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Altersgerechter Umbau - Welche Anforderungen gibt es?

Christina Tobias, Online-Redakteurin
Christina Tobias
20. Januar 2023

Wer sein Zuhause altersgerecht bzw. barrierefrei umbauen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um Förderungen zu erhalten. Erfahren Sie, welche Bedingungen mit den einzelnen DIN-Normen verbunden sind und worauf Sie beim Umbau achten müssen.

Altersgerechter oder barrierefreier Umbau?

Der Begriff „altersgerecht“ ist nicht genau definiert und auch an keine konkreten Anforderungen geknüpft. Am ehesten lässt er sich synonym zu den Bezeichnungen „barrierearm“ oder „barrierereduziert" verwenden. Ein Zuhause, das altersgerecht gestaltet wurde, erleichtert den Alltag von Senior:innen und macht ein komfortables und selbstbestimmtes Wohnen im Alter möglich. Achten Sie bei der Planung vor allem auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Im Allgemeinen sollte der Fokus darauf liegen, das Risiko für Stürze gering zu halten und die Räume für Rollstühle und Rollatoren anzupassen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung.

Wer barrierefrei umbauen will, ist hingegen an klar definierte Vorgaben gebunden. Diese sind hauptsächlich in der DIN-18040-2 festgelegt worden. Planen Sie Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Bedingungen zwingend einhalten.

Welche Maßnahmen zählen zu einem altersgerechten Umbau?

Es gibt viele Umbauten, die sich für Personen, die durch Alterserscheinungen oder Erkrankungen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, empfehlen. Im Badezimmer sollte die herkömmliche Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche getauscht werden. Haltegriffe und ein rutschhemmender Bodenbelag sorgen für Sicherheit. Toilettensitzerhöhungen und ein Duschklappsitz in der barrierefreien Dusche ermöglichen eine eigenständige und komfortable Körperpflege.

Um Treppenstürze zu verhindern, kann ein Treppenlift eingebaut werden. Zudem sollten Schwellen reduziert werden und auf eine Türbreite von mindestens 80 cm geachtet werden. So ist das Benutzen von Gehhilfe oder Rollstuhl problemlos möglich.

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Projekte für ein behinderten- und altersgerechtes Zuhause

Mit diesen Projekten können Sie Ihr Zuhause oder Ihren Alltag seniorengerecht und behindertengerecht gestalten:
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DIN-18040-2: Welche konkreten Anforderungen gibt es?

Die DIN-Norm 18040-2 unterscheidet zwischen dem Mindeststandard für eine barrierefreie Wohnung und dem erweiterten R-Standard, der Rollstuhlfahrer:innen eine ungehinderte Nutzung der Räumlichkeiten ermöglicht. Verankert sind exakte Maße und Bestimmungen, aber auch allgemeine Empfehlungen. Die wichtigsten Punkte finden Sie in unserer Tabelle zusammengefasst:

Mindeststandard

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

Bewegungsflächen

Mindeststandard

120 x 120 cm vor WC, Waschtisch, Badewanne und in der Dusche – Überlagern der Bewegungsflächen möglich

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

150 x 150 cm vor WC, Waschtisch, Badewanne und in der Dusche – Überlagern der Bewegungsflächen möglich

Türmaße Badezimmer

Mindeststandard

80 cm Durchgangsbreite x 205 cm Durchgangshöhe; bei Drehflügeltüren: nach außen öffnend

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

90 cm Durchgangsbreite x 205 cm Durchgangshöhe; bei Drehflügeltüren: nach außen öffnend

WC

Mindeststandard

mind. 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

  • Sitzhöhe: 46 bis 48 cm
  • Bewegungsfläche einseitig: Breite ≥ 90 cm
  • neben dem WC: Tiefe ≥ 70 cm
  • zur Wand: Breite ≥ 30 cm

WC-Stützklappgriffe

Mindeststandard

Nachrüstung muss durch Wandkonstruktion ermöglicht werden

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

  • Länge: WC-Tiefe + 15 cm
  • Abstand: 65 bis 70 cm
  • Höhe: 28 cm über Sitzfläche
  • beidseitig klappbar
  • mit wenig Kraft bedienbar in frei wählbaren Etappen

Spülung

Mindeststandard

-

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

ohne Veränderung der Sitzposition bedienbar; kein ungewolltes Auslösen (z. B. durch Sensor) möglich

Waschbecken

Mindeststandard

Waschtisch mit Beinfreiraum

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

  • Beinfreiraum: Breite 90 cm
  • Tiefe: 55 cm
  • Einbauhöhe: max. 80 cm
  • Unterfahrbarkeit: 67 cm
  • Kniefreiraum in Tiefe von 30 cm
  • 35 cm Fußfreiraum in Tiefe von 10 cm

Armatur

Mindeststandard

Einhebelarmatur oder Armatur mit Sensor (inkl. Temperaturbegrenzer 45 °C)

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

Einhebelarmatur oder Armatur mit Sensor (inkl. Temperaturbegrenzer 45 °C); Abstand: 40 cm zur Vorderkante des Waschtisches

Spiegel

Mindeststandard

-

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

Höhe mind. 100 cm; unmittelbar über dem Waschtisch positioniert; Kippspiegel ungeeignet

Duschplatz

Mindeststandard

  • Rollatornutzung muss ermöglicht werden
  • barrierefreie Gestaltung: maximal 2 cm Schwelle, abgeschrägter Übergang ohne Kante
  • rutschhemmender Bodenbelag (Bewertungsgruppe B)

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

  • Rollstuhlnutzung muss ermöglicht werden
  • barrierefreie Gestaltung: maximal 2 cm Schwelle, abgeschrägter Übergang ohne Kante
  • rutschhemmender Bodenbelag (Bewertungsgruppe B)
  • Höhe Duschklappsitz: 46 bis 48 cm
  • nachrüstbare Duschklappsitze und beidseitige, hochklappbare Stützgriffe

Badewanne

Mindeststandard

  • nachträgliches Aufstellen (z. B. als Ersatz für die Dusche) sollte machbar sein

Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R-Standard)

  • nachträgliches Aufstellen (z. B. als Ersatz für die Dusche) muss machbar sein; Badewanne muss mit einem Lifter nutzbar sein

Kosten und Förderungen

Je nach Umfang der Umbaumaßnahmen, die Sie für sich oder Ihre Angehörigen planen, kommen unterschiedliche hohe Kosten auf Sie zu. Für ein barrierefreies Badezimmer müssen Sie beispielsweise ungefähr mit 3.500 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter kalkulieren. Die Preise für Treppenlifte beginnen bei 2.000 Euro, können aber auch bei bis zu 15.000 Euro liegen, wenn es sich um eine sehr komplexe Treppe mit vielen Kurven handelt. Informieren Sie sich im Vorfeld genau und legen individuell fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Förderungen können helfen, diese hohen Kosten zu senken. Kredite sowie Zuschüsse von der Kranken- und Pflegekasse sind möglich. Informieren Sie sich auf unseren Detailseiten, um sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen.

Fachfirmen für Ihr altersgerechtes und barrierefreies Zuhause beauftragen

Haben Sie bereits eine konkrete Vorstellung, welches Hausprojekt Sie für sich oder Ihre Angehörigen umsetzen wollen? Dann finden Sie jetzt auf Aroundhome kostenlos und unverbindlich* passende Fachfirmen in Ihrer Region, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt zu einem altersgerechten Umbau?

Im Gegensatz zum barrierefreien Umbau gibt es für den altersgerechten Umbau keine passende DIN-Norm, die genau regelt, welche Umbaumaßnahmen umgesetzt werden müssen. Trotzdem gibt es allgemeine Empfehlungen. So ist es zum Beispiel sinnvoll, im Badezimmer die Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche auszutauschen, Haltegriffe zu installieren und auf einen rutschhemmenden Bodenbelag zu achten. Die Türbreite sollte auf mindestens 80 cm in der Breite angepasst werden, um den Zugang mit Gehhilfe zu ermöglichen. Um die Sturzgefahr gering zu halten, kann der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll sein.

Was versteht man unter altersgerechtem Wohnen?

Ein altersgerechtes Zuhause macht ein komfortables und eigenständiges Wohnen bis ins hohe Alter möglich. Altersgerecht bedeutet dabei nicht automatisch barrierefrei, aber in der Regel barrierereduziert.

Welche Umbauten werden gefördert?

Förderungen können Sie unter anderem für den altersgerechten Umbau des Badezimmers erhalten. Zur Verfügung stehen etwa der Kredit 159 und der Investitionszuschuss 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aber auch durch die Kranken- und Pflegekasse sind Zuschüsse für Treppenlifte, Haltegriffe und ähnliche Hilfsmittel möglich.