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Entwicklung der Energiepreise: Immer weiter nach oben?

Claudia Mühlbauer
27. Januar 2023

Öl und Gas sind fossile Brennstoffe und stehen daher nicht unbegrenzt zur Verfügung. Dass die Verknappung zu einer Verteuerung führt, ist zwangsläufig. Während der letzten Monate sorgte aber vor allem die angespannte Marktlage aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine für rasant steigende Energiepreise. Auch die Strompreise sind betroffen.

Wie stark haben sich die Energiepreise erhöht?

Auf den Energiemärkten herrscht Unsicherheit. Die Versorgungslage ist aktuell zwar gesichert, aber dennoch angespannt. Das macht sich in den Zahlen bemerkbar: Insgesamt haben sich Energieprodukte von Dezember 2021 bis Dezember 2022 laut Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 24,4 Prozent verteuert. Im November war der Anstieg zum Vorjahresmonat mit 38,7 Prozent noch deutlich höher. Hauptursache für den geringeren Anstieg war vor allem die Auszahlung der „Dezember-Soforthilfe“, wodurch die monatliche Abschlagszahlung für viele Haushalte, die Erdgas oder Fernwärme nutzen, einmalig entfiel.

Die konkreten Zahlen für Heizöl, Gas und auch Strom bleiben dennoch eindrucksvoll. Im Dezember sah die Teuerungsrate der Energieprodukte jeweils so aus:

  • Heizöl: +45,0 Prozent
  • Erdgas: +26,1 Prozent
  • Strom: +27,2 Prozent

Die Preisindizes für Öl, Gas und Strom, die aktuell bis zum November 2022 veröffentlicht wurden, haben sich im Verlauf der letzten Monate und Jahre folgendermaßen entwickelt:

Preisindex für Energieprodukte in Deutschland bis November 2022

Ein weiteres Problem: Die Stromerzeugung ist stark abhängig von Erdgas. Steigende Gaspreise führen damit auch zu höheren Erzeugerpreisen. Im Dezember 2022 mussten Kraftwerke für Erdgas 28,9 Prozent mehr zahlen als im Vorjahresmonat. Für Verbraucher:innen in Deutschland liegt der Strompreis aktuell bei durchschnittlich 48,2 Cent pro Kilowattstunde.

Inflation auf dem Höchststand

Im vereinten Deutschland gab es nie zuvor höhere Inflationsraten als in den vergangenen Monaten. Gemessen wird die Rate als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Dezember 2022 lag sie bei +8,6 Prozent. Im Vergleich zum November (+10,0 Prozent) ist sie damit zum Jahresende zwar abgeflacht, aber dennoch auf einem weiterhin hohen Niveau. Ursache für die hohen Werte war neben den anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie in erster Linie die Energiepreisentwicklung. Ohne die Energie miteinzurechnen, hätte die Inflation im Dezember bei +6,8 Prozent gelegen.

CO2-Steuer auf Öl und Gas

Neben den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen wirkt sich auch die CO2-Besteuerung auf die Preise für Öl und Gas aus. Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 sollte sich die Abgabe jährlich um zunächst fünf und ab 2024 um zehn Euro je Tonne CO2 erhöhen. Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung im September 2022 allerdings als Teil des dritten Entlastungspakets beschlossen, die Erhöhung der CO2-Steuer im Jahr 2023 auszusetzen. Erst ab Januar 2024 soll der Steuersatz wieder steigen.

Anschließend soll es keinen Festpreis für die Emissionsrechte mehr geben. Stattdessen soll sich ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro durch die Versteigerung der Emissionszertifikate bilden. Auch wenn sich die Marktlage rund um Öl und Gas entspannen sollte und die Rohstoffpreise wieder auf das Niveau vor dem Angriff auf die Ukraine sinken, wird es in den kommenden Jahren weitere Preissteigerungen geben.

Wie reagiert die Politik?

Die Ampelkoalition hat sich bisher auf drei Entlastungspakete verständigt, um die Belastungen durch die steigenden Energiekosten im Zuhause zu mildern. Dafür wurden insgesamt fast 300 Milliarden Euro aufgebracht. Während einige Punkte aus den ersten beiden Paketen - die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr - schon wieder der Vergangenheit angehören, bleiben zum Beispiel die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des steuerlichen Grundfreibetrags und des gesetzlichen Mindestlohns. Neben den bereits erfolgten Entlastungen - wie der Auszahlung von Heizkostenzuschüssen, der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und dem Wegfall der EEG-Umlage - kommen seit Januar 2023 weitere Maßnahmen zum Tragen:

  • Der Einkommensteuertarif wird angepasst und der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag werden erhöht.

  • Rentenbeiträge können zukünftig vollständig von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

  • Der Sparer-Pauschbetrag wird für Alleinstehende von 801 auf 1.000 Euro und für Ehegatten und Lebenspartner:innen von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht.

  • Wer im Homeoffice arbeitet, kann jetzt für 210 Tage einen Werbungskostenabzug über 6 Euro pro Tag geltend machen.

  • Familien erhalten für die ersten drei Kinder ein höheres Kindergeld über jeweils 250 Euro.

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, profitieren von einem 252 Euro höheren steuerlichen Freibetrag.

  • Mit der Wohngeldreform sind ab Januar 2023 etwa zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger bezugsberechtigt. Das Wohngeld enthält eine Klima- und eine Heizkostenkomponente.

  • Eine Gas-, Wärme- und Strompreisbremse soll eine Basisversorgung der Verbraucher:innen zu niedrigeren Preisen gewährleisten.

Die Entlastungspakete enthalten darüber hinaus verschiedene andere Maßnahmen zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt der Ersatz des 9-Euro-Tickets durch ein bundesweites Regional- und Nahverkehrsticket für 49 Euro je Monat, das ab Mai 2023 eingeführt werden soll.

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Wie wird sich die Energielage entwickeln?

Unabhängigkeit von Rohstoffen aus Russland

Neben der finanziellen Entlastung der Bürger:innen strebt die Bundesregierung vor allem mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern an. Besondere Bedeutung kommt hier dem russischen Gas zu, das zunächst anteilig durch Flüssiggas (LNG) ersetzt werden soll. Das erhöht zwar die Versorgungssicherheit, die Preise hierfür liegen aber über denen für Erdgas. Der Vorteil: Flüssiggas kann mit Schiffen transportiert werden, wodurch keine Gas-Pipeline nötig ist.

Die von der Bundesregierung geplanten LNG-Terminals könnten laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Zukunft bis zu 20 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs in Deutschland decken.

Aktuell besteht die nötige Infrastruktur für die Umwandlung von Flüssig- in Erdgas noch nicht vollständig. Die Bundesregierung hat den Bau von vier schwimmenden LNG-Anlagen an der Nordseeküste in Auftrag gegeben, von denen die erste in Wilhelmshaven bereits seit Dezember 2022 in Betrieb ist. Ab 2025 sollen die provisorischen, schwimmenden Anlagen durch zwei stationäre LNG-Terminals ersetzt werden.

Gasumlagen und Gaspreisbremse

Weil Russland seine Gaslieferungen an Deutschland stark eingeschränkt hat, müssen die Gasimporteure teuren Ersatz beschaffen, um die Versorgung weiter gewährleisten zu können.

Zur Stabilisierung des Gasmarkts und eine sichere Wärmeversorgung im Herbst und im Winter hat die Bundesregierung ursprünglich eine neue Gasbeschaffungsumlage über 2,419 Cent/kWh beschlossen, die vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 gelten sollte. Zwei Tage vor ihrer Einführung wurde beschlossen, diese Gasbeschaffungsumlage nicht umzusetzen.

Ersetzt wurde sie durch eine Gaspreisbremse, die über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfond der Bundesregierung finanziert wird. Ähnlich wie bei der Strompreisbremse soll es dann ein Grundkontingent zu einem gedeckelten Preis geben. Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 greifen - sie wird allerdings rückwirkend zum 01. Januar 2023 gelten.

Seit Oktober 2022 kommen außerdem drei andere Umlagen zum Tragen:

  • Gasspeicherumlage: Sie beträgt 0,059 Cent/kWh und wird für drei Monate festgelegt.

  • Bilanzierungsumlage: Für Privathaushalte beträgt sie 0,57 Cent/kWh, für Gewerbe- und Industriekunden 0,39 Cent/kWh. Sie wird für 12 Monate festgesetzt.

  • Konvertierungsumlage: Hierfür werden 0,038 Cent/kWh fällig. Die Höhe der Umlage kann nach einem Jahr angepasst werden.

Statt ursprünglich inklusive Gasbeschaffungsumlage geplanter 3,086 Cent/kWh werden nun lediglich 0,667 Cent/kWh für Umlagen erhoben. In einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 25 000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von etwa 167 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Ausbau erneuerbarer Energien

Auch der Ausbau erneuerbarer Energien und eine Erhöhung der Energieeffizienz stehen auf der Prioritätenliste weit oben. Beides zielt darauf ab, den Druck durch die hohen Preise fossiler Energien abzumildern. Bis zum Jahr 2030 soll der Endenergieverbrauch um 24 Prozent gesenkt werden. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgearbeitete „Arbeitsplan Energieeffizienz“ sieht dafür unter anderem folgende Punkte vor:

  • gezieltere Sanierungsförderungen

  • mehr Anreize für Heizungsoptimierungen und den Einbau von Wärmepumpen

  • verpflichtende Einbindung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen

  • Einführung einer bundesweit geltenden Solarpflicht auf Neubauten

  • stärkere Vermieterbeteiligung bei der CO2-Abgabe für Wohngebäude mit schlechter Energiebilanz

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindesteffizienzstandards im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55

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Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Gas- und Wärmepreisbremse umgesetzt?

Für ein Grundkontingent von 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein maximaler Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Oberhalb dieses Kontingents zahlen Gas-Verbraucher:innen den Marktpreis, der in ihrem Gasliefervertrag vereinbart wurde. Gleiches gilt für Fernwärme-Kund:innen. Sie zahlen auf den Basisverbrauch höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Greifen werden die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023, allerdings werden ihre Regelungen rückwirkend zum Januar 2023 gelten.

Wird die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme dauerhaft gesenkt?

Die auf 7 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird zum jetzigen Stand bis April 2024 gelten.