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Staatliche Förderungen für energetische Sanierungen

Claudia Mühlbauer
28. Februar 2024

Von der neuen Heizung über die eigene Solaranlage bis hin zur energetischen Komplettsanierung: Mithilfe staatlicher Förderungen können Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes oftmals große Summen sparen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den geförderten Baumaßnahmen, welche Förderinstitute zuständig sind und wie Sie einen Förderantrag stellen.

Was ist unter staatlicher Förderung zu verstehen?

Mit Fördergeldern in Form von Zuschüssen und Krediten unterstützt der Staat verschiedene Bauprojekte im Rahmen einer energetischen Sanierung sowie den Bau oder Kauf eines Energieeffizienzhauses. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann je nach Maßnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Zusammen mit dem Förder- und Energieexperten Alexander Steinfeldt von co2online zeigen wir Ihnen im Video, wie hoch die Fördersummen ausfallen und wie Sie einen Antrag stellen.

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Die Förderinstitute des Bundes

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken weltweit. Im Auftrag des Bundes und der Länder stellt sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verfügung, welche die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAFA-Zuschüsse werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für energetische Einzelsanierungen vergeben. Im Jahr 2022 wurden Fördermittel über 7,4 Milliarden Euro ausgezahlt - weitere 9,1 Milliarden Euro erhielten die Bundesländer für Förderprogramme.

Die Grafik zeigt ein Haus, dass die BEG-Förderlandschaft darstellt. Es ist eingeteilt in drei Säulen - Einzelsanierungsmaßnahmen, Komplettsanierungen für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude.
Übersicht zum Aufbau der BEG

Welche Projekte werden gefördert?

Fördermittel gibt es sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen. In beiden Fällen können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die den Energieverbrauch im Haus senken und die Energieeffizienz erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie:

  • Fenster- und Außentürsanierung
  • Dämmung des Dachs
  • Fassadendämmung
  • Heizungssanierung oder -erneuerung
  • Einbindung von Solarthermie
  • Einbau einer Solaranlage
  • Einbau eines Smart-Home-Systems

Förderprogramme für energetische Sanierungen

Die Gelder über die Förderprogramme des Bundes werden je nach Projekt von der KfW oder dem BAFA ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es mitunter länder- und kommunenspezifische Förderungen. Hierzu berät Sie die jeweilige Fachfirma oder ein Energieexperte bzw. eine Energieexpertin. Mitunter können verschiedene Förderungen miteinander kombiniert werden.

Förderungen für Einzelmaßnahmen

Sanieren Sie Ihr Wohngebäude, können Sie BEG-Fördergelder über das BAFA beantragen, wenn Sie einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, an Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung durchführen. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig. Seit 2024 ist die KfW für den Zuschuss und Ergänzungskredit im Rahmen der Förderung für den Heizungstausch zuständig. Die Zuschüsse des BAFA und der KfW können kombiniert werden und dienen als Basis für die Beantragung des Ergänzungskredits.

Neue Förderungen ab 2024

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Bundesregierung ihr Förderprogramm für Haushalte erneuert, die zur klimafreundlichen Heizung umrüsten. Seit 01.Januar 2024 gibt es neben der Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch zusätzlich einen 30-Prozent-Bonus für einkommensschwache Haushalte, einen gestaffelten Klima-Geschwindigkeitsbonus von max. 20 Prozent und einen Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders klimafreundliche Wärmepumpen. Einen Überblick über alle neuen Förderungen für energetische Sanierungen 2024 haben wir im Artikel für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie den Zuschuss für den Heizungsaustausch oder Einzelmaßnahme in Anspruch nehmen, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit 358/359 der KfW über Ihre Hausbank beantragen.

Fördergelder für Komplettsanierungen

Wollen Sie eine Erneuerung des gesamten Hauses vornehmen, können Sie für das energieeffiziente Sanieren den Wohngebäude-Kredit 261 bei der KfW beantragen. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn Sie durch die Maßnahmen eine Effizienzhausstufe erreichen. Je besser diese Stufe ist, desto höher können die Förderungen ausfallen.

Daneben können Sie den Kredit auch für den Kauf eines Effizienzhauses und die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche nutzen. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind.

Der Tilgungszuschuss des Kredits liegt zwischen 5 und 25 Prozent, maximal bei 37.500 Euro je Wohneinheit bei der Sanierung. Einen zusätzlichen Kredit über maximal 10.000 Euro und einen Tilgungzuschuss von 50 Prozent bis zu 5.000 Euro gibt es bei Ein- und Zweifamilienhäusern für die Baugleitung. Bei Eigentumswohnungen ist der maximale Kreditbetrag hierfür 4.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss liegt bei bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit.

Effizienzhausstufe

Tilgungszuschuss und Kredithöhe je Wohneinheit

Effizienzhaus 40

20 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 40 EEK*

25 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55

15 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55 EEK*

20 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70

10 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70 EEK*

15 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85

5 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85 EEK*

10 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal

5 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal EEK*

10 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

* Erneuerbare-Energien-Klasse

Komplettsanierungen oft sinnvoller

Wollen Sie einen Altbau energieeffizient sanieren, müssen Sie oft mehrere Maßnahmen kombinieren. Hochdämmende Wärmeschutzfenster in eine schlecht gedämmte Fassade einzusetzen, kann zum Beispiel zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen. Wird aber gleichzeitig eine Fassadendämmung vorgenommen, passen die Bauteile wieder zusammen. Sie müssen deutlich weniger Energie zum Heizen aufwenden, weil weniger Wärme nach außen entweichen kann. So sparen Sie Heizkosten und verringern Ihren CO2-Fußabdruck.

Förderkredit für Strom und Wärme

Planen Sie im Rahmen Ihrer energetischen Sanierung, eine Photovoltaikanlage zu installieren, können Sie den Förderkredit 270 für Strom und Wärme über die KfW beantragen. Neben dem Kauf, der Errichtung und der Erweiterung der Anlage ist auch ein zugehöriger Batteriespeicher förderfähig. Die Anlage kann auf dem Dach, an der Fassade oder auf einer Freifläche installiert werden. Im Zuge dessen lässt sich auch eine Dachsanierung mitfinanzieren.

Der Förderkredit umfasst bis zu 100 Prozent Ihrer Investitionskosten. Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Teil Ihres erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Ihr individueller Zinssatz wird von Ihrer Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten ermittelt. Solarthermieanlagen und Wärmepumpen sind für Privathaushalte hingegen nicht über dieses Förderprodukt abgedeckt.

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Voraussetzungen für Förderungen

Damit Sie einen Zuschuss oder Kredit für das energieeffiziente Bauen und Sanieren in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei den meisten Maßnahmen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Passende Energieeffizienz-Expert:innen können Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden. Auf diese Weise erhalten Sie eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, die Sie mit dem Förderantrag einreichen müssen.

Bis zu 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung können bezuschusst werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden pro Kalenderjahr höchstens 5.000 Euro der Beratungskosten von staatlicher Seite übernommen. Den dafür vorgesehenen Zuschuss können die Energie-Expert:innen selbst beantragen und die Erstattung auf Ihre Rechnung umlegen.

Hinweis

Eine Ausnahme bei der Energieberatungspflicht ist die Heizungserneuerung bzw. -optimierung: Statt eines Energie-Experten oder einer Energie-Expertin kann hier ein Fachunternehmen die nötige Bestätigung ausstellen.

So stellen Sie einen Förderantrag

Für die staatliche Förderung wird oft eine Energieberatung vorausgesetzt, um antragsrelevante Dokumente zu erstellen. Im Anschluss registrieren Sie sich im Zuschussportal bei der KfW oder dem BAFA und stellen den Antrag. Mitunter übernehmen das Energieberater:innen direkt. Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Genehmigung. Jetzt können Sie das Bauprojekt bei einem Fachbetrieb in Auftrag geben und innerhalb der Frist umsetzen lassen. Danach müssen Sie sich die Umsetzung durch eine:n Energieberater:in bestätigen lassen und erhalten dann den Festsetzungsbescheid und die Auszahlung der Förderung.

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Hinweis

Wollen Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie diese zuerst beantragen und bewilligen lassen. Erst dann können Sie die neuen Fenster, die neue Heizungsanlage oder andere Materialien kaufen und den Einbau durchführen lassen.

Förderungsfähige Sanierungsprojekte

Mit diesen Projekten können Sie den Energiebedarf optimieren:
Alle Hausprojekte

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Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie umsetzen wollen? Dann finden Sie jetzt auf Aroundhome passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.

Häufig gestellte Fragen

Werden Förderungen bei der KfW oder beim BAFA beantragt?

Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden von der KfW im Rahmen des Kredits 261 gefördert. PV-Anlagen werden über den KfW-Förderkredit 270 abgedeckt. Für den Heizungstausch steht der Zuschuss 458 sowie ein Ergänzungskredit 358/359 der KfW zur Verfügung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, an Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung sowie der Einbau von Fenstern werden vom BAFA bezuschusst. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig

Wie lange ist die Förderungszusage gültig?

Haben Sie eine Zusage über einen Zuschuss im Rahmen der BEG-Förderung bekommen, haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Einen Kredit können Sie bis zu 12 Monate nach der Zusage abrufen. In beiden Fällen kann die Bewilligungsfrist durch einen begründeten Antrag auf maximal 48 Monate erhöht werden.

Welche Heizungen werden über die KfW gefördert?

Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien. Darüber hinaus werden auch die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert. Weiterhin können Sie über das BAFA Fördergelder beantragen, wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage optimieren wollen.