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Förderungen für energetische Sanierung 2026

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Auch 2026 gibt es viele staatliche Förderungen für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien. Vor allem beim Heizungstausch können Hausbesitzer:innen sparen. Wir haben die wichtigsten Sanierungsförderungen für Sie zusammengefasst.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Auf einem Tisch vor grüner Natur befinden sich ein Modellhaus, Münzen und ein grünes Sparschwein.
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Welche Förderungen für energetische Sanierungen gibt es 2026?

Für energetische Sanierungen gibt es verschiedene Förderprogramme – sowohl für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungsoptimierung) als auch für Komplettsanierungen. Die zuständigen Förderinstitutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Überblick über staatliche Zuschüsse und Förderkredite für Sanierungen, die Sie 2026 nutzen können:

Was wird gefördert?

Art

Programm

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Heizungstausch

Zuschuss

KfW-458

Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung, Fachplanung)

Zuschuss

BAFA BEG EM

Ergänzungskredit zu BEG-Zuschüssen

Kredit

KfW 358/359

Komplettsanierung & Energie

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Kredit + Tilgungszuschuss

KfW 261

Erneuerbare Energien

Kredit

KfW 270

Kauf & Sanierung von Bestand

Wohneigentum für Familien – Jung kauft Alt

Kredit

KfW 308

Stand: 10.08.2026

Außerdem gibt es viele regionale Förderungen für energetische Sanierungen. Der erste Schritt zur Haussanierung ist oft eine Energieberatung, die ebenfalls förderfähig ist.

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Wichtige Änderungen bei den Sanierungsförderungen 2026
  • Eine wichtige Änderung 2026, die Eigenheimbesitzer:innen kennen sollten, ist die Kürzung der Fördergelder für Komplettsanierungen. Das zur Verfügung gestellte Budget wurde von knapp 15 Milliarden Euro auf knapp 12 Milliarden Euro gesenkt.

  • Seit April 2026 ist das Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern gestartet. Dagegen gibt es die KfW-Förderung für private Wallboxen in Ein- und Zweifamilienhäusern seit 2024 nicht mehr.

  • Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für die BEG-Förderung von Wärmepumpen: Förderfähig sind nur noch Modelle mit Geräten, die mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen. Bisher reichte eine Differenz von 5 dB.

KfW-Förderung für die Heizungssanierung 2026

Das KfW-Programm 458 für den Heizungstausch zählt zu den attraktivsten Förderungen für Heizungen. Es ist Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in ein Bestandsgebäude.

  • Grundförderung für den Heizungstausch: 30 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Gestaffelter Einkommensbonus: Zusätzlich 40 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro; 30 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro; 10 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro. (Wenn ein oder mehrere minderjährige Kinder im Haushalt leben, reduziert sich die Einkommensberechnung um 10.000 Euro, damit Familien den Bonus eher erhalten.)

  • Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 16 Prozent bei frühem Heizungstausch. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um je 4 Prozentpunkte.

  • Maximale Förderung: bis zu 80 Prozent bei Kombination aller Boni

Neue Förderung für Wärmepumpe ab Juli 2026. Bis zu 80 Prozent.

Neben den reinen Anschaffungskosten für die Heizung sind auch viele weitere Sanierungsmaßnahmen förderfähig, wie die Demontage der alten Heizung, Planungen, Erschließungs-, Installations- sowie Anschluss­arbeiten.

Wichtig bei der Antragstellung der Heizungsförderung

Der Antrag für die Förderung die Heizungssanierung 2026 muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Sie benötigen einen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, dass der Vertrag mit dem Fachunternehmen erst wirksam wird, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen, das innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen muss. Eine nachträgliche Änderung des Vertrags zur Aufnahme einer solchen Bedingung ist nicht zulässig.

Tabelle: Welche Heizungen sind 2026 förderfähig?

Die folgende Tabelle zeigt, welche Heizsysteme 2026 förderfähig sind und wie hoch die Förderung ausfallen kann:

Heizungsart

Grundförderung

Einkommensbonus (gestaffelt)

Klimageschwindigkeitsbonus (sinkend)

Maximaler Fördersatz

Wärmepumpe

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Solarthermie

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Brennstoffzellenheizung

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Biomasseheizung

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Innovative Heizungstechnik

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten)

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

30 %

10-40 %

16 %

80 %

Stand: 10.08.2026

Einschränkungen der Heizungsförderung 2026

Die Förderung für Wärmepumpen wurde 2026 eingeschränkt. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung liegen.

Nachtspeicher-, Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert. Lediglich wenn eine Gasheizung wasserstofffähig ist oder es sich um eine gasbetriebene Brennstoffzellenheizung handelt, sind die Kosten förderfähig.

Um herauszufinden, welche Heizung am besten zu Ihrem Zuhause passt, lassen Sie sich von einer Heizungsfachfirma beraten. Fachfirmen kennen sich mit Förderungen für Sanierungen aus und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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BAFA-Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen 2026

Neben dem Heizungstausch werden im Rahmen der BEG EM 2026 weitere Sanierungsmaßnahmen gefördert, allerdings von der BAFA. Für folgende Maßnahmen erhalten Sie einen BAFA-Zuschuss von 15 bis 20 Prozent:

  • Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Wärmedämmung, Austausch von Türen und Fenstern)

  • Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, Smart Home-Systeme, Beleuchtung)

  • Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Wie hoch ist die Sanierungsförderung?

Die Basisförderung der BEG-Einzelmaßnahmen beträgt 15 Prozent. Wenn Sie die Sanierung als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen, erhalten Sie zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Zudem erhöht sich durch einen iSFP die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist zu 50 Prozent förderfähig. Einen Zuschuss von ebenfalls 50 Prozent erhalten Sie für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 Prozent) von Biomasseheizungen von mindestens 4 Kilowatt.

Tabelle: Fördersätze für Sanierungsmaßnahmen

Die Förderung für Sanierungs-Einzelmaßnahmen im Überblick:

Einzelmaßnahme

Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

15 %

5 %

Anlagentechnik

15 %

5 %

Heizungsoptimierung

15 %

5 %

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

50 %

Fachplanung und Baubegleitung (im Zusammenhang mit geförderten Einzelmaßnahmen)

50 %

Stand: 10.08.2026

Einfamilienhaus mit Gerüst und sanierten Wänden
Für Sanierungsmaßnahmen wie die Fassadendämmung können Sie eine staatliche Förderung erhalten.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten beim Sanierungszuschuss 2026?

In welcher Höhe die Kosten bei der Förderung einer Haussanierung berücksichtigt werden, hängt vom Gebäudetyp und dem Programm ab:

  • Im Einfamilienhaus liegt die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch 2026 bei 28.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 80 Prozent können Sie einen Zuschuss von höchstens 22.400 Euro erhalten.

  • In Mehrfamilienhäusern ist die Förderhöhe beim Heizungstausch gestaffelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

  • Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wird die Förderung für eine energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beantragt, liegt die Grenze bei 60.000 Euro.

  • Die förderfähigen Ausgaben für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen Ihrer Sanierungsförderung sind auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 20.000 Euro insgesamt.

Höchstgrenzen können addiert werden

Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (28.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich seit 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 88.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.

KfW-Kredite für Sanierung, Hausbau und Umbau 2026

Die Förderung für Sanierungen umfasst auch zinsgünstige Kredite von der KfW. Die Förderkredite kommen für größere Projekte und Investitionen infrage, wenn Sie z.B. Ihr komplettes Haus sanieren oder ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen möchten. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Förderprogramm

Details

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124

Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

- Förderkredit bis zu 100.000 €

- ab 4,04 % effektivem Jahreszins

Wohngebäude-Kredit 261

Für energieeffizientes Sanieren von Haus und Wohnung

- Förderkredit bis zu 150.000 € je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

- ab 2,05 % effektivem Jahreszins

- zwischen 5 % und 15 % Tilgungszuschuss

- 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“

- 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung

- zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

- Förderkredit bis zu 100 % der Investitionskosten

- ab 3,98 % effektivem Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) – Kredit 308

Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

- Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 180.000 €, je nach Anzahl der Kinder

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358,359

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Wohngebäudesanierung

- Förderkredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Stand: 10.08.2026

Welche Fördergelder gibt es 2026 für Komplettsanierungen?

Wenn Sie Ihr komplettes Haus energetisch sanieren – oder ein bereits frisch saniertes Haus kaufen – unterstützt Sie der Staat mit dem KfW-Wohngebäude-Kredit (Programm 261). Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Erreichen Sie durch die Sanierung einen sehr guten und zukunftssicheren energetischen Standard (ein sogenanntes „Effizienzhaus 40“ oder „55“), schenkt Ihnen der Staat zusätzlich Geld in Form eines Tilgungszuschusses. Diesen Teil des Kredits müssen Sie nicht zurückzahlen.

Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immo­bilie nach Sanierung ist, desto höher ist auch der Tilgungszuschuss: Unterschieden wird zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien (die sogenannte EE-Klasse) und dem Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse). Bei niedrigeren Sanierungsstandards, wie Effizienzhaus 70, 85 oder Denkmalschutz, erhalten Sie bei den EE-Klassen den zinsgünstigen Kredit, aber keine Tilgungszuschüsse.

Die Förderung für Komplettsanierungen für die EE-Klasse im Überblick:

Effizienzhaus-Stufe

Maximaler Kreditbetrag

Tilgungszuschuss

Maximaler Tilgungsnachlass

Effizienzhaus 40

150.000 €

10 %

bis zu 15.000 €

Effizienzhaus 55

150.000 €

5 %

bis zu 7.500 €

Effizienzhaus 70

150.000 €

0 % (nur Förderkredit)

0 €

Effizienzhaus 85

150.000 €

0 % (nur Förderkredit)

0 €

Denkmal

150.000 €

5 %

bis zu 7.500 €

Stand: 10.08.2026

Der Wohngebäude-Kredit 261 ist nicht nur für die energetische Sanierung, sondern auch für den Kauf eines Effizienzhauses und die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche nutzbar. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind.

Komplettsanierungen oft sinnvoller

Wollen Sie einen Altbau energieeffizient sanieren, müssen Sie oft mehrere Maßnahmen kombinieren. Neue Wärmeschutzfenster in einer ungedämmten Fassade können zu Feuchteschäden und Schimmel führen. Kombinieren Sie jedoch den Fenstertausch und die Fassadendämmung, passen die Bauteile optimal zusammen. Um die richtigen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus in der richtigen Reihenfolge durchzuführen, empfiehlt sich eine Energieberatung.

Energieberatung als Voraussetzung für Förderungen zur energetischen Sanierung

Damit Sie für Ihre energetische Sanierung eine Förderung in Anspruch nehmen können, ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bei Komplettsanierungen eine Energieberatung erforderlich. Geeignete Energieeffizienz-Expert:innen finden Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese erstellen eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, die für den Förderantrag notwendig ist. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist im Vorfeld zwar nicht gesetzlich verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, da er zusätzliche Förderboni freischaltet.

Welche Beratungspflicht gibt es beim Heizungstausch?

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Juli 2026 die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau von Öl- oder Gasheizungen gestrichen. Bei der reinen Heizungssanierung besteht auch keine Pflicht zur Einbindung von Energieberater:innen. Hier kann das ausführende Fachunternehmen die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ ausstellen.

Förderung der Beratungskosten

Für die Fachplanung und Baubegleitung werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst Bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit bei maximal 20.000 Euro je Vorhaben. Den Zuschuss können die Energieeffizienz-Expert:innen selbst beantragen und die Erstattung auf Ihrer Rechnung abziehen.

Interview

In unserem Interview mit Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des Deutschen Energieberater-Netzwerks, haben wir über die steigende Nachfrage nach Energieberatungen und die Herausforderungen für Berater:innen in der aktuellen Lage gesprochen.

So stellen Sie einen Förderantrag für einen Zuschuss zur Haussanierung

Um Fördergelder bei der KfW oder beim BAFA erfolgreich zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Energieberatung: Bei den meisten Förderungen für die Haussanierung ist die Energieberatung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in erforderlich. Diese:r erstellt die technischen Projektbeschreibungen und die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Bei der Heizungserneuerung oder -optimierung kann auch ein Fachunternehmen diese Bestätigung ausstellen.

  2. Vertragsabschluss: Vor der Antragstellung schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält.

  3. Antragstellung: Registrieren Sie sich im BAFA-Portal bzw. im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Reichen Sie den Antrag im entsprechenden Portal ein.

  4. Antragsbestätigung: Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA bzw. auf die Zuschusszusage von der KfW. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach Erhalt dieser Bestätigung.

  5. Durchführung und Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme muss die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt werden. Beim BAFA reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, bei der KfW benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“.

  6. Prüfung und Auszahlung: Nach Prüfung aller Nachweise wird die Förderung für Ihre energetische Sanierung ausgezahlt.

Gibt es steuerliche Förderungen für Sanierungen 2026?

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus energetisch sanieren, können Sie seit 2020 von einer steuerlichen Förderung nach § 35c EStG profitieren. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohngebäude. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung Ihrer Haussanierung:

  • Das Haus muss bei Durchführung der Sanierung älter als 10 Jahre sein.

  • Sie müssen das Haus, das Sie sanieren, zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das eine amtliche Bescheinigung ausstellt.

  • Für die Sanierungsmaßnahmen haben Sie keine anderen direkten Förderungen (z.B. KfW-Kredit oder BAFA-Zuschuss für Sanierungen) in Anspruch genommen.

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Häufig gestellte Fragen

Werden Förderungen für energetische Sanierungen bei der KfW oder beim BAFA beantragt?

Beide Institutionen bieten Förderungen an: Die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Kredit 261), Photovoltaik-Anlagen (Kredit 270) sowie den Heizungstausch (Zuschuss 458, Ergänzungskredit 358/359). Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Zusätzlich existieren regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen.

Wie lange ist eine Förderungszusage gültig?

Wenn Sie eine Zusage für einen Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten, haben Sie ab Erhalt des Zuwendungsbescheids standardmäßig 36 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen und die Rechnungen einzureichen. Ein Kredit muss dagegen innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abgerufen werden. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision fällig. Die Abruffrist kann jedoch bis maximal 36 Monate verlängert werden.

Ist eine energetische Sanierung steuerlich absetzbar?

Haben Sie keine Förderung für die energetische Sanierung in Anspruch genommen, ist es möglich, sie steuerlich abzusetzen. Bis zu 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden, maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Jeweils 7 % können Sie im ersten und zweiten Jahr absetzen und 6 % im dritten.

Was zählt zur energetischen Sanierung?

Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft senken. Dazu gehören etwa die Dämmung des Dachs, der oberen Geschossdecke oder der Fassade, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Modernisierung der Heizungsanlage sowie der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.

Was wird alles gefördert in der Sanierung?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Einbau einer nachhaltigen Heizung und die Optimierung eines bestehenden Heizungssystems, etwa durch einen hydraulischen Abgleich, moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder den Austausch von Heizungspumpen. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle wie eine Wärmedämmung oder der Austausch von Fenstern gehören zu den förderfähigen Sanierungen. Gefördert wird außerdem Anlagentechnik, wozu etwa digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung zählen.

Welche Zuschüsse gibt es für eine Haussanierung?

Über das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458“ können Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch beantragen. Maximal können dabei 80 % bezuschusst werden. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik wenden Sie sich an das BAFA. Die Zuschuss-Höhe liegt bei 15 % je Maßnahme. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans können Sie zusätzlich 5 % Bonus, also 20 % insgesamt erhalten.

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