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Welche Möglichkeiten der Fensterförderung gibt es?

Claudia Mühlbauer
28. Februar 2024

Wer energetisch saniert, kann die Energiebilanz des Eigenheims mit neuen Fenstern deutlich verbessern. Darüber hinaus geht der Fensteraustausch mit einer frischen Optik und einer Menge Komfort einher. Und das Beste: Es gibt für neue Fenster verschiedene Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

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Wann werden Fenster gefördert?

Alte, undichte oder beschädigte Fenster sind besonders empfindliche Punkte in der Außenmauer und können auf Dauer zum Problem werden. Bei einer unzureichenden Fensterdämmung geht viel Wärmeenergie verloren. So müssen Sie mit hohen Heizkosten rechnen, da Ihre Heizung stärker gefordert ist, um die Wohnräume warm zu halten. Durch den damit verbundenen CO2-Ausstoß wird zudem die Umwelt stark belastet. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, in neue Fenster mit zeitgemäßer Dämmung zu investieren.

Sparsamer Umgang mit Heizenergie wird auch vom Staat gefördert. Beim Fenstereinbau sind sowohl die Materialien - also die Fenster und das passende Zubehör - als auch die Montagearbeiten förderfähig. Wichtig ist, dass Sie Fördergelder vor dem Fensterkauf und vor Beginn der Baumaßnahme beantragen.

Eine Alternative zu neuen Fenstern ist die sogenannte „Ertüchtigung“. Dabei werden oft nur die alten Fenstergläser gegen moderne Verglasungen ausgetauscht. So eine Sanierung kommt infrage, wenn die Fensterrahmen noch in gutem Zustand sind, und kann ebenfalls gefördert werden. Zu möglichen Sanierungsarbeiten zählen auch eine Überarbeitung der Rahmen, die Herstellung der Gang- und Schließbarkeit sowie eine Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit.

Übersicht: Förderungen des Bundes

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie Umbauten an Ihrem Gebäude fördern lassen, wenn sich die Energieeffizienz dadurch erhöht.

Einzelne energetische Maßnahmen wie einen Fenstertausch fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen. Ergänzend zum BAFA-Zuschuss können Sie einen Kredit für Einzelmaßnahmen oder für eine Komplettsanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

In unserer Tabelle finden Sie mehr Details zu den aktuellen Förderungen für Fenster:

Förderprogramm

Details

BAFA-Zuschuss

für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Förderhöhe: 15 Prozent

  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (brutto)

  • Förderfähige Kosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
  • Möglicher Bonus: 5 Prozent als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

KfW-Ergänzungskredit 358/359

für Einzelmaßnahmen in Verbindung mit BAFA-Zuschuss

  • Kredithöhe: bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • zusätzlich zum bereits erteilten BAFA-Zuschuss
  • Zinsvergüngstigter Kredit bei einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre

KfW-Wohngebäude-Kredit 261

für Komplettsanierung und Kauf

  • Kredithöhe: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 und 45 Prozent

  • Zusätzliche Förderung für Baubegleitung: bis zu 10.000 Euro Kredit für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre

  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre
  • Zinsbindung: 4 bis 10 Jahre

KfW-Wohngebäude-Kredit 297/298

Klimafreundlicher Neubau

  • Kredithöhe: bis zu 150.000 Euro je Wohnungseinheit
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre

Die Montagearbeiten können grundsätzlich nur bezuschusst werden, wenn sie von einem anerkannten Fachbetrieb vorgenommen werden. Bauen Sie die Fenster selbst ein, werden lediglich die Materialkosten gefördert. Zudem müssen Sie Nachweise darüber erbringen, dass die Sanierung erfolgt ist.

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Voraussetzungen für eine Förderung

Damit Ihre neuen Fenster tatsächlich förderungswürdig sind, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Dabei geht es um den energetisch wichtigen Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert, der beschreibt, wie viel Raumwärme durch das Fenster nach außen gelangt. Je niedriger der Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für neue Fenster einen Wert von höchstens 1,3 W/(m²k) vor. Dachflächenfenster dürfen einen U-Wert von 1,4 W/(m²k) haben. KfW und BAFA haben allerdings strengere Anforderungen: Wollen Sie ein Förderprogramm nutzen, dürfen Ihre Fenster lediglich einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) aufweisen. Für Dachfenster gilt eine Grenze von 1,0 W/(m²K).

Geförderte Energieberatung durch BAFA & KfW

Die KfW und das BAFA unterstützen die Energieberatung durch zertifiziertes Fachpersonal. Der Berater oder die Beraterin muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein.

Bei einer Bezuschussung fließen die finanziellen Zuwendungen an die Energieeffizienz-Expert:innen, welche die Energieberatung für Sie durchführen. Der Zuschuss wird anschließend mit dem Beratungshonorar verrechnet. Der Fördersatz beträgt jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Förderungen der Länder und Kommunen

Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer privaten Bauverantwortlichen Fördermöglichkeiten bei Fenstereinbauten und -sanierungen. Informieren Sie sich im Zuge der Energieberatung, welche Fördermittel für Ihre Maßnahme am besten geeignet sind und klären Sie, ob unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombinierbar sind.

Auch lohnt es sich, bei Ihrer Kommune nach regionalen Förderungsmöglichkeiten zu fragen. Je nach Region gibt es attraktive Programme, die Verbandsgemeinden, Gemeinden und Stadtverwaltungen eingerichtet haben. Exemplarisch haben wir einige Länderprogramme zur finanziellen Förderung neuer Fenster im Eigenheim zusammengestellt:

Bevor Sie in neue Fenster investieren, sollten Sie einen Fachbetrieb zurate ziehen. Eine Fensterfachfirma kann Sie nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Fenster unterstützen und Auskunft über notwendige Maßnahmen der Dämmung geben. Sie können sich hier auch über die Fördermöglichkeiten informieren, die für Ihre Baumaßnahme infrage kommen und welche Fördermöglichkeiten es in Ihrer Region gibt. Die verschiedenen Länderinitiativen unterscheiden sich teils stark voneinander und haben jeweils eigene Zugangsvoraussetzungen und Förderinhalte.

Baden-Württemberg fördert CO2-Einsparung

Die L-Bank in Baden-Württemberg fördert die durch die Fenstersanierung erreichte CO2-Einsparung. Im sogenannten CO2-Minderungsprogramm beträgt die Förderung 50 Euro je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes. Maximal können Sie 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. 200.000 Euro erstattet bekommen. Zuschüsse von weniger als 3.000 Euro können nicht bewilligt werden.

Investitionsbank Berlin

In der Hauptstadt ist die Investitionsbank relevant für die regionale Fensterförderung. Gefördert werden Fenstererneuerungen und -sanierungen mit zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Darlehenslaufzeit und die Zinsbindung können flexibel gestaltet werden. Das Programm ist mit anderen öffentlichen Förderungen wie dem KfW-Programm 261 kombinierbar.

NRW.Bank Gebäudesanierung

In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank Förderungen für selbst genutztes Wohneigentum an. Förderfähig sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wenn das Gebäude seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist. Ein Darlehen kann in Höhe von 5.000 bis 120.000 Euro mit 20 bis 50 Prozent Tilgungszuschuss vergeben werden.

Förderung in Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Fenstersanierungen abhängig vom Haushaltseinkommen. Das Darlehen ist auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten begrenzt. Für einen 4-Personen-Haushalt beträgt es höchstens 60.000 Euro und kann je weiterem Haushaltsmitglied um 5.000 Euro erhöht werden. Inbegriffen sind Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Die Antragstellung muss vor dem Kauf der Fenster und vor Baubeginn erfolgen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Sie einen positiven Bescheid als Antwort auf Ihren Förderantrag erhalten haben. Einen Kostenvoranschlag für die voraussichtlichen Arbeiten können Sie sich von Fachunternehmen allerdings schon erstellen lassen.

Welche Fenster-Förderprogramme gibt es nicht mehr?

Zum 28. Juli 2022 wurden die KfW-Programme 262, 263, 461 und 463 eingestellt. Dadurch werden für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden keine Kredite mehr vergeben. Bei Komplettsanierungen gibt es von der KfW außerdem keine Zuschüsse mehr. Kredite sind infolgedessen nur noch für Effizienzhaus-Maßnahmen über die KfW zu beantragen, Zuschüsse gibt es nur noch bei Einzelmaßnahmen über das BAFA.