, rechtzeitig das Gespräch mit den Nachbar:innen zu suchen, wenn Sie vorhaben, Ihre Garage an die Grundstücksgrenze zu bauen.
Entspricht Ihre Garage nicht den Ausnahmeregelungen, müssen Sie einen Bauantrag für Ihr Vorhaben stellen. Diesen reichen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt ein. Die dazu notwendigen Unterlagen sind vom jeweiligen Landkreis abhängig. In der Regel benötigen Sie jedoch:
Unterstützung von Ihrer Garagen-Fachfirma
Bauen Sie Ihre Garage gemeinsam mit einer Fachfirma, beraten Sie die Hersteller bezüglich einer Genehmigungsfreiheit und helfen Ihnen ggf. mit dem Bauantrag.
Die Kosten für eine Baugenehmigung in Sachsen richten sich nach der Größe und dem Umfang des Bauvorhabens. Für einfache Bauvorhaben, wie z. B. den Bau eines Carports oder einer Garage, betragen die Kosten in der Regel zwischen 50 und 100 Euro.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!
Häufig gestellte Fragen
Für Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 50 Quadratmetern und einer Höhe von weniger als 3 Metern ist in der Regel keine Baugenehmigung in Sachsen erforderlich. Größere Garagen oder Garagen, die in bestimmten Gebieten gebaut werden sollen, sind jedoch genehmigungspflichtig.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist beim zuständigen Bauamt zu stellen. Die Kontaktdaten des zuständigen Bauamts finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie ohne Baugenehmigung eine Garage in Sachsen bauen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. In schweren Fällen kann auch ein Abriss der Garage angeordnet werden