Welche Möglichkeiten zur Fensterförderung und Finanzierung gibt es?
Wer renoviert oder saniert, kann vor allem mit neuen Fenstern gute Einsparungen erzielen, was die Energiebilanz des Eigenheims angeht. Darüber hinaus geben sie dem Haus eine frische Optik und warten mit einer Menge Komfort auf. Und das Beste: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für diese Investition Fördergelder in Anspruch zu nehmen.
Alte, undichte oder beschädigte Fenster sind besonders empfindliche Punkte in der Außenmauer und können auf Dauer zum Problem werden. Durch sie geht nicht nur viel Wärmeenergie verloren. Auch hinsichtlich der Feuchte innerhalb der Wände können schadhafte Fenster zum Problem werden. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, über die Investition in neue Fenster nachzudenken. Eine Alternative zu ganz neuen Fenstern ist auch die sogenannte „Ertüchtigung“ Ihrer Fenster, sofern die Fensterrahmen noch in gutem Zustand sind. Dabei werden lediglich die Glaselemente ausgetauscht. Für diesen Weg entscheiden sich viele Bauherren, deren Gebäude mit wertvollen Fensterrahmen ausgestattet sind, die aber nur über eine unzureichende Verglasung verfügen.
Neue Fenster mit diversen Fördermöglichkeiten
Sparsamer Umgang mit Heizenergie wird vom Staat gefördert, das gilt natürlich auch für den Fenstereinbau und -neubau. Dabei sind sowohl die Materialien, also die Fenster und das passende Zubehör, wie auch die Einbauarbeiten förderwürdig. Wichtig ist, dass Sie Fördergelder vor dem Beginn der Baumaßnahme beantragen. Und ratsam ist es, schon im Vorfeld der Investition einen Fachbetrieb zurate zu ziehen. Diese Unternehmen sind nicht nur absolut kompetent, um Sie bei der Auswahl der geeigneten Fenstertypen zu beraten. Die Experten informieren Sie auch hinsichtlich der Fördermöglichkeiten, die für Ihre Baumaßnahme in Frage kommen.
Für den Einbau oder die Sanierung von Fenstern gibt es viele Fördermöglichkeiten. Wo sparen Sie am meisten?
KfW-Förderung für energieeffiziente Umbauten
Grundsätzlich ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine der ersten Optionen, wenn um die Förderung von energieeffizientem Umbauen geht. Ist die Sanierung Ihrer Fenster beispielsweise nur ein Teilprojekt einer groß angelegten Sanierung, sollten Sie sich von einem zertifizierten Energieberater erläutern lassen, wie sie die Förderoptionen der KfW optimal in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bestehen die KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Umbauen zu einem KfW-Effizienhausaus einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 120.000 Euro (mit derzeit 0,75 Prozent Zinsen bei zehnjähriger Zinsbindung und einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent) und einem Direktzuschuss von bis zu 48.000 Euro. Aber auch beim partiellen Sanieren – also bei Einzelmaßnahmen, wenn Sie beispielsweise nur Ihre Fenster erneuern – können Sie dank der KfW viel sparen.
Programm 430 oder 151/152 – perfekt auch für neue Fenster
Generell fördert die KfW den Einbau neuer Fenster durch einen direkten Zuschuss (Programm 430) oder einen Kredit (Programm 151/152). Bei der Direktzuschuss-Variante erhalten Sie bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Alternativ haben Sie mit dem Programm 151/152 die Option, bei der KfW ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen zu beantragen. Dabei profitieren Sie von einem effektiven Jahreszins von -1,82 Prozent. Zudem erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent für Einzelmaßnahmen. Dieser Betrag wird Ihnen auf die zu tilgende Summe gutgeschrieben.
Allerdings setzen beide Fördersysteme voraus, dass Sie einen Energieberater hinzuziehen. Ferner sind auch technische Mindestanforderungen zu beachten, die Ihre neuen Fenster erfüllen müssen, um als energieeffizient zu gelten. Grundsätzlich muss auch nach der Sanierung der Dämmwert der Wände höher sein als derjenige der neuen Fenster. Andernfalls müssten Sie das Gebäude komplett sanieren, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.
Neue Fenster müssen technische Standards erfüllen
Damit Ihre neuen Fenster tatsächlich förderungswürdig sind, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Dabei geht es um den energetisch wichtigen „Wärmedurchgangskoeffizienten“, der beschreibt, wie viel Wärme durch das Fenster nach außen gelangt. Die KfW stellt Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile. Für Fenster gilt ein maximaler U-Wert in W/(m²·K) je Fensterart. Die Formel gibt Aufschluss darüber, wie viel Wärme (gemessen in Watt) pro Quadratmeter Fensterfläche je Grad Temperaturdifferenz (gemessen in Kelvin) zwischen Innenraum und Außenbereich durch ein Bauteil entweicht. Für die KfW-Förderungen 430 und 151/152 gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung: 0,95
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: 1,1
Dachflächenfenster: 1,0
Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz: 1,4
Checkliste: So gehen Sie bei der KfW-Förderung auf Nummer sicher
Ziehen Sie bei der Planung unbedingt einen Energieberater hinzu. Er berät Sie in allen wichtigen Fragen und muss Ihren Antrag mitunterschreiben. Ist dieser unterschrieben, wird er von Ihrer Hausbank bei der KfW eingereicht. Alternativ können Hausbesitzer die Bezuschussung auch selbst über das Portal der KfW einreichen.
Gut zu wissen:
Die Beantragung muss auf jeden Fall vor Beginn Ihrer Baumaßnahme erfolgen.
Die Montagearbeiten können grundsätzlich nur bezuschusst werden, wenn Sie von einem anerkannten Fachbetrieb vorgenommen werden. Bauen Sie die Fenster selbst ein, werden lediglich die Materialkosten gefördert. Zudem müssen Sie Nachweise darüber erbringen, dass die Sanierung erfolgt ist.
Geförderte Energieberatung durch die BAFA
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kommt als Förderer Ihrer Fenstererneuerung in Betracht. Allerdings eher indirekt. Das BAFA-Förderprogramm unterstützt die Beratung, die Sie sich im Vorfeld Ihrer Baumaßnahme leisten. Dabei müssen Sie beachten, dass bei einer Bezuschussung die finanzielle Zuwendung an den Berater fließt. Der berücksichtigt diese dann in der Regel bei der Rechnungsstellung. Seine Leistungen umfassen die Recherche der Fördermöglichkeiten durch die KfW, bei deren Beantragung er Sie ebenso professionell unterstützt wie bei der Auswahl des geeigneten Fachbetriebes und der Wahl der richtigen Fenster für Ihr Eigenheim. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, abhängig von Ihrem Bauvorhaben. Die Maximalbeträge staffeln sich wie folgt:
Wohntyp
Maximalbetrag der BAFA-Förderung
Ein- oder Zweifamilienhaus
bis zu 800 Euro
Mehrfamilienhäuser
bis zu 1.100 Euro
Eigentumswohnung
bis zu 500 Euro
Ihr BAFA-Berater muss zertifiziert sein, damit Sie in den Genuss der Förderung kommen. Eine Liste mit solchen zertifizierten Experten finden Sie auf dieser Seite.
Neben den Fördermöglichkeiten des Bundes bieten privaten Bauherren auch die Bundesländer Möglichkeiten, eine Fenstersanierung mit Fördermitteln zu unterstützen. Besprechen Sie mit Ihrem Energieberater, welche Fördermittel für Ihre Maßnahme am besten geeignet sind und klären Sie vor allem, ob und welche Förderprogramme miteinander kombinierbar sind. Außerdem lohnt es sich auf jeden Fall, auch bei Ihrer Kommune nach regionalen Förderprogrammen zu fragen, denn es gibt je nach Region attraktive Programme, die Verbandsgemeinden, Gemeinden und Stadtverwaltungen eingerichtet haben. Auch hier ist Ihr regionaler Energieberater der richtige Ansprechpartner. Exemplarisch haben wir einige Länderprogramme zur finanziellen Förderung neuer Fenster im Eigenheim zusammengestellt:
Bayerisches Modernisierungsprogramm
In Kombination mit den Bundesprogrammen bietet Bayern ein eigenes Konzept, das auch die Modernisierung von Fenstern umfasst. Finanziert werden bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten, in einzelnen Fällen sind sogar bis zu 75 Prozent der Sanierungskosten förderfähig. Die Kosten sollten im mindestens 5.000 Euro je Wohneinheit betragen, um förderfähig zu sein.
NRW Bank Gebäudesanierung
In Nordrhein-Westfalen fördert die NRW Bank energiesparende Baumaßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einkommensunabhängig sind für Sanierungsaufwände von 2.500 bis 75.000 Euro Förderungen beantragbar und sehr flexibel zu verwenden.
Förderung in Rheinland-Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Fenstersanierungen abhängig vom Haushaltseinkommen. Für eine Beantragung gilt, dass die Eigentümer/innen oder Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) nicht überschreiten, grundsätzlich Anspruch auf eines der Förderprogramme haben.
Baden-Württemberg fördert CO2-Einsparung
Die L-Bank in Baden-Württemberg fördert die durch die Baumaßnahme erreichte CO2-Einsparung – darunter fällt auch die Fenstersanierung. Im sogenannten CO2-Minderungsprogramm beträgt die Förderung 50 Euro je Tonne eingesparten CO2-Ausstoß. Maximal sind jedoch 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben drin. Weitere Zu- und Abschläge sowie Boni sind möglich. Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Zuschüsse von weniger als 3.000 Euro können nicht bewilligt werden.
Investitionsbank Berlin
In der Hauptstadt ist die Investitionsbank relevant für die regionale Förderung einer Fenstersanierung. Gefördert werden Fenstersanierungen mit zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Konditionen gestalten sich mit einem Zinssatz ab 0,55 Prozent effektiver Jahreszins, einer Zinsbindung bis zu 20 Jahre und einer flexiblen Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen.
Thüringer Aufbaubank mit eigenem Förderprogramm
Ebenfalls nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt bietet die Aufbaubank Thüringen attraktive Förderprogramme für die Fenstersanierung. Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche Personen) von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen. Als eigengenutzt gilt auch das Bewohnen durch Eltern, Großeltern, Kind, Enkel. Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Baudarlehen, das sich nach den förderfähigen Kosten richtet und bis zu 85 Prozent dieser Aufwendungen abdeckt.
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