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Für Photovoltaik gibt es keine landesweite Förderung in Thüringen, seitdem das Programm „Solar Invest“ über die Thüringer Aufbaubank ausgelaufen ist. Auf kommunaler Ebene bietet momentan nur Jena Solarförderung an.
Die „Förderung der Solarstromerzeugung“ beinhaltet zwei Fördertöpfe, von denen einer bereits ausgeschöpft ist. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher nur auf den Teil der Photovoltaik-Förderung, der momentan noch genutzt werden kann. Es handelt sich dabei um die einzige kommunale Solarförderung in Thüringen.
Was wird gefördert?
Anträge für die „Förderung der Solarstromerzeugung“ können für Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke zur Eigenversorgung gestellt werden. Die maximale Leistung darf bei 600 Wp liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt 75 Prozent, wobei die maximale Förderhöhe bei 600 Euro liegt.
Wer wird gefördert?
Bezuschusst werden über den verbleibenden Fördertopf des Programms Wohngeld- und BAföG-Empfänger:innen sowie Jenabonus-Berechtigte.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Solaranlage über die Förderung in Thüringens Universitätsstadt Jena förderfähig ist, darf es sich nicht um eine selbstgebaute Anlage, einen Prototypen, eine Anlage aus einem Leasingsystem, eine gebrauchte Anlage oder eine, die überwiegend aus gebrauchten Teilen besteht, handeln. Um einen Förderantrag stellen zu können, ist die Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin oder ggf. der Hauseigentümergemeinschaft zur Installation eines Steckersolargeräts nötig.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Kommt eine regionale Photovoltaik-Förderungen Thüringens für Sie nicht infrage, können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben Dach- und Fassadenanlagen sind auch Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher förderfähig. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
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