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Welche Förderungen gibt es für Heizungen?

Christina Tobias
Christina Tobias
20. November 2023

Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Dies gilt auch für den Tausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.

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Wie soll die Heizungsförderung ab 2024 aussehen?

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) plant die Bundesregierung eine Umgestaltung der Förderungen für Haushalte, die auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten. Ab 01. Januar 2024 soll es folgende Förderungen geben:

  • Sockelförderung von 30 Prozent
  • Fördermittel in Höhe von 30 Prozent für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent bis Ende 2024

Der sogenannte Speed Bonus sinkt stetig und endet 2036. Gewährt wird er nicht nur für Eigenheimbesitzer:innen, sondern auch für Wohnungsunternehmen und Vermieter:innen. Insgesamt ist ein maximaler Fördersatz von 70 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind auf 30.000 Euro gedeckelt - also eine maximale Förderung von 21.000 Euro.

Welche Heizungsanlagen werden vom BAFA gefördert?

Möchten Sie Ihre alte Heizung durch ein modernes, energieeffizientes Modell tauschen, kommen Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) infrage. Zu beantragen sind sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wie hoch die BAFA-Förderung für Ihre Heizung ausfällt und welche Bedingungen daran geknüpft sind, hängt davon ab, welche Leistung Sie bezuschussen lassen möchten und für welches Heizungsmodell Sie sich entscheiden. Einen Überblick über die aktuellen Förderung bis Ende 2023 bei Anlagen zur Wärmeerzeugung verschafft Ihnen die folgende Tabelle:

Für welche Heizungsanlagen gibt es den Heizungs-Tausch-Bonus?

Beim Tausch älterer Heizsysteme wie Öl-, Gas- oder Kohle- oder Nachtspeicherheizungen kann ein zusätzlicher Förderbetrag von 10 Prozent gewährt werden, wenn eine umweltfreundlichere Heizungsanlage installiert wird. Voraussetzung ist, das Gasheizungen, mit Ausnahme von Gasetagenheizungen, mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Ausgetauscht werden kann gegen folgende Heizungsanlagen:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Welche Heizungen werden nicht mehr gefördert?

Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Gasheizungen, Kohleheizungen, Elektroheizungen und Nachtstromspeicherheizungen. Nutzen Sie eine Öl- oder Gasheizung und kombinieren sie mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, kann nur dieser anteilig gefördert werden. Ab 2024 soll auch diese anteilige Förderung entfallen.

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Welche Förderungen für die Heizungsoptimierung gibt es?

Im Rahmen der Heizungsoptimierung werden durch das BAFA alle Maßnahmen gefördert, die die Heizungsanlage energieeffizienter machen. Die Voraussetzung ist, dass die Anlagen älter als zwei Jahre sind bzw. bei Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nutzen, nicht älter als 20 Jahre sind.

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Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:

  • Investitionen
    Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.

  • Materialien
    Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.

  • Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen
    Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.

  • Notwendige Nebenarbeiten
    Bei sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.

Minderung der Investitionskosten

Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.

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Erhöhung der Fördersätze durch Boni

Sie können sich einen zusätzlichen Förderbonus sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin im Zuge dessen beispielsweise zu einer Geschossdämmung, können Sie zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch fünf Prozent iSFP-Bonus erhalten. Auch für die Heizungsoptimierung gibt es einen iSFP-Bonus über 5 Prozent. Für den reinen Heizungsaustausch gilt der Bonus nicht.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energieberater oder einer Energieberaterin helfen. Diese Fachpersonen erstellen Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan.

Konjunktur-Booster: Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen

Neben den Heizungsförderungen zahlt die Bundesregierung im Rahmen des BEG auch Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, wie die Heizungsoptimierung, die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Einbau von Anlagentechnik. Der Fördersatz liegt hier aktuell bei 15 Prozent plus fünf Prozent mit iSFP. Ab 2024 soll ein zusätzlicher Konjunktur-Booster für diese Maßnahmen in Höhe von 10 Prozent gewährt werden. Rund zwei Milliarden Euro sind für Immobilienbesitzer:innen gedacht, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Wer diese Maßnahmen zusammen umsetzt, kann die förderfähigen Kosten auf 90.000 Euro steigern.

Wo können Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden?

Mit Beginn des Jahres 2024 gibt es auch Änderungen bei der Zuständigkeit für Förderanträge. Die KfW soll für die neue Heizungsförderung und die Vergabe von Förderkrediten, wie den Wohngebäudekrediten 261, 297 und 298, zuständig sein. Für Förderungen im Bereich der Heizungsoptimierung wenden Sie sich weiterhin an das BAFA.

Auch die Bundesländer bezuschussen das Heizen beispielsweise mit Wärmepumpen. Zudem gibt es auch zinsgünstige Kredite durch die landesspezifischen Förderinstitute und Landesbanken, teilweise sind diese mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen kombinierbar.

Fachfirmen für Heizungen finden

Sie sind sich unsicher, welche Heizung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Heizungsanlagen und zu den staatlichen Förderungen beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?

Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim BAFA muss der Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit Vorhabensbeginn ist dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gemeint. Die einzige Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert es, bis das BAFA zahlt?

Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Teilweise dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeht. Rein theoretisch kann direkt nach der Antragstellung schon mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend ist. Wer nicht wartet, bis das Geld auf dem Konto eingeht, trägt allerdings das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.