Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Nach der Erfassung Ihrer Wünsche verbinden wir Sie mit bis zu drei Fachpartnern.
*Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren den Service über die Provision unserer Anbieter.
Seit ein paar Jahren unterstützt die Regierung den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Dies gilt auch für den Tausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.
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Bisher waren Heizungsförderungen sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Um den gesamten Förderungsprozess übersichtlicher zu gestalten und an die Ziele des Klimaschutzpakets 2030 anzupassen, wurde mit Beginn 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Sie fasst die verschiedenen Programme des BAFA und der KfW zusammen. Antragsprozesse für beispielsweise Heizungsförderungen wurden somit zentriert und vereinfacht.
Mithilfe unserer Rechner können Sie den Energiebedarf Ihres Hauses selbst ermitteln, mit anderen Durchschnittshaushalten vergleichen und erhalten in unserem Ratgeber Tipps, um Energie zu reduzieren.
Möchten Sie Ihre alte Heizung durch ein modernes, energieeffizientes Modell tauschen, kommen Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ infrage. In Abhängigkeit davon, welche Leistung Sie bezuschussen lassen möchten und für welches Heizungsmodell Sie sich entscheiden, variieren die Höhen und Bedingungen für staatliche Förderungen. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Einen Überblick verschafft Ihnen die folgende Tabelle.
Welche Heizungen werden nicht mehr gefördert?
Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Kohleheizungen, Gaskessel ohne Brennwerttechnik, Elektroheizungen und Nachtstromspeicherheizungen. Seit dem 15. August 2022 entfällt zudem die Förderung für Gas-Hybridheizungen und Gas-Brennwertheizungen.
Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:
Investitionen
Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.
Materialien
Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.
Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen
Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Notwendige Nebenarbeiten
Bei sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.
Minderung der Investitionskosten
Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.
Die Förderhöhen für die einzelnen Heizungsmodelle lassen sich zum Teil durch weitere Boni wie dem Heizungs-Tausch- oder dem Wärmepumpen-Bonus zusätzlich erhöhen.
Sie können sich einen zusätzlichen Förderbonus sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin im Zuge dessen beispielsweise zu einer Geschossdämmung, können Sie zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch fünf Prozent iSFP-Bonus erhalten. Auch für die Heizungsoptimierung gibt es einen iSFP-Bonus über 5 Prozent. Für den reinen Heizungsaustausch gilt der Bonus nicht.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energieberater oder einer Energieberaterin helfen. Diese Fachpersonen erstellen Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan.
Zusätzlich zum regulären Fördersatz können Sie 10 Prozentpunkte für den Austausch von betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlagen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien erhalten.
Seit dem 15. August 2022 können Sie einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn Sie eine Wärmepumpe in Betrieb nehmen, die Grundwasser, Erdwärme oder Abwasser als Wärmequelle nutzt. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärempumpen gilt dieser Bonus nicht.
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung hat seit dem 01. Januar 2020 viel bezüglich der Förderungsprogramme für Heizungen verändert. Einige Förderungen wurden durch das BAFA übernommen, andere wurden komplett gestrichen. Alle Kredite für energetische Einzelmaßnahmen wurden zum 28. Juli 2022 gestrichen, sodass die Erneuerung der Heizung nur noch über Zuschüsse des BAFA gefördert wird. KfW-Kredite können nicht für Einzelmaßnahmen bei Heizungsanlagen in Anspruch genommen werden. Zinsgünstige Kredite können nur noch im Rahmen einer Komplettsanierung abgerufen werden.
Mit dem Wohngebäude-Kredit 261 wird der Heizungsaustausch nur dann gefördert, wenn er im Rahmen einer Komplettsanierung oder beim Kauf eines neuen Effizienzhauses stattfindet. Bei der Sanierung muss eine Effizienzhausstufe erreicht werden.
Auch mit dem Kredit „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) werden Heizungsanlagen nicht als Einzelmaßnahme gefördert, sondern wenn die Heizungsart, zum Beispiel eine Wärmepumpe, zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe von mindestens 40 beiträgt.
Auch die Bundesländer bezuschussen das Heizen beispielsweise mit Wärmepumpen. Zudem gibt es auch zinsgünstige Kredite durch die landesspezifischen Förderinstitute und Landesbanken, teilweise sind diese mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen kombinierbar.
Sie sind sich unsicher, welche Heizung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Aroundhome hilft Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie im Bezug auf die staatlichen Förderungen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Heizungsanlagen beraten kann. Füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus und wir empfehlen Ihnen bis zu drei Heizungsinstallateure in Ihrer Region.
Häufig gestellte Fragen
Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim BAFA muss der Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit Vorhabensbeginn ist dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gemeint. Die einzige Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Teilweise dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeht. Rein theoretisch kann direkt nach der Antragstellung schon mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend ist. Wer nicht wartet, bis das Geld auf dem Konto eingeht, trägt allerdings das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.