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Förderungen für energieeffizientes Wohnen ab 2024: Das sollten Sie wissen

Auch 2024 gibt es viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Vor allem beim Heizungstausch kann gespart werden – wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
19.09.2024, 13:46 Uhr
Auf einem Tisch vor grüner Natur befinden sich ein Modellhaus, Münzen und ein grünes Sparschwein.

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2024?

Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:

  • Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Oberbegriff für die staatlichen Förderprogramme.

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die Zuschüsse der Heizungsförderung zuständig und vergibt weiterhin zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.

  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie weiterhin Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:

Welche Förderung für Heizungen gibt es 2024?

Durch die neuen Beschlüsse zum GEG, besser bekannt als das Heizungsgesetz, gibt es 2024 einige Änderungen, die Sie als Hausbesitzer:in kennen sollten. Vor allem hat sich die Förderung von Heizungen geändert. Die Höhe der Heizungsförderung setzt sich 2024 wie folgt zusammen:

  • Grundförderung: Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.

  • Einkommensbonus: Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer:innen einen Bonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt.

  • Geschwindigkeitsbonus: Steigen Sie bis Ende 2028 auf erneuerbare Energien um, erhalten Sie 20 Prozent extra. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gewährt wird der Bonus nur für Eigenheimbesitzer:innen, die selbst in der Immobilie wohnen.

  • Effizienzbonus: Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden oder als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten zusätzlich 5 Prozent Förderung.

  • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro bekommen Sie bei einer Biomasseanlage mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von höchstens 2,5 mg/m3. Dafür reduzieren sich die förder­fähigen Gesamt­kosten für die Grund- und Bonus­förderung um 2.500 Euro.

Grafik zur Höhe der Förderung eines Heizungstauschs über die KfW im Jahr 2024 inklusive der möglichen Boni

Aktuelle Änderungen bei der Heizungsförderung

Die Beantragung der Heizungsförderung ist seit Ende August für alle Antragstellergruppen möglich. Ab Ende Februar stand sie zunächst nur Eigentümer:innen von bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhäusern offen. Ende Mai folgten selbstnutzende Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Umbaumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Seit Ende August können Anträge auch von Eigentümer:innen vermieteter Einfamilienhäuser sowie bei Umbaumaßnahmen am Sondereigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.

Um Vorhaben nicht lange aufschieben zu müssen, ist die Antragstellung für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden, auch noch nachträglich möglich. Dafür müssen Sie den Antrag bis spätestens 30. November 2024 einreichen.

Seit dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Außerdem muss für die Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorgelegt werden, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So gilt mit dem Fachunternehmen die Vereinbarung, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten haben.

Diese Fördersätze für Heizungen gelten ab 2024

BEG-Förderungen gibt es 2024 nur noch für klimafreundliche Heizsysteme, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das heißt, dass Gas- oder Ölheizungen weiterhin nicht gefördert werden. Lediglich wenn Sie eine Gasheizung so umrüsten, dass sie mit Wasserstoff betreibbar ist (H2-Ready), sind die zusätzlichen Kosten dafür förderfähig. Die Wärmepumpenförderung wird durch einen zusätzlichen Bonus besonders hervorgehoben. Folgende Förderungen gibt es 2024 für verschiedene Heizungssysteme:

Heizungsart

Grundförderung

Einkommensbonus

Klimageschwindigkeitsbonus

Effizienzbonus

Maximaler Fördersatz

Wärmepumpe

30 %

30 %

max. 20 %

5 %

70 %

Solarthermie

30 %

30 %

max. 20 %

70%

Brennstoffzellenheizung (mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

30 %

30 %

max. 20 %

70%

Biomasseheizung

30 %

30 %

max. 20 %

70 %

Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

30 %

30 %

max. 20 %

70 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

30 %

30 %

max. 20 %

70 %

Stand: 18.09.2024

Neue Regelung der förderfähigen Kosten ab 2024

Seit 2024 gibt es einige Änderungen bei den förderfähigen Kosten:

  • Die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch im Einfamilienhaus sinkt 2024 von 60.000 Euro auf 30.000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent können Sie also einen Zuschuss von höchstens 21.000 Euro für den Heizungstausch erhalten.

  • Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderhöhe beim Heizungstausch gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; je 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit; je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

  • Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) liegt die Grenze weiterhin bei 60.000 Euro.

Neu: Höchstgrenzen können addiert werden

Über eine Neuerung können sich Eigentümer:innen freuen: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich ab 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 90.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.

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Neue BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen 2024

Sanieren Sie Ihr Wohngebäude, können Sie BEG-Fördergelder über das BAFA beantragen, wenn Sie einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung durchführen. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig.

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) bleibt weiterhin erhalten. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze für Einzelmaßnahmen:

Einzelmaßnahme

Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern)

15 %

5 %

Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung)

15 %

5 %

Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

15 %

5 %

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

50 %

Stand: 18.09.2024

Weitere Neuerungen für BEG EM 2024

Neben den neuen Fördersätzen gilt im Bereich der Förderung für Einzelmaßnahmen 2024 Folgendes:

  • Beibehalten wird die Neuerung von 2023, dass wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden, um auf den Handwerkermangel zu reagieren.

  • Weiterhin können Sie für Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt bis zu 20.000 Euro)

  • Statt Zuschüssen ist auch weiterhin eine Steuerminderung von bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre möglich (max. 40.000 Euro pro Gebäude).

KfW: Kredite und Zuschüsse für Hausbau, Umbau und Sanierung ab 2024

Neben den Zuschüssen vom BAFA können Sie auch 2024 weiterhin zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW bekommen. Den Antrag stellen Sie wie gehabt über Ihre Hausbank.

Förderprogramm

Details

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124

Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

- Förderkredit bis zu 100.000 Euro

- ab 3,22 % effektiver Jahreszins

Förderung genossenschaftlichen Wohnens Kredit 134

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

- Förderkredit bis zu 100.000 Euro

- ab 0,01 % effektiver Jahreszins

- 7,5 % Tilgungszuschuss

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter

- ab 2,21 % effektiver Jahreszins

Wohngebäude-Kredit 261

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

- Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

- ab 1,09 % effektiver Jahreszins

- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

- 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“

- 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung

- zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

- Förderkredit bis zu 100 % der Investitionskosten

- ab 5,21% effektiver Jahreszins

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude-Kredit 297, 298

Eigenheim energieeffizient und nachhaltig bauen

- Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Haus oder Wohneinheit

- ab 2,10 % effektiver Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Kredit 300

Für klimafreundliche Bauvorhaben von Familien mit Kindern

- Förderkredit bis 220.000 Euro für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude - Förderkredit bis 270.000 Euro für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

- Neu: Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben.

- Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) – Kredit 308 Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

- Förderkredit von höchstens 100.000 bis 150.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder

- ab 0,12 % effektiver Jahreszins

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358,359

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Wohngebäudesanierung

- Förderkredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

- ab 0,01 % effektiver Jahreszins

- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Zuschüsse der KfW:

Barriere­reduzierung Investitions­zuschuss 455-B

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

- Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen

- Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, max. 21.500 Euro

- für Eigentümer:innen von bestehenden Wohngebäuden

Stand: 18.09.2024

Fördergelder für Komplettsanierungen

Wollen Sie eine Erneuerung des gesamten Hauses vornehmen und durch die Maßnahmen eine Effizienzhausstufe erreichen, können Sie für das energieeffiziente Sanieren den Wohngebäude-Kredit 261 bei der KfW beantragen. Er ist auch beim Kauf eines Effizienzhauses und bei der Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche nutzbar. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind. Je besser die erreichte Effizienzhausstufe ist, desto höher können die Förderungen ausfallen:

Effizienzhausstufe

Tilgungszuschuss und Kredithöhe je Wohneinheit

Effizienzhaus 40

20 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 40 EEK*

25 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55

15 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55 EEK*

20 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70

10 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70 EEK*

15 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85

5 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85 EEK*

10 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal

5 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal EEK*

10 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

* Erneuerbare-Energien-Klasse; Stand: 18.09.2024

Komplettsanierungen oft sinnvoller

Wollen Sie einen Altbau energieeffizient sanieren, müssen Sie oft mehrere Maßnahmen kombinieren. Hochdämmende Wärmeschutzfenster in eine schlecht gedämmte Fassade einzusetzen, kann zum Beispiel zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen. Wird aber gleichzeitig eine Fassadendämmung vorgenommen, passen die Bauteile wieder zusammen. Sie müssen deutlich weniger Energie zum Heizen aufwenden, weil weniger Wärme nach außen entweichen kann. So sparen Sie Heizkosten und verringern Ihren CO2-Fußabdruck.

Voraussetzungen für Förderungen

Damit Sie einen Zuschuss oder Kredit für das energieeffiziente Bauen und Sanieren in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei den meisten Maßnahmen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Passende Energieeffizienz-Expert:innen können Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden. Auf diese Weise erhalten Sie eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, die Sie mit dem Förderantrag einreichen müssen. Mitunter muss auch ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden.

Bis zu 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung können bezuschusst werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden pro Kalenderjahr höchstens 5.000 Euro der Beratungskosten von staatlicher Seite übernommen. Den dafür vorgesehenen Zuschuss können die Energie-Expert:innen selbst beantragen und die Erstattung auf Ihre Rechnung umlegen. Eine Ausnahme bei der Energieberatungspflicht ist die Heizungserneuerung bzw. -optimierung: Statt eines Energie-Experten oder einer Energie-Expertin kann hier ein Fachunternehmen die nötige Bestätigung ausstellen.

Interview

In unserem Interview mit Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des Deutschen Energieberater-Netzwerks, haben wir über die steigende Nachfrage nach Energieberatungen und die Herausforderungen für Berater:innen in der aktuellen Lage gesprochen.

So stellen Sie einen Förderantrag für einen Zuschuss

  1. Registrierung: Sie registrieren sich im BAFA-Portal bzw. im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.

  2. Energieberatung: Für die meisten Fördermaßnahmen ist eine Energieberatung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in erforderlich. Diese:r erstellt die technischen Projektbeschreibungen und die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Bei der Heizungserneuerung oder -optimierung kann auch ein Fachunternehmen diese Bestätigung ausstellen.

  3. Vertragsabschluss: Vor der Antragstellung müssen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.

  4. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag im entsprechenden Portal ein. Beachten Sie bei der KfW, dass der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden kann, wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde.

  5. Genehmigung: Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA bzw. auf die Zuschusszusage von der KfW. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach Erhalt dieser Genehmigungen.

  6. Durchführung und Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme muss die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt werden. Beim BAFA reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, bei der KfW benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“.

  7. Prüfung und Auszahlung: Nach Prüfung aller Nachweise erfolgt die Auszahlung der Fördergelder.

Die Förderinstitute des Bundes: KfW und BAFA

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken weltweit. Im Auftrag des Bundes und der Länder stellt sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verfügung, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Zusagen in Höhe von 16,1 Milliarden Euro erteilt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAFA-Zuschüsse werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für energetische Einzelmaßnahmen vergeben. 2023 wurden über die BEG-Förderung 10,11 Milliarden Euro bewilligt und 4,86 Milliarden Euro ausgezahlt - weitere 201,64 Millionen Euro wurden für Energieberatungen ausgezahlt.

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Häufig gestellte Fragen
Was ist unter staatlicher Förderung zu verstehen?

Mit Fördergeldern in Form von Zuschüssen und Krediten unterstützt der Staat verschiedene Bauprojekte im Rahmen einer energetischen Sanierung sowie den Bau oder Kauf eines Energieeffizienzhauses. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann je nach Maßnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Welche neuen Förderungen gibt es 2024?

Vor allem die Förderungen für Heizungen haben sich 2024 geändert. So liegt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Variante. Dazu gibt es verschiedene Boni, mit denen sich ein Förderhöchstsatz von 70 Prozent erreichen lässt. Zusätzlich wurde ein Ergänzungskredit der KfW für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt, der nur mit den BEG-Zuschüssen für die energetische Sanierung des BAFA und der KfW-Heizungsförderung kombiniert werden kann. Wer eine bestehende Wohnimmobilie kauft und energieeffizient saniert, kann außerdem seit diesem Jahr das Programm „Jung kauft Alt“ nutzen. Antragsberechtigt hierfür sind Familien mit Kindern.

Welche Heizungen werden über die KfW gefördert?

Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien. Darüber hinaus werden auch die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert. Weiterhin können Sie über das BAFA Fördergelder beantragen, wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage optimieren wollen.

Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?

Ja, Sie können auch 2024 eine Förderung für Wärmepumpen beantragen. Der Förderhöchstsatz für Wärmepumpen liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten, also maximal bei 21.500 Euro. Daneben können Sie ab 2024 für den Heizungstausch zusätzlich einen Ergänzungskredit der KfW in Anspruch nehmen.

Werden Ölheizungen 2024 noch gefördert?

Nein, fossile Heizungen wie Ölheizungen werden 2024 nicht mehr gefördert. Förderungen können ausschließlich Heizungen erhalten, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Werden Förderungen bei der KfW oder beim BAFA beantragt?

Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden von der KfW im Rahmen des Kredits 261 gefördert. Die Photovoltaik-Förderung wird über den KfW-Förderkredit 270 abgedeckt. Für den Heizungstausch steht der Zuschuss 458 sowie ein Ergänzungskredit 358/359 der KfW zur Verfügung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, an Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung werden vom BAFA bezuschusst. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig. Darüber hinaus gibt es mitunter länder- und kommunenspezifische Förderungen. Hierzu berät Sie die jeweilige Fachfirma oder ein Energieexperte bzw. eine Energieexpertin. Mitunter können verschiedene Förderungen miteinander kombiniert werden.

Wie lange ist die Förderungszusage gültig?

Haben Sie eine Zusage über einen Zuschuss im Rahmen der BEG-Förderung bekommen, haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Einen Kredit können Sie bis zu 12 Monate nach der Zusage abrufen. In beiden Fällen kann die Bewilligungsfrist durch einen begründeten Antrag auf maximal 48 Monate erhöht werden.

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