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Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Vor dem Bau einer Garage in Baden-Württemberg sollten Sie die gesetzlichen Vorschriften kennen, um rechtliche Folgen zu vermeiden. Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung und was besagt die Garagenverordnung? Wir informieren Sie über aktuelle Richtlinien und geben Tipps für einen reibungslosen Bauantrag.
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Wenn Sie in Baden-Württemberg (BW) eine Garage bauen oder erweitern wollen, müssen Sie einige Auflagen beachten. Vor allem drei Regelwerke sind wichtig:
Wichtig:
Die in diesem Artikel genannten Vorschriften gelten nur für sogenannte Kleingaragen. Diese haben eine Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern, die für den privaten Gebrauch mehr als ausreichend sind. Mittelgaragen haben 100 bis 1.000 Quadratmeter Nutzfläche. Ab 1.000 Quadratmetern handelt es sich um Großgaragen, wozu zum Beispiel Parkhäuser zählen.
Laut der LBO kann eine Garage in BW genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern und eine Grundfläche von höchstens 30 Quadratmetern aufweist. Das gilt ebenfalls für überdachte Stellplätze. Viele gängige Standardgrößen von Einzelgaragen fallen noch darunter. Größere Garagen sowie Garagen, die im Außenbereich, also außerhalb einer Ortschaft liegen, sind dagegen in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig. In solchen Fällen müssen Sie einen Bauantrag stellen.
Achtung: Garagenverordnung gilt immer
Ob genehmigungspflichtig oder nicht: Sie müssen sich beim Bau auf jeden Fall an die Vorschriften der Garagenverordnung halten. Bei Missachtung können Bußgelder oder im schlimmsten Fall auch der Abriss der Garage drohen.
Über den Bau einer genehmigungsfreien Garage in Baden-Württemberg müssen Sie Ihre Gemeinde nicht in Kenntnis setzen, sofern dies nicht in der Gemeindesatzung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Bei einem genehmigungspflichtigen Garagenbau müssen Sie dagegen einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Die Vorgehensweise und nötigen Formulare finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg. Beim Garagenbau ist häufig ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren möglich. Dabei entfallen einige Prüfungen durch die Baurechtsbehörde. Sie als Bauherr:in tragen aber dennoch die Verantwortung dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Diese Unterlagen können erforderlich sein:
Wenn Sie eine Baugenehmigung in BW stellen, werden Verwaltungsgebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, unterscheidet sich je nach Bauvorhaben. In der Regel betragen die Baugenehmigungskosten etwa 0,5 Prozent der Baukosten insgesamt. Planen Sie zum Beispiel den Bau einer Fertiggarage, die insgesamt 10.000 Euro kostet, müssten Sie etwa 50 Euro für die Bearbeitung des Bauantrags zahlen. Es fallen auch Gebühren an, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Laut der GaVo und der LBOAVO in Baden-Württemberg müssen Sie die folgenden Bauvorschriften und Auflagen zum Brandschutz einhalten:
Wenn Sie Ihre Garage in Baden-Württemberg an der Grundstücksgrenze planen, müssen Sie folgende Auflagen der Landesbauordnung beachten:
Der Einbau von Stromleitungen und Ladestationen für Elektroautos, sogenannten Wallboxen, ist in Baden-Württemberg verfahrensfrei und somit genehmigungsfrei. Idealerweise sollten Sie Stromleitungen schon beim Garagenbau mit einplanen, um später nur noch die Wallbox einbauen zu müssen. Mit einer Solaranlage auf dem Garagendach produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie direkt für die Aufladung Ihres Elektroautos nutzen können. Solaranlagen auf Flachdächern sind in der Regel ebenfalls genehmigungsfrei.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!
Häufig gestellte Fragen
Wenn Ihre geplante Garage höchstens eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern aufweist und nicht mehr als eine Grundfläche 30 Quadratmetern einnimmt, benötigen Sie dafür keine Baugenehmigung. Größere Garagen sowie Garagen, die im Außenbereich liegen, sind dagegen genehmigungspflichtig.
Eine Garage in Baden-Württemberg dient in erster Linie der Unterbringung von Autos und anderen Kraftfahrzeugen. Aber auch die Lagerung von typischem Autozubehör, wie z. B. Reifen, Werkzeug und Pflegemittel, ist erlaubt. Dafür dürfen auch Regale und Schränke in der Garage aufgebaut werden.
Die Elektromobilität wird in Baden-Württemberg gefördert. So ist beispielsweise der Einbau von Leitungen aller Art sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge in BW verfahrensfrei.