PV-Anlage: Genehmigung, Vorschriften & gesetzliche Regelungen 2026
Wollen Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren, müssen Sie je nach Bundesland einige Vorschriften beachten. Damit sie in Betrieb genommen werden kann, sind außerdem verschiedene Anmeldungen nötig. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen für eine Solaranlage gelten.
Brauchen Sie eine Genehmigung für Ihre PV-Anlage?
Die meisten Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind in Deutschland genehmigungsfrei. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Art der Anlage, dem Standort und Ihrem Bundesland ab.
Wann ist eine PV-Anlage genehmigungsfrei?
In allen Bundesländern sind PV-Anlagen auf oder an Gebäuden grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn:
Die Statik des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt wird
Die Anlage nicht über die Dachfläche hinausragt
Es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt
Keine wesentlichen baulichen Veränderungen erforderlich sind
Diese Anlagen benötigen keine Baugenehmigung:
PV-Anlagen auf Wohngebäuden bei ausreichender Statik
Balkonkraftwerke ohne bauliche Veränderungen
PV-Anlagen an Fassaden, wenn das äußere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird
Wann ist eine Baugenehmigung für Solaranlagen erforderlich?
Laut Bauordnung der einzelnen Bundesländer brauchen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
Stand: 21.05.2026
PV-Anlage und Denkmalschutz
Für denkmalgeschützte Gebäude ist immer eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Müssen Sie bei Ihrer PV-Anlage den Bebauungsplan berücksichtigen?
Ja, auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans beachten. Die Gemeinde kann festlegen:
Welche Ausrichtung der Module erlaubt ist
Welche Farben verwendet werden dürfen
Wie die Dachgestaltung auszusehen hat
Ob und wie die Anlage über die Dachfläche hinausragen darf
Ob eine bestimmte Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf
Welche Anmeldungen sind für Photovoltaikanlagen Pflicht?
Es sind mehrere Anmeldungen für die PV-Anlage sowie technische Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben. Das ist unabhängig davon, ob Sie den Strom für den Eigengebrauch nutzen oder ins Netz einspeisen.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme; übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme; müssen Sie selbst vornehmen
Anmeldung beim Finanzamt: Nach Inbetriebnahme; müssen Sie selbst vornehmen, auch bei Steuerbefreiung
Stromspeicher (falls vorhanden): Separate Registrierung im MaStR erforderlich; müssen Sie selbst vornehmen
Technische Voraussetzungen: PV-Module durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert; CE-Kennzeichnung
Wichtig: In unserer Übersicht zu gesetzlichen Anmeldungen von PV-Anlagen finden Sie detaillierte Anleitungen, Fristen und Regelungen zu entsprechenden Meldeverfahren.
Gesetzliche Vorgaben nach dem EEG bei Photovoltaik
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung von Solarstrom in Deutschland. Es legt fest, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Strom erhalten und welche Pflichten damit verbunden sind.
Einspeisevergütung für Photovoltaik
Netzbetreiber müssen Ihren Solarstrom abnehmen und vergüten
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum
Vergütungssätze sinken halbjährlich um 1 Prozent
Die Vergütung ist für 20 Jahre garantiert
Unser Artikel liefert Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung für Solarstrom.
Eigenverbrauch oder Volleinspeisung von Solarstrom?
Sie können zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wählen
Volleinspeisung bringt höhere Vergütungssätze
Eigenverbrauch senkt Ihre Stromkosten
Die Entscheidung treffen Sie bei der Anmeldung
Direktvermarktung von Solarstrom
Für größere Anlagen ab 100 kWp ist Direktvermarktung Pflicht
Sie verkaufen den Strom direkt an der Strombörse
Ein Direktvermarkter übernimmt dies gegen Gebühr
Für Privatanlagen meist nicht relevant
Meldepflichten bei PV-Strom
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht (siehe oben)
Ohne korrekte Meldung entfällt die Einspeisevergütung
Solarpflicht in Deutschland – Übersicht nach Bundesland
In Deutschland gibt es keine bundesweite Solarpflicht. Mehrere Bundesländer haben jedoch eigene Regelungen für Neubauten und umfassende Dachsanierungen eingeführt.
Solarpflicht nach Bundesland
Stand 21.05.2026
Technische Vorschriften und Normen für PV-Anlagen
Photovoltaikanlagen müssen strenge technische Anforderungen erfüllen, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Diese technischen Vorschriften betreffen die Solarmodule selbst, die Montage von Photovoltaik und den Betrieb.
VDE-Normen und Sicherheitsvorschriften bei PV
VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen
Gilt für die elektrische Installation von PV-Anlagen
Regelt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
Legt Anforderungen an Verkabelung und Komponenten fest
Muss von qualifizierten Elektrofachkräften eingehalten werden
VDE-AR-N 4105: Netzanschluss und Netzbetrieb
Regelt den Anschluss von PV-Anlagen ans öffentliche Netz
Legt technische Mindestanforderungen fest
Gilt für Anlagen bis 135 kW
Ihr Installationsbetrieb sorgt für die Einhaltung
Zertifizierung und Kennzeichnung
PV-Module müssen durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert sein
CE-Kennzeichnung ist in Europa Pflicht
IEC 61215 und IEC 61730 sind internationale Standards für Modul-Qualität und Sicherheit
Statische Anforderungen an das Dach bei PV
Traglast prüfen ist Pflicht
Bevor eine PV-Anlage installiert wird, muss sichergestellt sein, dass Ihr Dach die zusätzliche Last tragen kann:
PV-Module wiegen ca. 10-15 kg pro Quadratmeter
Montagegestell und Befestigungen kommen hinzu
Bei älteren Gebäuden ist eine statische Prüfung durch einen Statiker empfohlen
Bei Altbauten oder fragiler Dachkonstruktion ist sie Pflicht
Schneelast berücksichtigen
DIN EN 1991-1-3 legt regionale Schneelast-Zonen fest
In schneereichen Regionen müssen Module höhere Lasten aushalten
Die Befestigungssysteme müssen entsprechend dimensioniert werden
Windlast einkalkulieren
DIN EN 1991-1-4 regelt die Berechnung von Windlasten
Besonders bei aufgeständerten Anlagen wichtig
Abhängig von Gebäudehöhe, Dachneigung und regionalen Windverhältnissen
PV-Module müssen nach IEC 61215 auf Windfestigkeit getestet sein
Dynamische Belastungen
Module müssen auch Hagel, Windböen und Temperaturwechsel standhalten
IEC 61215 simuliert diese Einwirkungen in Prüfverfahren
Brandschutz und Abstandsflächen bei PV
PV-Anlagen dürfen Rettungswege und Arbeitsflächen der Feuerwehr nicht blockieren:
Mindestens ein Zugang zum Dach muss frei bleiben
Feuerwehr muss im Notfall sicher arbeiten können
In einigen Bundesländern gelten spezifische Brandschutzvorschriften
Abstand zum Dachrand einhalten
Je nach Bundesland sind Mindestabstände vorgeschrieben
Typischerweise 0,5 bis 1 Meter Abstand zur Dachkante
Verhindert Brandausbreitung und erleichtert Wartungsarbeiten
Ermöglicht der Feuerwehr sicheren Stand am Dachrand
Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück
Grenzabstände sind im örtlichen Bebauungsplan geregelt
Bei aufgeständerten Anlagen besonders wichtig
Vermeidet Verschattung und Konflikte mit Nachbarn
Ihre Gemeinde gibt Auskunft über geltende Abstände
Brandschutzklassen nach CPR
Die Bauproduktenverordnung (CPR) legt Mindestanforderungen fest
PV-Module müssen je nach Gebäudetyp bestimmte Brandschutzklassen erfüllen
Normen wie UL 1703 und IEC 61730 regeln Testmethoden
Installationsanleitungen müssen das Brandrisiko minimieren
Nichtbrennbare Materialien verwenden
Kabelkanäle und Befestigungssysteme sollten schwer entflammbar sein
Mindestabstände zwischen Modulen und Dachfläche einhalten
Integration in bestehende Brandschutzkonzepte des Gebäudes
Elektrische Sicherheit und Umweltbeständigkeit bei PV
Elektrische Sicherheit nach IEC-Normen
IEC 61730 und IEC 61215 legen Testmethoden fest
Isolationsfestigkeit muss gewährleistet sein
Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit und Temperaturwechseln wird geprüft
Schutz vor elektrischem Schlag ist Pflicht
Umweltbeständigkeit
PV-Module müssen extremen Umweltbedingungen standhalten:
UV-Strahlung über Jahrzehnte
Temperaturzyklen von -40°C bis +85°C
Hohe Luftfeuchtigkeit und Regen
Tests nach IEC-Normen stellen Langlebigkeit sicher
Wichtig: Ihr Installationsbetrieb kümmert sich um die Einhaltung aller technischen Vorschriften. Lassen Sie Ihre Anlage nur von zertifizierten Fachfirmen installieren.
Steuerliche Regelungen für Photovoltaik
Das EEG 2023 hat die Steuerregelungen für PV-Anlagen deutlich vereinfacht und für die meisten Privatanlagen steuerfrei gestellt.
Umsatzsteuer bei Solaranlagen
Wer ist befreit?
Private PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden
Gilt für Kauf, Lieferung und Installation der Anlage
keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen (0 Prozent statt 19 Prozent)
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen beim Kauf der Anlage keine Umsatzsteuer
Ersparnis von bis zu 19 Prozent der Anschaffungskosten
Gilt unabhängig von der Anlagengröße
Auch Speicher und Zubehör sind befreit
Kein Antrag erforderlich: Die Befreiung ist unabhängig vom Einkommen und erfolgt automatisch. Es ist kein Antrag nötig.
Einkommensteuer bei Solaranlagen
Seit dem 1. Januar 2023 sind kleinere PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit.
Befreiung gilt für:
Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern, Nebengebäuden oder Nichtwohngebäuden
Anlagen bis 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 100 kWp Gesamtleistung)
Was ist steuerfrei?
Einnahmen aus der Einspeisevergütung
Selbst genutzter Solarstrom
Verkauf von Strom an Mieter (Mieterstrom)
Kein Antrag erforderlich: Die Steuerbefreiung erfolgt automatisch.
Nachteil der Steuerbefreiung:
Anschaffungskosten können nicht steuerlich abgesetzt werden
Keine Abschreibungen möglich
Kein Investitionsabzugsbetrag nutzbar
Steuerpflichtig bleiben:
Anlagen über 30 kWp
Anlagen über 100 kWp bei Mehrfamilienhäusern
In diesen Fällen müssen Erlöse und Eigenverbrauch in der Einkommensteuererklärung und EÜR angegeben werden
Gewerbesteuer
Kleinere PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden bis 30 kWp gelten nicht als Gewerbe und sind damit automatisch von der Gewerbesteuer befreit.
Befreiung gilt für:
Anlagen bis 10 kWp auf privaten Wohngebäuden
Strom muss überwiegend selbst verbraucht werden
Keine Befreiung:
Größere Anlagen über 10 kWp
Anlagen, die nicht auf Wohngebäuden installiert sind
In diesen Fällen müssen gewerbliche Einkünfte versteuert werden
Wichtig: Freibeträge und spezifische Regelungen variieren je nach Gemeinde. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf eine PV-Anlage ohne Genehmigung sein?
Auf Dächern von Wohngebäuden sind PV-Anlagen in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, solange die Statik nicht wesentlich beeinträchtigt wird, die Module nicht über die Dachfläche hinausragen und es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
Eine Ausnahme bildet Brandenburg: Hier sind Flachdachanlagen über 10 m² oder mit einer Bauhöhe über 60 cm genehmigungspflichtig.
Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans beachten. Erkundigen Sie sich vor der Installation bei Ihrer Gemeinde über geltende Gestaltungsgrundsätze.
Müssen Sie Ihre PV-Anlage bei der Gemeinde anmelden?
Nein, eine Anmeldung bei der Gemeinde ist in der Regel nicht erforderlich. Sie müssen Ihre PV-Anlage lediglich beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden sowie beim Finanzamt angeben.
Wann muss eine PV-Anlage angemeldet werden?
Eine PV-Anlage muss vor und nach der Inbetriebnahme bei verschiedenen Stellen angemeldet werden.
Beim Netzbetreiber erfolgt die Anmeldung vor der Installation. In der Regel übernimmt dies Ihr Installationsbetrieb.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen Sie Ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme selbst registrieren.
Beim Finanzamt ist die Anmeldung im Rahmen Ihrer Steuererklärung erforderlich, auch wenn Ihre Anlage steuerfrei ist. Ohne korrekte und fristgerechte Anmeldung kann die Einspeisevergütung zurückgehalten werden oder es drohen Bußgelder.
Was passiert, wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden?
Kommen Sie der Registrierungspflicht nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem kann in diesem Fall die Einspeisevergütung zurückgehalten werden.
Können Sie Ihre PV-Anlage selber beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, Sie können Ihre PV-Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden. In der Praxis übernimmt dies jedoch meist Ihr Installationsbetrieb, da technische Details und Unterlagen erforderlich sind.