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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Baden-Württemberg

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
14. Juli 2023

Vor dem Bau einer Garage in Baden-Württemberg sollten Sie die gesetzlichen Vorschriften kennen, um rechtliche Folgen zu vermeiden. Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung und was besagt die Garagenverordnung? Wir informieren Sie über aktuelle Richtlinien und geben Tipps für einen reibungslosen Bauantrag.

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Welche Vorschriften müssen Sie beachten?

Wenn Sie in Baden-Württemberg (BW) eine Garage bauen oder erweitern wollen, müssen Sie einige Auflagen beachten. Vor allem drei Regelwerke sind wichtig:

Wichtig:

Die in diesem Artikel genannten Vorschriften gelten nur für sogenannte Kleingaragen. Diese haben eine Nutzfläche bis zu 100 Quadratmetern, die für den privaten Gebrauch mehr als ausreichend sind. Mittelgaragen haben 100 bis 1.000 Quadratmeter Nutzfläche. Ab 1.000 Quadratmetern handelt es sich um Großgaragen, wozu zum Beispiel Parkhäuser zählen.

Welche Garagen sind in Baden-Württemberg genehmigungsfrei?

Laut der LBO kann eine Garage in BW genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern und eine Grundfläche von höchstens 30 Quadratmetern aufweist. Das gilt ebenfalls für überdachte Stellplätze. Viele gängige Standardgrößen von Einzelgaragen fallen noch darunter. Größere Garagen sowie Garagen, die im Außenbereich, also außerhalb einer Ortschaft liegen, sind dagegen in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig. In solchen Fällen müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Einzelgarage mit Sektionaltor und einer Tür und Fenster an der Seite
Standard-Einzelgaragen sind oft klein genug, um in BW genehmigungsfrei errichtet zu werden.

Achtung: Garagenverordnung gilt immer

Ob genehmigungspflichtig oder nicht: Sie müssen sich beim Bau auf jeden Fall an die Vorschriften der Garagenverordnung halten. Bei Missachtung können Bußgelder oder im schlimmsten Fall auch der Abriss der Garage drohen.

So stellen Sie einen Bauantrag in BW

Über den Bau einer genehmigungsfreien Garage in Baden-Württemberg müssen Sie Ihre Gemeinde nicht in Kenntnis setzen, sofern dies nicht in der Gemeindesatzung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Bei einem genehmigungspflichtigen Garagenbau müssen Sie dagegen einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Die Vorgehensweise und nötigen Formulare finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg. Beim Garagenbau ist häufig ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren möglich. Dabei entfallen einige Prüfungen durch die Baurechtsbehörde. Sie als Bauherr:in tragen aber dennoch die Verantwortung dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Diese Unterlagen können erforderlich sein:

  • Bauantragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungsformular
  • Eventuell Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
  • Technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Formular)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
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Was kostet eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg?

Wenn Sie eine Baugenehmigung in BW stellen, werden Verwaltungsgebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, unterscheidet sich je nach Bauvorhaben. In der Regel betragen die Baugenehmigungskosten etwa 0,5 Prozent der Baukosten insgesamt. Planen Sie zum Beispiel den Bau einer Fertiggarage, die insgesamt 10.000 Euro kostet, müssten Sie etwa 50 Euro für die Bearbeitung des Bauantrags zahlen. Es fallen auch Gebühren an, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind erlaubt?

  • Laut der LBO dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auch das Abstellen von Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeuganhängern ist zulässig. Als Werk- oder Lagerräume dürfen Garagen aber nicht genutzt werden.
  • Gegen die Lagerung von Fahrrädern und typischem Autozubehör ist dagegen nichts einzuwenden. Dazu zählen u. a. Reifen, Werkzeug sowie Pflege- und Putzmittel.
  • Für die Lagerung des Zubehörs dürfen zudem Regale und Schränke in geschlossenen Garagen aufgebaut werden. In erster Linie muss die Garage aber noch der Unterbringung des Autos dienen.
  • Aus Brandschutzgründen dürfen in Kleingaragen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern gelagert werden.
Geräumige Garage von innen mit großer Stellfläche
In einer Garage muss immer genug Stellfläche für ein Auto frei bleiben.
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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in BW?

Laut der GaVo und der LBOAVO in Baden-Württemberg müssen Sie die folgenden Bauvorschriften und Auflagen zum Brandschutz einhalten:

  • Wände: Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen feuerbeständig sein. Die Oberflächen der Außenwände müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktion schwerentflammbar sein. Dies gilt auch für Außenwandbekleidungen.
  • Trennwände: Trennwände zwischen der Garage und anders genutzten Räumen, wie etwa bei einem Durchgang von der Garage zum Wohnhaus, müssen mindestens feuerhemmend sein. Zudem dürfen sie nur durch Öffnungen mit mindestens dichtschließenden Türen verbunden sein.
  • Decken: Die Decken und ihre Anschlüsse müssen feuerbeständig sein.
  • Lüftung: Für Kleingaragen ist eine natürliche Lüftung ausreichend.
  • Stellplatz: Der Stellplatz für das Kraftfahrzeug innerhalb der Garage muss mindestens 5 Meter lang und 2,30 Meter breit sein. Behindertengerechte Stellplätze müssen dagegen mindestens 3,50 Meter breit sein.
  • Zufahrt: Wenn es für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erforderlich sein sollte, kann eine Zu- und Abfahrt zwischen der Garage und der öffentliche Verkehrsfläche verlangt werden. Für Kleingaragen gelten aber keine bestimmten Maße.
  • Rampe: Zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und einer Rampe, die mehr als 10 Prozent Neigung aufweist, muss eine Fläche von mindestens 3 Metern Länge liegen. Diese Fläche darf ebenfalls nicht mehr als 10 Prozent geneigt sein. Für Kleingaragen dürfen aber Ausnahmen zugelassen werden, sofern es keine Bedenken bezüglich der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gibt.
  • Kinderspielplatz: Garagen müssen so angeordnet werden, dass Kinderspielplätze nicht gehindert werden. Das Spielen auf Kinderspielplätzen darf nicht durch Lärm, Abgase oder Gerüche erheblich gestört werden.

Vorschriften für Grenzbebauung

Wenn Sie Ihre Garage in Baden-Württemberg an der Grundstücksgrenze planen, müssen Sie folgende Auflagen der Landesbauordnung beachten:

  • Länge: Entlang der einzelnen Nachbargrenzen darf die Grenzbebauung maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen alle Nachbargrenzen aber höchstens mit 15 Meter blockiert werden.
  • Höhe: Eine Garage darf bei der Grenzbebauung höchstens 3 Meter hoch sein.
  • Wandfläche: Die Wandfläche darf beim Bau auf der Grenze maximal 25 Quadratmeter betragen.
Garage Am Nachbarsgrundstück
Garagen an der Grundstücksgrenze unterliegen einigen Vorschriften.

Elektroauto und Ladestation

Der Einbau von Stromleitungen und Ladestationen für Elektroautos, sogenannten Wallboxen, ist in Baden-Württemberg verfahrensfrei und somit genehmigungsfrei. Idealerweise sollten Sie Stromleitungen schon beim Garagenbau mit einplanen, um später nur noch die Wallbox einbauen zu müssen. Mit einer Solaranlage auf dem Garagendach produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie direkt für die Aufladung Ihres Elektroautos nutzen können. Solaranlagen auf Flachdächern sind in der Regel ebenfalls genehmigungsfrei.

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Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Garage in Baden-Württemberg genehmigungsfrei?

Wenn Ihre geplante Garage höchstens eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern aufweist und nicht mehr als eine Grundfläche 30 Quadratmetern einnimmt, benötigen Sie dafür keine Baugenehmigung. Größere Garagen sowie Garagen, die im Außenbereich liegen, sind dagegen genehmigungspflichtig.

Was besagt die Garagenverordnung von BW zur Lagerung von Gegenständen?

Eine Garage in Baden-Württemberg dient in erster Linie der Unterbringung von Autos und anderen Kraftfahrzeugen. Aber auch die Lagerung von typischem Autozubehör, wie z. B. Reifen, Werkzeug und Pflegemittel, ist erlaubt. Dafür dürfen auch Regale und Schränke in der Garage aufgebaut werden.

Welche Regelungen gibt es zu Elektroautos in der Garagenverordnung von BW?

Die Elektromobilität wird in Baden-Württemberg gefördert. So ist beispielsweise der Einbau von Leitungen aller Art sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge in BW verfahrensfrei.