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Entwicklung der Energiepreise: Immer weiter nach oben?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
18. September 2023

Öl und Gas sind fossile Brennstoffe und stehen daher nicht unbegrenzt zur Verfügung. Dass die Verknappung zu einer Verteuerung führt, ist zwangsläufig. Wie entwickeln sich die Energie- und Strompreise aktuell?

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Wie stark haben sich die Energiepreise erhöht?

Insgesamt haben sich Energieprodukte laut Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Juli 2023 um 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat verteuert. Insbesondere die Strompreise sind stark angestiegen, was überwiegend mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zu erklären ist. Die Preiserhöhungen für feste Brennstoffe wie Brennholz oder Holzpellets und Gas bleiben eindrucksvoll. Nur beim leichten Heizöl sanken die Preise im Vorjahresvergleich um 35,5 Prozent. Im Juli 2023 sah die Teuerungsrate der Energieprodukte jeweils so aus:

  • Feste Brennstoffe: +12,8 Prozent
  • Erdgas: +8,5 Prozent
  • Strom: +17,6 Prozent

Ein weiteres Problem: Die Stromerzeugung ist stark abhängig von Erdgas. Steigende Gaspreise führen damit auch zu höheren Erzeugerpreisen. Für Neukund:innen in Deutschland liegt der Strompreis laut dem Vergleichsportal Verivox aktuell bei durchschnittlich 29,2 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 18.09.2023).

Die Grafik zeigt den Verlauf des Preisindex für Energieprodukte in Deutschland von März 2020 bis Juli 2023.
Verlauf des Preisindex für Energieprodukte in Deutschland bis Juli 2023.

CO2-Steuer auf Öl und Gas

Neben den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen wirkt sich auch die CO2-Besteuerung auf die Preise für Öl und Gas aus. Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 sollte sich die Abgabe jährlich um fünf bzw. zehn Euro je Tonne CO2 ab 2024 erhöhen. Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung im September 2022 allerdings beschlossen, die Erhöhung der CO2-Steuer im Jahr 2023 auszusetzen. Erst ab Januar 2024 soll der Steuersatz wieder steigen. Anschließend soll es keinen Festpreis für die Emissionsrechte mehr geben. Stattdessen soll sich ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro durch die Versteigerung der Emissionszertifikate bilden.

Jahr

Nettopreis je Tonne CO2

Preisanstieg je Liter Heizöl*

Preisanstieg je kg Erdgas*

2021

25 Euro

ca. 8 Cent

ca. 8,7 Cent

2022

30 Euro

ca. 9,5 Cent

ca. 10,4 Cent

2023

30 Euro

ca. 9,5 Cent

ca. 10,4 Cent

2024

35 Euro

ca. 11 Cent

ca. 12,2 Cent

2025

45 Euro

ca. 14 Cent

ca. 15,7 Cent

* Preisanstiege beziehen sich jeweils auf das Vergleichsjahr 2020

Wie reagiert die Politik?

Die Ampelkoalition hat sich bisher auf drei Entlastungspakete verständigt, um die Belastungen durch die steigenden Energiekosten zu mildern. Neben den bereits erfolgten Entlastungen - wie der Auszahlung von Heizkostenzuschüssen, der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und dem Wegfall der EEG-Umlage - kommen seit Januar 2023 weitere Maßnahmen zum Tragen:

  • Der Einkommensteuertarif wird angepasst und der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag werden erhöht.

  • Rentenbeiträge können zukünftig vollständig von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

  • Der Sparer-Pauschbetrag wird für Alleinstehende von 801 auf 1.000 Euro und für Ehegatten und Lebenspartner:innen von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht.

  • Wer im Homeoffice arbeitet, kann jetzt für 210 Tage einen Werbungskostenabzug über 6 Euro pro Tag geltend machen.

  • Familien erhalten für die ersten drei Kinder ein höheres Kindergeld über jeweils 250 Euro.

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, profitieren von einem 252 Euro höheren steuerlichen Freibetrag.

  • Mit der Wohngeldreform sind ab Januar 2023 etwa zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger bezugsberechtigt. Das Wohngeld enthält eine Klima- und eine Heizkostenkomponente.

  • Eine Gas-, Wärme- und Strompreisbremse soll eine Basisversorgung der Verbraucher:innen zu niedrigeren Preisen gewährleisten.

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Wie wird sich die Energielage entwickeln?

Unabhängigkeit von Rohstoffen aus Russland

Neben der finanziellen Entlastung der Bürger:innen strebt die Bundesregierung vor allem Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern an. Besondere Bedeutung kommt dem russischen Gas zu, das zunächst anteilig durch Flüssiggas (LNG) ersetzt werden soll. Das erhöht zwar die Versorgungssicherheit, die Preise hierfür liegen aber über denen für Erdgas. Der Vorteil: Flüssiggas kann mit Schiffen transportiert werden, wodurch keine Gas-Pipeline nötig ist. Bis zu 20 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs in Deutschland könnten über LNG zu decken sein.

Aktuell besteht die nötige Infrastruktur für die Umwandlung von Flüssig- in Erdgas noch nicht vollständig. Die Bundesregierung hat den Bau von vier schwimmenden LNG-Anlagen an der Nordseeküste in Auftrag gegeben, von denen die erste in Wilhelmshaven bereits seit Dezember 2022 in Betrieb ist. Ab 2025 sollen die provisorischen, schwimmenden Anlagen durch zwei stationäre LNG-Terminals ersetzt werden.

Gasumlagen und Gaspreisbremse

Zur Stabilisierung des Gasmarkts und eine sichere Wärmeversorgung im Herbst und im Winter hat die Bundesregierung ursprünglich eine neue Gasbeschaffungsumlage beschlossen. Diese wurde durch eine Gaspreisbremse ersetzt. Ähnlich wie bei der Strompreisbremse soll es ein Grundkontingent zu einem gedeckelten Preis geben. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Dezember 2023.

  • Außerdem kommen diese drei andere Umlagen zum Tragen:
  • Gasspeicherumlage: Sie beträgt 0,145 Cent/kWh.

  • Bilanzierungsumlage: Für Privathaushalte beträgt sie 0,57 Cent/kWh, für Gewerbe- und Industriekunden 0,39 Cent/kWh. Sie wird für 12 Monate festgesetzt.

  • Konvertierungsumlage: Hierfür werden 0,038 Cent/kWh fällig. Die Höhe der Umlage kann nach einem Jahr angepasst werden.

Ausbau erneuerbarer Energien

Der geplante Ausbau erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz sollen den Druck durch die hohen Preise fossiler Energien abmildern. Bis zum Jahr 2030 soll der Endenergieverbrauch um 24 Prozent gesenkt werden. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgearbeitete „Arbeitsplan Energieeffizienz“ sieht dafür unter anderem folgende Punkte vor:

  • gezieltere Sanierungsförderungen

  • mehr Anreize für Heizungsoptimierungen und den Einbau von Wärmepumpen

  • verpflichtende Einbindung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen

  • Einführung einer bundesweit geltenden Solarpflicht auf Neubauten

  • stärkere Vermieterbeteiligung bei der CO2-Abgabe für Wohngebäude mit schlechter Energiebilanz

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindesteffizienzstandards im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55

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Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Gas- und Wärmepreisbremse umgesetzt?

Für ein Grundkontingent von 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein maximaler Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Oberhalb dieses Kontingents zahlen Gas-Verbraucher:innen den Marktpreis, der in ihrem Gasliefervertrag vereinbart wurde. Gleiches gilt für Fernwärme-Kund:innen. Sie zahlen auf den Basisverbrauch höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Greifen werden die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023, allerdings werden ihre Regelungen rückwirkend zum Januar 2023 gelten.

Wird die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme dauerhaft gesenkt?

Die auf 7 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird zum jetzigen Stand bis April 2024 gelten.