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Photovoltaik Förderung Saarland 2025

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Im Saarland erfreut sich Photovoltaik immer größerer Beliebtheit. Solaranlagen gehören beim Neubau bereits zum Standard, aber auch Bestandsgebäude werden immer häufiger nachgerüstet. Um den Photovoltaikzubau noch stärker voranzutreiben, gibt es Möglichkeiten, die vergleichsweise hohen Investitionskosten zu senken. Erfahren Sie, welche Photovoltaik Förderung im Saarland Ihnen 2025 zur Verfügung steht.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Ansicht auf zwei freistehende Einfamilienhäuser von einer Wiese aus
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Solarförderung im Saarland im Überblick

Photovoltaik (PV) gehört zu den wichtigsten regenerativen Energiequellen im Saarland. In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der Solaranlagen im Saarland laut Daten des Markstammdatenregisters um 40 Prozent, während sich die PV-Leistung sogar mehr als verdoppelt hat. Um den Solarzubau voranzutreiben, stellte die Landesregierung in der Vergangenheit eine Stromspeicher-Förderung zur Verfügung. Diese lief 2019 jedoch aus. Seitdem gibt es keine spezifische Solarförderung im Saarland, weder für Solaranlagen noch für Balkonkraftwerke oder Wallboxen. Eigentümer:innen haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer Modernisierung oder Neubaus ihre Solaranlage fördern zu lassen.

Region

Name und Art der Förderung

Förderdetails

Landesebene Saarland

Wohnraumförderungsprogramm des Saarlandes „WFP SL 2025“ (Kredit)

Förderkredit für einkommensschwache Haushalte.

Maximal förderfähige Modernisierungskosten: 200.000 Euro

Tilgungszuschuss: 15 Prozent des Förderdarlehens bei Erreichen des EH 55-Standards

Stand 20.06.2025

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Regionale Förderung für PV-Anlagen im Saarland

Das Wohnraumförderungsprogramm des Saarlandes „WFP SL 2025“ unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Bau, Erwerb, Umbau und bei der Modernisierung von Wohneigentum. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieversorgung, wozu auch Solaranlagen zählen. Ziel ist es, den Gebäudebestand klimagerecht zu modernisieren und Eigentümer finanziell zu entlasten.

Hinweis: Zuvor gab es das Förderprogramm „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“ sowie das Förderprogramm „Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum“. Mit dem neuen „WFP SL 2025“ wurden diese zu einem einheitlichen Programm zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die der Verbesserung der energetischen Eigenschaften oder der Energieversorgung dienen. Dazu zählt der Einbau von Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie), sofern sie zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Die Maßnahmen müssen Investitionskosten von mindestens 10.000 Euro umfassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit 1 Prozent Zins und bis zu 30 Jahre Laufzeit. Wird durch die Modernisierung – z. B. durch den Einbau einer Solaranlage – der Effizienzhaus-Standard EH 55 erreicht, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent des Förderdarlehens. Die maximal förderfähigen Kosten für Modernisierungen liegen bei 200.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte, die die Einkommensgrenzen des Programms einhalten. Diese liegen für einen Einpersonenhaushalt bei 32.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt bei 48.000 Euro, zuzüglich 7.800 Euro für jede weitere Person und 1.300 Euro zusätzlich pro Kind im Haushalt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Investitionskosten für die Solaranlage sowie für weitere energetische Maßnahmen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Zudem dürfen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss gesichert sein. Nach Abzug der Belastung durch die Maßnahme müssen der antragstellenden Person mindestens 900 Euro und für jede weitere Person im Haushalt mindestens 300 Euro monatlich zum Lebensunterhalt verbleiben. Außerdem muss der geförderte Wohnraum nach Abschluss der Maßnahme mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt werden (Belegungsbindung). Wird ein Tilgungszuschuss für das Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 55 beantragt, ist hierfür zusätzlich ein Nachweis durch einen fachkundigen Dritten erforderlich.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Neben der regionalen Photovoltaik Förderung im Saarland können Sie als Eigentümer:in auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es spezifische Förderprogramme für Photovoltaik und Solarthermie. Als weitere Fördermaßnahme hat die Bundesregierung 2023 die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen und -zubehör erlassen. Außerdem sind Sie von der Einkommensteuer befreit, sofern die Leistung Ihrer Solaranlagen 30 Kilowatpeak nicht übersteigt. Als letzte Fördermöglichkeit können Anlagenbetreiber:innen von erhöhten Vergütungssätzen bei der Einspeisung ins öffentliche Netz profitieren.

Diese Seite wurde zuletzt am 20.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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