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Altersgerechter und barrierefreier Umbau: Anforderungen nach DIN 18040-2

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Wer sein Zuhause altersgerecht oder barrierefrei umbauen möchte, sollte die Vorgaben der DIN 18040-2 kennen. Sie legt fest, welche baulichen Anforderungen erfüllt sein müssen, die für die staatliche Förderung barrierefreier Umbauten relevant sind. Wir zeigen, was die Norm vorschreibt und worauf Sie bei der Planung und Umsetzung besonders achten sollten.

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
Aktualisiert am
Altersgerechter Umbau Anforderungen

Grundlagen und Maßnahmen des barrierefreien Wohnens

Wer barrierefrei umbauen will, ist an klar definierte Vorgaben gebunden, die hauptsächlich in der DIN-18040-2 festgelegt sind. Sie definiert beispielsweise, wie breit Türen sein müssen, welche Bewegungsflächen erforderlich sind und wie Sanitärräume gestaltet werden sollen. Planen Sie Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Anforderungen an barrierefreies Wohnen zwingend erfüllen.

Der Begriff „altersgerecht“ ist dagegen nicht eindeutig definiert und an keine konkreten Anforderungen geknüpft. Er wird häufig synonym zu „barrierearm“ oder „barrierereduziert“ verwendet. Ein altersgerecht gestaltetes Zuhause erleichtert den Alltag von Senior:innen und macht ein komfortables und selbstbestimmtes Wohnen im Alter möglich. Bei der Planung sollte der Fokus auf den individuellen Bedürfnissen liegen: Sicherheit, Sturzprävention und genügend Platz für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren. Auch Menschen mit Behinderung profitieren von solchen Anpassungen. In der Praxis gehören dazu vor allem:

  • Stufenlose Zugänge zu Haus und Terrasse, z. B. durch Rampen, Treppenlifte oder Aufzüge

  • Breite Türen und Flure, damit Rollstühle und Rollatoren problemlos passieren können

  • Ebenerdige, rutschhemmende Bodenbeläge im gesamten Wohnbereich

  • Barrierefreie Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und unterfahrbarem Waschtisch

  • Angepasste Küchen, in denen Arbeitsflächen und Geräte leicht erreichbar sind

  • Höhenangepasste Steckdosen, Lichtschalter und Fenstergriffe für bessere Bedienbarkeit

  • Genügend Bewegungsfläche in allen Räumen, insbesondere im Schlaf- und Sanitärbereich

  • Ausreichende Beleuchtung zur besseren Orientierung

  • Technische Hilfsmittel und Smart-Home-Lösungen, z. B. Notrufsysteme, automatische Türantriebe oder Sprachsteuerung

Anforderungen der DIN 18040-2 an barrierefreies Wohnen

Die DIN 18040-2 gilt in erster Linie für Neubauten. Für die Planung von Umbauten und Modernisierungen kann sie als Orientierung genutzt werden. Die Anforderungen des Neubaus dienen dabei als Ziel, bei baulichen Einschränkungen können aber alternative Lösungen gewählt werden. Die Norm unterscheidet zwei Nutzungsstandards:

  • Barrierefrei nutzbare Wohnungen (Mindeststandard)

  • Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (R-Standard)

Innerhalb von Wohnungen sind die wichtigsten Punkte folgende:

Mindeststandard

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

Flure

120 cm Breite

120 cm Breite

mind. eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm

ausreichende Bewegungsflächen vor Türen

Türen

80 cm Durchgangsbreite x 205 cm Durchgangshöhe

bei Drehflügeltüren in Bädern: nach außen öffnend

keine unteren Türanschläge oder Schwellen

90 cm Durchgangsbreite x 205 cm Durchgangshöhe

ausreichende Bewegungsflächen

Fenster

mind. ein Fenster leicht zu öffnen und zu schließen

durchsichtbare Brüstung ab Höhe von 60 cm

Fenstergriffe mit Greifhöhe von 85 bis 105 cm

alternativ: automatisches Öffnungssystem an mind. einem Fenster

Bewegungsflächen

120 x 120 cm

entlang und vor Möbeln: 90 cm

bei Betten: 120 cm bzw. 90 cm entlang der Längsseiten

vor Kücheneinrichtungen: 120 cm

150 x 150 cm

entlang und vor Möbeln: 150 cm

bei Betten: 150 cm bzw. 120 cm entlang der Längsseiten

vor Kücheneinrichtungen: 150 cm

WC-Becken

20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten

Sitzhöhe: 46 bis 48 cm

Bewegungsflächen neben dem WC:

Tiefe: 70 cm

Breite: 90 cm an der Zugangsseite und 30 cm an der gegenüberliegenden Seite

Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens

Spülung ohne Veränderung der Sitzposition bedienbar

WC-Stützklappgriffe

Nachrüstung muss durch Wandkonstruktion ermöglicht werden

Länge: WC-Tiefe + 15 cm

Abstand: 65 bis 70 cm

Höhe: 28 cm über Sitzfläche

beidseitig klappbar

mit wenig Kraft bedienbar in frei wählbaren Etappen

Waschplätze

Waschtisch mit Beinfreiraum

bauseitige Möglichkeit zur Anbringung eines 100 cm hohen Spiegels über dem Waschtisch

Einhebelarmatur oder Armatur mit Sensor (inkl. Temperaturbegrenzer 45 °C)

Höhe: max. 80 cm

Tiefe: 55 cm

Abstand zwischen Vorderrand und Armaturen: 40 cm

Beinfreiraum: Breite 90 cm

Unterfahrbarkeit: 67 cm

Kniefreiraum in Tiefe von 30 cm

35 cm Fußfreiraum in Tiefe von 10 cm

Einhebelarmatur oder Armatur mit Sensor (inkl. Temperaturbegrenzer 45 °C)

Duschplätze

max. 2 cm Schwelle

vorzugsweise abgeschrägter Übergang zum angrenzenden Bodenbereich

rutschhemmender Bodenbelag (Bewertungsgruppe B)

Nachrüstmöglichkeit für Duschklappsitz mit Höhe von 46 bis 48 cm

beidseitige Nachrüstmöglichkeit für hochklappbare Stützgriffe mit Höhe von 28 cm über Sitzhöhe

Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause in Höhe von 85 cm

Badewanne

nachträgliches Aufstellen (z. B. als Ersatz für die Dusche) sollte möglich sein

nachträgliches Aufstellen (z. B. als Ersatz für die Dusche) muss möglich sein

Badewanne muss mit einem Lifter nutzbar sein

Terrassen, Loggien und Balkone

schwellenlos erreichbar

mind. teilweise durchsichtbare Brüstung ab Höhe von 60 cm

Bewegungsfläche 120 x 120 cm

Bewegungsfläche 150 x 150 cm

Weitere Anforderungen an den barrierefreien Umbau

Rechtliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten

Für private Haus- und Wohnungsbesitzer:innen ist die DIN 18040-2 nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber vor allem dann relevant, wenn öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Für die KfW-Förderung im Programm „Altersgerecht Umbauen“ dient sie als technische Orientierung. Allerdings gibt es hier Spielräume und angepasste Anforderungen für barrierefreien Umbau, da die vollständige Umsetzung der Norm in Bestandsgebäuden häufig nicht realistisch ist.

Planungshinweise für den barrierefreien und altersgerechten Umbau

Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um spätere Nachrüstungen oder Fehlentscheidungen zu vermeiden.

  • Zunächst sollten Sie Ihre individuellen Anforderungen an das behinderten- oder altersgerechte Wohnen analysieren. Dazu zählen etwa Mobilitätseinschränkungen, die Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls und die langfristige Pflege zu Hause.

  • Empfehlenswert ist, Fachbetriebe mit Erfahrung im barrierefreien Bauen einzubeziehen. Diese können sich vor Ort ein genaues Bild machen und Lösungen vorschlagen, die sowohl technisch umsetzbar als auch wirtschaftlich sind. Zwar ist die DIN 18040-2 eine Empfehlung für barrierefreies Bauen, die Planungsgrundlagen können sich aber je nach den Gegebenheiten vor Ort ändern.

  • Auch gestalterische Aspekte sollten berücksichtigt werden, denn Barrierefreiheit schließt ästhetisches Wohnen nicht aus. Farbkontraste, gute Beleuchtung und intuitive Raumanordnungen erhöhen Komfort und Sicherheit gleichermaßen.

Kosten und Wirtschaftlichkeit barrierefreier Umbauten

Je nach Umfang der Maßnahmen, die Sie für sich oder Ihre Angehörigen planen, kommen unterschiedliche hohe Kosten für den altersgerechten Umbau auf Sie zu. Für einen barrierefreien Badumbau müssen Sie beispielsweise ungefähr mit 3.500 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter kalkulieren. Die Preise für Treppenlifte beginnen bei 5.000 Euro, können aber auch bei bis zu 16.000 Euro liegen, wenn es sich um eine sehr komplexe Treppe mit vielen Kurven handelt. Senkrechtlifte beginnen etwa bei 18.000 Euro.

Informieren Sie sich im Vorfeld genau und legen Sie individuell fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Förderungen für altersgerechtes Wohnen können helfen, die Kosten zu senken. Auch Kredite sowie Zuschüsse von der Kranken- und Pflegekasse sind möglich.

Fachfirmen für Ihr altersgerechtes und barrierefreies Zuhause beauftragen

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet DIN 18040-2?

Die DIN 18040-2 legt die technischen Anforderungen für barrierefreies Bauen in Wohnungen und Wohngebäuden fest. Dazu zählen etwa Maße für Türen, Bewegungsflächen und die Gestaltung sanitärer Räume.

Ist die DIN 18040-2 verpflichtend?

Nein, für barrierefreies Bauen und Wohnen ist die DIN 18040-2 nicht gesetzlich verpflichtend. Sie wird jedoch verbindlich, wenn sie in Landesbauordnungen oder Förderrichtlinien ausdrücklich vorgeschrieben ist. Die KfW-Förderung hat eigene Anforderungen, allerdings können alternativ auch die Vorgaben der DIN umgesetzt werden, um Fördergelder zu erhalten.

Welche Anforderungen gibt es für barrierefreies Bauen und Umbauen?

Die DIN 18040-2 legt fest, welche Anforderungen ein barrierefreies Zuhause erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem ausreichend Bewegungsflächen, breite Türen, barrierefreie Sanitärräume, erreichbare Bedienelemente sowie sichere Treppen, Handläufe und rutschhemmende Böden. Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen dem Mindeststandard und dem rollstuhlgerechten R-Standard.

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