Photovoltaik Förderung Niedersachsen 2025
Die Installation von Photovoltaik über eine Förderung bezuschussen zu lassen, ist in Niedersachsen aktuell nicht mehr auf Landesebene möglich. Je nach Region stehen allerdings verschiedene kommunale Förderprogramme zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zur aktuellen Solarförderung Niedersachsens.
Solarförderung in Niedersachsen im Überblick
Stand: 18.06.2025
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Niedersachsen
PV-Förderung Braunschweig
Wer ein Steckersolargerät in Braunschweig installieren will, kann eine Förderung für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt in Anspruch nehmen. Der Fördertopf für 2025, der 400.000 Euro umfasste, ist aktuell allerdings ausgeschöpft. Anträge konnten noch bis zum 13. Juni 2025 eingereicht werden, um auf die Warteliste gesetzt zu werden. Ob die Gelder erneut aufgestockt werden oder das Programm im nächsten Jahr wieder aufgenommen wird, wurde bisher nicht kommuniziert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Im Bereich Solaranlagen umfasst dies insbesondere Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Batteriespeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen sowie weitere Maßnahmen wie z. B. die Installation von Balkonkraftwerken und die Kombination mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Für Solaranlagen gelten 2024 und 2025 u. a. folgende Sätze:
Photovoltaikanlagen: Bis zu 200 Euro pro kWp, maximal 1.000 Euro pro Anlage.
Batteriespeicher: 150 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität, maximal 1.000 Euro.
Solarthermieanlagen: Pauschal 1.000 Euro für neue Anlagen.
Balkonkraftwerke: Pauschal 200 Euro pro Anlage.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die Förderung sind Privatpersonen also Eigentümer:innen sowie Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen sowie Vermieter*innen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Maßnahme darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Eine Ausnahme gilt für Balkonkraftwerke, die auch rückwirkend im laufenden Förderjahr gefördert werden können. Die Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden. Zudem sind ein Angebot oder Kostenvoranschlag einzureichen, und nach Abschluss müssen die Schlussrechnung sowie ein Nachweis der Inbetriebnahme vorgelegt werden. Die geplante Maßnahme muss außerdem den technischen Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechen, etwa hinsichtlich Mindestgröße und fachgerechter Installation durch ein Fachunternehmen. Eine Doppelförderung durch andere städtische Programme ist nicht zulässig.
PV-Förderung Göttingen
Mit dem KlimaFonds Göttingen hat die Stadt Göttingen ein Förderprogramm für klimafreundliche Investitionen aufgesetzt, durch das auch Solaranlagen bezuschusst werden können. Anträge können vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 gestellt werden, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist.
Was wird gefördert?
Förderanträge können ab 2025 für zwei Maßnahmen gestellt werden:
Balkon-PV-Module: Diese werden ausschließlich für Mieter:innen gefördert, nicht mehr für Eigentümer:innen. Pro Balkonmodul gibt es einen pauschalen Zuschuss von 180 Euro, Leistungsbezieher:innen erhalten zusätzlich 200 Euro.
PV-Anlagen ab 5 kWp: Die Förderung für größere Photovoltaikanlagen (Neuinstallationen oder Erweiterungen) steht ab 2025 ausschließlich gemeinnützigen Vereinen offen. Gefördert werden Anlagen an Gebäuden und auf Freiflächen im Stadtgebiet Göttingen mit 180 Euro je kWp installierter Leistung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt für alle Maßnahmen 4.000 Euro. Für Balkon-PV-Module liegt die Förderquote bei 80 Prozent der Ausgaben, für größere Anlagen bei 25 Prozent. Innovationsboni, wie sie früher für Fassadenanlagen oder die Kombination mit Gründach gezahlt wurden, sind aktuell nicht vorgesehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Mieter:innen (für Balkonmodule) und gemeinnützige Vereine mit eigenem Vereinsgebäude im Stadtgebiet Göttingen (für PV-Anlagen ab 5 kWp). Private Hauseigentümer:innen erhalten ab 2025 keine Förderung mehr für Dachanlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – also bevor eine Bestellung oder Beauftragung erfolgt. Eigenleistungen und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen werden nicht bezuschusst. Die Förderung gilt nur für Maßnahmen im Stadtgebiet Göttingen und ist nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar.
PV-Förderung Lüneburg
Das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien ist Bestandteil des Klimafonds zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Die Solarförderung ist ein Baustein des Programms.
Was wird gefördert?
Die Photovoltaik-Förderung der Hansestadt umfasst den Einbau von PV-Anlagen, Hybridanlagen mit PVT-Modulen zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom, Solarthermie, Fassadenmodule sowie Steckersolargeräte mit Wechselrichter. Auch die Umstellung von bestehenden Anlagen auf Überschusseinspeisung wird gefördert. Für Dachflächen, auf denen die gesetzliche PV-Pflicht nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gilt, kann keine Förderung bewilligt werden.
Für Steckersolargeräte ist ab 2024 ausschließlich die Förderung für Mieter:innen möglich. Wichtig: Es werden nur Geräte mit Wielandstecker oder fester Verkabelung gefördert. Eine Energieberatung ist hierfür nicht mehr notwendig. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem Solarpaket I.
Wie hoch ist die Förderung?
Photovoltaikanlagen (PV):
150 Euro pro kWp für Anlagenleistung zwischen 3 und 10 kWp
Für Anlagen bis 35 kWp:
Die ersten 10 kWp: 150 Euro pro kWp
Für die darüber hinausgehende Leistung: 125 Euro pro kWp
Maximaler Zuschuss bei 35 kWp: 4.625 Euro
Innovationsbonus:
1.000 Euro zusätzlich für:
Hybridanlagen (PVT-Module, erzeugen Wärme und Strom)
oder die zusätzliche Installation von mindestens fünf Fassadenmodulen
Umstellung auf Überschusseinspeisung: 200 Euro Förderbetrag für die Umstellung bestehender Anlagen
Steckersolargeräte (nur für Mieter:innen):
30 Prozent Zuschuss zu den Investitionskosten (inklusive Kosten für einen Elektrofachbetrieb)
Gefördert werden ausschließlich Geräte mit Wielandstecker oder fester Verkabelung
Wichtige Begrenzung: Die Förderzuschüsse dürfen nicht höher als 49 Prozent der Gesamtkosten (brutto) sein.
Wer wird gefördert?
Eine PV-Anlage kann durch die Förderung in Lüneburg bezuschusst werden, wenn Sie Eigentümer:in des Gebäudes sind, auf dem die Anlage installiert werden soll. Von den Eigentümer:innen bevollmächtigte Personen sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Förderung von Steckersolargeräten ist ab 2024 nur noch für Mieter:innen möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine PV-Anlage darf nur auf einem Wohngebäude oder einem dazugehörigen Nebengebäude installiert werden. Zuvor muss eine Beratung durch eine:n unabhängige:n Energieberater:in stattgefunden haben – dies gilt nicht für Steckersolargeräte. Erst wenn Sie eine schriftliche Zustimmung zu Ihrem Antrag erhalten haben, können Sie den Auftrag an eine Fachfirma vergeben und mit der baulichen Ausführung beginnen. Für die Umsetzung und die Inbetriebnahme der Anlage haben Sie nach Erhalt des Förderbescheids 12 Monate Zeit. Die Förderzuschüsse dürfen nicht höher als 49 Prozent der Gesamtkosten (brutto) sein.
Eine PV-Anlage, die nicht mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, kann auf Überschusseinspeisung umgestellt werden. Dazu muss der Messstellenbetreiber den Stromzähler austauschen und die Anlage muss auf den Hausanschluss umgestellt werden.
PV-Förderung Region Hannover
Die Photovoltaik Förderung in Niedersachsens Hauptstadt ist Teil des enercity-Fonds proKlima. Finanziert wird das Programm von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie der enercity Netz GmbH. Das Förderprogramm Energiewende - SolarStrom gliedert sich in drei Teile:
DachVollToll (Vollbelegung von Wohngebäudedächern):
100 Euro pro kWp installierter Leistung, maximal 1.000 Euro pro Gebäude
Mindestgröße: 2 kWp, Förderung nur bei einem spezifischen PV-Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr
SolarGrünDach (Gründach mit PV- oder Solarthermie-Anlage):
Mit PV-Anlage: 200 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro pro Gebäude (ab 2 kWp)
Mit Solarthermie: 40 Euro pro m² Kollektoraperturfläche, maximal 6.000 Euro
Zusammenhängende Projekte eines Antragstellers: maximal 18.000 Euro
SolarStromFassade (Solarstrom von der Fassade):
Fassadenintegrierte PV-Module: 300 Euro pro kWp, maximal 9.000 Euro (ab 2 kWp)
Standard-PV-Module vor der Fassade: 100 Euro pro kWp, maximal 3.000 Euro (ab 2 kWp)
Wichtig: Das Förderbudget wird regelmäßig ausgeschöpft, eine Fortführung der Programme ist jedoch vorgesehen. Die jeweils aktuellen Fördersätze und Bedingungen können sich jährlich ändern und sollten vor Antragstellung direkt bei proKlima eingesehen werden.
Zusätzlich gibt es Fördermöglichkeiten für Steckersolargeräte sowie einen Bonus für Mieterstromprojekte. Die Programme richten sich an Eigentümer:innen und – je nach Modul – auch an Mieter:innen im Fördergebiet.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Niedersachsen können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 18.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
Solarförderung in anderen Bundesländern
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
Jetzt Solarfirma finden- > 500.000
erfolgreich an Fachfirmen vermittelte Aufträge pro Jahr
- 15
Jahre Markterfahrung in verschiedensten Branchen
- > 40
Produkte und Dienstleistungen rund ums Eigenheim