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Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Dies gilt auch für den Tausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.
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Möchten Sie Ihre alte Heizung durch ein modernes, energieeffizientes Modell tauschen, können Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Seit 2024 gibt es eine neu strukturierte Heizungsförderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Investitionskostenzuschuss mit einem Förderhöchstsatz von bis zu 70 Prozent. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie neben der Grundförderung auch einen Bonus erhalten. Zusätzlich gewährt die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit über maximal 120.000 Euro für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen.
Einen Überblick, welche Heizung 2024 gefördert wird, verschafft Ihnen die folgende Tabelle:
Welche Heizungen werden nicht mehr gefördert?
Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Gasheizungen, Kohleheizungen, Elektroheizungen und Nachtstromspeicherheizungen.
Neben der Grundförderung in Höhe von 30 Prozent können Sie sich mit den richtigen Voraussetzungen einen zusätzlichen Förderbonus sichern. Folgende Boni enthält die Förderung für Heizungen 2024:
Insgesamt ist ein Fördershöchstsatz von 70 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind auf 30.000 Euro gedeckelt - also liegt die maximale Förderung bei 21.000 Euro. Die Basisförderung beträgt maximal 9.000 Euro. Wenn Sie bei einer Biomasseanlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten, gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 Euro. Dann beträgt die maximal Fördersumme 23.500 Euro.
Wenn Sie bereits einen Förderzuschuss für einen Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuschuss für eine energetische Sanierungsmaßnahme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem 01. Januar 2024 erhalten haben, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit 358/359 der KfW beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen eine zinsgünstige Finanzierung bis zu maximal 120.000 Euro je Wohneinheit und tilgungsfreier Anlaufzeit. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der Zuschusszusage der KfW und/oder aus dem Bewilligungsbescheid des BAFA. Die Auszahlung des Kredits erfolgt in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank.
Wichtiges zum Ergänzungskredit - Plus (358):
Im Rahmen einer Heizungsoptimierung werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen gefördert, die die Heizungsanlage energieeffizienter machen. Die Voraussetzung ist, dass die Anlagen älter als zwei Jahre sind bzw. bei Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nutzen, nicht älter als 20 Jahre sind. Seit 2024 werden auch Maßnahmen gefördert, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (Nennleistung mindestens 4 Kilowatt) um mindestens 80 Prozent reduzieren.
Mithilfe unserer Rechner können Sie den Energiebedarf Ihres Hauses selbst ermitteln, mit anderen Durchschnittshaushalten vergleichen und erhalten in unserem Ratgeber Tipps, um Energie zu reduzieren.
Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:
Investitionen
Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.
Materialien
Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.
Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen
Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Notwendige Nebenarbeiten
Bei sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.
Minderung der Investitionskosten
Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.
Auch die Bundesländer bezuschussen das Heizen beispielsweise mit Wärmepumpen. Zudem gibt es auch zinsgünstige Kredite durch die landesspezifischen Förderinstitute und Landesbanken, teilweise sind diese mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen kombinierbar.
Sie können sich einen zusätzlichen Förderbonus sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin im Zuge dessen beispielsweise zu einer Geschossdämmung, können Sie zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch fünf Prozent iSFP-Bonus erhalten.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energieberater oder einer Energieberaterin helfen. Diese Fachpersonen erstellen Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan.
Für welche Maßnahmen ist der iSFP-Bonus erhältlich?
Den iSFP-Bonus können Sie nur für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung erhalten sowie für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Für den reinen Heizungsaustausch gilt der Bonus nicht.
Mit Beginn des Jahres 2024 gibt es auch Änderungen bei der Zuständigkeit für Förderanträge. Die KfW ist nun für die neue Heizungsförderung und die Vergabe von Förderkrediten, wie den Wohngebäudekrediten 261, 297 und 298 sowie den Ergänzungskredit 358/359, zuständig. Für Förderungen im Bereich der Heizungsoptimierung wenden Sie sich weiterhin an das BAFA.
Um den Zuschuss und/oder den Ergänzungskredit für den Heizungstausch zu beantragen, muss ab dem 01. September 2024 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So tritt der Vetrrag erst in Kraft, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten haben. Für Verträge vom 29.12.2023 bis zum 31.08.2024 gilt eine Übergangsfrist ohne aufschiebende bzw. auflösende Bedingung, wenn der Antrag bis zum 30. November 2024 gestellt wird.
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Wer kann den Heizungszuschuss wann beantragen?
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Häufig gestellte Fragen
Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim BAFA muss der Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit Vorhabensbeginn ist dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gemeint. Um den Antrag stellen zu können, benötigen Sie für den Heizungstausch eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen ein:e Expert:in für Energieeffizienz oder ein Fachbetrieb ausstellt. Um den Zuschuss der KfW zu beantragen, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer sogenannten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen - damit tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Um den BAFA-Zuschuss reichen Angebote von Fachfirmen aus. Die einzige Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Teilweise dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeht. Rein theoretisch kann direkt nach der Antragstellung schon mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend ist. Wer nicht wartet, bis das Geld auf dem Konto eingeht, trägt allerdings das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.