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Was ist vorgeschrieben?

Bauvorschriften und gesetzliche Regelungen für Photovoltaikanlagen

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
17. Februar 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind genehmigungsfrei, es gibt je nach Bundesland aber abweichende Regelungen.

  • Ihre PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister, beim Netzbetreiber und beim Finanzamt angemeldet werden.

  • Fördergelder müssen bewilligt werden, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben und mit der Installation beginnen.

Wollen Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren, müssen Sie je nach Bundesland einige Vorschriften beachten. Damit sie in Betrieb genommen werden kann, sind außerdem verschiedene Anmeldungen nötig. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen gelten und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Bauliche Genehmigungen und Vorschriften

In den meisten Fällen ist die Installation einer privat genutzten Photovoltaikanlage ohne Genehmigung möglich, solange sie nicht auf einer Freifläche – etwa im Garten – aufgestellt wird. Laut Bauordnung der einzelnen Bundesländer brauchen Sie aktuell in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:

Bundesland

Genehmigungspflicht

Baden-Württemberg

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Bayern

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Berlin

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Brandenburg

Flachdachanlagen über 10 m² oder Bauhöhe über 60 cm und Freiflächenanlagen

Bremen

Anlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen

Hamburg

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Hessen

Freianlagen über 10 m²

Mecklenburg-Vorpommern

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Niedersachsen

Freianlagen

Nordrhein-Westfalen

Anlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen

Rheinland-Pfalz

Freianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern

Saarland

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge

Sachsen

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Sachsen-Anhalt

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Schleswig-Holstein

gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge sowie Anlagen an, auf und in der Nähe von Denkmälern

Thüringen

gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie bestimmte Gestaltungsgrundsätze des Bebauungsplans einhalten müssen. Dazu kann auch zählen, dass eine gewisse Gebäudehöhe durch eine aufgeständerte Anlage nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich muss außerdem sichergestellt sein, dass die Statik des Dachs das Gewicht einer Solaranlage problemlos aushält. All das gilt auch bei den gesetzlichen Regelungen für Solarthermieanlagen.

Solaranlage Genehmigung Einbau
Vor der Installation muss sichergestellt werden, dass das Dach die Solarmodule tragen kann.

Wichtig:

Ob ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden darf, entscheidet das zuständige Denkmalamt. Oft ist die Installation erlaubt, wenn das Gebäude dadurch nicht beschädigt wird. Erkundigen Sie sich vorab allerdings unbedingt bei Ihrem Amt.

Gesetzliche Voraussetzungen

Erzeugen Sie mit einer Photovoltaikanlage Strom für den eigenen Gebrauch oder speisen Sie überschüssigen Solarstrom ins Netz ein, müssen Sie verschiedene Anmeldungen vornehmen:

Anmeldung beim Netzbetreiber

Noch bevor Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, muss Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber registriert werden. Das ist der Fall, weil überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird und der Netzbetreiber innerhalb von acht Wochen eine Netzverträglichkeitsprüfung der Anlage durchführen kann. Auch die Auszahlung der Einspeisevergütung hängt von der korrekten Anmeldung ab. In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die Anmeldung.

Nachdem der Netzbetreiber die Prüfung abgeschlossen und Ihnen eine Freigabe erteilt hat, kann der Aufbau der PV-Anlage beginnen. Nach erfolgreicher Montage bekommen Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, das Sie an den Netzbetreiber schicken.

Solarmodul wird von einem Handwerker getragen.
Hat der Netzbetreiber seine Freigabe erteilt, kann der Aufbau der Solaranlage beginnen.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Ihre Photovoltaikanlage müssen Sie außerdem im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden. Zunächst legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Anschließend registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber:in und im letzten Schritt registrieren Sie Ihre Anlage. Angeben müssen Sie dann folgende Punkte:

  • Art der Anlage (Stromerzeugung mit solarer Strahlungsenergie)

  • frei wählbarer Anzeigename der Anlage

  • Tag der Inbetriebnahme

  • Standort

  • Technische Daten (zu finden etwa auf dem technischen Datenblatt oder dem Inbetriebnahme-Protokoll)

  • Anschluss-Netzbetreiber (zu finden auf dem Netzanschlussvertrag oder dem Einspeisevertrag)

Die Anmeldung ist verpflichtend und muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Solaranlage selbst, sondern auch auf den Stromspeicher, den Sie separat registrieren müssen. Auch der Installationsbetrieb kann die Anmeldung für Sie übernehmen. Eine Registrierung in der Planungs-, Entwurfs- oder Errichtungsphase ist ebenfalls möglich, für private Anlagen aber freiwillig.

Wichtig:

Kommen Sie der Registrierungspflicht nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem kann in diesem Fall die Einspeisevergütung zurückgehalten werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Welche Steuern für die Photovoltaikanlage anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Einkommensteuerpflicht ist zum 01. Januar 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2022 entfallen. Das gilt, sofern Ihre Solaranlage auf oder an Ihrem Wohngebäude installiert ist und eine maximale Leistung von 30 kWp hat. Auch die Umsatzsteuer entfällt für die meisten neuen Anlagen. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zahlt sie auch für das Einspeisen des Solarstroms nicht mehr. Dennoch ist die Anmeldung der Anlage beim Finanzamt nötig.

Gut zu wissen:

Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind mittlerweile von der Gewerbesteuer befreit. Dementsprechend müssen Sie für so eine Anlage auch kein Gewerbe mehr anmelden.

Vorgaben bei Förderungen

Förderprogramme für Photovoltaikanlagen stehen zum Beispiel über die Bundesländer und Gemeinden zur Verfügung, denn sie sind oft regional gebunden. Darüber hinaus können Sie einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Förderprogramm 270 aufnehmen.

Wollen Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, muss der Förderantrag unbedingt gestellt und bewilligt werden, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben und die Fachfirma mit der Installation beginnt. Außerdem sind Förderungen immer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sich je nach Programm unterscheiden. Möglich ist zum Beispiel, dass eine Mindestleistung der PV-Anlage oder eine bestimmte Kapazität des Batteriespeichers vorgeschrieben ist. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde, Ihrer Bank oder direkt bei der KfW.

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