Eine Solarpflicht bedeutet, dass z. B. beim Neubau eines Hauses oder bei einer Dachsanierung eine Solaranlage installiert werden muss. Mit der Solarpflicht soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden, um CO2-Emissionen zu minimieren. Denn gemäß dem deutschen Klimaschutzgesetz soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein. Eine wichtige Klimaschutzmaßnahme ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch Solaranlagen. Eine bundesweite Solarpflicht gibt es jedoch bisher nicht. Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie eine Solarpflicht einführen oder nicht.
Welche Anforderungen bei einer Solarpflicht konkret erfüllt werden müssen, ist unterschiedlich. Die Solarpflicht für Eigentümer:innen kann zwei Szenarien betreffen:
Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden.
Solarpflicht bei Bestandsgebäuden, wenn eine umfassende Dachsanierung gemacht wird.
Ob und wann eine bundesweite Solarpflicht eingeführt wird und wie diese im Detail aussieht, steht noch nicht fest. Vereinzelte Bundesländer haben seit 2022 eigene Gesetze zur Solarpflicht. Vorreiter war Baden-Württemberg.
Diese Bundesländer haben 2024 eine Solarpflicht für Wohngebäude: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg.
Diese Bundesländer wollen 2025 eine Solarpflicht für Wohngebäude einführen: Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen und Schlesweig-Holstein.
Es gibt bisher keine bundesweit einheitliche Regelung zur Solarpflicht. Sehen Sie im Überblick, welche Bundesländer aktuell eine PV-Pflicht haben oder wo in Zukunft eine geplant ist:
Bundesland | Solarpflicht gilt aktuell: | Geplante Solarpflicht: |
---|---|---|
Baden-Württemberg | - seit 2022: bei Neubauten - seit 2023: bei Dachsanierungen | |
Bayern | - seit 2023: bei neuen Nicht-Wohngebäuden | - ab 2025: bei Dachsanierung eines Nicht-Wohngebäudes |
Berlin | - seit 2023: bei Neubauten und Dachsanierungen | |
Bremen | - ab 1. Juli 2024: bei Dachsanierungen - ab 1. Juli 2025: bei allen Neubauten | |
Hamburg | - seit 2023: bei landeseigenen Neubauten | |
Niedersachsen | - seit 2023: bei gewerblichen Neubauten - seit 2024: bei öffentlichen Neubauten | - ab 2025: bei allen Neubauten und Dachsanierungen |
Nordrhein-Westfalen | - seit 2023: bei öffentlichen Liegenschaften - seit 2024: bei gewerblichen Neubauten | - ab 2025: bei privaten Neubauten - ab 2026: bei Dachsanierungen |
Rheinland-Pfalz | - seit 2023: bei Gewerbeneubauten - seit 2024: bei öffentlichen Gebäuden, „PV-ready“-Pflicht bei Wohngebäuden | |
Schleswig-Holstein | - seit 2023: bei Neubau und Dachsanierung von Nicht-Wohngebäuden | - ab 2025: bei privaten Wohngebäuden |
Stand: 11.03.2024
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg. Sie wurde im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) festgelegt. Inzwischen muss sowohl beim Neubau eines Wohn- oder Nicht-Wohngebäudes als auch bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes eine Solaranlage installiert werden.
Im novellierten bayerischen Klimaschutzgesetz wurde 2023 eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern neuer Nicht-Wohngebäude festgelegt. Der Bayerische Landtag will damit die verschärften Klimaschutzziele erreichen: Bis 2040 soll Bayern klimaneutral sein. Ab 2025 soll die Solarpflicht in Bayern auch bei Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden gelten. In vereinzelten bayerischen Gemeinden wie Amberg oder Pfaffenhofen gibt es bereits eine Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund.
Seit 2023 gilt die Solarpflicht in Berlin für Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei wesentlichem Dachumbau. Laut dem Berliner Solargesetz gilt die PV-Pflicht für Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude, wenn eine Nutzungsfläche von mehr als 50 m² gegeben ist. Das Ziel des Solargesetzes der Hauptstadt ist es, den Anteil der Solarenergie am Stromverbrauch auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen.
Im Bremischen Solargesetz wurde beschlossen, dass es ab dem 01. Juli 2024 verpflichtend ist, bei grundlegenden Sanierungen von Bestandsgebäuden die technischen Voraussetzungen für eine Solarinstallation zu schaffen. Eigentümer:innen haben danach zwei Jahre Zeit, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab 01. Juli 2025 gilt die Solarpflicht in Bremen für alle Neubauten. Dabei muss mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche belegt werden.
In Hamburg gilt die Solarpflicht für alle Neubauten sowie bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Die umfassende Photovoltaikpflicht wurde 2023 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) festgelegt. Dabei muss ein Mindestflächenanteil von 30 Prozent mit Photovoltaik belegt werden. Ab 2027 kommt die Vorgabe hinzu, dass bei Flachdächern ein Solargründach angelegt werden muss.
Die Photovoltaikpflicht in Hessen gilt bisher nur für alle landeseigenen Gebäude. Das wurde im Hessischen Energiegesetz (HEG) 2022 beschlossen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll vorangetrieben werden, da das Bundesland Hessen bis 2045 klimaneutral und unabhängig von Gas, Öl, Kohle oder Atomanlagen sein will.
In Niedersachsen soll die PV-Pflicht ausgebaut werden, um die Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) zu erreichen: Bis 2040 will das Bundesland klimaneutral sein. Seit 2023 müssen daher alle Neubauten so konzipiert werden, dass nachträglich eine Solaranlage installiert werden kann. Zudem besteht eine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten. Ab 2025 wird die Solarpflicht in Niedersachsen auf alle Neubauten und Dachsanierungen ausgeweitet.
In Nordrhein-Westfalen müssen seit 2023 alle neuen öffentlichen Liegenschaften mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Seit 2024 gilt dies auch für gewerbliche Neubauten. In der Koalitionsvereinbarung von CDU und den Grünen wurde außerdem beschlossen, dass die Solarpflicht in NRW ab 2025 auf neue Wohnhäuser und ab 2026 auf alle Dachsanierungen ausgeweitet werden soll.
Die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz gibt es seit 2023 für gewerbliche Neubauten oder wenn öffentliche Gebäude neu gebaut oder deren Dach saniert wird. Im Landessolargesetz (LSolarG) von Rheinland-Pfalz wurde außerdem verankert, dass seit 2024 auch private Wohngebäude mit einer Dachfläche über 50 m² so gebaut werden müssen, dass die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage möglich ist. Dies gilt auch bei Dachsanierungen.
Im Jahr 2023 wurde in Schleswig-Holstein die PV-Pflicht bei der Neuerrichtung von Nicht-Wohngebäuden eingeführt. Ebenso muss eine Solaranlage auf Nicht-Wohngebäuden installiert werden, wenn über 10 Prozent der Dachfläche saniert werden. Das wurde im novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) von Schleswig-Holstein festgesetzt. Ab 2025 soll die Solarpflicht für alle Wohngebäude in Schleswig-Holstein kommen, die Details sind aber noch offen.
Eine bundesweite Solarpflicht herrscht zwar noch nicht, soll aber bereits in Planung sein. Mit einer bundesweit einheitlichen Regelung sollen die verschiedenen Vorschriften vereinheitlicht und für die restlichen Bundesländer nachgezogen werden. Nähere Details dazu sind bisher noch nicht bekannt.
Bisher gibt es noch keine konkreten Pläne der Ampel-Regierung, eine bundesweite Solarpflicht für Bestandsgebäude einzuführen. Eigentümer:innen, die eine Dachsanierung durchführen, müssen jedoch die Vorgaben ihres Bundeslands beachten.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgelegt, dass eine bundesweite Solarpflicht für den gewerblichen Neubau kommen soll. Für private Neubauten soll Solarenergie zumindest „die Regel“ werden. Was das konkret heißen soll, ist noch nicht bekannt.
In manchen Städten und Kommunen sind Solaranlagen auf Wohnhäusern bereits verpflichtend.
In der Regel gibt es bei jeder Solarpflicht in Deutschland auch Ausnahmefälle oder Härtefallregelungen. So werden Eigentümer:innen nicht dazu gezwungen, eine Solaranlage zu installieren, wenn sie zum Beispiel eine sehr geringe Nutzungsfläche oder ein nach Norden ausgerichtetes Stelldach ohne Sonneneinstrahlung haben. Damit die Solarpflicht also greift, müssen gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, damit sich Photovoltaik für die Hausbesitzer:innen auch lohnt.
Eine Solarpflicht ist sinnvoll, weil sie das Tempo der Energiewende im Wohnsektor erheblich beschleunigt. Dadurch werden viele, sonst frei bleibende Flächen genutzt, um Solarstrom zu generieren und so den CO2-Ausstoß zu verringern. Wie das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württembergs auf Ihrer Infoseite zur Photovoltaikpflicht betont, müsse das Potenzial der Hausdächer ausgeschöpft werden:
„Nur mit einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen können wir unsere Klimaziele erreichen und bis 2040 klimaneutral werden. Dazu muss die Erzeugung erneuerbarer Energien deutlich gesteigert werden. Wichtig ist, dass mehr Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen installiert werden."
Die gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage, zumindest unter gewissen Umständen, sind wichtige Treiber, um die Ziele zu erreichen. In der Stromstudie für Baden-Württemberg vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (2024) heißt es dazu:
„Politische Vorgaben sind ein starkes Steuerungsinstrument mit hohem Einfluss auf den Verlauf des EE-Zubaus."
Als Beispiel für solche politischen Instrumente zur Beschleunigung des Solarausbaus wird neben Förderprogrammen auch die PV-Pflicht angeführt.
Eine PV-Anlage ist umweltfreundlich und wird deswegen von der Bundesregierung mit Erleichterungen bei den Steuern auf Photovoltaik sowie mit Solarförderungen unterstützt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise einen zinsgünstigen Kredit für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Solaranlagen. Auch viele Bundesländer fördern Solaranlagen, Solarspeicher oder Balkonkraftwerke über ein eigenes Förderprogramm.
Die Einführung einer Solarpflicht für Wohngebäude kann folgende Vorteile mit sich bringen:
Schafft Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Großflächiger und breiter Ausbau von erneuerbaren Energien
Reduzierung von Treibhausgasen zur Bekämpfung des Klimawandels
Fördert die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieversorgern
Immobilienwertsteigerung und langfristig günstige Energiekosten
Einheitliche Regelungen für Eigentümer:innen
Die Solaranlagenpflicht kann je nach Situation der Eigentümer:innen auch Nachteile haben:
Stärkere finanzielle Belastung bei geringem Einkommen
Nachteil für ältere Eigentümer:innen, da Solaranlage einige Jahre braucht, bis sie sich rentiert
Pflicht könnte als Eingriff in die Gestaltungsfreiheit empfunden werden
Ablehnung gegen erneuerbare Energien oder Klimaschutzgesetze könnte steigen
Eigentümer:innen könnten Dachsanierungen aufgrund der Solarpflicht zurückstellen
Umsetzung und Überwachung der Solarpflicht erfordern administrative Ressourcen
Eine häufige Kritik an der Solarpflicht bezieht sich auf die zusätzlichen Kosten, die auf Eigentümer:innen zukommen, wenn diese eine Solaranlage installieren müssen. Doch während sich die Investition in Photovoltaik beim Neubau angesichts steigender CO2-Preise schneller rentiert, kann die Solarpflicht bei Bestandsgebäuden zu einer finanziellen Doppelbelastung führen. Denn zu den hohen Kosten für die Dachsanierung kommen die Kosten für eine Solaranlage hinzu. Die Berliner Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner (CDU), hat daher deutlich gemacht, dass sie zwar beim Neubau eine Photovoltaik-Pflicht unterstützt. Bei Bestandgebäuden müsse jedoch geprüft werden, ob die Solarpflicht z. B. in Berlin gelockert werden müsse. Schreiner sagte dazu laut einer Meldung des Tagesspiegels vom 02.06.2023:
„Wichtig ist zu klären, ob es Leute davon abhält, ihre Dächer zu sanieren, weil sie dann eine Solaranlage draufpacken müssen. Da muss man sich in der Praxis angucken, wo Fehlsteuerungen sind.“
Diese Seite wurde zuletzt am 11.03.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
Es gibt noch keine bundesweite Solarpflicht für Wohngebäude. Allerdings kann es sein, dass in Ihrem Bundesland bereits 2024 eine Solarpflicht herrscht.
Für Eigentümer:innen gilt die Solarpflicht 2024 in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg. Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein planen für das Jahr 2025, eine Solarpflicht für Wohngebäude einzuführen.
Bisher gibt es noch keine konkreten Pläne, eine bundesweite Solarpflicht für Hausbesitzer:innen in Deutschland einzuführen. Allerdings können Hausbesitzer:innen je nach Bundesland, in dem ihre Immobilie steht, bereits 2024 dazu verpflichtet sein, eine Solaranlage bei einer Dachsanierung zu installieren.
Gilt in Ihrem Bundesland eine Solardachpflicht für private Wohngebäude, kann es sein, dass Sie bei der Neuerrichtung eines Hauses oder bei der Dachsanierung eines Bestandsgebäudes eine Solaranlage installieren müssen.