Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Garage in Sachsen zu bauen ist häufig einfacher als in anderen Bundesländern. Informieren Sie sich jetzt über die Bauvorschriften und was die aktuelle Garagenverordnung in Sachsen besagt.
Laut sächsischer Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO) gibt es ein paar Vereinfachungen für den Bau von kleineren Garagen. So können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Ihre Garage genehmigungsfrei errichten.
Beachten Sie:
Erfüllt Ihre Garage alle oben genannten Anforderungen, können Sie in der Regel genehmigungsfrei bauen. Dennoch müssen Sie vor Baubeginn die Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde sowie bei der Gemeinde einreichen.
Im Allgemeinen sind in Sachsen die Vorgaben für Kleingaragen, also Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m² überschaubarer als für Mittel- und Großgaragen (Nutzfläche ab 100 m²). Hier gibt es beispielsweise bestimmte Maße für die Zu- und Abfahrtswege der Feuerlöschanlagen und die Gehwegbreite einzuhalten. Alle aktuellen Bauvorgaben können Sie in der Sächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung und in der Sächsischen Bauordnung nachlesen. Wichtige Inhalte sind:
Dürfen Sie Ihre Garage direkt an die Nachbargrenze bauen? Unter Umständen ist dies durchaus möglich. In der SächsBo finden Sie aktuelle Anforderungen für Bauwerke und deren Grenz- und Abstandsflächenregelungen. Für Garagen gibt es dabei folgende Ausnahmen:
Beachten Sie, dass diese Regelungen nur dann gelten, wenn die mittlere Wandhöhe der Garage drei Meter nicht überschreitet. Außerdem ist es immer ratsam, rechtzeitig das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, wenn Sie vorhaben, Ihre Garage an die Grundstücksgrenze zu bauen.
Entspricht Ihre Garage nicht den Ausnahmeregelungen, müssen Sie einen Bauantrag für Ihr Vorhaben stellen. Diesen reichen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt ein. Die dazu notwendigen Unterlagen sind vom jeweiligen Landkreis abhängig. In der Regel benötigen Sie jedoch:
Bauen Sie Ihre Garage gemeinsam mit einer Fachfirma, beraten Sie die Hersteller bezüglich einer Genehmigungsfreiheit und helfen Ihnen ggf. mit dem Bauantrag.
Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie.