Ein energieeffizienter Heizungstausch wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit verschiedenen Fördergeldern unterstützt.
Aufgrund des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung werden die KfW-Kredite für Heizungen angepasst.
Der Einbau von neuen Ölheizungen wird generell nicht mehr gefördert.
Es werden primär Optimierungsmaßnahmen für bestehende Heizungsanlagen sowie der Erstanschluss an Nah- und Fernwärme gefördert.
Seit ein paar Jahren unterstützt die Regierung den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Dies gilt auch für den Tausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.
Bisher waren Heizungsförderungen vor allem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und teilweise auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Um den gesamten Förderungsprozess übersichtlicher zu gestalten und an die Ziele des Klimaschutzpakets 2030 anzupassen, wurde mit Beginn 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Sie fasst die verschiedenen Programme des BAFA und der KfW zusammen. Antragsprozesse für beispielsweise Heizungsförderungen wurden somit zentriert und vereinfacht.
Welche Heizungsmodelle werden gefördert?
Das BAFA unterstützt mit ihrem neuen Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ verschiedene Maßnahmen zur energieeffizienten Heizungssanierung. Auch die KfW bietet weiterhin zinsgünstige Kredite für neue Heizungen an. Teilweise können mehrere Fördermaßnahmen miteinander kombiniert werden.
Diese Fördermöglichkeiten für eine neue Heizung gibt es:
Heizungsart
Möglichkeit der Förderung
Wärmepumpe
- Zuschuss durch BEG: Fördersatzhöhe 35 bis 45 Prozent
- Zuschuss durch BEG: Fördersatzhöhe 35 bis 45 Prozent
-zinsgünstiger KfW-Kredit (271, 281) für Finanzierung
- Förderungen kombinierbar
Gasheizung
- einfache Gasheizung nicht mehr förderfähig
- Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ durch BEG mit 20 Prozent förderfähig
- Gas-Hybridheizungen durch BEG mit 30 bis 40 Prozent gefördert
- zinsgünstiger KfW-Kredit (271, 281) für Finanzierung von Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Förderungen kombinierbar
Hackschnitzelheizung
- Zuschuss durch BEG: Fördersatzhöhe 35 bis 45 Prozent
-zinsgünstiger KfW-Kredit (271, 281) für Finanzierung
- beide Förderungen kombinierbar
Solarthermie
- Zuschuss durch BEG: Fördersatzhöhe 30 Prozent
-zinsgünstiger KfW-Kredit (271, 281) für Finanzierung, ausschließlich im Rahmen eines KfW-Effizienzhauses
- Förderungen kombinierbar
Ölheizung
- nicht mehr förderfähig
- Austausch einer Ölheizungen durch ein energieeffizienteres Heizmodell mit bis zu 45 Prozent durch BEG gefördert
Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Kohleheizungen, Gaskessel ohne Brennwerttechnik, Elektroheizungen und Nachtstromspeicherheizungen.
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Einbau Ihrer neuen Heizung durch eine Fachfirma erfolgen.
Welche Maßnahmen gelten als förderfähig?
Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:
Investitionen
Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.
Materialien
Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.
Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Notwendigen Nebenarbeiten, sogenannte „Umfeldmaßnahmen“
Dabei handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechter Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.
Minderung der Investitionskosten
Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.
Höhe der Förderungen
Möchten Sie Ihre alte Heizung durch ein modernes, energieeffizientes Modell tauschen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. In Abhängigkeit davon, welche Leistung Sie bezuschussen lassen möchten und für welches Heizungsmodell Sie sich entscheiden, variieren die Höhen und Bedingungen für staatliche Förderungen.
Heizungsart
Förderhöhe
Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
20 Prozent
Gas-Hybridanlagen
30 Prozent, mit Ölheizungstausch 40 Prozent
Solarthermieanlagen
30 Prozent
Wärmepumpen
35 Prozent, mit Ölheizungstausch 45 Prozent
Biomasseanlagen
35 Prozent, mit Ölheizungstausch 45 Prozent
Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
35 Prozent, mit Ölheizungstausch 45 Prozent
EE-Hybridheizungen
35 Prozent, mit Ölheizungstausch 45 Prozent
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
30 bis 35 Prozent, mit Ölheizungstausch 40 bis 45 Prozent
Maximale Förderhöhe
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
iSFP-Bonus von 5 Prozent
Sie können sich einen Förderbonus von fünf Prozent sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater beispielsweise zu einer bestimmten Heizungsanlage, können Sie für den Heizungstausch zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch 5 Prozent iSFP-Bonus erhalten.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energiebrater helfen. Dieser erstellt Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan. Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich.
Innovationsbonus von 5 Prozent
Entscheiden Sie sich für eine EE-Hybridheizung oder eine Biomasseanlage, wie beispielsweise eine wasserführende Pellettheizung, können Sie auch hierfür einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent erhalten. Den „Innovationsbonus“ gibt es für alle, die einen Emissionsgrenzwert für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3 einhalten.
Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent Förderung
Die Kosten für die Planung und Baubegleitung einer neuen Heizungsanlage durch eine Fachfirma werden zusätzlich mit einem Fördersatz von50 Prozent unterstützt. Die Höhe ist dabei unabhängig von der gewählten förderfähigen Heizungsanlage.
Inwiefern werden Heizungen noch von der KfW gefördert?
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung hat seit dem 01. Januar 2020 viel bezüglich der Förderungsprogramme der KfW für Heizungen verändert. Einige Förderungen wurden durch das BAFA übernommen, andere wurden komplett gestrichen.
Wichtig!
Die hier aufgeführten Förderungen der KfW können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen. Zum 01.07.2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ jedoch die bisherige Förderung. Diese ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und wird für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für einen Neubau, die Sanierung zum Effizienzhaus und einzelne energetische Maßnahmen gelten. Einen Überblick über die Förderbestimmungen hat die KfW bereits zusammengestellt, mit weiteren Details wird im April 2021 gerechnet. Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit dem 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167 (noch bis zum 30.06.2021)
Die Zuschüsse des BAFA lassen sich mit dem Ergänzungskredit 167 der KfW kombinieren. Finanziell unterstützt werden Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen und Holzvergaser) sowie Gasheizungen, die mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien verbunden werden.
Mit der Unterstützung der KfW wird die Sanierung Ihrer Heizung viel günstiger.
Energieeffizient Sanieren – Kredit 151 / 152 (noch bis zum 30.06.2021)
Der Kredit 151/152 fördert neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Optimierung einer seit mindestens zwei Jahre bestehenden Heizungsanlage als Einzelmaßnahme sowie den Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431 (noch bis zum 30.06.2021)
Energieberater überwachen die Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen und können dabei helfen, das Risiko für Folgeschäden gering zu halten. Der KfW-Zuschuss 431 unterstützt die Leistungen einer Baubegleitung bei Neubauten und energetischen Sanierungen, wenn sie zusammen mit den KfW-Förderprogrammen 151/152 oder 153 genutzt werden.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433 (weiterhin gültig)
Auch Brennstoffzellenheizungen werden durch die KfW mit dem Zuschuss 433 gefördert. Dabei setzt sich die Förderung aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro zusammen und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung. Neben den Kosten für den Einbau der Anlage können auch die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren geltend gemacht werden.
Die passende Heizungsfirma finden
Sie sind sich unsicher, welche Heizung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Aroundhome hilft Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie im Bezug auf die staatlichen Förderungen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Heizungsanlagen beraten kann. Füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus und wir empfehlen Ihnen bis zu drei Heizungsinstallateure in Ihrer Region.
Auch die Bundesländer bezuschussen das Heizen beispielsweise mit Wärmepumpen. Zudem gibt es auch zinsgünstige Kredite durch die landesspezifischen Förderinstitute und Landesbanken, teilweise sind diese mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen komibinierbar.
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